LV-Nr. D1798 – Planungsleistungen für Hochbau-, Tragwerks-, Verkehrs- und TGA-Anlagen

Flughafen München GmbH

a) Projektbeschreibung:
aa) Vorbemerkung
Auf dem Gelände des Flughafen München befindet sich das Parkhaus 8, BW-Nr.: 116.02. Darin befinden sich ca. 2 300 Stellplätze. Aufgrund der intensiven Nutzung hat sich der Zustand des Bauwerks nennenswert verschlechtert, so dass auf der Basis dieser Planerausschreibung diverse Sanierungskonzepte aufzuzeigen und zu bewerten sind.
Als wesentliche Punkte sind zu benennen:
— Teilweise erhebliche Chloridionenbelastungen in unterschiedlichsten Betonbautei-len
— Risse in Vertikal- und Horizontalbauteilen
— Beschädigte Oberflächenschutzsysteme
— Defekte Dehnfugenprofile, Konstruktionen im Dehnfugenbereich
— Verformungen der Konstruktion, unplanmäßige Lasteinleitungen
— Entwässerungssystematik der Geschossebenen, des Daches, teilw. Außenwände
— Überarbeitung der sichtbaren Flächen der Stützwände
— Überkopfverglasungen mit Drahtglasscheiben
— Überarbeitung Dachtragwerk
— Geländerabstände, lichte Öffnungsweiten, Abgleich mit den Auflagen aus der Baugenehmigung
— Beleuchtung
— Lüftungstechnik
— Sicherheitstechnische Anlagen
— Anlagen zur Parkraumbewirtschaftung
— Brandschutz (das bestehende Brandschutzkonzept soll beibehalten werden)
— Instandhaltungs-, Betriebskonzept nach der Sanierung
ab) Baubeschreibung
aba). Allgemeines
Das Parkhaus wurde in 1992 errichtet. Es ist fünfgeschossig, hat eine Grundfläche von ca. 172,8 * 84,1 m und besitzt eine Gesamthöhe von ca. 16,9 m. Die beiden unteren Geschosse liegen unter dem Niveau der Terminalstraße West, so dass sich das Bauwerk ca. 10 m über das Straßenniveau erhebt.
Die Grundrissform des Parkhauses stellt sich als „H“ dar, welches sich in fünf Gebäudebereiche aufgliedert. Den Kernbereich bildet die spindelförmige Auf- und Abfahrtsrampe. Daran schließen in nördlicher und südlicher Richtung je zwei Gebäudeflügel mit Stellplätzen an. Die Zugänglichkeit erfolgt über zwei Aufzugskerne, sowie durch mehrere umlaufend angeordnete Treppenhäuser.
abb) Tragsystem
Das Dach besteht aus einer Eindeckung aus Trapezprofilen und einer Tragkonstruktion aus Profilstählen. Die Dachlasten werden von den im Abstand von 2,40 m verlegten Pfetten in die Obergurte der 16,85 m spannenden Fachwerkbinder geleitet und dann über senkrecht dazu verlaufende Fachwerkbinder (Spannweite ca. 9,60 m) in die Stahlbetonstützen abgegeben Die Pfetten werden durch die Trapezbleche gegen Kippen gesichert. Die Dachneigung beträgt ca. 3 %.
Jeder Fachwerkbinder bildet gleichzeitig die Tragkonstruktion für ein Satteldachförmiges Oberlichtband. Die Pfetten dieser Oberlichtbänder geben die Lasten direkt auf die Obergurte der Fachwerkbinder und auf die Hallendachpfetten ab.
In der Horizontalebene erfolgt die Aussteifung des Daches mittels Verbänden an den beiden Gebäudelängsseiten, sowie durch drei Verbände in Gebäudequerrichtung. Die Windlasten welche auf die Oberlichtbänder wirken, werden über die Dachverbände in die Stahlbetonstützen eingeleitet. Dabei bilden die Mittelstützen jeweils das Festlager. Die horizontalen Verbände bestehen überwiegend aus Winkelprofilen.
