Der Auftragsgegenstand besteht aus der Lieferung von bis zu 41 Niederflurstraßenbahnen im Zeitraum von 2016 bis voraussichtlich 2020. Vorerst soll die Lieferung von 5 Vorserienfahrzeugen sowie der Einmalaufwand für die Serie verbindlich beauftragt werden. Die Lieferung der weiteren 36 Fahrzeuge soll in einzelne, durch den Auftraggeber optional zu beauftragende Lieferlose aufgeteilt werden. Eine kontinuierliche Lieferung über die gesamte Vertragslaufzeit wird angestrebt. Die betreffenden Fahrzeuge werden gemäß BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen vom 11.12.1987) zugelassen und sind für den Einsatz im Leipziger Straßenbahnnetz vorgesehen. Die zu liefernden Fahrzeuge sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen: — Fahrzeugart: Schienenfahrzeug, — Fahrzeugbauart: Straßenbahn-Gelenkwagen (Einrichter), — Wagenkastenrohbau: vorzugsweise in geschweißter Ganzstahlausführung, — Niederfluranteil: mind. 70 % für den Fahrgastteil, — Fahrzeugbreite: 2 300 mm, — Fahrzeuglänge: max. 45 000 mm, — Bodenfreiheit: 65 mm, — Fahrleitungs-Nennspannung: derzeit 600 V, zukünftig 750 V, — Kleinster Gleisbogenradius: 17 m, — Streckenneigung max.: 6 %, — Spurweite: 1 458 mm, — Höchstgeschwindigkeit: 70 Km/h, — Radsatzlast: max. 8,5 t, — Fahrwerksbauart: vorzugsweise Drehgestell, — Gesamtfahrgastkapazität: mindestens 200 Personen (4 Personen/m²), etwa 80 Sitzplätze, — Einstiegshöhe: 300 mm, — Fahrgasttüren: Außenschwenkschiebetüren, max. 21 Fahrgäste pro Türspur, — Hüllkurven: Innerhalb der Hüllkurven der Leipziger Bestandsfahrzeuge, — Konformität mit Zulassungsverfahren nach deutschem Recht, insbes. gem. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Schriften/Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) usw., — Kuppelbarkeit mechanisch: für den Schleppfall mit dem Bestandfuhrpark, — Geplante Nutzungsdauer: mindestens 32 Jahre, — jährliche Laufleistung: ca. 100 000 km. Die Inbetriebnahme des ersten Fahrzeuges soll im September 2016 abgeschlossen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbahnpersonenwagen
Menge oder Umfang:
Bis zu 41 Niederflurstraßenbahnen im Zeitraum von 2016 bis voraussichtlich 2020. Vorerst soll die Lieferung von 5 Vorserienfahrzeugen sowie der Einmalaufwand für die Serie verbindlich beauftragt werden. Die Lieferung der weiteren 36 Fahrzeuge soll in einzelne, durch den Auftraggeber optional zu beauftragende Lieferlose aufgeteilt werden.
Bis zu 41 Niederflurstraßenbahnen im Zeitraum von 2016 bis voraussichtlich 2020. Vorerst soll die Lieferung von 5 Vorserienfahrzeugen sowie der Einmalaufwand für die Serie verbindlich beauftragt werden. Die Lieferung der weiteren 36 Fahrzeuge soll in einzelne, durch den Auftraggeber optional zu beauftragende Lieferlose aufgeteilt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbahnpersonenwagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Postanschrift: Georgiring 3
Postleitzahl: 04103
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.lvb.de🌏
E-Mail: daniel.kohles@lvb.de📧
Telefon: +49 3414921276📞
Fax: +49 341492371276 📠
Wichtiger Hinweis: Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen für eine Beteiligung am Teilnahmewettbewerb die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen, Vordrucke und Formulare beim Auftraggeber unter der E-E-Mail Adresse „strassenbahn2014@lvb.de“ abfordern, der sie unverzüglich ebenfalls per E-Mail zur Verfügung stellt. Die dort gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten.
Wichtiger Hinweis: Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen für eine Beteiligung am Teilnahmewettbewerb die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen, Vordrucke und Formulare beim Auftraggeber unter der E-E-Mail Adresse „strassenbahn2014@lvb.de“ abfordern, der sie unverzüglich ebenfalls per E-Mail zur Verfügung stellt. Die dort gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragsgegenstand besteht aus der Lieferung von bis zu 41 Niederflurstraßenbahnen im Zeitraum von 2016 bis voraussichtlich 2020. Vorerst soll die Lieferung von 5 Vorserienfahrzeugen sowie der Einmalaufwand für die Serie verbindlich beauftragt werden. Die Lieferung der weiteren 36 Fahrzeuge soll in einzelne, durch den Auftraggeber optional zu beauftragende Lieferlose aufgeteilt werden. Eine kontinuierliche Lieferung über die gesamte Vertragslaufzeit wird angestrebt. Die betreffenden Fahrzeuge werden gemäß BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen vom 11.12.1987) zugelassen und sind für den Einsatz im Leipziger Straßenbahnnetz vorgesehen.
