Machbarkeitsstudie zur Bestandsaufnahme des baulichen Zustands von insgesamt 15 Schulen (43 Gebäude, 13 Sporthallen, 5 Außensportanlagen) sowie eine kostenmäßige Bewertung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen
Der Auftraggeber will in diesem VOF-Verfahren die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Bestandsaufnahme des baulichen Zustands seiner insgesamt 15 Schulen (43 Gebäude, 13 Sporthallen, 5 Außensportanlagen) sowie eine kostenmäßige Bewertung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen beauftragen. Details ergeben sich aus den in dem Informationsmemorandum (s. u.) enthaltenen Datenblättern. Der Investitionsbedarf soll auf Grundlage einer Maßnahmenpriorisierung dargestellt sowie ein Projektablaufplan für die Umsetzung der Maßnahmen skizziert werden. Hier sind insbesondere eine dezidierte Aufgabenbeschreibung und Zielprojektion erforderlich. Der Auftraggeber möchte die Erhebungen im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Erstellung einer Datenbank mit allen relevanten Informationen zur Einführung eines Computerprogramms zur Unterstützung des FM nutzen. Daher ist der Auftraggeber daran interessiert, eine detaillierte Erhebung in Form von Raumdatenblättern (Reinigungsdaten, Raumbasisinformation) zu beauftragen. Die ermittelten Daten sollen dem Auftraggeber digital übergeben werden mit der Möglichkeit, den Datenbestand zukünftig selbst zu pflegen und auszuwerten. Generell soll also eine dynamische Fortführung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie durch den Auftraggeber möglich sein. Die Bestandsunterlagen werden durch den Auftragnehmer gesichtet. Alle vorhandenen Unterlagen werden zentral bei dem Auftraggeber gelagert und können dort zur Sichtung zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber soll in die Lage versetzt werden, notwendige Sanierungsmaßnahmen zu definieren und Schulstandort übergreifend abarbeiten zu können, dabei wenn möglich die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine auf die Folgekosten ausgerichtete Planung der Sanierung der Schulen optimal zu senken. Der Auftraggeber stellt entscheidend darauf ab, dass die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine entsprechende Planung der Sanierung für die Zukunft gesenkt werden sollen. Dem ist Rechnung zu tragen. Gegenstand zu erstellenden Machbarkeitsstudie sind die Möglichkeiten der energetischen Sanierung, die Überprüfung der Verfügbarkeit der Räume und Raumzuschnitte, sowie die Untersuchung der Realisierbarkeit der Sanierung, sowohl unter dem Gesichtspunkt der ökonomischen als auch der funktionalen Aspekte. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie wird in 3 Stufen unterteilt: 1. Untersuchung funktionaler Aspekte zum Raumgefüge auch unter Betrachtung eventuell neu anstehender Schulbaurichtlinien, Schülerzahlentwicklungen, vorhandene und zu erwartende Auslastung der einzelnen Standorte. 2. Untersuchung der energetischen Sanierung unter Berücksichtigung der Brandverhütungsschau und den neusten technischen Standards. a. Gebäudehülle, b. Technische Einbauten, c. Sicherheitstechnische Maßnahmen, d. Aussage zur Umsetzung der Gesamtsanierung (z. B. Auslagerung von Gebäudeeinheiten/Sanierung während des laufenden Schulbetriebes usw.). 3. Abschätzung und Stellungnahme mit Aussage zu den Punkten 1 und 2 über die wirtschaftliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen unter Beachtung aller Aspekte wie neuen Schulbaurichtlinien, Realisierung, Eingriffe in die Gebäude, Sanierungsumfang unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit etc. Hier können konzeptionelle Ansätze und beabsichtigte Herangehensweisen von den Bewerbern dargestellt und die Qualität, Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der geschilderten Ansätze und Herangehensweisen in die Auswertung einfließen. Der Auftraggeber fordert nach § 11 VOF die am besten geeigneten Bewerber zur Verhandlung auf. Mit der Aufforderung zur Verhandlung