LV-Nr.: L0279 – Erneuerung Bodenradar/Advanced – Surface Movement Guidance and Control System – A-SMGCS

Flughafen München GmbH

Ersatz/Neuanschaffung des Bodenlagedarstellungssystem am Flughafen München – Internationale Bezeichnung „A-SMGCS“ (Advanced Surface Movement Guidance and Control System).
Das A-SMGCS-System wird durch die Flughafen München GmbH (FMG) primär für die Luftfahrzeug-Rollverkehrsführung auf den Vorfeldern und Parkpositionen bzw. für das Verkehrsmanagement mit den beteiligten betrieblichen Stellen genutzt. Entsprechend ist das A-SMGCS am Flughafen München vorrangig auf diese Anforderungen ausgerichtet, d. h. auf den inneren Bereich des Flughafen-Areals mit all den radar-/ortungstechnisch schwierigen Umgebungen und kritischen Abdeckungsbereichen. Es ist eine Luftfahrzeug-Verkehrsführung incl. einer gesicherten Identitäts-Korrelation bis zur Park-/Halteposition, sowohl im Inbound als auch im Outbound gefordert. Fahrzeuge und Hindernisse werden ebenfalls von dem System dargestellt.
Eine Luftraumüberwachung/-kontrolle wird von der Flughafen München GmbH nicht durchgeführt; diese obliegt ausschließlich der Deutschen Flugsicherung (DFS). Die Zuständigkeitsbereiche der relevanten Teilnehmer der Bodenlageüberwachung-/führung (DFS-Start-/Landebahn und FMG –Vorfelder/Taxiways) werden durch ein Übergabeverfahren geregelt, welches außerhalb und unabhängig der FMG-A-SMGCS Applikation ist.
Bei dem zu errichtenden/liefernden System ist eine sog. Multisensortracking-Funktionalität mit einhergehender dynamisch gewichtender Datenfusion gefordert. Als Sensor-Input sind derzeit 2 SMR-Antennen (Surface-Movement-Radar) vorhanden, kurz- bis mittelfristig ist eine weitere SMR-Antenne geplant, deren Daten dann ebenfalls zu verarbeiten sind. Die SMR-Zielextraktoren gehören zum Lieferumfang des Systems. Darüber hinaus besteht ein hochgütiges (d. h. hoher Abdeckungsgrad und gute Genauigkeit) SSR-Mode-S Multilaterationssystem (MLAT). Innerhalb des MLAT-Systems ist eine größere Anzahl von SQUIDS (Squitter-Units) im Einsatz. Weiterhin müssen ADS-B-Daten in die Positionsberechnung und den Identifikationsprozess einbezogen werden können. Die Informationen der zwei vorhandenen Anflugradarsysteme (ASR) müssen von dem A-SMGCS als mögliche zukünftige Option verarbeitet werden. Das System muss in der Lage sein, auch Daten eines künftigen WAM-Systems (Wide Area Multilateration) zu verarbeiten. Das System ist so auszulegen, dass auch Daten anderer, künftiger Sensoren mit verarbeitet werden können. Alle Sensor-Inputs müssen durch die Datenfusion bewertet und gewichtet zu einer eindeutigen Verkehrslage fusioniert werden.
Die Identifizierung der getrackten Objekte muss über eine Schnittstelle zur zentralen Flugdatenbank der Flughafen München GmbH erfolgen. Mittels dieser Daten erfolgt zum einen eine spezielle Erweiterung der Label bzw. Flugdateninformationen und zum anderen wird durch eine intern entwickelte Flugstatusreferenzierung der operative Verkehrsführungs-/überwachungsprozess effizient und zielgerichtet gesteuert. Diese komplexe Datenschnitt-stelle ist künftig über eine moderne Schnittstellentechnologie (z. B. Webservices, REST/JSON) zu realisieren.
Als radartechnikorientierte Schnittstellenprotokolle finden die Eurocontrol-Standards wie ASTERIX (All Purpose Structured Eurocontrol Surveillance Information Exchange).
Cat. 10, 20, 21 etc. für Sensordaten und Cat 11 für den Ausgang der Datenfusion Verwendung.
Die Anzahl der benötigten Arbeitsstationen (CWP) beträgt derzeit 10; die Möglichkeit einer Erweiterung/Mehrung ist obligatorisch. Die CWP muss primär eine ergonomische, syntheti-sche Verkehrslagedarstellung visualisieren. Das Videobild der SMR-Systeme ist als Video zu hinterlegen. Die CWP muss arbeitsplatzspezifisch konfigurierbar sein. Die CWP sind um FMG spezifische Anzeige- und Bedienelemente zu erweitern.