Der Auftragsgegenstand besteht aus der Lieferung von bis zu 41 Niederflurstraßenbahnen im Zeitraum von 2016 bis voraussichtlich 2020. Vorerst soll die Lieferung von 5 Vorserienfahrzeugen sowie der Einmalaufwand für die Serie verbindlich beauftragt werden. Die Lieferung der weiteren 36 Fahrzeuge soll in einzelne, durch den Auftraggeber optional zu beauftragende Lieferlose aufgeteilt werden. Eine kontinuierliche Lieferung über die gesamte Vertragslaufzeit wird angestrebt. Die betreffenden Fahrzeuge werden gemäß BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen vom 11.12.1987) zugelassen und sind für den Einsatz im Leipziger Straßenbahnnetz vorgesehen.
Die zu liefernden Fahrzeuge sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
— Gesamtfahrgastkapazität: mindestens 200 Personen (4 Personen/m²), etwa 80 Sitzplätze,
— Einstiegshöhe: 300 mm,
— Fahrgasttüren: Außenschwenkschiebetüren, max. 21 Fahrgäste pro Türspur,
— Hüllkurven: Innerhalb der Hüllkurven der Leipziger Bestandsfahrzeuge,
— Konformität mit Zulassungsverfahren nach deutschem Recht, insbes. gem. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Schriften/Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) usw.,
— Konformität mit Zulassungsverfahren nach deutschem Recht, insbes. gem. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Schriften/Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) usw.,
— Kuppelbarkeit mechanisch: für den Schleppfall mit dem Bestandfuhrpark,
— Geplante Nutzungsdauer: mindestens 32 Jahre,
— jährliche Laufleistung: ca. 100 000 km.
Die Inbetriebnahme des ersten Fahrzeuges soll im September 2016 abgeschlossen sein.
Beschreibung der Optionen:
Erweiterung des Lieferumfangs von anfänglich 5 Vorserienfahrzeugen auf bis zu 41 Niederflurstraßenbahnen in mehreren Liefertranchen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Der Auftraggeber stellt für alle Erklärungen und Nachweise Vordrucke zur Verfügung, die zu verwenden sind (vgl. unten bei VI.3.).
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 Abs. 1 und 4 SektVO, zur Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister und zur gesetzlichen Unfallversicherung,
— Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft Abgabe einer Bewerbergemeinschaftserklärung,
— Eigenerklärung des Bewerbers zu verbundenen Unternehmen,
— Eigenerklärung des Bewerbers zu designierten Nachunternehmern (wenn einschlägig),
— Bei Nennung designierter Nachunternehmer: Nachunternehmererklärungen sowie Bankauskunft und Eigenerklärung Unternehmenskennzahlen der jeweiligen Nachunternehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Bankauskunft, nicht vor dem 1.12.2013 ausgestellt
— Eigenerklärung des Bewerbers zu Unternehmenskennzahlen (Angaben zu Standorten, Mitarbeitern und Umsatz für die 3 letzten Geschäftsjahre.
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft, auf eigene Kosten Versicherungen im nachstehenden Umfang bzw. zu den nachfolgenden Konditionen entweder bereits zu unterhalten oder im Auftragsfalle abzuschließen:
— — Betriebs- und Produkt-Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 30 000 000 EUR, zweifach maximiert,
— — Umwelthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 20 000 000 EUR, einfach maximiert,
— — Montageversicherung (mindestens nach AMoB/GDV).
Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist des letzten Fahrzeuges aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist des letzten Fahrzeuges aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
Die Versicherungsdeckung der Montageversicherung muss ab Vertragsabschluss für jedes Einzelfahrzeug bis zur erfolgreichen Übergabe des Einzelfahrzeuges an den Auftraggeber aufrechterhalten werden. Der Auftraggeber ist als Mitversicherungsnehmer in der Montageversicherung für seine Interessen und Rechte mitzuversichern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Versicherungsdeckung der Montageversicherung muss ab Vertragsabschluss für jedes Einzelfahrzeug bis zur erfolgreichen Übergabe des Einzelfahrzeuges an den Auftraggeber aufrechterhalten werden. Der Auftraggeber ist als Mitversicherungsnehmer in der Montageversicherung für seine Interessen und Rechte mitzuversichern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bewerbers zu Referenzen. Referenzangaben sind zu den folgenden Punkten zu machen:
— — Erfolgte Lieferung von in Summe mindestens 40 Straßenbahnfahrzeugen seit dem 1.1.2004. Hierzu Angabe von Stückzahlen, jeweiliger Niederfluranteil, Auftragswert und Zeitraum, detaillierte Fahrzeugbeschreibung, Einsatzgebiet und Auftraggeber mit Kontaktdaten eines Ansprechpartners. Der Bewerber muss überwiegend bzw. federführend an der Herstellung der Fahrzeuge, die als Referenz aufgeführt werden, beteiligt gewesen sein.
— — Erfolgte Lieferung von in Summe mindestens 40 Straßenbahnfahrzeugen seit dem 1.1.2004. Hierzu Angabe von Stückzahlen, jeweiliger Niederfluranteil, Auftragswert und Zeitraum, detaillierte Fahrzeugbeschreibung, Einsatzgebiet und Auftraggeber mit Kontaktdaten eines Ansprechpartners. Der Bewerber muss überwiegend bzw. federführend an der Herstellung der Fahrzeuge, die als Referenz aufgeführt werden, beteiligt gewesen sein.
— — Erfolgreiche Zulassung bzw. Abnahmeverfahren von Neufahrzeugen für den Betrieb nach BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen vom 11.12.1987) seit dem 1.1.2004. Diese Projekte sind unter Angabe des Projektes, des Datums der Zulassung, der abnehmenden Stelle und des Auftraggebers mit Kontaktdaten eines Ansprechpartners zu benennen. Der Bewerber muss überwiegend bzw. federführend an der Herstellung der Fahrzeuge, die als Referenz aufgeführt werden, beteiligt gewesen sein.
— — Erfolgreiche Zulassung bzw. Abnahmeverfahren von Neufahrzeugen für den Betrieb nach BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen vom 11.12.1987) seit dem 1.1.2004. Diese Projekte sind unter Angabe des Projektes, des Datums der Zulassung, der abnehmenden Stelle und des Auftraggebers mit Kontaktdaten eines Ansprechpartners zu benennen. Der Bewerber muss überwiegend bzw. federführend an der Herstellung der Fahrzeuge, die als Referenz aufgeführt werden, beteiligt gewesen sein.
— — Erfolgte Lieferung von a) Drehgestellen für Straßenbahnen und b) geschweißten Stahlwagenkästen für Straßenbahnen aus korrosionsträgem Material. Hierzu Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten eines Ansprechpartners und des Projekts, für das die Lieferung jeweils erfolgte.
— — Erfolgte Lieferung von a) Drehgestellen für Straßenbahnen und b) geschweißten Stahlwagenkästen für Straßenbahnen aus korrosionsträgem Material. Hierzu Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten eines Ansprechpartners und des Projekts, für das die Lieferung jeweils erfolgte.
Jeder Bewerber muss diese Referenzen kumulativ vorweisen können (Mindestbedingung). Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn dies durch die Gemeinschaft insgesamt erfolgt. Der Bewerber kann zudem bzgl. des letzten Anstriches (Lieferung von Drehgestellen und geschweißten Stahlwagenkästen) auf die Referenzen designierter Nachunternehmer zurückgreifen.
Jeder Bewerber muss diese Referenzen kumulativ vorweisen können (Mindestbedingung). Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn dies durch die Gemeinschaft insgesamt erfolgt. Der Bewerber kann zudem bzgl. des letzten Anstriches (Lieferung von Drehgestellen und geschweißten Stahlwagenkästen) auf die Referenzen designierter Nachunternehmer zurückgreifen.
— Nachweise – durch Vorlage der Zertifikate in Kopie – der Zertifizierung des Bewerbers nach EN ISO 9001, DIN EN 15085-2 und EN ISO 14001 mit jeweiliger Angabe zur Gültigkeitsdauer. Die Zertifikate müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrags gültig sein (Mindestbedingung). Auf § 23 SektVO wird verwiesen. Jeder Bewerber muss diese Zertifizierungen kumulativ vorweisen können (Mindestbedingung). Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn dies durch die Gemeinschaft insgesamt erfolgt. Der Bewerber kann zudem auf designierte Nachunternehmer zurückgreifen.
