Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Nordhessischen Verkehrsverbundes: Linie 40 Kassel-Fasanenhof - Fuldatal - Immenhausen-Holzhausen Linie 42 Kassel-Fasanenhof - Fuldatal - Hann.-Münden Linie 43 AST-Verkehr Vellmar Linie 44 Stadtbus Vellmar Linie 45 Schulverkehr Fuldatal Linie 48 Kassel-Fasanenhof - Fuldatal-Ihringshausen - Vellmar - Ahnatal Linie 49 Ortsbus Ahnatal Linie N40 Nachtbus Fuldatal Linie N49 Nachtbus Ahnatal/ Calden Das Bündel umfasst regionalen und lokalen Busverkehr im Norden der Stadt Kassel. Die regionalen Linien 40 und 42 bedienen im Anschluss an die Tramlinien 3 und 7 die Verbindung durch die Gemeinde Fuldatal nach Immenhausen-Holzhausen und Hann.-Münden. Die Linie 48 stellt eine tangentiale Verbindung im Anschluss an die Tramlinien 3 und 7 entlang der nördlichen Stadtgrenze der Stadt Kassel (über Ihringshausen und Vellmar) bis Ahnatal-Weimar dar. Die lokalen Linien 43 und 44 bedienen den Stadtverkehr in der Stadt Vellmar und binden die Stadtteile an die Tram 1 an. Die lokale Linie 49 stellt die innerörtliche Bedienung der Gemeinde Ahnatal und als Zubringer zur Regio-Tram 4 dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang:
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (10 Standard-Solobusse Kategorie A, 1 Midibus-Kategorie A, 4 Standard-Solobusse Kategorie B, 4 Standard-Gelenkbusse Kategorie B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 1.219.344 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 42 850 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen und geschätzten 30 000 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (10 Standard-Solobusse Kategorie A, 1 Midibus-Kategorie A, 4 Standard-Solobusse Kategorie B, 4 Standard-Gelenkbusse Kategorie B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 1.219.344 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 42 850 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen und geschätzten 30 000 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV)
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvv.de🌏
E-Mail: martin.lometsch@nvv.de📧
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern,
— Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zuvereinbaren.
nachr. HAD-Ref. : 990/184
nachr. V-Nr/AKZ : 3349
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern,
— Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zuvereinbaren.
nachr. HAD-Ref. : 990/184
nachr. V-Nr/AKZ : 3349
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Nordhessischen Verkehrsverbundes:
Linie 40 Kassel-Fasanenhof - Fuldatal - Immenhausen-Holzhausen
Linie 42 Kassel-Fasanenhof - Fuldatal - Hann.-Münden
Linie 43 AST-Verkehr Vellmar
Linie 44 Stadtbus Vellmar
Linie 45 Schulverkehr Fuldatal
Linie 48 Kassel-Fasanenhof - Fuldatal-Ihringshausen - Vellmar - Ahnatal
Linie 49 Ortsbus Ahnatal
Linie N40 Nachtbus Fuldatal
Linie N49 Nachtbus Ahnatal/ Calden
Das Bündel umfasst regionalen und lokalen Busverkehr im Norden der Stadt Kassel. Die regionalen Linien 40 und 42 bedienen im Anschluss an die Tramlinien 3 und 7 die Verbindung durch die Gemeinde Fuldatal nach Immenhausen-Holzhausen und Hann.-Münden. Die Linie 48 stellt eine tangentiale Verbindung im Anschluss an die Tramlinien 3 und 7 entlang der nördlichen Stadtgrenze der Stadt Kassel (über Ihringshausen und Vellmar) bis Ahnatal-Weimar dar. Die lokalen Linien 43 und 44 bedienen den Stadtverkehr in der Stadt Vellmar und binden die Stadtteile an die Tram 1 an. Die lokale Linie 49 stellt die innerörtliche Bedienung der Gemeinde Ahnatal und als Zubringer zur Regio-Tram 4 dar.
Das Bündel umfasst regionalen und lokalen Busverkehr im Norden der Stadt Kassel. Die regionalen Linien 40 und 42 bedienen im Anschluss an die Tramlinien 3 und 7 die Verbindung durch die Gemeinde Fuldatal nach Immenhausen-Holzhausen und Hann.-Münden. Die Linie 48 stellt eine tangentiale Verbindung im Anschluss an die Tramlinien 3 und 7 entlang der nördlichen Stadtgrenze der Stadt Kassel (über Ihringshausen und Vellmar) bis Ahnatal-Weimar dar. Die lokalen Linien 43 und 44 bedienen den Stadtverkehr in der Stadt Vellmar und binden die Stadtteile an die Tram 1 an. Die lokale Linie 49 stellt die innerörtliche Bedienung der Gemeinde Ahnatal und als Zubringer zur Regio-Tram 4 dar.