Die Tragkonstruktion der in Massivbauweise erstellten, direkt befahrenen Parkebenen, be-steht aus Halbfertigteilen mit Aufbetonergänzung und einer Spannweite von ca. 4,80 m, Fertigteilunterzüge mit Regelspannweiten von ca. 16,9 m sowie Fertigteilstützen, welche die Lasten der nicht ausgeklinkten Unterzüge über unterseitig geneigte Einzelkonsolen aufnehmen und über Einzelfundamente in den Baugrund abtragen. Die Decken sind zur Sicherstellung der Entwässerung im Gefälle, mit Hochpunkt jeweils an der Innenstützenreihe der Gebäudeflügel ausgeführt. Im Bereich der in Ost-West-Richtung verlaufenden Gebäudedehnfugen wurden an den Unterzügen linienförmige Konsolbänder zur Auflage-rung der Halbfertigteil-Deckenplatten angeordnet. Die Fuge wurde am Übergang zwischen dem Kernbereich und den nördlich sowie südlich anschließenden Flügeln angeordnet.
Die Konstruktion der in Massivbauweise erstellten Spindelrampe besteht aus einachsig gespannten Halbfertigteilplatten mit Aufbeton, welche ihre Lasten über ausgeklinkte Randunterzüge und Stützen sowie Wände in die Gründung abtragen.
Die Bodenplatte der Ebene 02 wurde nicht tragend ausgelegt. Eine Beaufschlagung durch Grundwasser liegt geringfügig (Bemessungswasserspiegel in etwa auf Höhe OK Bodenplatte) vor.
Zwischen den unter OK Gelände liegenden Ebenen 02 und 03 und dem Straßenniveau wurden Stahlbetonwinkelstützwände als Geländesicherung ausgeführt. Diese verlaufen östlich und westlich des Parkhauses. Im westlichen Graben sind auch Installationen und Entlüftungsrohre der unteren Ebenen angeordnet. Der Graben hat eine Breite von ca. 2 m und eine Tiefe von ca. 5 – 6 m.
Die Beschichtung der Geschossdecken, der Bodenplatte und der Rampen wurde nach Planunterlagen mit einem sog. „Road-Coat“ System ausgeführt.
Die beiden unteren Geschosse werden mechanisch entlüftet und entraucht.
abc) Technische Gebäudeausrüstung
Die vorhandene technische Ausrüstung soll geprüft, bewertet und nach Abstimmung mit dem AG gesichert und erhalten oder ggf. erneuert werden.
— Sicherheitseinrichtungen (z.B. ELA, Brandmelder, CO-Warner, Sprinkler, etc.)
— Sanitäre Ausstattung (z.B. Entwässerungssysteme, Hebeanlagen, etc.)
— Elektrische Anlage (z.B. Beleuchtung, Blitzsschutz, Trassen, etc.)
— Parkraumbewirtschaftung (z.B. Einzelplatzüberwachung, Schranken, etc.)
— Lüftungsanlage (z.B. Entrauchung)
— Förderanlagen (z.B. Personenaufzüge)
b) Leistungsgegenstand:
— Detaillierte Untersuchung und Analyse des Bauwerks hinsichtlich des Gesamtzustandes
— Objektplanung Gebäude inkl. den Innenräumen und Fassaden in Anlehnung an Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI
— Tragwerksplanung in Anlehnung an Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI
— Technische Ausrüstung in Anlehnung an Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI
— Objektplanung Verkehrsanlagen in Anlehnung an Anlage 13 zu § 47 Abs. 2 HOAI
— Planungskoordination
-— Wartungs- und Instandhaltungsplan
Auf Grundlage des Planervertrages müssen alle vertragsgegenständlichen Leistungen als Planungspaket komplett erbracht werden. Soweit er die Vertragsleistungen nicht in eigener Person erbringt oder erbringen kann, handeln die von ihm hinzugezogenen Fachplaner, Fachingenieure, Gutachter, oder ähnliches, als Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB.
c) Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen sind im Rahmen der Realisierung im allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens zu erbringen
d) Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber übermittelt werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-03.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-03 Auftragsbekanntmachung
2014-10-31 Ergänzende Angaben