Linienbündel „405: Schwalm Ost“ und „409: Melsungen Umland“

Nahverkehr Schwalm-Eder GmbH

Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Schwalm-Eder-Kreises:
Los 1, Linienbündel „405: Schwalm Ost“: Verkehrsleistungen auf den Linien 470, 472, 473, 474, 475, 476, 477, 478, 479, 481 und ab 01.08.2016 zusätzlich Linie 483.
Los 2, Linienbündel „409: Melsungen Umland“: Verkehrsleistungen auf den Linien 436, 443, 444, 445, 446 und 448.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-03 Auftragsbekanntmachung
2014-12-17 Ergänzende Angaben
2015-04-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehr Schwalm-Eder GmbH
Postanschrift: Parkstraße 6
Postleitzahl: 34576
Postort: Homberg/Efze

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 236-415499
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 202-349834
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe, — Die Vergabeunterlagen sind in Textform (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern, — Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zu vereinbaren. Nachr. HAD-Ref. : 990/211. Nachr. V-Nr/AKZ: 3426.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Schwalm-Eder-Kreises:
Los 1, Linienbündel „405: Schwalm Ost“: Verkehrsleistungen auf den Linien 470, 472, 473, 474, 475, 476, 477, 478, 479, 481 und ab 01.08.2016 zusätzlich Linie 483.
Los 2, Linienbündel „409: Melsungen Umland“: Verkehrsleistungen auf den Linien 436, 443, 444, 445, 446 und 448.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Linienbündel „405: Schwalm Ost“
Kurze Beschreibung:
Zum 1.8.2016 erfolgt in diesem Linienbündel ein unterjähriger Fahrplanwechsel. Dabei treten wesentliche Fahrplanänderungen in Kraft, die Auswirkungen auf die Anzahl einzusetzender Fahrzeuge sowie die Betriebsleistung
haben.Zeitraum 13.12.2015-31.7.2016,Linie 470 Kirchheim – Oberaula – Neukirchen – Schwalmstadt,Linie 472 Siebertshausen – Schwalmstadt,Linie 473 Schwarzenborn – Neukirchen – Schwalmstadt,Linie 474 Oberaula – Ottrau – Alsfeld,Linie 475 Schwarzenborn – Oberaula,Linie 476 Wincherode – Neukirchen,Linie 477 Schwalmstadt – Willingshausen – Merzhausen – Schwalmstadt,Linie 478 Schrecksbach – Neukirchen,Linie 479 Ottrau – Neukirchen,Linie 481 Willingshausen – Steina – Schwalmstadt.Das Linienbündel „Schwalm Ost“ umfasst bis zum 31.7.2016 die Linien in und um den Korridor Schwalmstadt – Neukirchen – Oberaula bis nach Kirchheim im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Es werden Ortsteile der Kommunen Alsfeld, Kirchheim, Neukirchen, Oberaula, Schrecksbach, Schwarzenborn, Schwalmstadt und Willingshausen miteinander verbunden. Neben der Gewährleistung des Schulverkehrs zu den Standorten Alsfeld, Großropperhausen, Loshausen, Oberaula, Ottrau, Neukirchen, Steina, Treysa und Ziegenhain werden in Treysa Bahnhof, Ziegenhain Alleeplatz und Neukirchen Kurhessenstraße vertaktete Verknüpfungen angeboten.Zeitraum ab 1.8.2016,Linie 470 Bad Hersfeld – Kirchheim – Oberaula – Neukirchen – Schwalmstadt,Linie 472 Siebertshausen – Schwalmstadt,Linie 473 Schwarzenborn – Neukirchen – Schwalmstadt,Linie 474 Oberaula – Ottrau – Alsfeld,Linie 475 Friediegerode – Hauptschwenda – Christerode – Oberaula,Linie 476 Wincherode – Riebelsdorf – Neukirchen,Linie 477 Schwalmstadt – Willingshausen – Merzhausen – Schwalmstadt,Linie 478 Schrecksbach – Neukirchen,Linie 479 Ottrau – Oberaula – Neukirchen,Linie 481 Willingshausen – Steina – Schwalmstadt,Linie 483 Willingshausen – Zella – Gungelshausen – Leimbach – Ransbach – Loshausen – Steina - Wasenberg.Das Bündel „Schwalm Ost“ umfasst ab dem 1.8.2016 die Linien in und um den Korridor Schwalmstadt – Neukirchen – Oberaula bis nach Bad Hersfeld im Landkreis Hesfeld-Rotenburg. Es werden Ortsteile der Kommunen Alsfeld, Kirchheim, Neukirchen, Oberaula, Schrecksbach, Schwarzenborn, Schwalmstadt und Willingshausen miteinander verbunden. Neben der Gewährleistung des Schulverkehrs zu den Standorten Alsfeld, Großropperhausen, Oberaula, Ottrau, Neukirchen, Treysa, Willingshausen und Ziegenhain werden in Treysa Bahnhof, Ziegenhain Alleeplatz und Neukirchen Kurhessenstraße vertaktete Verknüpfungen angeboten.
haben.
Zeitraum 13.12.2015-31.7.2016,
Linie 470 Kirchheim – Oberaula – Neukirchen – Schwalmstadt,
Linie 472 Siebertshausen – Schwalmstadt,
Linie 473 Schwarzenborn – Neukirchen – Schwalmstadt,
Linie 474 Oberaula – Ottrau – Alsfeld,
Linie 475 Schwarzenborn – Oberaula,
Linie 476 Wincherode – Neukirchen,
Linie 477 Schwalmstadt – Willingshausen – Merzhausen – Schwalmstadt,
Linie 478 Schrecksbach – Neukirchen,
Linie 479 Ottrau – Neukirchen,
Linie 481 Willingshausen – Steina – Schwalmstadt.
Das Linienbündel „Schwalm Ost“ umfasst bis zum 31.7.2016 die Linien in und um den Korridor Schwalmstadt – Neukirchen – Oberaula bis nach Kirchheim im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Es werden Ortsteile der Kommunen Alsfeld, Kirchheim, Neukirchen, Oberaula, Schrecksbach, Schwarzenborn, Schwalmstadt und Willingshausen miteinander verbunden. Neben der Gewährleistung des Schulverkehrs zu den Standorten Alsfeld, Großropperhausen, Loshausen, Oberaula, Ottrau, Neukirchen, Steina, Treysa und Ziegenhain werden in Treysa Bahnhof, Ziegenhain Alleeplatz und Neukirchen Kurhessenstraße vertaktete Verknüpfungen angeboten.
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Zeitraum ab 1.8.2016,
Linie 470 Bad Hersfeld – Kirchheim – Oberaula – Neukirchen – Schwalmstadt,
Linie 475 Friediegerode – Hauptschwenda – Christerode – Oberaula,
Linie 476 Wincherode – Riebelsdorf – Neukirchen,
Linie 479 Ottrau – Oberaula – Neukirchen,
Linie 481 Willingshausen – Steina – Schwalmstadt,
Linie 483 Willingshausen – Zella – Gungelshausen – Leimbach – Ransbach – Loshausen – Steina - Wasenberg.
Das Bündel „Schwalm Ost“ umfasst ab dem 1.8.2016 die Linien in und um den Korridor Schwalmstadt – Neukirchen – Oberaula bis nach Bad Hersfeld im Landkreis Hesfeld-Rotenburg. Es werden Ortsteile der Kommunen Alsfeld, Kirchheim, Neukirchen, Oberaula, Schrecksbach, Schwarzenborn, Schwalmstadt und Willingshausen miteinander verbunden. Neben der Gewährleistung des Schulverkehrs zu den Standorten Alsfeld, Großropperhausen, Oberaula, Ottrau, Neukirchen, Treysa, Willingshausen und Ziegenhain werden in Treysa Bahnhof, Ziegenhain Alleeplatz und Neukirchen Kurhessenstraße vertaktete Verknüpfungen angeboten.
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Menge oder Umfang: Zeitraum 13.12.2015-31.7.2016.Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 28 Fahrzeugen (27 Standardbusse Kat. B, 1 Gelenkbus Kat. B) und im Zeitraum vom 13.12.2015-31.7.2016 mit gerundeten 406.358 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 10 941 Fahrplanstunden erbracht werden.Die Leistungen im AST-Verkehr können zu Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (Kleinbusse) und geschätzten 8 680 Besetztkilometern in diesem Zeitraum erbracht werden.Zeitraum ab 1.8.2016.Ab dem 1.8.2016 können die Leistungen im Busverkehr fahrplanmäßig mit 25 Fahrzeugen (5 Standardbusse Kat. A, 19 Standardbusse Kat. B, 1 Gelenkbus Kat. B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 797.041 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 21 184 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.Die Leistungen im AST-Verkehr können mit 3 Fahrzeugen (Kleinbusse) und geschätzten 74 900 Besetztkilometern p. a. erbracht werden.
Zeitraum 13.12.2015-31.7.2016.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 28 Fahrzeugen (27 Standardbusse Kat. B, 1 Gelenkbus Kat. B) und im Zeitraum vom 13.12.2015-31.7.2016 mit gerundeten 406.358 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 10 941 Fahrplanstunden erbracht werden.