Menge oder Umfang:
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (10 Standard-Solobusse Kategorie A, 1 Midibus-Kategorie A, 4 Standard-Solobusse Kategorie B, 4 Standard-Gelenkbusse Kategorie B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 1.219.344 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 42 850 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (10 Standard-Solobusse Kategorie A, 1 Midibus-Kategorie A, 4 Standard-Solobusse Kategorie B, 4 Standard-Gelenkbusse Kategorie B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 1.219.344 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 42 850 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen und geschätzten 30 000 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Referenznummer: 3349
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bietererklärung zur Zuverlässigkeit einschließlich der Erklärung nach dem Gemeinsamen Runderlass vom 3.4.1995 in der Fassung vom 14.11.2007 (StAnz. S. 2327) über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bietererklärung zur Zuverlässigkeit einschließlich der Erklärung nach dem Gemeinsamen Runderlass vom 3.4.1995 in der Fassung vom 14.11.2007 (StAnz. S. 2327) über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Selbsteinschätzung: Darlegung zu kommunalwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (vgl. § 7 EG Abs. 8 VOL/A), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). [Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen.] Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen,
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (vgl. § 7 EG Abs. 8 VOL/A), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). [Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen.] Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen,
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 PBZugV: Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt;
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 PBZugV: Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt;
oder
Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. einer Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4 genannten Datum der Angebotsabgabe enden;
Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. einer Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4 genannten Datum der Angebotsabgabe enden;
Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der VO (EG) Nr. 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4 genannten Datum der Angebotsabgabe enden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bietererklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit: unterzeichnete Erklärung des Bieters hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bietererklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit: unterzeichnete Erklärung des Bieters hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Angabe von vergleichbaren erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.3.4 genannten Termin zur Angebotsabgabe (sowie ggf. Auflistung der bereits beauftragten künftig zu erbringenden Verkehrsleistungen); die benannte Anzahl braucht die im
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe von vergleichbaren erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.3.4 genannten Termin zur Angebotsabgabe (sowie ggf. Auflistung der bereits beauftragten künftig zu erbringenden Verkehrsleistungen); die benannte Anzahl braucht die im
Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes im Original oder als beglaubigte Kopie [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.],
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes im Original oder als beglaubigte Kopie [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.],
— Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit im Original oder als beglaubigte Kopie [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.]
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit im Original oder als beglaubigte Kopie [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.]
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle im Rahmen seines Angebotes darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen.
Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle im Rahmen seines Angebotes darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verkehrsvertrag einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) nach § 11 EG Abs. 4 VOL/A Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes eines durchschnittlichen Kalenderjahres bereit stellen. Die Sicherheitsleistung ist durch Bankbürgschaft zu erbringen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung abzugeben, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt und unbedingt und unbefristet sowie selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, der Anfechtung und der Vorausklage erfolgt. Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Tage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen.
Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verkehrsvertrag einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) nach § 11 EG Abs. 4 VOL/A Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes eines durchschnittlichen Kalenderjahres bereit stellen. Die Sicherheitsleistung ist durch Bankbürgschaft zu erbringen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung abzugeben, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt und unbedingt und unbefristet sowie selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, der Anfechtung und der Vorausklage erfolgt. Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Tage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen.
Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt spätestens nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Verkehrsvertrages.
Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt spätestens nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Verkehrsvertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B (in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung gültigen Fassung) soweit im jeweiligen Verkehrsvertrag nebst Anlagen nicht etwas anderes geregelt ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig. Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung:
— Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform;
— Auftragserteilung nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft; gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder.
Eine entsprechende Erklärung ist für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage F zum Angebotsschreiben „Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft“ abzugeben (vgl. hierzu auch Ziffer 15 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“). Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Bieter, die sich im Rahmen einer Bietergemeinschaft an dieser Ausschreibung beteiligen, können darüber hinaus kein eigenständiges Angebot einreichen. Falls derartige Angebote eingehen sollten, würde dies zwingend sowohl zum Ausschluss des Angebotes des betreffenden Einzelbieters als auch - bei Kenntnis der Bietergemeinschaft vom Angebot des Einzelbieters - des Angebotes der Bietergemeinschaft führen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine entsprechende Erklärung ist für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage F zum Angebotsschreiben „Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft“ abzugeben (vgl. hierzu auch Ziffer 15 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“). Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Bieter, die sich im Rahmen einer Bietergemeinschaft an dieser Ausschreibung beteiligen, können darüber hinaus kein eigenständiges Angebot einreichen. Falls derartige Angebote eingehen sollten, würde dies zwingend sowohl zum Ausschluss des Angebotes des betreffenden Einzelbieters als auch - bei Kenntnis der Bietergemeinschaft vom Angebot des Einzelbieters - des Angebotes der Bietergemeinschaft führen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bar, Verrechnungsscheck, Überweisung
Empfänger: IGDB GmbH
Kontonummer: 46131314
Bankleitzahl: 50652124 bei der Sparkasse Langen-Seligenstadt
IBAN DE58506521240046131314
BIC HELADEF1SLS
Verwendungszweck (bitte immer mit angeben!): LB 102 Kassel Plus Nord
Preis enthält 19 % Mehrwertsteuer
Zum Erhalt der Vergabeunterlagen bitte die Informationen gem. Ziffer VI.3. beachten.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Lometsch
Name: IGDB GmbH
Postanschrift: Im Steingrund 3
Postort: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Kontaktperson: Herrn Fiedler
Telefon: +49 61035067220📞
E-Mail: ausschreibung@igdb.de📧
Fax: +49 61035067121 📠
URL für weitere Informationen: http://www.igdb.de🌏
URL der Dokumente: http://www.igdb.de🌏
Name: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV)
URL der Teilnahme: http://www.nvv.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-12-14 📅
Datum des Endes: 2022-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-12 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3349
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 239-394225
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern,
— Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zuvereinbaren.
nachr. HAD-Ref. : 990/184
nachr. V-Nr/AKZ : 3349
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816/ 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 010-013597 (2014-01-13)
Ergänzende Angaben (2014-01-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-31 📅
Name: Reisedienst Bonte GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Nordbahnhof 8
Postort: Schwalmstadt
Postleitzahl: 34613
Land: Deutschland 🇩🇪
Referenz
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 17-260007
Quelle: OJS 2014/S 066-113382 (2014-04-01)