Los 1 - 3 Durchführung von Winterdiensträum- und streuarbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen Für die Einreichung eines Teilnahmewettbewerbs ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden, der vom Auftraggeber erstellt wurde. Einzelheiten hierzu sind Ziffer VI.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung zu entnehmen. Die Einsatzbereitschaft ist über die Vertragslaufzeit jeweils über die gesamte Wintersaison zu gewährleisten. Im Falle eines Einsatzes müssen die Auftragnehmer innerhalb einer bestimmten Reaktionszeit nach Alarmierung ihr Los besetzen und den Einsatz solange fortführen, bis die Wettersituation die Beendigung des Einsatzes zulässt. Einzelheiten zur Alarmierung und zu den Reaktionszeiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber übermittelt werden. Vorbehalt für die Beauftragung von mehreren Losen: Bewerbungen sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose. Die Bewerber haben im Bewerbungsbogen anzugeben, auf welches Los sich die Bewerbung bezieht. Wenn sich eine Bewerbung auf alle Lose bezieht, so bedeutet dies nicht, dass für alle Lose auch eine Beauftragung in Betracht kommt. Der Auftraggeber weist hinsichtlich einer Losbegrenzung auf folgendes hin: Im vorliegenden Vergabeverfahren kann ein Bieter maximal den Auftrag für zwei Lose erhalten. Für den Fall, dass ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs in mehr als zwei Losen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden wird, hat es mit dem Angebot darzulegen, für welche Lose eine Beauftragung bevorzugt wird. Die Wahl kann ggf. im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens noch angepasst werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Menge oder Umfang:
Bei der Position 1 von Los 1 und Los 2 handelt es sich jeweils um Alternativen.Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung steht noch nicht abschließend fest, welche der beiden Alternativen jeweils beauftragt werden soll. Der Auftraggeber wird darüber zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt eine Entscheidung treffen und diese den Bietern in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens mitteilen. .Bei der 1. Alternative müssen die auftragnehmereigenen Trägerfahrzeuge, die bei der Räumung der Fahrstraße (Position 1 von Los 1) bzw. der Gehwege (Position 1 von Los 2) eingesetzt werden, jeweils sowohl mit Pflug als auch mit Streuer ausgestattet sein.Bei der 2. Alternative werden die Streuer jeweils von dem Auftraggeber gestellt und müssen dann von dem Auftragnehmer auf das auftragnehmereigene Trägerfahrzeug mit Pflug montiert werden. Insoweit müssen die auftragnehmereigenen Trägerfahrzeuge, die bei der Räumung der Fahrstraße (Position 1 von Los 1) bzw. der Gehwege (Position 1 von Los 2) eingesetzt werden, nur mit Pflug (ohne Streuer) ausgestatten sein.Los 1 - Terminalbereiche und ZufahrtsstraßenPos. 1 „ Räumung der Fahrstraße“:4 Trägerfahrzeuge mit Pflug und Streuer ca. 300 Stunden/JahrAlternativ für Pos. 14 Trägerfahrzeuge nur mit Pflug, die Streueraufbauten werden jeweils von dem Auftraggeber gestellt und müssen auf das auftragnehmereigene Trägerfahrzeug aufgebaut werden. ca. 300 Stunden/JahrPos. 2 „Räumung der Gehwege“:4 Trägerfahrzeuge mit Pflug und Streuer ca. 300 Stunden/Jahr Pos. 3“Räumung sonstige Flächen“:4 Handräumer incl. 1 Transportfahrzeug ca. 300 Stunden/JahrLos 2 - südlich der Zentralallee, Wartung- und Frachtbereich:Pos. 1 „Räumung der Fahrstraße“:2 Trägerfahrzeuge mit Pflug und Streuer ca. 300 Stunden/JahrAlternative für Pos. 12 Trägerfahrzeuge nur mit Pflug, die Streueraufbauten werden jeweils von dem Auftraggeber gestellt und müssen auf das auftragnehmereigene Trägerfahrzeug aufgebaut werden. ca. 300 Stunden/JahrPos. 2 „Räumung der Gehwege“:1 Trägerfahrzeuge mit Pflug und Streuer , ca. 300 Stunden/JahrPos. 3 “Räumung sonstige Flächen“:2 Handräumer incl. 1 Transportfahrzeug ca. 300 Stunden/JahrLos 3 – Terminal 2:Pos. 1 „Räumung der Gehwege“:1 Trägerfahrzeug mit Vorbaubesen ca. 300 Stunden/JahrPos. 2 „Räumung sonstiger Flächen“:4 Handräumer incl. 1 Transportfahrzeug ca. 300 Stunden/Jahr.
