Lieferung von Tankkarten sowie dazugehöriger Dienstleistungen

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch

Gegenstand der Ausschreibung ist der losweise Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die bedarfsbezogene Lieferung von Tankkarten als Flottenkarten für rund 200 Fahrzeuge in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein einschl. dazugehöriger Dienstleistungen. Die Auftraggeberin erwartet eine reibungslose und sichere Abwicklung an den Tankstellen und eine zügige Abrechnung im Betrieb durch Sammelrechnungen in schriftlicher als auch elektronischer Form. Neben einem 24 Stunden-Service ist ein zentraler Online-Zugang erforderlich. Mit der Tankkarte sind folgende Produkte und Dienstleistungen abzurechnen:
— Alle Kraftstoffarten inklusive Gase (die Auftraggeberin nutzt aktuell keine Fahrzeuge mit Gasantrieben),
— Öl bzw. Schmierstoffe,
— Frostschutz,
— Scheibenreiniger,
— Scheibenwischer,
— Ersatzlampen/-sicherungen und,
— Autowäsche.
Andere Produkte und Leistungen, wie z.B. Zeitungen, Genuss- sowie Lebensmittel, sind zu sperren. Weitere Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-15 Auftragsbekanntmachung
2014-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betankung von Fahrzeugen
Menge oder Umfang:
Es handelt sich bei dem Auftragsvolumen lediglich um das Ergebnis einer Prognoseentscheidung der Auftraggeberin für 3 Jahre. Diese basiert auf den Erfahrungswerten von 2013. Die tatsächlichen Daten können sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Zur Kalkulationsgrundlage sollen folgende Daten dienen:Los 1:— Rund 150 Stück Tankkarten. Darin enthalten sind „Poolkarten“ die nicht einem Fahrzeug, sondern einer Abteilung zugewiesen sind.— Die Kraftstoffmenge liegt geschätzt bei:—— Diesel: 125.000 l—— Benzin: 6.000 l— Wagenwäsche: 570 StückLos 2:— Rund 80 Stück Tankkarten. Darin enthalten sind „Poolkarten“ die nicht einem Fahrzeug, sondern einer Abteilung zugewiesen sind.— Die Kraftstoffmenge liegt geschätzt bei:—— Diesel: 100.000 l—— Benzin: 8.000 l— Wagenwäsche: 350 Stück
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betankung von Fahrzeugen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 077-133782
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund. 2) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Kathrin Penack, Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, zu richten. Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 3) Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen. Sie haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher — die Bildung einer Bietergemeinschaft in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder erklärt ist (z.B. Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR etc.), — alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und — der für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft bezeichnet ist. Es ist zu erklären, dass dieser die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzeln und gemeinsam gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise gem. Ziffer III.1.4 (Sonstige besondere Bedingungen), Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.1. (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) und Ziffer III.2.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 (Technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden und sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. 4) Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von wesentlichen Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen (Eignungsleihe), so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen, wenn dieser wesentliche Teilleistungen erbringt. Die Nachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Weiterhin muss der Bieter für den Unterauftragnehmer, die unter III.2.1 Ziffer 1) und Ziffer 2) genannten Eignungsnachweise spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegen. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft). Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der losweise Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die bedarfsbezogene Lieferung von Tankkarten als Flottenkarten für rund 200 Fahrzeuge in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein einschl. dazugehöriger Dienstleistungen. Die Auftraggeberin erwartet eine reibungslose und sichere Abwicklung an den Tankstellen und eine zügige Abrechnung im Betrieb durch Sammelrechnungen in schriftlicher als auch elektronischer Form. Neben einem 24 Stunden-Service ist ein zentraler Online-Zugang erforderlich. Mit der Tankkarte sind folgende Produkte und Dienstleistungen abzurechnen:
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— Alle Kraftstoffarten inklusive Gase (die Auftraggeberin nutzt aktuell keine Fahrzeuge mit Gasantrieben),
— Öl bzw. Schmierstoffe,
— Frostschutz,
— Scheibenreiniger,
— Scheibenwischer,
— Ersatzlampen/-sicherungen und,
— Autowäsche.