— Nachweise – durch Vorlage der Zertifikate in Kopie – der Zertifizierung des Bewerbers nach EN ISO 9001, DIN EN 15085-2 und EN ISO 14001 mit jeweiliger Angabe zur Gültigkeitsdauer. Die Zertifikate müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrags gültig sein (Mindestbedingung). Auf § 23 SektVO wird verwiesen. Jeder Bewerber muss diese Zertifizierungen kumulativ vorweisen können (Mindestbedingung). Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn dies durch die Gemeinschaft insgesamt erfolgt. Der Bewerber kann zudem auf designierte Nachunternehmer zurückgreifen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Die Bietergemeinschaft muss sich erst im Fall der Zuschlagserteilung auf eine bestimmte Rechtsform festlegen, wenn dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist. Erforderlich sind eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Bestimmung eines bevollmächtigten Vertreters.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Die Bietergemeinschaft muss sich erst im Fall der Zuschlagserteilung auf eine bestimmte Rechtsform festlegen, wenn dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist. Erforderlich sind eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Bestimmung eines bevollmächtigten Vertreters.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: IFTEC GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Einkauf, Teslastr. 2, 04347 Leipzig
Daniel Kohles
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Geschäftsstelle der Vergabekammer bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773202📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss ein Antrag auf Vergabenachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der 1. Vergabekammer Sachsen eingehen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss ein Antrag auf Vergabenachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der 1. Vergabekammer Sachsen eingehen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2014/S 044-074170 (2014-02-28)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2018-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wesentliche Anforderungen an die zu liefernden Niederflur-Stadtbahnfahrzeuge:
— Fahrzeug(bau)art: Schienenfahrzeug, Straßenbahn-Gelenkwagen (Einrichter),
— Wagenkastenrohbau: geschweißte Ganzstahlausführung (4 Wagenteile),
— Fahrwerksbauart: Drehgestell (4 Trieb- und 1 Laufdrehgestell),
— Niederfluranteil: ca. 65 %, bezogen auf die Anzahl der im NF-Bereich unterzubringenden Fahrgäste,
— Fahrzeugbreite, -länge: 2 300 mm, 37 600 mm,
— Bodenfreiheit: 65 mm,
— Fahrleitungs-Nennspannung: derzeit 600 V, künftig 750 V,
— Kleinster Gleisbogenradius: 17 m,
— Streckenneigung max.: 6 %,
— Spurweite: 1 458 mm,
— Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h,
— Gesamtfahrgastkapazität: 220 Personen (4 Personen/ m
— Einstiegshöhe: 300 mm.
— Gesamtfahrgastkapazität: 220 Personen (4 Personen/ m
— Einstiegshöhe: 300 mm.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenbahnpersonenwagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen nicht erlaubter Direktvergabe gelten die in § 135 Abs. 2 und 3 genannten Fristen. Gemäß Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Absatz 3 tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen nicht erlaubter Direktvergabe gelten die in § 135 Abs. 2 und 3 genannten Fristen. Gemäß Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Absatz 3 tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: OJS 2018/S 225-515747 (2018-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 225-515747
Kurze Beschreibung:
Wesentliche Anforderungen an die zu liefernden Niederflur-Stadtbahnfahrzeuge:
— Fahrzeug(bau)art: Schienenfahrzeug, Straßenbahn-Gelenkwagen (Einrichter),
— Wagenkastenrohbau: geschweißte Ganzstahlausführung (4 Wagenteile),
— Fahrwerksbauart: Drehgestell (4 Trieb- und 1 Laufdrehgestell),
— Niederfluranteil: ca. 65 %, bezogen auf die Anzahl der im NF-Bereich unterzubringenden Fahrgäste,
— Fahrzeugbreite, -länge: 2 300 mm, 37 600 mm,
— Bodenfreiheit: 65 mm,
— Fahrleitungs-Nennspannung: derzeit 600 V, künftig 750 V,
— Kleinster Gleisbogenradius: 17 m,
— Streckenneigung max.: 6 %,
— Spurweite: 1 458 mm,
— Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h,
— Gesamtfahrgastkapazität: 220 Personen (4 Personen/ m
— Einstiegshöhe: 300 m.
20 Fahrzeuge wurden in 2018 zusätzlich bestellt und sollen im Zeitraum zwischen 2020-2021 in 2 Tranchen von jeweils 10 Fahrzeugen angeliefert werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen nicht erlaubter Direktvergabe gelten die in § 135 Abs. 2 und 3 genannten Fristen. Gemäß Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Absatz 3 tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen nicht erlaubter Direktvergabe gelten die in § 135 Abs. 2 und 3 genannten Fristen. Gemäß Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Absatz 3 tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn: