LV-Nr. D 1775 Planungsleistungen Technische Ausrüstung – Informationstechnik – Sicherheitstechnik – Gebäudeleittechnik

Flughafen München GmbH

a) Projektbeschreibung:
Aktuelle architektonische Planungsstudien über das Terminal 1 des Münchner Flughafens zielen auf eine Zentralisierung und Optimierung der Passagierabfertigungsprozesse, sowie dem Wunsch Passagieren ein attraktives Retail- und Gastronomieangebot zu ermöglichen und führen damit zu einer Anpassung des Terminalgebäudes in den Modulen A und B.
Konkret sollen die beiden Abflugbereiche A und B zukünftig durch einen gemeinsamen, dazwischenliegenden Zugangsbereich erschlossen und verbunden werden. Der heutige Ankunftsbereich B wird hierzu zum Abflugbereich umgewidmet, flächenmäßig deutlich erweitert und mit zusätzlichen Funktionen, wie Einzelhandel, Gastronomie, Lounges, sowie Pass- und Sicherheitskontrollen ergänzt.
Um den dadurch entstehenden Kapazitätsverlust im Ankunftsbereich auszugleichen wird der Ankunftsbereich A entsprechend erweitert.
Im Rahmen dieser Umbau- und Erweiterungsmaßnahme soll durch den Einsatz innovativer baulicher und technischer Systeme der Energiebedarf und damit der CO2-Ausstoss des Gebäudes deutlich reduziert werden.
Der Projektumfang enthält den umfassenden Rückbau der bestehenden technischen Installationen. Sämtliche Vorab- und Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des laufenden Betriebs der angrenzenden Module und Vorfeld-/Anfahrtsbereiche sowie die eigentlichen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen. Der Planungsumgriff erstreckt sich daher sowohl innerhalb als auch ausserhalb der späteren Baugrenzen.
Es ist von projektspezifischen anrechenbaren Kosten für alle Anlagengruppen der technischen Ausrüstung in Höhe von insgesamt ca. 41,0 Mio. EUR auszugehen.
Die Vergabestruktur ist ohne Kumulativ-Leistungsträger geplant, das heißt, es ist weitestgehend von Einzelausschreibungen für die Planungs- und die Bauleistungen auszugehen.
b) Leistungsgegenstand:
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung – Informationstechnik – Sicherheitstechnik – Gebäudeleittechnik für das vorgenannte Projekt.
Der Leistungsumfang beinhaltet die Funktion als Planer, der alle erforderlichen Planungsleistungen innerhalb des nachfolgend aufgeführten Planungspakets, die zur funktionsgerechten Planung der vertragsgegenständlichen Bauwerke/Anlagen erforderlich sind oder es künftig werden, erbringt. Die Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen beziehen sich insbesondere auf folgende Leistungsbereiche:
—— Technische Ausrüstung nach Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen),
— Anlagen Safety (Brandmeldeanalgen, Elektroakustische Lautsprecheranlagen, etc.).
— Anlagen Security (Überfall-Einbruchanlagen, Zutrittskontrollsystem, Türsicherungsanlagen etc.).
— Anlagen Informationstechnik (passives /aktives Netzwerk, Telekomunikation, Funk, Kamerasysteme etc.).
—— Technische Ausrüstung nach Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI (Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation),
— Anlagen Gebäudeautomationssystem (Zentrale Leittechnik, Gebäudeleittechnik – Automationsebene und Leistungsebene).
—— Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen für die technische Ausrüstung und den zugehörigen Schnittstellen.
Auf Grundlage des Planervertrages müssen alle vertragsgegenständlichen Leistungen als Planungspaket komplett erbracht werden. Soweit er die Vertragsleistungen nicht in eigener Person erbringt oder erbringen kann, handeln die von ihm hinzugezogenen Fachplaner, Fachingenieure, Gutachter, oder ähnliches, als Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB.
Das Leistungsbild beinhaltet alle vertragsgegenständlichen Leistungen des genannten Planungspakets als integrierte Gesamtplanung. Die Vertragsleistungen mit Einschluss aller Planungen für temporäre Maßnahmen sowie die Terminplanung und Ablaufplanung der Bauarbeiten, werden überwiegend außerhalb des Sicherheitsbereichs des Flughafens München erbracht. Soweit dies nicht der Fall ist, müssen die Sicherheitsauflagen aus dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mit den ab dem 1.1.2006 anzuwendenden sicherheitsrelevanten Auflagen berücksichtigt und umgesetzt werden. Gleichermaßen müssen die Auflagen und Anforderungen des laufenden Flugbetriebes berücksichtigt und umgesetzt werden.
Über die allgemeinen Koordinations- und Abstimmungspflichten hinaus, wirkt der Planer als Vertragsleistung bei der terminlichen, planungs- sowie bauablaufmäßigen Koordinierung zwischen seinen Planungen sowie den Planungen der weiteren fachlichen Beteiligten mit, welche der AG anderweitig beauftragt hat oder beauftragen wird.
Im Bereich der Objektplanung liegt ein erstes Planungskonzept für das Modul B und C als Vorplanung vor, das als Planungsgrundlage verwendet werden kann.
Als Basis für die zu erbringende Leistungsphase 2 wird dem Planer eine Vorplanung aus dem Modul C Terminal 1 übergeben (Stand 2010). Diese beinhaltet unter anderem Vorplanungsleistungen der HOAI Anlagengruppe 8 und kann aufgrund der modularen Bauweise des Terminal 1 ggf. als Grundlage für die zu erstellende Vorplanung der Module A und B dienen.
c) Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen sind im Rahmen der Realisierung im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens, eventuell teilweise im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich sowie im critical part zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen des Flughafens.
d) Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber übermittelt werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-03.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-03 Auftragsbekanntmachung
2014-10-31 Ergänzende Angaben