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Die Leistungen im AST-Verkehr können zu Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (Kleinbusse) und geschätzten 8 680 Besetztkilometern in diesem Zeitraum erbracht werden.
Zeitraum ab 1.8.2016.
Ab dem 1.8.2016 können die Leistungen im Busverkehr fahrplanmäßig mit 25 Fahrzeugen (5 Standardbusse Kat. A, 19 Standardbusse Kat. B, 1 Gelenkbus Kat. B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 797.041 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 21 184 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.
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Die Leistungen im AST-Verkehr können mit 3 Fahrzeugen (Kleinbusse) und geschätzten 74 900 Besetztkilometern p. a. erbracht werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Linienbündel „409: Melsungen Umland“
Kurze Beschreibung:
Zum 1.8.2016 erfolgt in diesem Linienbündel ein unterjähriger Fahrplanwechsel. Dabei treten wesentliche Fahrplanänderungen in Kraft, die Auswirkungen auf die Anzahl einzusetzender Fahrzeuge sowie die Betriebsleistung haben.Linie 436 Melsungen – Körle – Guxhagen,Linie 443 Mosheim – Malsfeld,Linie 444 Melsungen – Günsterode,Linie 445 Melsungen – Hilgershausen – Ostheim – Melsungen,Linie 446 Edermünde – Guxhagen,Linie 448 AST Guxhagen.Das Bündel umfasst Verkehre mit lokalem Charakter. Die Linien verbinden Ortsteile der Kommunen Edermünde, Fuldabrück, Felsberg, Guxhagen, Körle, Malsfeld und Melsungen untereinander sowie mit den Schienenstationen in Guxhagen und Melsungen. Das Fahrplanangebot ist dabei im Wesentlichen auf die Erfordernisse des Schulverkehrs zu den Schulstandorten Guxhagen, Körle, Malsfeld und Melsungen ausgerichtet.
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Linie 436 Melsungen – Körle – Guxhagen,
Linie 443 Mosheim – Malsfeld,
Linie 444 Melsungen – Günsterode,
Linie 445 Melsungen – Hilgershausen – Ostheim – Melsungen,
Linie 446 Edermünde – Guxhagen,
Linie 448 AST Guxhagen.
Das Bündel umfasst Verkehre mit lokalem Charakter. Die Linien verbinden Ortsteile der Kommunen Edermünde, Fuldabrück, Felsberg, Guxhagen, Körle, Malsfeld und Melsungen untereinander sowie mit den Schienenstationen in Guxhagen und Melsungen. Das Fahrplanangebot ist dabei im Wesentlichen auf die Erfordernisse des Schulverkehrs zu den Schulstandorten Guxhagen, Körle, Malsfeld und Melsungen ausgerichtet.
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Menge oder Umfang: Zeitraum 13.12.2015-31.7.2016.Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 9 Fahrzeugen (8 Standardbusse Kat. B, 1 Gelenkbus Kat. B) und im Zeitraum vom 13.12.2015-31.7.2016 mit gerundeten 126 968 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 3.411 Fahrplanstunden erbracht werden.Die Leistungen im AST-Verkehr können zu Betriebsstart mit 3 Fahrzeugen (Kleinbusse) und geschätzten 19 000 Besetztkilometern in diesem Zeitraum erbracht werden.Zeitraum ab 1.8.2016.Ab dem 1.8.2016 können die Leistungen im Busverkehr fahrplanmäßig mit 7 Fahrzeugen (6 Standardbusse Kat. B, 1 Gelenkbus) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 147 658 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 4 178 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.Die Leistungen im AST-Verkehr können zu Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (Kleinbusse) und geschätzten 59 268 Besetztkilometern p. a. erbracht werden.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 9 Fahrzeugen (8 Standardbusse Kat. B, 1 Gelenkbus Kat. B) und im Zeitraum vom 13.12.2015-31.7.2016 mit gerundeten 126 968 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 3.411 Fahrplanstunden erbracht werden.
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Die Leistungen im AST-Verkehr können zu Betriebsstart mit 3 Fahrzeugen (Kleinbusse) und geschätzten 19 000 Besetztkilometern in diesem Zeitraum erbracht werden.
Ab dem 1.8.2016 können die Leistungen im Busverkehr fahrplanmäßig mit 7 Fahrzeugen (6 Standardbusse Kat. B, 1 Gelenkbus) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 147 658 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 4 178 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.
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Die Leistungen im AST-Verkehr können zu Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (Kleinbusse) und geschätzten 59 268 Besetztkilometern p. a. erbracht werden.
