Der Auftragsgegenstand besteht aus der Lieferung von bis zu 41 Niederflurstraßenbahnen im Zeitraum von 2016 bis voraussichtlich 2020. Vorerst soll die Lieferung von 5 Vorserienfahrzeugen sowie der Einmalaufwand für die Serie verbindlich beauftragt werden. Die Lieferung der weiteren 36 Fahrzeuge soll in einzelne, durch den Auftraggeber optional zu beauftragende Lieferlose aufgeteilt werden. Eine kontinuierliche Lieferung über die gesamte Vertragslaufzeit wird angestrebt. Die betreffenden Fahrzeuge werden gemäß BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen vom 11.12.1987) zugelassen und sind für den Einsatz im Leipziger Straßenbahnnetz vorgesehen.
Die zu liefernden Fahrzeuge sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
— Fahrzeugart: Schienenfahrzeug,
— Fahrzeugbauart: Straßenbahn-Gelenkwagen (Einrichter),
— Wagenkastenrohbau: vorzugsweise in geschweißter Ganzstahlausführung,
— Niederfluranteil: mind. 70 % für den Fahrgastteil,
— Fahrzeugbreite: 2 300 mm,
— Fahrzeuglänge: max. 45 000 mm,
— Bodenfreiheit: 65 mm,
— Fahrleitungs-Nennspannung: derzeit 600 V, zukünftig 750 V,
— Kleinster Gleisbogenradius: 17 m,
— Streckenneigung max.: 6 %,
— Spurweite: 1 458 mm,
— Höchstgeschwindigkeit: 70 Km/h,
— Radsatzlast: max. 8,5 t,
— Fahrwerksbauart: vorzugsweise Drehgestell,
— Gesamtfahrgastkapazität: mindestens 200 Personen (4 Personen/m²), etwa 80 Sitzplätze,
— Einstiegshöhe: 300 mm,
— Fahrgasttüren: Außenschwenkschiebetüren, max. 21 Fahrgäste pro Türspur,
— Hüllkurven: Innerhalb der Hüllkurven der Leipziger Bestandsfahrzeuge,
— Konformität mit Zulassungsverfahren nach deutschem Recht, insbes. gem. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Schriften/Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) usw.,
— Kuppelbarkeit mechanisch: für den Schleppfall mit dem Bestandfuhrpark,
— Geplante Nutzungsdauer: mindestens 32 Jahre,
— jährliche Laufleistung: ca. 100 000 km.
Die Inbetriebnahme des ersten Fahrzeuges soll im September 2016 abgeschlossen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2018-11-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Postanschrift: Georgiring 3
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Daniel Kohles
Telefon: +49 341492-1276📞
E-Mail: daniel.kohles@l.de📧
Fax: +49 341492-371276 📠
Region: Leipzig🏙️
URL: www.L.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.L.de/gruppe/einkauf-logistik🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von weiteren Niederflur-Stadtbahnfahrzeugen
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbahnpersonenwagen📦
Kurze Beschreibung:
“Wesentliche Anforderungen an die zu liefernden Niederflur-Stadtbahnfahrzeuge:
— Fahrzeug(bau)art: Schienenfahrzeug, Straßenbahn-Gelenkwagen (Einrichter),
—...”
Kurze Beschreibung
Wesentliche Anforderungen an die zu liefernden Niederflur-Stadtbahnfahrzeuge:
— Fahrzeug(bau)art: Schienenfahrzeug, Straßenbahn-Gelenkwagen (Einrichter),
— Wagenkastenrohbau: geschweißte Ganzstahlausführung (4 Wagenteile),
— Fahrwerksbauart: Drehgestell (4 Trieb- und 1 Laufdrehgestell),
— Niederfluranteil: ca. 65 %, bezogen auf die Anzahl der im NF-Bereich unterzubringenden Fahrgäste,
— Fahrzeugbreite, -länge: 2 300 mm, 37 600 mm,
— Bodenfreiheit: 65 mm,
— Fahrleitungs-Nennspannung: derzeit 600 V, künftig 750 V,
— Kleinster Gleisbogenradius: 17 m,
— Streckenneigung max.: 6 %,
— Spurweite: 1 458 mm,
— Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h,
— Gesamtfahrgastkapazität: 220 Personen (4 Personen/ m), davon 75 Sitzplätze,
— Einstiegshöhe: 300 mm.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenbahnpersonenwagen📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Leipzig
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragsgegenstand besteht aus der Erweiterung des bestehenden Lieferauftrags aus 2015 von bis zu 41 Niederflur-Stadtbahnfahrzeugen.