gibt er alle vorgesehenen Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung an, sofern dies nicht bereits in einem früheren Verfahrensschritt geschehen ist. Im Rahmen der Verhandlung werden Angebote abgefordert; hierzu werden von dem Auftraggeber eine Aufgabenbeschreibung und ein Vertragsentwurf zugrunde gelegt. Bei der Entscheidung über die Auftragserteilung berücksichtigt der Auftraggeber nach § 11 Abs. 5 VOF auf die erwartete fachliche Leistung bezogene Kriterien. Hierzu gehören insbesondere Qualität, fachlicher oder technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Kundendienst und technische Hilfe, Leistungszeitpunkt, Ausführungszeitraum oder -frist und Honorar. Die Machbarkeitsstudie sollte umfassen verschiedene Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI, nämlich insbesondere Ortsbesichtigung, Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf, Bedarfsermittlung, Aufstellen eines Funktionsprogramms, Aufstellen eines Raumprogramms, Standortanalyse, Prüfen der Umwelterheblichkeit, Prüfen der Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Erstellung einer Kostenermittlung pro Bauteil, die die Investkosten, die Interimskosten und die Nutzungskosten abbildet, und die Schärfentiefe einer Kostenschätzung aufweisen muss (der Auftraggeber erwartet mindestens die Darstellung einer Kostenschätzung nach DIN 276 (für Planungs- und Baukosten) und GEFMA 200 Struktur (Kosten im Facility Management (FM): Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten)), Projektstrukturplanung, Rahmenterminplan (Grobterminplan mit Meilensteinen, der insbesondere auch das Ablösekonzept abbildet), Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweise auf Zielkonflikte, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten (konzepthafte zeichnerische Darstellungen, die insbesondere das Funktionszusammenspiel darstellen, und die für die Durchführbarkeitsprognose erforderlichen Kennwerte, z. B. BGF, BRI Abstandsflächen, Gebäudehöhe beinhalten), Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche). Sie mündet in das Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele, das Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse, die Entwicklung einer Prioritätenliste: Vorrangige und nachrangige, eilige und weniger eilige, wichtige und weniger wichtige Maßnahmen über alle Standorte. Für die Gesamtmaßnahme und ihre Bestandteile sollen die zeitlichen, baulichen, betriebsorganisatorischen, logistischen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten aufgezeigt werden. Diese sind anhand graphischer Konzeptvarianten darzustellen und zu erläutern. Mögliche Konzeptvarianten/Lösungsmöglichkeiten sind zu entwickeln. Die Konzeptvarianten/Lösungsmöglichkeiten sind im Rahmen der Machbarkeitsstudie auf die folgende Rahmenbedingungen zu prüfen und zu bewerten: 1) funktionale Strukturabfolge in Vorplanung mit Betriebsorganisation (Darstellung der Funktionsbereiche in Abhängigkeit zueinander); 2) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Erstellung einer Kostenermittlung pro Bauteil, die die Investitionskosten, die Interimskosten und die Nutzungskosten abbildet); 3) a) Grundstück; 3) b) Städtebau; 4) Baurecht; 5) Denkmalschutz; 6) Finanzierungsmöglichkeiten und Förderfähigkeit; 7) Berücksichtigung der Naturschutzbelange; 8) Ver- und Entsorgung; 9) Erschließung (incl. Verkehrssituation, Parkraum, Logistik und Zufahrten). Die Betriebsorganisation wird häufig durch die Schule selbst erbracht, eine entsprechende Zusammenarbeit ist erforderlich. Selbstverständlich sind die betrieblichen Belange der Schulen bei Planung und Bauausführung als besondere Randbedingungen und Vorgaben aus den Bebauungsplänen mit höchster Priorität zu beachten. Selbstverständlich muss die Sicherstellung im laufenden Betrieb unabdingbar gewährleistet werden, Störungen der angrenzenden Bereiche sind im Hinblick auf Schallschutz auf ein Minimum zu reduzieren. Die Machbarkeitsstudie legt umfassend den Zustand