Beschreibung der Optionen:
Von Seiten des Auftraggebers besteht jeweils ein Optionsrecht auf Verlängerung der Betriebslaufzeit von 1 x 3 Jahren bis 9.12.2023, d. h. bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2024.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 3426

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bietererklärung zur Zuverlässigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Selbsteinschätzung: Darlegung zu kommunalwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (vgl. § 7 EG Abs. 8 VOL/A), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). (Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
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— Nachweis der fachlichen Eignung i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 PBZugV:
Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6 PBZugV;
oder
Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. einer Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4 genannten Datum der Angebotsabgabe enden;
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Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der VO (EG) Nr. 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4) genannten Datum der Angebotsabgabe enden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bietererklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Angabe von vergleichbaren erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.3.4 genannten Termin zur Angebotsabgabe (sowie ggf. Auflistung der bereits beauftragten künftig zu erbringenden Verkehrsleistungen); die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
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— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes im Original oder als beglaubigte Kopie (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen),
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— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit im Original oder als beglaubigte Kopie [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen (im Original oder als beglaubigte Kopie), in der die Betriebsstätte, die den gegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ist der Bieter der Auffassung, dass er bei einem Los die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als die o. g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle im Rahmen seines Angebotes darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus den jeweiligen Verkehrsverträgen einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der jeweils erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) je Los nach § 11 EG Abs. 4 VOL/A Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes des Busverkehrs eines durchschnittlichen Kalenderjahres für den Zeitraum ab dem 1.8.2016 (Planungsstand: zum Zeitpunkt des Termin der Angebotsabgabe) bereit stellen.
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Die Sicherheitsleistung ist durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen.
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Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung abzugeben, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt und unbedingt und unbefristet sowie selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, der Anfechtung und der Vorausklage erfolgt.
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Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Tage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen.
Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüchedes Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt spätestens nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Verkehrsvertrages.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B soweit im Verkehrsvertrag nebst Anlagen nicht etwas anderes geregelt ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig.
Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung:
— Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform;
— Auftragserteilung nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft; gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder.
Eine entsprechende Erklärung ist für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage F zum Angebotsschreiben „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ abzugeben (vgl. hierzu auch Ziffer 12 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“).
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Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Bieter, die sich im Rahmen einer Bietergemeinschaft an dieser Ausschreibung beteiligen, können darüberhinaus kein eigenständiges Angebot einreichen. Falls derartige Angebote eingehen sollten, würde dies zwingend sowohl zum Ausschluss des Angebotes des betreffenden Einzelbieters als auch „bei Kenntnis der Bietergemeinschaft vom Angebot des Einzelbieters“ des Angebotes der Bietergemeinschaft führen.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Empfänger: IGDB GmbH,
Kontonummer: 46131314,
Bankleitzahl: 50652124 bei der Sparkasse Langen-Seligenstadt,
IBAN DE90506521240046131314,
BIC HELADEF1SLS,
Verwendungszweck (bitte immer mit angeben!): Linienbündel „405 und 409“;
Preis enthält 19 % Mehrwertsteuer;
Zum Erhalt der Vergabeunterlagen bitte die Informationen gem. Ziffer VI.3) beachten.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-23 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: IGDB GmbH
Postanschrift: Im Steingrund 3
Postort: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Kontaktperson: Herrn Fiedler
Telefon: +49 61035067220 📞
E-Mail: ausschreibung@igdb.de 📧
Fax: +49 61035067121 📠
URL für weitere Informationen: http://www.igdb.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.igdb.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-13 📅
Datum des Endes: 2020-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-17 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3426
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 202-349834
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— Die Vergabeunterlagen sind in Textform (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern,
— Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zu vereinbaren.
Nachr. HAD-Ref. : 990/211.
Nachr. V-Nr/AKZ: 3426.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 236-415499 (2014-12-03)
Ergänzende Angaben (2014-12-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 246-434147
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 236-415499
ABl. S-Ausgabe: 246
Quelle: OJS 2014/S 246-434147 (2014-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehr Schwalm-Eder GmbH (NSE)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 067-120549
ABl. S-Ausgabe: 67

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwalm-Eder-Kreis.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-18 📅
Name: Schmetterling Reisen Zulauf, Ullrich Zulauf e. K.
Postanschrift: Im Wurmgarten 17
Postort: Neukirchen
Postleitzahl: 34626
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-13 📅
Name: Frölich Bus GmbH
Postanschrift: Malsfelder Str. 22
Postort: Melsungen
Postleitzahl: 34212
Quelle: OJS 2015/S 067-120549 (2015-04-02)
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