Lieferung von Herkunftsnachweisen (HKN) für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Lieferung von Herkunftsnachweisen (HKN) für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gemäß des Artikel 2 Buchstabe j der Richtlinie 2009/28/EG. Demnach ist ein HKN ein elektronisches Dokument, welches ausschließlich als Nachweis gegenüber einem Endkunden dafür dient, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge an Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde. Die Lieferung erfolgt auf ein Konto der BVG oder eines beauftragten Dienstleisters im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes, D- Dessau-Roßlau (UBA) oder eines vergleichbaren ausländisches Registers welches Mitglied beim AIB (association of issuing bodies) ist.
Durch den Auftraggeber (AG) werden mit den qualifizierten Bietern Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, in denen die Verfahrensweise des Verhandlungsverfahrens geregelt ist. Der AG beabsichtigt, die Bedarfsmengen an Herkunftsnachweisen auf Basis von monatlichen Bedarfsmengen zu beschaffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-01.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-09-01
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Auftragsbekanntmachung
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2014-09-15
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Berichtigung
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