Bei der Position 1 von Los 1 und Los 2 handelt es sich jeweils um Alternativen.Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung steht noch nicht abschließend fest, welche der beiden Alternativen jeweils beauftragt werden soll. Der Auftraggeber wird darüber zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt eine Entscheidung treffen und diese den Bietern in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens mitteilen. .Bei der 1. Alternative müssen die auftragnehmereigenen Trägerfahrzeuge, die bei der Räumung der Fahrstraße (Position 1 von Los 1) bzw. der Gehwege (Position 1 von Los 2) eingesetzt werden, jeweils sowohl mit Pflug als auch mit Streuer ausgestattet sein.Bei der 2. Alternative werden die Streuer jeweils von dem Auftraggeber gestellt und müssen dann von dem Auftragnehmer auf das auftragnehmereigene Trägerfahrzeug mit Pflug montiert werden. Insoweit müssen die auftragnehmereigenen Trägerfahrzeuge, die bei der Räumung der Fahrstraße (Position 1 von Los 1) bzw. der Gehwege (Position 1 von Los 2) eingesetzt werden, nur mit Pflug (ohne Streuer) ausgestatten sein.Los 1 - Terminalbereiche und ZufahrtsstraßenPos. 1 „ Räumung der Fahrstraße“:4 Trägerfahrzeuge mit Pflug und Streuer ca. 300 Stunden/JahrAlternativ für Pos. 14 Trägerfahrzeuge nur mit Pflug, die Streueraufbauten werden jeweils von dem Auftraggeber gestellt und müssen auf das auftragnehmereigene Trägerfahrzeug aufgebaut werden. ca. 300 Stunden/JahrPos. 2 „Räumung der Gehwege“:4 Trägerfahrzeuge mit Pflug und Streuer ca. 300 Stunden/Jahr Pos. 3“Räumung sonstige Flächen“:4 Handräumer incl. 1 Transportfahrzeug ca. 300 Stunden/JahrLos 2 - südlich der Zentralallee, Wartung- und Frachtbereich:Pos. 1 „Räumung der Fahrstraße“:2 Trägerfahrzeuge mit Pflug und Streuer ca. 300 Stunden/JahrAlternative für Pos. 12 Trägerfahrzeuge nur mit Pflug, die Streueraufbauten werden jeweils von dem Auftraggeber gestellt und müssen auf das auftragnehmereigene Trägerfahrzeug aufgebaut werden. ca. 300 Stunden/JahrPos. 2 „Räumung der Gehwege“:1 Trägerfahrzeuge mit Pflug und Streuer , ca. 300 Stunden/JahrPos. 3 “Räumung sonstige Flächen“:2 Handräumer incl. 1 Transportfahrzeug ca. 300 Stunden/JahrLos 3 – Terminal 2:Pos. 1 „Räumung der Gehwege“:1 Trägerfahrzeug mit Vorbaubesen ca. 300 Stunden/JahrPos. 2 „Räumung sonstiger Flächen“:4 Handräumer incl. 1 Transportfahrzeug ca. 300 Stunden/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25
Postleitzahl: 85356
Postort: München-Flughafen
Kontakt
E-Mail: vergabe@munich-airport.de📧
Fax: +49 8997561216 📠
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 a) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
cc) Subunternehmer:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), aa), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Hinweise für die Form und Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorlie-genden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung – sofern möglich – bis zu zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Werden keine E-Mail-Adressen benannt, so kann der Bewerbungsbogen auch per Telefax oder per Post übermittelt werden. Dies kann aber zu Verzögerungen in der Übermittlung führen. Der Auftraggeber empfiehlt daher eine Benennung von einer oder zwei E-Mail-Adressen. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Der Bewerbungsbogen ist ausgedruckt und an den bezeichneten Stellen unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Im Bewerbungsbogen ist anzugeben, ob sich der Bewerber auf alle Lose oder nur einzelne Lose bewirbt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter der Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Eine Übermittlung des Bewerbungsbogens per E-Mail ist nicht möglich. Diese führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren U 0619 – Winterdienst im öffentlichen Bereich– Nicht öffnen“ zu versehen.
Die Teilnahmeanträge können bei persönlicher Abgabe bei der Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 ausschließlich während der Geschäftszeiten abgeben werden. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen.
Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabe-unterlagen für die Angebotsbearbeitung.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 02.04.2014 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Es können Bewerbungen für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden.
l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung – ggf. mehrfach – fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 a) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
cc) Subunternehmer:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), aa), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Hinweise für die Form und Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorlie-genden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung – sofern möglich – bis zu zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Werden keine E-Mail-Adressen benannt, so kann der Bewerbungsbogen auch per Telefax oder per Post übermittelt werden. Dies kann aber zu Verzögerungen in der Übermittlung führen. Der Auftraggeber empfiehlt daher eine Benennung von einer oder zwei E-Mail-Adressen. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Der Bewerbungsbogen ist ausgedruckt und an den bezeichneten Stellen unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Im Bewerbungsbogen ist anzugeben, ob sich der Bewerber auf alle Lose oder nur einzelne Lose bewirbt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter der Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Eine Übermittlung des Bewerbungsbogens per E-Mail ist nicht möglich. Diese führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren U 0619 – Winterdienst im öffentlichen Bereich– Nicht öffnen“ zu versehen.
Die Teilnahmeanträge können bei persönlicher Abgabe bei der Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 ausschließlich während der Geschäftszeiten abgeben werden. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen.
Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabe-unterlagen für die Angebotsbearbeitung.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 02.04.2014 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Es können Bewerbungen für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden.
l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung – ggf. mehrfach – fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 16
Kurze Beschreibung:
Los 1 - 3
Durchführung von Winterdiensträum- und streuarbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen
Für die Einreichung eines Teilnahmewettbewerbs ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden, der vom Auftraggeber erstellt wurde. Einzelheiten hierzu sind Ziffer VI.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung zu entnehmen.
Die Einsatzbereitschaft ist über die Vertragslaufzeit jeweils über die gesamte Wintersaison zu gewährleisten. Im Falle eines Einsatzes müssen die Auftragnehmer innerhalb einer bestimmten Reaktionszeit nach Alarmierung ihr Los besetzen und den Einsatz solange fortführen, bis die Wettersituation die Beendigung des Einsatzes zulässt.
Die Einsatzbereitschaft ist über die Vertragslaufzeit jeweils über die gesamte Wintersaison zu gewährleisten. Im Falle eines Einsatzes müssen die Auftragnehmer innerhalb einer bestimmten Reaktionszeit nach Alarmierung ihr Los besetzen und den Einsatz solange fortführen, bis die Wettersituation die Beendigung des Einsatzes zulässt.
Einzelheiten zur Alarmierung und zu den Reaktionszeiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber übermittelt werden.
Vorbehalt für die Beauftragung von mehreren Losen:
Bewerbungen sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose. Die Bewerber haben im Bewerbungsbogen anzugeben, auf welches Los sich die Bewerbung bezieht. Wenn sich eine Bewerbung auf alle Lose bezieht, so bedeutet dies nicht, dass für alle Lose auch eine Beauftragung in Betracht kommt. Der Auftraggeber weist hinsichtlich einer Losbegrenzung auf folgendes hin:
Bewerbungen sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose. Die Bewerber haben im Bewerbungsbogen anzugeben, auf welches Los sich die Bewerbung bezieht. Wenn sich eine Bewerbung auf alle Lose bezieht, so bedeutet dies nicht, dass für alle Lose auch eine Beauftragung in Betracht kommt. Der Auftraggeber weist hinsichtlich einer Losbegrenzung auf folgendes hin:
Im vorliegenden Vergabeverfahren kann ein Bieter maximal den Auftrag für zwei Lose erhalten. Für den Fall, dass ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs in mehr als zwei Losen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden wird, hat es mit dem Angebot darzulegen, für welche Lose eine Beauftragung bevorzugt wird. Die Wahl kann ggf. im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens noch angepasst werden.
Im vorliegenden Vergabeverfahren kann ein Bieter maximal den Auftrag für zwei Lose erhalten. Für den Fall, dass ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs in mehr als zwei Losen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden wird, hat es mit dem Angebot darzulegen, für welche Lose eine Beauftragung bevorzugt wird. Die Wahl kann ggf. im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens noch angepasst werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Terminalbereiche und Zufahrtsstraßen
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Winterdiensträum- und streuarbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Südlich der Zentralallee, Wartung- und Frachtbereich
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Terminal 2
Menge oder Umfang:
Bei der Position 1 von Los 1 und Los 2 handelt es sich jeweils um Alternativen.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung steht noch nicht abschließend fest, welche der beiden Alternativen jeweils beauftragt werden soll. Der Auftraggeber wird darüber zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt eine Entscheidung treffen und diese den Bietern in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens mitteilen. .
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung steht noch nicht abschließend fest, welche der beiden Alternativen jeweils beauftragt werden soll. Der Auftraggeber wird darüber zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt eine Entscheidung treffen und diese den Bietern in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens mitteilen. .
Bei der 1. Alternative müssen die auftragnehmereigenen Trägerfahrzeuge, die bei der Räumung der Fahrstraße (Position 1 von Los 1) bzw. der Gehwege (Position 1 von Los 2) eingesetzt werden, jeweils sowohl mit Pflug als auch mit Streuer ausgestattet sein.
