Linienbündel „3: Ringgau“ und „209: Sontra“

Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV)

Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Nordhessischen Verkehrsverbundes:
Los 1: Busverkehrsleistungen auf den Linien 240, 241, 249.1, 249.2, 250, 259.1, 259.2, 259.3, 259.4 und 269.
Los 2: Busverkehrsleistungen auf den Linien 251, 252 und 260.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-22 Auftragsbekanntmachung
2015-01-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang:
Los 1:Busverkehr: 7 Fahrzeuge, gerundete 547 168 Nkm p. a. und gerundeten 13 437 Fahrplanstunden p. a. (in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben).AST-Verkehr: 4 Fahrzeuge, geschätzte 28 617 Besetztkilometer p. a. (in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben).Los 2: 5 Fahrzeuge, gerundete 208 864 Nkm p. a. und gerundeten 5 456 Fahrplanstunden p. a. (in einemdurchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV)
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvv.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 186-328275
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 242-421277
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe, — Die Vergabeunterlagen sind in Textform (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern, — Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zu vereinbaren. Nachr. HAD-Ref.: 990/204. Nachr. V-Nr/AKZ: 3482.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Nordhessischen Verkehrsverbundes:
Los 1: Busverkehrsleistungen auf den Linien 240, 241, 249.1, 249.2, 250, 259.1, 259.2, 259.3, 259.4 und 269.
Los 2: Busverkehrsleistungen auf den Linien 251, 252 und 260.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Linenbündel „3: Ringgau“
Kurze Beschreibung:
Linie 240 (Herleshausen -) Ringgau - Wichmannshausen -
Eschwege,Linie 241 Herleshausen - Markershausen,Linie 249.1 Herleshausen - Unhausen,Linie 249.2 Herleshausen - Altefeld,Linie 250 Herleshausen - Wichmannshausen - Sontra - Cornberg - Bebra,Linie 259.1 Sontra - Diemerode,Linie 259.2 Sontra - Blankenbach,Linie 259.3 Sontra - Wichmannshausen,Linie 259.4 Sontra - Thurnhosbach,Linie 269 Sontra - Nentershausen - Wildeck.Die beiden regionalen Buslinien 240 und 250 bilden gemeinsam ein Netz, welches sich über den südöstlichen Teil des Werra-Meißner-Kreises erstreckt und bis in den nördlichen Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg reicht. Dabei werden Ortsteile der Gemeinde Ringgau (Linie 240) bzw. der Gemeinde Herleshausen mitsamt Stadtteilen der Stadt Sontra (Linie 250) über einen systematischen Umsteigepunkt in Sontra-Wichmannshausen verbunden einerseits mit Wehretal-Reichensachsen und der Kreisstadt Eschwege (Linie 240) und andererseits mit dem Mittelzentrum Sontra, der Gemeinde Cornberg und der Stadt Bebra mit dem dortigen Bahnknotenpunkt (Linie 250). Ein Teil des Angebots der Linie 250 ist bedarfsgesteuert eingerichtet mit AnrufSammel-Taxis. Des weiteren bedient im Gebiet der Gemeinde Herleshausen die lokale Buslinie 241 einzelne Ortsteile im schulverkehrsorientierten Linienverkehr.In der Gemeinde Herleshausen wird der lokale Verkehr mit AnrufSammelTaxis auf den Linien 249.1-2 angeboten. In der Stadt Sontra sind dies die Linien 259.1-4. Des weiteren zählt hierzu die Linie 269 von Sontra in Ortsteile der Gemeinde Nentershausen, einzelne Fahrten führen bis in Ortsteile der Gemeinde Wildeck. Die AST-Fahrten umfassen auch Verkehrsleistungen im Rahmen des Mobilfalt-Projektes. Sofern für Fahrtwünsche im Rahmen dieses Projektes keine Privatfahrer zur Verfügung stehen, erbringt der Auftragnehmer die entsprechende Verkehrsleistung. Verkehrsleistungen des Mobilfalt-Projektes umfassen zu Betriebsstart die Verkehrsleistungen der Linien 249.1, 249.2, 259.1-259.4 und 269.
Eschwege,
Linie 241 Herleshausen - Markershausen,
Linie 249.1 Herleshausen - Unhausen,
Linie 249.2 Herleshausen - Altefeld,
Linie 250 Herleshausen - Wichmannshausen - Sontra - Cornberg - Bebra,
Linie 259.1 Sontra - Diemerode,
Linie 259.2 Sontra - Blankenbach,
Linie 259.3 Sontra - Wichmannshausen,
Linie 259.4 Sontra - Thurnhosbach,
Linie 269 Sontra - Nentershausen - Wildeck.