Ebenso sind zukunftsgerichtete neue Schnittstellen oder Features zu anderen bisher autarken Systemen Gegenstand dieses Projektes. Eine bereits konkret zu betrachtende Schnittstelle betrifft das vorhandenen AGL-System (Airfield Guidance Light). Informationen aus dem AGL sind zu übernehmen und auf der CWP zu visualisieren.
Ferner muss ein sog. TOW-Movement Management integriert werden. Der TOW –Vorgang wird unter Verwendung flugplantechnischer Daten im System geführt. Diese flugplantechnischen Daten werden dynamisch zu einer eigenen logischen Bezeichnung (Label) verbunden.
Es muss eine Steuerung einer bodengebundene Signalgebung für Fahrzeuge an Fahrstraßen-Rollweg-Kreuzungen geliefert werden, welche die Fahrzeugführer vor kreuzenden Flugzeugen warnt.
Das zu liefernde A-SMGCS System muss in die technische Systemüberwachung am Flughafen München eingebunden werden und z. B. ein BITE (Built-In-Test-Equipment) unterstützen. Das System ist redundant mit Hot-Standby-Funktionalität auszulegen.
Das zu liefernde System muss die Anforderungen der einschlägigen internationalen Standards und Recommended Practices (i.e. ICAO, EUROCAE, EUROCONTROL) erfüllen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-11 Auftragsbekanntmachung
2015-03-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Flughafenüberwachungssystem (SUR)
Menge oder Umfang:
- Lieferung A-SMGCS System auf der Grundlage eines praxiserprobten Produkts,o 2-fach redundantes System,— SMR-Zielextraktoren,— Sensor-Daten-Fusion (SDF) incl. lokaler Datenhaltung,— Controller Working Positions (CWP),— Steuerung der Signalgebung an Fahrstraßen-Rollweg-Kreuzungen,— Schnittstellen (Sensoren/MLAT, AODB, AGL, Towing, Systemüberwachung, …),o Testsystem (optional),o Anschluß Dockingsystem (optional),o Sämtliche Hard- und Software,o Customization, Konfiguration, FMG-spezifische Anpassungen,o System-Dokumentation,- Projektarbeiten,o Projektmanagement,o Qualitätsmanagement,o System- und Test-Spezifikation,o System-Installation,o System-Integration,o Test und Parallelbetrieb (FAT, SAT, ORAT),o Training techn. und betriebliches Personal,- Wartungs- und Servicevertrag,o Vollinstandhaltungsvertrag 365/7/24 mit Systemverfügbarkeitsgarantie.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Flughafenüberwachungssystem (SUR) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25, München - Flughafen
Postleitzahl: 85356
Postort: München
Kontakt
E-Mail: vergabe@munich-airport.de 📧
Fax: +49 8997561216 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 134-241526
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1) bis Ziffer III. 2.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3) d) – die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3) b), aa), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstellenach Ziffer I.1) der vorliegenden Be-kanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationenentsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren LV-Nr.: L0279 – Erneuerung Bodenradar – Nicht öffnen“ zu versehen. Die Teilnahmeanträge können bei persönlicher Abgabe bei der Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 ausschließlich während der Geschäftszeiten abgegeben werden. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Die vom Bewerber erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierform (Schriftform) in digitaler Form als pdf-File auf CD-ROM abzugeben. Für die Wertung der Bewerbungsunterlagen ist gleichwohl ausschließlich die schriftliche Bewerbung gültig und maßgeblich. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen. Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s. o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 900 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3 e) entfallen, maximal 100 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2). Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte einer Eignungsvoraussetzung jeweils gesondert zu gewichten. f) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 28.7.2014 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung – ggf. mehrfach – fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ersatz/Neuanschaffung des Bodenlagedarstellungssystem am Flughafen München – Internationale Bezeichnung „A-SMGCS“ (Advanced Surface Movement Guidance and Control System).