20 Fahrzeuge sollen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragsgegenstand besteht aus der Erweiterung des bestehenden Lieferauftrags aus 2015 von bis zu 41 Niederflur-Stadtbahnfahrzeugen.
20 Fahrzeuge sollen in 2018 zusätzlich bestellt und im Zeitraum zwischen 2020-2021 in 2 Tranchen von jeweils 10 Fahrzeugen angeliefert werden.
Verfahren Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
Äußerste Dringlichkeit aufgrund von Ereignissen, die für den Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, unter Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten strengen Bedingungen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten, die unter den strengen Bedingungen der Richtlinie bestellt wurden
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“Die Erweiterung ist gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zulässig. Das mit dem Ausgangsverfahren verfolgte Beschaffungsziel kann mit der ursprünglich...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Die Erweiterung ist gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zulässig. Das mit dem Ausgangsverfahren verfolgte Beschaffungsziel kann mit der ursprünglich beschafften Fahrzeuganzahl auch bei Ausnutzung sämtlicher Optionen nicht erreicht werden. Notwendig ist hierfür die Erweiterung, die über diesen Beschaffungsvorgang verfolgt wird, um knapp 50 %. Beabsichtigt war die Ablösung der noch im Betrieb befindlichen Tatra-Fahrzeuge bis auf eine geringe Messereserve. Aufgrund unerwartet stark angestiegener Fahrgastzahlen im Zusammenhang mit dem ebenfalls unerwartet großen Bevölkerungswachstum ist eine Außerbetriebnahme nicht möglich. Hierfür bedarf es der zusätzlichen 20 Fahrzeuge.
Die Voraussetzungen für eine Auftragserweiterung gemäß § 132 Abs. 2 S.1 Nr. 3 GWB liegen vor. Die Änderung/ Erweiterung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, wobei sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung war der erhöhte Fahrzeugbedarf nicht absehbar. Vordringliches Beschaffungsziel war die Ablösung der Tatra-Fahrzeuge (mit Ausnahme einer geringen Messereserve). Um dieses Ziel zu erreichen, wurde sorgfältig der künftige Fahrzeugbedarf (Platzkapazität pro Linie) ermittelt. Im Zuge der Planung kristallisierte sich das Erfordernis eines Niederflurgelenktriebwagens mit 10 Achsen heraus. Maßgebliches Kriterium für die Anzahl der zu beschaffenden Fahrzeuge war die amtlich prognostizierte Bevölkerungsentwicklung. Demnach hätten 41 Fahrzeuge genügt, um die Tatra-Wagen zu ersetzen. Die tatsächliche Entwicklung der Einwohnerzahl hat jedoch selbst die optimistischsten Schätzungen übertroffen, so dass bereits Ende 2017 die ursprünglich für 2020 prognostizierte Einwohnerzahl um rund 45 000 überschritten war. Damit haben sich die äußeren Rahmenbedingungen nachträglich erheblich und für den Auftraggeber unvorhersehbar geändert. Um weiterhin einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Betrieb – ohne überfüllte Bahnen – sicherzustellen, müssten entgegen der Planung aus dem Jahr 2015 weitere Tatra-Fahrzeuge in der Nutzung bleiben. Folglich kann das Beschaffungsziel der Ablösung von Tatra-Fahrzeugen nicht erreicht werden.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2014/S 044-074170
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-30 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Solaris Bus & Coach S.A.
Postanschrift: ul. Obornicka 46, Bolechowo-Osiedle
Postort: Owinska
Postleitzahl: 62005
Land: Polen 🇵🇱
Region: Polska 🏙️
URL: www.solarisbus.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen nicht erlaubter Direktvergabe gelten die in § 135 Abs. 2 und 3 genannten Fristen. Gemäß Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Absatz 3 tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 225-515747 (2018-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von weiteren Niederflur-Stadtbahnfahrzeugen
2018/S 225-515747
Kurze Beschreibung:
“Wesentliche Anforderungen an die zu liefernden Niederflur-Stadtbahnfahrzeuge:
— Fahrzeug(bau)art: Schienenfahrzeug, Straßenbahn-Gelenkwagen (Einrichter),
—...”