Die beiden regionalen Buslinien 240 und 250 bilden gemeinsam ein Netz, welches sich über den südöstlichen Teil des Werra-Meißner-Kreises erstreckt und bis in den nördlichen Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg reicht. Dabei werden Ortsteile der Gemeinde Ringgau (Linie 240) bzw. der Gemeinde Herleshausen mitsamt Stadtteilen der Stadt Sontra (Linie 250) über einen systematischen Umsteigepunkt in Sontra-Wichmannshausen verbunden einerseits mit Wehretal-Reichensachsen und der Kreisstadt Eschwege (Linie 240) und andererseits mit dem Mittelzentrum Sontra, der Gemeinde Cornberg und der Stadt Bebra mit dem dortigen Bahnknotenpunkt (Linie 250). Ein Teil des Angebots der Linie 250 ist bedarfsgesteuert eingerichtet mit AnrufSammel-Taxis. Des weiteren bedient im Gebiet der Gemeinde Herleshausen die lokale Buslinie 241 einzelne Ortsteile im schulverkehrsorientierten Linienverkehr.
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In der Gemeinde Herleshausen wird der lokale Verkehr mit AnrufSammelTaxis auf den Linien 249.1-2 angeboten. In der Stadt Sontra sind dies die Linien 259.1-4. Des weiteren zählt hierzu die Linie 269 von Sontra in Ortsteile der Gemeinde Nentershausen, einzelne Fahrten führen bis in Ortsteile der Gemeinde Wildeck. Die AST-Fahrten umfassen auch Verkehrsleistungen im Rahmen des Mobilfalt-Projektes. Sofern für Fahrtwünsche im Rahmen dieses Projektes keine Privatfahrer zur Verfügung stehen, erbringt der Auftragnehmer die entsprechende Verkehrsleistung. Verkehrsleistungen des Mobilfalt-Projektes umfassen zu Betriebsstart die Verkehrsleistungen der Linien 249.1, 249.2, 259.1-259.4 und 269.
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Menge oder Umfang: Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 7 Fahrzeugen (3 Standard-Solobusse Kategorie A, 3 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Standard-Gelenkbusse Kategorie B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 547 168 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 13.437 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 4 Fahrzeugen (davon mindestens 1 Fahrzeug der Kategorie „Van“) und geschätzten 28 617 Besetztkilometern p. a. erbracht werden.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 7 Fahrzeugen (3 Standard-Solobusse Kategorie A, 3 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Standard-Gelenkbusse Kategorie B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 547 168 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 13.437 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.
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Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 4 Fahrzeugen (davon mindestens 1 Fahrzeug der Kategorie „Van“) und geschätzten 28 617 Besetztkilometern p. a. erbracht werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Linienbündel „209: Sontra“
Kurze Beschreibung:
Linie 251 Sontra - Cornberg,Linie 252 Sontra - Blankenbach,Linie 260 Sontra - Nentershausen - Wildeck (- Gerstungen).Das Gebiet dieses Linienbündels erstreckt sich vom südlichen Bereich des Werra-Meißner-Kreises bis in den nordöstlichen Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg. Mit den lokalen Buslinien 251 und 252 werden Stadtteile der Stadt Sontra im schulverkehrsorientierten Linienverkehr bedient. Die Linie 251 bedient darüber hinaus Orts- und Stadtteile von Cornberg und Waldkappel. Mit der regionalen Buslinie 260 wird das Mittelzentrum Sontra verbunden mit den Gemeinden Nentershausen und Wildeck. Einzelfahrten führen bis nach Gerstungen im Wartburgkreis (Thüringen).
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Linie 251 Sontra - Cornberg,
Linie 252 Sontra - Blankenbach,
Linie 260 Sontra - Nentershausen - Wildeck (- Gerstungen).
Das Gebiet dieses Linienbündels erstreckt sich vom südlichen Bereich des Werra-Meißner-Kreises bis in den nordöstlichen Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg. Mit den lokalen Buslinien 251 und 252 werden Stadtteile der Stadt Sontra im schulverkehrsorientierten Linienverkehr bedient. Die Linie 251 bedient darüber hinaus Orts- und Stadtteile von Cornberg und Waldkappel. Mit der regionalen Buslinie 260 wird das Mittelzentrum Sontra verbunden mit den Gemeinden Nentershausen und Wildeck. Einzelfahrten führen bis nach Gerstungen im Wartburgkreis (Thüringen).
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Menge oder Umfang: Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 5 Fahrzeugen (1 Standard-Solobuss Kategorie A, 3 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Kleinbus und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 208 894 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 5 456 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.