Andere Produkte und Leistungen, wie z.B. Zeitungen, Genuss- sowie Lebensmittel, sind zu sperren. Weitere Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Tankkarten nebst dazugehöriger Dienstleistungen für die Region Westfalen-Lippe
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die bedarfsbezogene Lieferung von Tankkarten als Flottenkarten für Fahrzeuge in Westfalen-Lippe einschl. dazugehöriger Dienstleistungen. Die Auftraggeberin erwartet eine reibungslose und sichere Abwicklung an den Tankstellen und eine zügige Abrechnung im Betrieb durch Sammelrechnungen in schriftlicher als auch elektronischer Form. Neben einem 24 Stunden-Service ist ein zentraler Online-Zugang erforderlich. Mit der Tankkarte sind folgende Produkte und Dienstleistungen
abzurechnen:— Alle Kraftstoffarten inklusive Gase (die Auftraggeberin nutzt aktuell keine Fahrzeuge mit Gasantrieben),— Öl bzw. Schmierstoffe,— Frostschutz,— Scheibenreiniger,— Scheibenwischer,— Ersatzlampen/-sicherungen und,— Autowäsche.Andere Produkte und Leistungen, wie z.B. Zeitungen, Genuss- sowie Lebensmittel, sind zu sperren. Weitere Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
abzurechnen:
Menge oder Umfang: Es handelt sich bei dem Auftragsvolumen lediglich um das Ergebnis einer Prognoseentscheidung der Auftraggeberin für 3 Jahre. Diese basiert auf den Erfahrungswerten von 2013. Die tatsächlichen Daten können sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Zur Kalkulationsgrundlage sollen folgende Daten dienen:Los 1:— Rund 150 Stück Tankkarten. Darin enthalten sind „Poolkarten“ die nicht einem Fahrzeug, sondern einer Abteilung zugewiesen sind.— Die Kraftstoffmenge liegt geschätzt bei:—— Diesel: 125.000 l—— Benzin: 6.000 l— Wagenwäsche: 570 Stück
Es handelt sich bei dem Auftragsvolumen lediglich um das Ergebnis einer Prognoseentscheidung der Auftraggeberin für 3 Jahre. Diese basiert auf den Erfahrungswerten von 2013. Die tatsächlichen Daten können sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Zur Kalkulationsgrundlage sollen folgende Daten dienen:
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Los 1:
— Rund 150 Stück Tankkarten. Darin enthalten sind „Poolkarten“ die nicht einem Fahrzeug, sondern einer Abteilung zugewiesen sind.
— Die Kraftstoffmenge liegt geschätzt bei:
—— Diesel: 125.000 l
—— Benzin: 6.000 l
— Wagenwäsche: 570 Stück
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Tankkarten nebst dazugehöriger Dienstleistungen für die Region Schleswig-Holstein
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die bedarfsbezogene Lieferung von Tankkarten als Flottenkarten für Fahrzeuge in Schleswig-Holstein einschl. dazugehöriger Dienstleistungen. Die Auftraggeberin erwartet eine reibungslose und sichere Abwicklung an den Tankstellen und eine zügige Abrechnung im Betrieb durch Sammelrechnungen in schriftlicher als auch elektronischer Form. Neben einem 24 Stunden-Service ist ein zentraler Online-Zugang erforderlich. Mit der Tankkarte sind folgende Produkte und Dienstleistungen
abzurechnen:— Alle Kraftstoffarten inklusive Gase (die Auftraggeberin nutzt aktuell keine Fahrzeuge mit Gasantrieben),— Öl bzw. Schmierstoffe,— Frostschutz,— Scheibenreiniger,— Scheibenwischer,— Ersatzlampen/-sicherungen und,— Autowäsche.Andere Produkte und Leistungen, wie z.B. Zeitungen, Genuss- sowie Lebensmittel, sind zu sperren. Weitere Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
abzurechnen:
Menge oder Umfang: Es handelt sich bei dem Auftragsvolumen lediglich um das Ergebnis einer Prognoseentscheidung der Auftraggeberin für 3 Jahre. Diese basiert auf den Erfahrungswerten von 2013. Die tatsächlichen Daten können sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Zur Kalkulationsgrundlage sollen folgende Daten dienen:Los 2:— Rund 80 Stück Tankkarten. Darin enthalten sind „Poolkarten“ die nicht einem Fahrzeug, sondern einer Abteilung zugewiesen sind.— Die Kraftstoffmenge liegt geschätzt bei:—— Diesel: 100.000 l—— Benzin: 8.000 l— Wagenwäsche: 350 Stück
Los 2:
— Rund 80 Stück Tankkarten. Darin enthalten sind „Poolkarten“ die nicht einem Fahrzeug, sondern einer Abteilung zugewiesen sind.