Kurze Beschreibung
Wesentliche Anforderungen an die zu liefernden Niederflur-Stadtbahnfahrzeuge:
— Fahrzeug(bau)art: Schienenfahrzeug, Straßenbahn-Gelenkwagen (Einrichter),
— Wagenkastenrohbau: geschweißte Ganzstahlausführung (4 Wagenteile),
— Fahrwerksbauart: Drehgestell (4 Trieb- und 1 Laufdrehgestell),
— Niederfluranteil: ca. 65 %, bezogen auf die Anzahl der im NF-Bereich unterzubringenden Fahrgäste,
— Fahrzeugbreite, -länge: 2 300 mm, 37 600 mm,
— Bodenfreiheit: 65 mm,
— Fahrleitungs-Nennspannung: derzeit 600 V, künftig 750 V,
— Kleinster Gleisbogenradius: 17 m,
— Streckenneigung max.: 6 %,
— Spurweite: 1 458 mm,
— Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h,
— Gesamtfahrgastkapazität: 220 Personen (4 Personen/ m), davon 75 Sitzplätze,
— Einstiegshöhe: 300 m.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragsgegenstand besteht aus der Erweiterung des bestehenden Lieferauftrags aus 2015 von bis zu 41 Niederflur-Stadtbahnfahrzeugen.
20 Fahrzeuge wurden...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragsgegenstand besteht aus der Erweiterung des bestehenden Lieferauftrags aus 2015 von bis zu 41 Niederflur-Stadtbahnfahrzeugen.
20 Fahrzeuge wurden in 2018 zusätzlich bestellt und sollen im Zeitraum zwischen 2020-2021 in 2 Tranchen von jeweils 10 Fahrzeugen angeliefert werden.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Äußerste Dringlichkeit aufgrund von Ereignissen, die für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, unter Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten strengen Bedingungen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten, die unter den strengen Bedingungen der Richtlinie bestellt wurden
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die Erweiterung ist gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zulässig. Das mit dem Ausgangsverfahren verfolgte Beschaffungsziel kann mit der ursprünglich...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die Erweiterung ist gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB zulässig. Das mit dem Ausgangsverfahren verfolgte Beschaffungsziel kann mit der ursprünglich beschafften Fahrzeuganzahl auch bei Ausnutzung sämtlicher Optionen nicht erreicht werden. Notwendig ist hierfür die Erweiterung, die über diesen Beschaffungsvorgang verfolgt wird, um knapp 50 %. Beabsichtigt war die Ablösung der noch im Betrieb befindlichen Tatra-Fahrzeuge bis auf eine geringe Messereserve. Aufgrund unerwartet stark angestiegener Fahrgastzahlen im Zusammenhang mit dem ebenfalls unerwartet großen Bevölkerungswachstum ist eine Außerbetriebnahme nicht möglich. Hierfür bedarf es der zusätzlichen 20 Fahrzeuge.
Die Voraussetzungen für eine Auftragserweiterung gemäß § 132 Abs. 2 S.1 Nr. 3 GWB liegen vor. Die Änderung/ Erweiterung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, wobei sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung war der erhöhte Fahrzeugbedarf nicht absehbar. Vordringliches Beschaffungsziel war die Ablösung der Tatra-Fahrzeuge (mit Ausnahme einer geringen Messereserve). Um dieses Ziel zu erreichen, wurde sorgfältig der künftige Fahrzeugbedarf (Platzkapazität pro Linie) ermittelt. Im Zuge der Planung kristallisierte sich das Erfordernis eines Niederflurgelenktriebwagens mit 10 Achsen heraus. Maßgebliches Kriterium für die Anzahl der zu beschaffenden Fahrzeuge war die amtlich prognostizierte Bevölkerungsentwicklung. Demnach hätten 41 Fahrzeuge genügt, um die Tatra-Wagen zu ersetzen. Die tatsächliche Entwicklung der Einwohnerzahl hat jedoch selbst die optimistischsten Schätzungen übertroffen, so dass bereits Ende 2017 die ursprünglich für 2020 prognostizierte Einwohnerzahl um rund 45 000 überschritten war. Damit haben sich die äußeren Rahmenbedingungen nachträglich erheblich und für den Auftraggeber unvorhersehbar geändert. Um weiterhin einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Betrieb – ohne überfüllte Bahnen – sicherzustellen, müssten entgegen der Planung aus dem Jahr 2015 weitere Tatra-Fahrzeuge in der Nutzung bleiben. Folglich kann das Beschaffungsziel der Ablösung von Tatra-Fahrzeugen nicht erreicht werden.
Auftragsvergabe
Titel: Lieferung von weiteren Niederflur-Stadtbahnfahrzeugen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen nicht erlaubter Direktvergabe gelten die in § 135 Abs. 2 und 3 genannten Fristen. Gemäß Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Absatz 3 tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 248-574692 (2018-12-20)