Los 1:
Busverkehr: 7 Fahrzeuge, gerundete 547 168 Nkm p. a. und gerundeten 13 437 Fahrplanstunden p. a. (in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben).
AST-Verkehr: 4 Fahrzeuge, geschätzte 28 617 Besetztkilometer p. a. (in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben).
Los 2:
5 Fahrzeuge, gerundete 208 864 Nkm p. a. und gerundeten 5 456 Fahrplanstunden p. a. (in einemdurchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben).
Referenznummer: 3482

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bietererklärung zur Zuverlässigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Selbsteinschätzung: Darlegung zu kommunalwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zuverwenden),
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (vgl. § 7 EG Abs. 8 VOL/A), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). (Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen). Der Nachweis mussmindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
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— Nachweis der fachlichen Eignung i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 PBZugV:
Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6 PBZugV;
oder
Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. einer Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Datum der Angebotsabgabe enden;
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Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der VO (EG) Nr. 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Datum der Angebotsabgabe enden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bietererklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Angabe von vergleichbaren erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Termin zur Angebotsabgabe (sowie ggf. Auflistung der bereits beauftragten künftig zu erbringenden Verkehrsleistungen); die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
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— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes im Original oder als beglaubigte Kopie (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen).
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— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit im Original oder als beglaubigte Kopie (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein). Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen (im Original oder als beglaubigte Kopie), in der die Betriebsstätte, die den gegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als die o. g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle im Rahmen seines Angebotes darüberunter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus den jeweiligen Verkehrsverträgen einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der jeweils erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) je Los nach § 11 EG Abs. 4 VOL/A Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes des Busverkehrs eines durchschnittlichen Kalenderjahres (Planungsstand: Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) bereit stellen.
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Die Sicherheitsleistung ist durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung abzugeben, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt und unbedingt und unbefristet sowie selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, der Anfechtung und der Vorausklage erfolgt.
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Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Tage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen.
Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt spätestens nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Verkehrsvertrages
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B (in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung gültigen Fassung) soweit im jeweiligen Verkehrsvertrag nebst Anlagen nicht etwas anderes geregelt ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig.
Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung:
— Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Rechtvergleichbaren Rechtsform;
— Auftragserteilung nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft; gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder.
Eine entsprechende Erklärung ist für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage F zum Angebotsschreiben „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ abzugeben (vgl. hierzu auch Ziffer 12 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“).
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Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Bieter, die sich im Rahmen einer Bietergemeinschaft an dieser Ausschreibung beteiligen, können darüberhinaus kein eigenständiges Angebot einreichen. Falls derartige Angebote eingehen sollten, würde dies zwingend sowohl zum Ausschluss des Angebotes des betreffenden Einzelbieters als auch – bei Kenntnis der Bietergemeinschaft vom Angebot des Einzelbieters – des Angebotes der Bietergemeinschaft führen.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bar, Verrechnungsscheck, Überweisung:
Empfänger: IGDB GmbH,
Kontonummer: 46131314,
Bankleitzahl: 50652124 bei der Sparkasse Langen-Seligenstadt,
IBAN DE90506521240046131314,
BIC HELADEF1SLS,
Verwendungszweck (bitte immer mit angeben!): Linienbündel „3“ und „209“;
Preis enthält 19 % Mehrwertsteuer;
Zum Erhalt der Vergabeunterlagen bitte die Informationen gem. Ziffer VI.3) beachten.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: IGDB GmbH
Postanschrift: Im Steingrund 3
Postort: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Kontaktperson: Herrn Fiedler
Telefon: +49 61035067220 📞
E-Mail: ausschreibung@igdb.de 📧
Fax: +49 61035067121 📠
URL für weitere Informationen: http://www.igdb.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.igdb.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-12 📅
Datum des Endes: 2025-12-13 📅
Datum des Beginns: 2015-12-13 📅
Datum des Endes: 2023-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3482
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 242-421277
2013/S 242-421284
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— Die Vergabeunterlagen sind in Textform (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern,
— Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zu vereinbaren.
Nachr. HAD-Ref.: 990/204.
Nachr. V-Nr/AKZ: 3482.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Quelle: OJS 2014/S 186-328275 (2014-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 014-021644
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 186-328275
ABl. S-Ausgabe: 14

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-09 📅
Name: DB Busverkehr Hessen GmbH (BVH)
Postanschrift: Neustadt 26
Postort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: H. Sandrock GmbH & Co. Omnibusbetrieb KG
Postanschrift: Göttinger Str. 16
Postort: Sontra
Postleitzahl: 36205
Quelle: OJS 2015/S 014-021644 (2015-01-16)
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