Lieferung von Inkontinenzprodukten an 7 Häuser der Altenhilfe der Stadt Augsburg

Altenhilfe der Stadt Augsburg

Lieferung von Inkontinenzprodukten an Alten- und Pflegeheime. Unter Inkontinenzprodukten werden Vorlagen, Pants, Windelhosen und dazugehörige Pflegehilfsmittel verstanden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hauszustellung von Inkontinenzartikeln
Menge oder Umfang: Vertragslaufzeit vom 1.3.2015-28.2.2017.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hauszustellung von Inkontinenzartikeln 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Altenhilfe der Stadt Augsburg
Postanschrift: Maximilianstr. 9
Postleitzahl: 86150
Postort: Augsburg
Kontakt
E-Mail: anja.wirth@augsburg.de 📧
Telefon: +49 8213246175 📞
Fax: +49 8213246156 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 193-340441
ABl. S-Ausgabe: 193

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Inkontinenzprodukten an Alten- und Pflegeheime. Unter Inkontinenzprodukten werden Vorlagen, Pants, Windelhosen und dazugehörige Pflegehilfsmittel verstanden.
Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen:
2 x die Option für den Auftraggeber über eine Vertragsverlängerung um jeweils 12 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 7 Standorte innerhalb des Stadtgebiets von Augsburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied):
Eigenerklärung, dass:
— der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
— über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet,
— der Bieter oder eine ihm zurechenbare Person Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— der Bieter keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u. a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, begangen hat,
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— keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen einer Tat nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A.
— der Bieter keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärungen (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied) gemäß § 7 Abs. 2d) VOL/A-EG über den
— Gesamtumsatz in EUR netto in den Jahren 2011, 2012, 2013 und den
— Umsatz in EUR netto in den Jahren 2011, 2012, 2013 im Bereich Belieferung mit Inkontinenzprodukten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1. Eigenerklärungen (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied) gemäß § 7 Abs. 3a) VOL/A-EG: Liste von Lieferaufträgen über die Belieferung von Inkontinenzprodukten an Alten- und Pflegeheime mit mindestens 500 inkontinenten Bewohnern in den letzten 3 Jahren unter Bezeichnung und Anschrift des Auftraggebers, Angabe der Zahl der vom Bieter versorgten Bewohner und Angabe eines Ansprechpartrners mit Telefonnummer beim Auftraggeber.
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2. ein Musterexemplar je angebotenes Produkt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abrechnung monatlich nachträglich/Nach erbrachter Lieferung und Leistung.
Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto.
Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck an ausgebende Stelle: Hans Becker GmbH, D-82041
Oberhaching
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-02-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Altenhilfe der Stadt Augsburg
Anja Wirth
Name: Hans Becker GmbH
Postanschrift: Keltenring 11
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Kontaktperson: Hans Becker GmbH
Florian Steinkohl
Telefon: +49 8966658328 📞
E-Mail: f.steinkohl@hansbeckergmbh.de 📧
Fax: +49 8966658312 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-03-01 📅
Datum des Endes: 2017-02-28 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiliansstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 193-340441 (2014-10-06)