Das A-SMGCS-System wird durch die Flughafen München GmbH (FMG) primär für die Luftfahrzeug-Rollverkehrsführung auf den Vorfeldern und Parkpositionen bzw. für das Verkehrsmanagement mit den beteiligten betrieblichen Stellen genutzt. Entsprechend ist das A-SMGCS am Flughafen München vorrangig auf diese Anforderungen ausgerichtet, d. h. auf den inneren Bereich des Flughafen-Areals mit all den radar-/ortungstechnisch schwierigen Umgebungen und kritischen Abdeckungsbereichen. Es ist eine Luftfahrzeug-Verkehrsführung incl. einer gesicherten Identitäts-Korrelation bis zur Park-/Halteposition, sowohl im Inbound als auch im Outbound gefordert. Fahrzeuge und Hindernisse werden ebenfalls von dem System dargestellt.
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Eine Luftraumüberwachung/-kontrolle wird von der Flughafen München GmbH nicht durchgeführt; diese obliegt ausschließlich der Deutschen Flugsicherung (DFS). Die Zuständigkeitsbereiche der relevanten Teilnehmer der Bodenlageüberwachung-/führung (DFS-Start-/Landebahn und FMG –Vorfelder/Taxiways) werden durch ein Übergabeverfahren geregelt, welches außerhalb und unabhängig der FMG-A-SMGCS Applikation ist.
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Bei dem zu errichtenden/liefernden System ist eine sog. Multisensortracking-Funktionalität mit einhergehender dynamisch gewichtender Datenfusion gefordert. Als Sensor-Input sind derzeit 2 SMR-Antennen (Surface-Movement-Radar) vorhanden, kurz- bis mittelfristig ist eine weitere SMR-Antenne geplant, deren Daten dann ebenfalls zu verarbeiten sind. Die SMR-Zielextraktoren gehören zum Lieferumfang des Systems. Darüber hinaus besteht ein hochgütiges (d. h. hoher Abdeckungsgrad und gute Genauigkeit) SSR-Mode-S Multilaterationssystem (MLAT). Innerhalb des MLAT-Systems ist eine größere Anzahl von SQUIDS (Squitter-Units) im Einsatz. Weiterhin müssen ADS-B-Daten in die Positionsberechnung und den Identifikationsprozess einbezogen werden können. Die Informationen der zwei vorhandenen Anflugradarsysteme (ASR) müssen von dem A-SMGCS als mögliche zukünftige Option verarbeitet werden. Das System muss in der Lage sein, auch Daten eines künftigen WAM-Systems (Wide Area Multilateration) zu verarbeiten. Das System ist so auszulegen, dass auch Daten anderer, künftiger Sensoren mit verarbeitet werden können. Alle Sensor-Inputs müssen durch die Datenfusion bewertet und gewichtet zu einer eindeutigen Verkehrslage fusioniert werden.
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Die Identifizierung der getrackten Objekte muss über eine Schnittstelle zur zentralen Flugdatenbank der Flughafen München GmbH erfolgen. Mittels dieser Daten erfolgt zum einen eine spezielle Erweiterung der Label bzw. Flugdateninformationen und zum anderen wird durch eine intern entwickelte Flugstatusreferenzierung der operative Verkehrsführungs-/überwachungsprozess effizient und zielgerichtet gesteuert. Diese komplexe Datenschnitt-stelle ist künftig über eine moderne Schnittstellentechnologie (z. B. Webservices, REST/JSON) zu realisieren.
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Als radartechnikorientierte Schnittstellenprotokolle finden die Eurocontrol-Standards wie ASTERIX (All Purpose Structured Eurocontrol Surveillance Information Exchange).
Cat. 10, 20, 21 etc. für Sensordaten und Cat 11 für den Ausgang der Datenfusion Verwendung.
Die Anzahl der benötigten Arbeitsstationen (CWP) beträgt derzeit 10; die Möglichkeit einer Erweiterung/Mehrung ist obligatorisch. Die CWP muss primär eine ergonomische, syntheti-sche Verkehrslagedarstellung visualisieren. Das Videobild der SMR-Systeme ist als Video zu hinterlegen. Die CWP muss arbeitsplatzspezifisch konfigurierbar sein. Die CWP sind um FMG spezifische Anzeige- und Bedienelemente zu erweitern.
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Ebenso sind zukunftsgerichtete neue Schnittstellen oder Features zu anderen bisher autarken Systemen Gegenstand dieses Projektes. Eine bereits konkret zu betrachtende Schnittstelle betrifft das vorhandenen AGL-System (Airfield Guidance Light). Informationen aus dem AGL sind zu übernehmen und auf der CWP zu visualisieren.