—— Diesel: 100.000 l
—— Benzin: 8.000 l
— Wagenwäsche: 350 Stück
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Region Westfalen-Lippe.
Region Schleswig-Holstein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG VOL/A;
2) Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption;
3) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI. zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bieters zur Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Sicherungsmaßnahme mit einer Mindestdeckung von:
— 1 000 000 EUR für Sachschäden und
— 2 000 000 EUR für Personenschäden
je Versicherungsfall.
Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI. zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von mindestens einer prüfbaren Referenz je Los über die Erbringung vergleichbarer Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angabe des Leistungsvolumens (Laufzeit, Leistungszeitraum, Rechnungswert und Auftraggeber (soweit zulässig mit Angabe des Namens und des Ansprechpartners mit den entsprechenden Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse).
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Für eine Bewerbung auf Los 1 gilt eine Referenz als vergleichbar, wenn mindestens 100 Tankkarten der ausgeschriebenen Leistung innerhalb einer Vertragslaufzeit ausgestellt wurden. Für eine Bewerbung auf Los 2 gilt eine Referenz als vergleichbar, wenn mindestens 50 Tankkarten der ausgeschriebenen Leistung innerhalb einer Vertragslaufzeit ausgestellt wurden. Bei einer Bewerbung auf beide Lose ist eine einzige Referenz für beide Lose ausreichend und gilt als vergleichbar, wenn mindestens 150 Tankkarten der ausgeschriebenen Leistung innerhalb einer Vertragslaufzeit ausgestellt wurden.
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Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI. zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder anzunehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
1) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
2) Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung.
3) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-06-03 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kathrin Penack
URL der Dokumente: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-08-01 📅
Datum des Endes: 2017-07-31 📅
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund.
2) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Kathrin Penack,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
zu richten.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden:
3) Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen. Sie haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher
— die Bildung einer Bietergemeinschaft in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder erklärt ist (z.B. Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR etc.),
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und
— der für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft bezeichnet ist. Es ist zu erklären, dass dieser die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzeln und gemeinsam gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise gem. Ziffer III.1.4 (Sonstige besondere Bedingungen), Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.1. (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) und Ziffer III.2.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 (Technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden und sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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4) Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von wesentlichen Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen (Eignungsleihe), so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen, wenn dieser wesentliche Teilleistungen erbringt. Die Nachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind.
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Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Weiterhin muss der Bieter für den Unterauftragnehmer, die unter III.2.1 Ziffer 1) und Ziffer 2) genannten Eignungsnachweise spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegen. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
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Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
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Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten insbesondere die folgenden Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations-und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat [...]
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 077-133782 (2014-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.2 genannten Auftraggeberin durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin-Mitte

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 139-250095
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 77-133782
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-01 📅
Name: euroShell Deutschland GmbH & Co. KG
Postanschrift: Suhrenkamp 71-77
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 2931822177 📞
Fax: +49 29318240322 📠
Quelle: OJS 2014/S 139-250095 (2014-07-18)