der Schullandschaft dar, formuliert die Ziele, die mit den Baumaßnahmen verbunden sind, benennt Potenziale der Gebäude, bezieht den Entwurf der neuen Schulbaurichtlinien mit ein und endet mit einer Abwägung von bspw. vier Varianten, wie die Schulen fit für die Zukunft gemacht werden kann. Die Machbarkeitsstudie muss zukunftsweisend sein. Ggf. eine Zukunft, die Schule an sich anders definiert: von der "belehrenden zur lernenden Schule", vom Halbtagsunterricht zur rhythmisierten Ganztagesschule, von der gegliederten zur inklusiven Schule. Dafür müssen der Schulbau zeitgemäß sein und die passenden Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen – auch mit mehr Fläche. Und das alles abgesehen davon, wie dringend der Handlungsbedarf aufgrund des baulichen Zustands der Schulen ohnehin ist. Die Lösungen, die die Gutachter für die Bautätigkeit entwickeln, können reichen von der „Variante 0“ als reiner Sanierung im Bestand über die „Variante 1“, die darüber hinaus lediglich eine räumliche Erweiterung vorsieht, bis hin zur „Variante 4“, dem kompletten Neubau. Dieser kann auch an anderer Stelle entstehen. Ein Neubau würde jedenfalls ebenso die neuen Schulbaurichtlinien berücksichtigen, wie die „Variante 2“. „Variante 0“ ist mit Blick auf ihre Zukunftstauglichkeit zu prüfen und ggf. sogar auszuschließen. Jede Variante sieht bspw. x Bauabschnitte vor, die jeweils x Jahre in Anspruch nehmen würden. Der Unterricht muss unter Umständen in Container ausweichen. Die Kosten kalkuliert die Machbarkeitsstudie zwischen x Millionen Euro für „Variante 0“ und x plus y Millionen Euro für Neubau-Variante 4. Dazu kämen Beträge für etwaige Container-Provisorien. Ziel ist es, von geeigneten Interessenten aussagekräftige Darstellungen zu erhalten, die auch Rückschlüsse über die Möglichkeit einer einheitlichen Projektrealisierung „aus einer Hand“ zulassen. Folgende Zeitabläufe sind vorgesehen: — VOF-Verfahren Machbarkeitsstudie 12 2014 und 1/2/3/4/5 2015. Im September 2015 muss ein Zwischenbericht (Erstauswertung) zur Vorabinformation der politischen Gremien (KA-Sitzung 29.9.2015) vorliegen. Der Auftraggeber erwartet die Endergebnisse ca. 6 Monate nach Auftragserteilung. — VOB-Verfahren Sanierungsleistungen 3/4/5/6 2016.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-18.
Auftragsbekanntmachung (2014-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Menge oder Umfang:
Informationen zum Projekt:1.Die Schulgebäudelandschaft des Kreises ist heterogen. Ein Teil der Gebäude wurde zum Beginn der 70-iger Jahre erbaut. Einzelne Abschnitte wurden später erstellt, aber diese Gebäude haben jetzt ein Alter von rund 40 Jahren erreicht. In dieser Zeit wurden einzelne Sanierungen durchgeführt und Anbauten erstellt. Sanierungsmaßnahmen, PCB- Sanierung, Erneuerung von Bodenbelägen, Shedddachsanierung, Erneuerung von Akustikdecken, Dachsanierungen und der Umbau von Technikräumen etc. wurden in allen Schulbereichen sukzessive durchgeführt.Die Schulgebäude werden stark frequentiert. Diese Spuren, die sowohl die starke Nutzung und auch das Alter hinterlassen, gehen an solchen Gebäuden nicht ohne Beeinträchtigung vorüber. Es besteht in vielen Bereichen Handlungsbedarf. Neben der energetischen Sanierung und der damit verbunden Anpassung der Gebäude an die neuesten Anforderungen der EnEV 2009/2012, bestehen auch Defizite im Bereich der Ausstattung der Gebäude. Eine zeitgemäße Anpassung ist unumgänglich.2.Der Auftraggeber soll in die Lage versetzt werden, notwendige Sanierungsmaßnahmen zu definieren und Schulstandort übergreifend abarbeiten zu können, dabei wenn möglich die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine auf die Folgekosten ausgerichtete Planung der Sanierung der Schulen optimal zu senken.Der Auftraggeber stellt entscheidend darauf ab, dass die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine entsprechende Planung der Sanierung für die Zukunft gesenkt werden sollen. Dem ist Rechnung zu tragen.Es geht aber