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Ferner muss ein sog. TOW-Movement Management integriert werden. Der TOW –Vorgang wird unter Verwendung flugplantechnischer Daten im System geführt. Diese flugplantechnischen Daten werden dynamisch zu einer eigenen logischen Bezeichnung (Label) verbunden.
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Es muss eine Steuerung einer bodengebundene Signalgebung für Fahrzeuge an Fahrstraßen-Rollweg-Kreuzungen geliefert werden, welche die Fahrzeugführer vor kreuzenden Flugzeugen warnt.
Das zu liefernde A-SMGCS System muss in die technische Systemüberwachung am Flughafen München eingebunden werden und z. B. ein BITE (Built-In-Test-Equipment) unterstützen. Das System ist redundant mit Hot-Standby-Funktionalität auszulegen.
Das zu liefernde System muss die Anforderungen der einschlägigen internationalen Standards und Recommended Practices (i.e. ICAO, EUROCAE, EUROCONTROL) erfüllen.
Menge oder Umfang:
- Lieferung A-SMGCS System auf der Grundlage eines praxiserprobten Produkts,
o 2-fach redundantes System,
— SMR-Zielextraktoren,
— Sensor-Daten-Fusion (SDF) incl. lokaler Datenhaltung,
— Controller Working Positions (CWP),
— Steuerung der Signalgebung an Fahrstraßen-Rollweg-Kreuzungen,
— Schnittstellen (Sensoren/MLAT, AODB, AGL, Towing, Systemüberwachung, …),
o Testsystem (optional),
o Anschluß Dockingsystem (optional),
o Sämtliche Hard- und Software,
o Customization, Konfiguration, FMG-spezifische Anpassungen,
o System-Dokumentation,
- Projektarbeiten,
o Projektmanagement,
o Qualitätsmanagement,
o System- und Test-Spezifikation,
o System-Installation,
o System-Integration,
o Test und Parallelbetrieb (FAT, SAT, ORAT),
o Training techn. und betriebliches Personal,
- Wartungs- und Servicevertrag,
o Vollinstandhaltungsvertrag 365/7/24 mit Systemverfügbarkeitsgarantie.
Beschreibung der Optionen:
1. Lieferung eines Testsystems.
2. Anschluss eines Docking-Systems an die Datenfusion.
Referenznummer: LV-Nr. L0279
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
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Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1) a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Mindestbedingung/en:
Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
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b) Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Projektleiter/in, ggf. Teilprojektleiter/innen, jeweils mit Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist, mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben müssen zu den namentlich zu benennenden Personen Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Form von persönlichen Referenzprojekten, beruflicher Wer-degang, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.
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c) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
d) Es muss eine A-SMGCS-Produktlinie mit der in Ziffer II.1.5) und II.2) beschriebenen Ausrichtung und Komplexität durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden, welche seit mindestens 5 Jahren (Stichtag Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung) besteht und Grundlage für das anzubietende A-SMGCS-System sein wird.
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e) Angaben zu mindestens 2 realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 48 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
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— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße;
— Benennung der Auftragssumme;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung/en:
Es gelten die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen an die Referenzen, um die technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
— Mindestens eine der Referenzen muss an einem Flughafen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 100 000 Flugbewegungen/Jahr und einem Passagiervolumen > 8MPax/Jahr seit mindestens einem Jahr in kontinuierlicher betrieblicher Nutzung sein. Das System muss dabei mindestens als A-SMGCS Level 1 (vgl. EUROCAE ED-87B) der Vorfeldkontrolle zur Führung des rollenden Luftverkehrs auf den Vorfeldern bis hin zu den Parkpositionen des Flughafens dienen. Das Sensorset muss dabei mindestens ein SMR und ein MLAT (grundlegende Spezifikation nach EUROCAE/ED117) umfassen.
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— Die unter III.2.3.d) geforderte A-SMGCS-Produktlinie muss in mindestens einer der unter III.2.3) e) geforderten Referenzen im Einsatz sein.
— Mindestens eine der Referenzen muss eine Systemintegration eines A-SMGCS Level 1 mit Flughafen-IT-Systemen beinhalten.
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen München GmbH – Beschaffung
Frau Renate Lohmair

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-02 📅
Datum des Endes: 2015-07-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben, Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 134-241526 (2014-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Nordallee 25, München – Flughafen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 064-113511
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 134-241526
ABl. S-Ausgabe: 64

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 064-113511 (2015-03-27)