Lieferung von Objektstühlen (für Besprechungs-, Konferenz-, Wartebereiche)

Finanzbehörde Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Objektstühlen für alle Dienststellen einschließlich der Schulen zu vergeben.
Die Hochschulen und Universitäten werden nicht aus dem Rahmenvertrag abrufen, mit Ausnahme der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB), der Hochschule für Angewandte Wis-senschaften (HAW), der Universität Hamburg, der Technischen Universität Hamburg-Harburg und die Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK).
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.06.2015 bis 31.10.2017 geschlossen.
Es besteht eine einseitige Option des AG zur Verlängerung des Vertrages bis zum 31.02.2019. Die Inanspruchnahme dieser Option ist von Seiten des AG bis spätestens 31.04.2017 auszusprechen.
Bieter können für nur ein Los, für mehrere oder für alle Lose ein Angebot abgeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-23 Auftragsbekanntmachung
2015-01-05 Ergänzende Angaben
2015-06-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sitze
Gesamtwert des Auftrags: 1 700 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sitze 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40427310686 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 249-441369
ABl. S-Ausgabe: 249

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Objektstühlen für alle Dienststellen einschließlich der Schulen zu vergeben.
Die Hochschulen und Universitäten werden nicht aus dem Rahmenvertrag abrufen, mit Ausnahme der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB), der Hochschule für Angewandte Wis-senschaften (HAW), der Universität Hamburg, der Technischen Universität Hamburg-Harburg und die Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK).
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Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.06.2015 bis 31.10.2017 geschlossen.
Es besteht eine einseitige Option des AG zur Verlängerung des Vertrages bis zum 31.02.2019. Die Inanspruchnahme dieser Option ist von Seiten des AG bis spätestens 31.04.2017 auszusprechen.
Bieter können für nur ein Los, für mehrere oder für alle Lose ein Angebot abgeben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Vierbeinstühlen
Kurze Beschreibung:
5 verschiedene Modelle, Stahl-, und Holzgestelle, gepolsterte Flächen sowie Holzflächen, mit / ohne Armlehnen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Freischwingern
Kurze Beschreibung: 1 Modell, Stahlgestell, Polsterflächen, mit/ ohne Armlehnen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Konferenzsesseln
Kurze Beschreibung:
3 Modelle: heruntergezogene Rückenfläche, kurze Rückenfläche, Schalenform; Stahlgestell, Polsterflächen; mit / ohne Armlehnen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Schalenstühlen
Kurze Beschreibung: 2 Modelle, Stahlgestell: Vierbein und C-Fuß bzw. Freischwinger, Holzflächen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 19 Monate
Referenznummer: 2014000120

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Das
Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann
zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.2.2
und III.2.3 geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
- Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Vergabestelle
wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen;
von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
- Wenn zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen
bei).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung, dass das jeweilige Haftungsrisiko durch
Abschluss von entsprechenden Versicherungen
für Schadensfälle abgesichert ist oder im Falle
der Auftragserteilung eine solche Versicherung
abgeschlossen wird.
- Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung
zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Unfallversicherung nachgekommen ist
(der Auftraggeber behält sich vor, nach
Angebotsabgabe von den aussichtsreichen
Bietern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft in aktueller Fassung (nicht älter
als ein Jahr) abzufordern).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine diese
Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in
folgender Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen:
- Personenschäden: 2.000.000 EUR
- Sachschäden: 1.000.000 EUR
- Vermögensschäden: 100.000 EUR
Der Nachweis eines entsprechenden
Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt
gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14
Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber
dem Auftraggeber zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und
ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre (mindestens
zwei Referenzen). Diese können für öffentliche
sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche
Auftraggeber durchgeführt worden sein. Bei diesen
aussagefähigen Referenzen sind jeweils
- Auftragsumfang,
- AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Auftragsjahr und
- Gesamtumsatz
zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng
vertraulich behandelt)
Bei Bietern, die die Freie und Hansestadt Hamburg
als Auftraggeber in den letzten Jahren mit Leistungen
ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender
Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen
ausreichend.
-Detaillierte Produktbeschreibungen mit Abbildungen und technischen Daten bzw. Leistungsmerkmalen zu allen angebotenen Stühlen, in Papierform (Prospekte) oder in elektronischer Form (CD-ROM oder USB-Stick).
Digitale Daten sind in einem Format zu übersenden, das sich mittels der allgemein üblichen Standard-Büroanwendungsprogramme öffnen lässt (pdf-Datei, Word-/Excel-Datei oder vergleichbar).
- Zertifikat Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen oder vergleichbar) zu allen angebotenen Stühlen vom jeweiligen Hersteller
Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Behörde oder eines Notars vorzulegen.
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Umweltverträglichkeitsanforderungen gemäß Punkt 3.3 der Leistungsbeschreibungzu allen angebotenen Stühlen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen im Rahmen der VOL/B und der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Im Angebot ist in diesem Fall darzustellen, welche
Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der
Teilergebnisse erfolgen soll. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Sämtliche durch einen Bieter zu erbringende Nachweise und Erklärungen sind durch jeden Beteiligten der
Bietergemeinschaft vollständig zu erbringen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zu allen angebotenen Stühlen mit Polster, d.h. für die Stühle der Lose 1, 2 und 3 – mit Ausnahme der Position 1.1 zu Los 1 ist das Formular Ergänzende Vertragsbedingungen - Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (EVB-ILO) vom jeweiligen Hersteller mit dem Angebot einzureichen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-01 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität (35)
3. Umweltverträglichkeit (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Finanzbehörde Hamburg
Filomena Erwerth, Maren Schaper
Name: Finanzbehörde Hamburg
Kontaktperson: Hauptgeschäftszimmer, Raum 100
E-Mail: finanzbehoerde.poststelle@fb.hamburg.de 📧
URL der Teilnahme: http://www.hamburg.de/ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014000120

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der
Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der
Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 249-441369 (2014-12-23)
Ergänzende Angaben (2015-01-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 004-003975
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 249-441369
ABl. S-Ausgabe: 4
Quelle: OJS 2015/S 004-003975 (2015-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene Sitze und Stühle
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene Sitze und Stühle 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 106-192506
ABl. S-Ausgabe: 106

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2014000112

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-22 📅
Name: Henry Fölschow GmbH & Co. KG
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Wiesner Hager Möbel GmbH

3️⃣

4️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
7
6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Mehr anzeigen
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 106-192506 (2015-06-01)