auch darum, die Entwicklung der Schülerzahlen und den damit verbundenen Platzbedarf sowie die Entwicklung der Schulformen an sich im Auge zu behalten.3.Die regionale Schullandschaft wurde in der Presse bereits kritisch diskutiert: Einige Realschulen plus werden als akut im Bestand gefährdet angesehen. Die Anmeldezahlen für diese Schulen lassen seit Jahren zu wünschen übrig. Da die Landesregierung auf ein wohnortnahes Angebot an Realschulen plus Wert legt, will sie verhindern, dass ein Großteil dieser Schulen aufgrund des demografischen Wandels von der Bildfläche verschwindet. Deshalb sollen Realschulen plus unter gewissen Voraussetzungen auch zweizügig laufen dürfen. Die übrigen im Kreis vertretenen Schularten (Berufsbildende Schulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen und Förderschulen) stehen noch nicht vor akuten Problemen. Perspektivisch können sich jedoch auch hier vereinzelte Standorte einem kritischen Zustand nähern.220 000
Informationen zum Projekt:1.Die Schulgebäudelandschaft des Kreises ist heterogen. Ein Teil der Gebäude wurde zum Beginn der 70-iger Jahre erbaut. Einzelne Abschnitte wurden später erstellt, aber diese Gebäude haben jetzt ein Alter von rund 40 Jahren erreicht. In dieser Zeit wurden einzelne Sanierungen durchgeführt und Anbauten erstellt. Sanierungsmaßnahmen, PCB- Sanierung, Erneuerung von Bodenbelägen, Shedddachsanierung, Erneuerung von Akustikdecken, Dachsanierungen und der Umbau von Technikräumen etc. wurden in allen Schulbereichen sukzessive durchgeführt.Die Schulgebäude werden stark frequentiert. Diese Spuren, die sowohl die starke Nutzung und auch das Alter hinterlassen, gehen an solchen Gebäuden nicht ohne Beeinträchtigung vorüber. Es besteht in vielen Bereichen Handlungsbedarf. Neben der energetischen Sanierung und der damit verbunden Anpassung der Gebäude an die neuesten Anforderungen der EnEV 2009/2012, bestehen auch Defizite im Bereich der Ausstattung der Gebäude. Eine zeitgemäße Anpassung ist unumgänglich.2.Der Auftraggeber soll in die Lage versetzt werden, notwendige Sanierungsmaßnahmen zu definieren und Schulstandort übergreifend abarbeiten zu können, dabei wenn möglich die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine auf die Folgekosten ausgerichtete Planung der Sanierung der Schulen optimal zu senken.Der Auftraggeber stellt entscheidend darauf ab, dass die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine entsprechende Planung der Sanierung für die Zukunft gesenkt werden sollen. Dem ist Rechnung zu tragen.Es geht aber auch darum, die Entwicklung der Schülerzahlen und den damit verbundenen Platzbedarf sowie die Entwicklung der Schulformen an sich im Auge zu behalten.3.Die regionale Schullandschaft wurde in der Presse bereits kritisch diskutiert: Einige Realschulen plus werden als akut im Bestand gefährdet angesehen. Die Anmeldezahlen für diese Schulen lassen seit Jahren zu wünschen übrig. Da die Landesregierung auf ein wohnortnahes Angebot an Realschulen plus Wert legt, will sie verhindern, dass ein Großteil dieser Schulen aufgrund des demografischen Wandels von der Bildfläche verschwindet. Deshalb sollen Realschulen plus unter gewissen Voraussetzungen auch zweizügig laufen dürfen. Die übrigen im Kreis vertretenen Schularten (Berufsbildende Schulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen und Förderschulen) stehen noch nicht vor akuten Problemen. Perspektivisch können sich jedoch auch hier vereinzelte Standorte einem kritischen Zustand nähern.220 000
Gesamtwert des Auftrags: 220 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Postanschrift: Ludwigstr. 3-5
Postleitzahl: 55469
Postort: Simmern
Der Auftraggeber will in diesem VOF-Verfahren die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Bestandsaufnahme des baulichen Zustands seiner insgesamt 15 Schulen (43 Gebäude, 13 Sporthallen, 5 Außensportanlagen) sowie eine kostenmäßige Bewertung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen beauftragen.
Der Auftraggeber will in diesem VOF-Verfahren die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Bestandsaufnahme des baulichen Zustands seiner insgesamt 15 Schulen (43 Gebäude, 13 Sporthallen, 5 Außensportanlagen) sowie eine kostenmäßige Bewertung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen beauftragen.
Details ergeben sich aus den in dem Informationsmemorandum (s. u.) enthaltenen Datenblättern.
Der Investitionsbedarf soll auf Grundlage einer Maßnahmenpriorisierung dargestellt sowie ein Projektablaufplan für die Umsetzung der Maßnahmen skizziert werden. Hier sind insbesondere eine dezidierte Aufgabenbeschreibung und Zielprojektion erforderlich.
Der Investitionsbedarf soll auf Grundlage einer Maßnahmenpriorisierung dargestellt sowie ein Projektablaufplan für die Umsetzung der Maßnahmen skizziert werden. Hier sind insbesondere eine dezidierte Aufgabenbeschreibung und Zielprojektion erforderlich.
Der Auftraggeber möchte die Erhebungen im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Erstellung einer Datenbank mit allen relevanten Informationen zur Einführung eines Computerprogramms zur Unterstützung des FM nutzen. Daher ist der Auftraggeber daran interessiert, eine detaillierte Erhebung in Form von Raumdatenblättern (Reinigungsdaten, Raumbasisinformation) zu beauftragen. Die ermittelten Daten sollen dem Auftraggeber digital übergeben werden mit der Möglichkeit, den Datenbestand zukünftig selbst zu pflegen und auszuwerten.
Der Auftraggeber möchte die Erhebungen im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Erstellung einer Datenbank mit allen relevanten Informationen zur Einführung eines Computerprogramms zur Unterstützung des FM nutzen. Daher ist der Auftraggeber daran interessiert, eine detaillierte Erhebung in Form von Raumdatenblättern (Reinigungsdaten, Raumbasisinformation) zu beauftragen. Die ermittelten Daten sollen dem Auftraggeber digital übergeben werden mit der Möglichkeit, den Datenbestand zukünftig selbst zu pflegen und auszuwerten.
Generell soll also eine dynamische Fortführung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie durch den Auftraggeber möglich sein.
Die Bestandsunterlagen werden durch den Auftragnehmer gesichtet. Alle vorhandenen Unterlagen werden zentral bei dem Auftraggeber gelagert und können dort zur Sichtung zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftraggeber soll in die Lage versetzt werden, notwendige Sanierungsmaßnahmen zu definieren und Schulstandort übergreifend abarbeiten zu können, dabei wenn möglich die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine auf die Folgekosten ausgerichtete Planung der Sanierung der Schulen optimal zu senken.
Der Auftraggeber soll in die Lage versetzt werden, notwendige Sanierungsmaßnahmen zu definieren und Schulstandort übergreifend abarbeiten zu können, dabei wenn möglich die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine auf die Folgekosten ausgerichtete Planung der Sanierung der Schulen optimal zu senken.
Der Auftraggeber stellt entscheidend darauf ab, dass die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine entsprechende Planung der Sanierung für die Zukunft gesenkt werden sollen. Dem ist Rechnung zu tragen.
Gegenstand zu erstellenden Machbarkeitsstudie sind die Möglichkeiten der energetischen Sanierung, die Überprüfung der Verfügbarkeit der Räume und Raumzuschnitte, sowie die Untersuchung der Realisierbarkeit der Sanierung, sowohl unter dem Gesichtspunkt der ökonomischen als auch der funktionalen Aspekte.
