Lieferung von Niederflurstandardlinienbussen max. 10,50 m Länge und max. 2,71 m Höhe

VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH

Lieferung von 8 Stück Niederflurstandardlinienbussen 10,50 m Länge und max. 2,71 m Höhe nach den Förderbedingungen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Baden-Württemberg (LGVFG) neuester Stand davon Festbestellung 4 Stück Standardlinienbusse 10,50 m Länge und max. 2,71 m Höhe in Dezember 2014 und eine Option über weitere 4 Stück Standardlinienbusse 10,50 m für das Jahr 2015.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-05.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Busse für den öffentlichen Verkehr
Menge oder Umfang:
“Lieferung von 8 Stück Niederflurstandardlinienbussen 10,50 m Länge und max. 2,71 m Höhe nach den Förderbedingungen des...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Busse für den öffentlichen Verkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH
Postanschrift: Tullastr. 71
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://vbk.info 🌏
E-Mail: ralf.blasy@vbk.karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 72161075508 📞
Fax: +49 72161075509 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 109-193127
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen

“Die zu liefernden Fahrzeuge dürfen eine maximale Länge von 10,50 Metern und eine max. Höhe von 2,71 Metern nicht überschreiten, da sie beim späteren Einsatz...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 109-193127 (2014-06-05)