Bei der 1. Alternative müssen die auftragnehmereigenen Trägerfahrzeuge, die bei der Räumung der Fahrstraße (Position 1 von Los 1) bzw. der Gehwege (Position 1 von Los 2) eingesetzt werden, jeweils sowohl mit Pflug als auch mit Streuer ausgestattet sein.
Bei der 2. Alternative werden die Streuer jeweils von dem Auftraggeber gestellt und müssen dann von dem Auftragnehmer auf das auftragnehmereigene Trägerfahrzeug mit Pflug montiert werden. Insoweit müssen die auftragnehmereigenen Trägerfahrzeuge, die bei der Räumung der Fahrstraße (Position 1 von Los 1) bzw. der Gehwege (Position 1 von Los 2) eingesetzt werden, nur mit Pflug (ohne Streuer) ausgestatten sein.
Bei der 2. Alternative werden die Streuer jeweils von dem Auftraggeber gestellt und müssen dann von dem Auftragnehmer auf das auftragnehmereigene Trägerfahrzeug mit Pflug montiert werden. Insoweit müssen die auftragnehmereigenen Trägerfahrzeuge, die bei der Räumung der Fahrstraße (Position 1 von Los 1) bzw. der Gehwege (Position 1 von Los 2) eingesetzt werden, nur mit Pflug (ohne Streuer) ausgestatten sein.
Los 1 - Terminalbereiche und Zufahrtsstraßen
Pos. 1 „ Räumung der Fahrstraße“:
4 Trägerfahrzeuge mit Pflug und Streuer ca. 300 Stunden/Jahr
Alternativ für Pos. 1
4 Trägerfahrzeuge nur mit Pflug, die Streueraufbauten werden jeweils von dem Auftraggeber gestellt und müssen auf das auftragnehmereigene Trägerfahrzeug aufgebaut werden. ca. 300 Stunden/Jahr
Pos. 2 „Räumung der Gehwege“:
4 Trägerfahrzeuge mit Pflug und Streuer ca. 300 Stunden/Jahr Pos.
3“Räumung sonstige Flächen“:
4 Handräumer incl. 1 Transportfahrzeug ca. 300 Stunden/Jahr
Los 2 - südlich der Zentralallee, Wartung- und Frachtbereich:
Pos. 1 „Räumung der Fahrstraße“:
2 Trägerfahrzeuge mit Pflug und Streuer ca. 300 Stunden/Jahr
Alternative für Pos. 1
2 Trägerfahrzeuge nur mit Pflug, die Streueraufbauten werden jeweils von dem Auftraggeber gestellt und müssen auf das auftragnehmereigene Trägerfahrzeug aufgebaut werden. ca. 300 Stunden/Jahr
1 Trägerfahrzeuge mit Pflug und Streuer , ca. 300 Stunden/Jahr
Pos. 3 “Räumung sonstige Flächen“:
2 Handräumer incl. 1 Transportfahrzeug ca. 300 Stunden/Jahr
Los 3 – Terminal 2:
Pos. 1 „Räumung der Gehwege“:
1 Trägerfahrzeug mit Vorbaubesen ca. 300 Stunden/Jahr
Pos. 2 „Räumung sonstiger Flächen“:
4 Handräumer incl. 1 Transportfahrzeug ca. 300 Stunden/Jahr.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption gemäß Vergabeunterlagen.
Referenznummer: U0619
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bewerbers,
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
b) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
c) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
d) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
e) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
e) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voran-stehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend); aus den vorgelegten Unterlagen müssen insbesondere Angaben zur Versicherungslaufzeit und zu den Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden hervorgehen. Maklerbestätigungen sind nur ausreichend, wenn daraus eindeutig der Berechtigung zur Vertretung des Versicherers hervorgeht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend); aus den vorgelegten Unterlagen müssen insbesondere Angaben zur Versicherungslaufzeit und zu den Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden hervorgehen. Maklerbestätigungen sind nur ausreichend, wenn daraus eindeutig der Berechtigung zur Vertretung des Versicherers hervorgeht.
b) Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils , aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der konkret im Auftragsfall für die Leistungserbringung eingesetzten Person/en mit folgenden Angaben: Name, Unternehmen, Dauer der Zugehörigkeit, Qualifikation, Berufserfahrung, persönliche Referenzprojekte, Verfügbarkeit;
b) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
b) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse;
Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße;
Benennung der Auftragssumme;
Zeitraum der Leistungserbringung;
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemein-schaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss– zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemein-schaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss– zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: FCB-V Vertragsmanagement
Frau Renate Lohmair
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-04-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2014/S 059-100084 (2014-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Nordallee 25, München-Flughafen
Postort: München
Kontakt
Telefon: +49 8997561201📞