Gegenstand zu erstellenden Machbarkeitsstudie sind die Möglichkeiten der energetischen Sanierung, die Überprüfung der Verfügbarkeit der Räume und Raumzuschnitte, sowie die Untersuchung der Realisierbarkeit der Sanierung, sowohl unter dem Gesichtspunkt der ökonomischen als auch der funktionalen Aspekte.
Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie wird in 3 Stufen unterteilt:
1. Untersuchung funktionaler Aspekte zum Raumgefüge auch unter Betrachtung eventuell neu anstehender Schulbaurichtlinien, Schülerzahlentwicklungen, vorhandene und zu erwartende Auslastung der einzelnen Standorte.
2. Untersuchung der energetischen Sanierung unter Berücksichtigung der Brandverhütungsschau und den neusten technischen Standards.
a. Gebäudehülle,
b. Technische Einbauten,
c. Sicherheitstechnische Maßnahmen,
d. Aussage zur Umsetzung der Gesamtsanierung (z. B. Auslagerung von Gebäudeeinheiten/Sanierung während des laufenden Schulbetriebes usw.).
3. Abschätzung und Stellungnahme mit Aussage zu den Punkten 1 und 2 über die wirtschaftliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen unter Beachtung aller Aspekte wie neuen Schulbaurichtlinien, Realisierung, Eingriffe in die Gebäude, Sanierungsumfang unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit etc.
3. Abschätzung und Stellungnahme mit Aussage zu den Punkten 1 und 2 über die wirtschaftliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen unter Beachtung aller Aspekte wie neuen Schulbaurichtlinien, Realisierung, Eingriffe in die Gebäude, Sanierungsumfang unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit etc.
Hier können konzeptionelle Ansätze und beabsichtigte Herangehensweisen von den Bewerbern dargestellt und die Qualität, Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der geschilderten Ansätze und Herangehensweisen in die Auswertung einfließen.
Der Auftraggeber fordert nach § 11 VOF die am besten geeigneten Bewerber zur Verhandlung auf. Mit der Aufforderung zur Verhandlung gibt er alle vorgesehenen Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung an, sofern dies nicht bereits in einem früheren Verfahrensschritt geschehen ist. Im Rahmen der Verhandlung werden Angebote abgefordert; hierzu werden von dem Auftraggeber eine Aufgabenbeschreibung und ein Vertragsentwurf zugrunde gelegt.
Der Auftraggeber fordert nach § 11 VOF die am besten geeigneten Bewerber zur Verhandlung auf. Mit der Aufforderung zur Verhandlung gibt er alle vorgesehenen Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung an, sofern dies nicht bereits in einem früheren Verfahrensschritt geschehen ist. Im Rahmen der Verhandlung werden Angebote abgefordert; hierzu werden von dem Auftraggeber eine Aufgabenbeschreibung und ein Vertragsentwurf zugrunde gelegt.
Bei der Entscheidung über die Auftragserteilung berücksichtigt der Auftraggeber nach § 11 Abs. 5 VOF auf die erwartete fachliche Leistung bezogene Kriterien. Hierzu gehören insbesondere Qualität, fachlicher oder technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Kundendienst und technische Hilfe, Leistungszeitpunkt, Ausführungszeitraum oder -frist und Honorar.
Bei der Entscheidung über die Auftragserteilung berücksichtigt der Auftraggeber nach § 11 Abs. 5 VOF auf die erwartete fachliche Leistung bezogene Kriterien. Hierzu gehören insbesondere Qualität, fachlicher oder technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Kundendienst und technische Hilfe, Leistungszeitpunkt, Ausführungszeitraum oder -frist und Honorar.
Die Machbarkeitsstudie sollte umfassen verschiedene Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI, nämlich insbesondere Ortsbesichtigung, Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf, Bedarfsermittlung, Aufstellen eines Funktionsprogramms, Aufstellen eines Raumprogramms, Standortanalyse, Prüfen der Umwelterheblichkeit, Prüfen der Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Erstellung einer Kostenermittlung pro Bauteil, die die Investkosten, die Interimskosten und die Nutzungskosten abbildet, und die Schärfentiefe einer Kostenschätzung aufweisen muss (der Auftraggeber erwartet mindestens die Darstellung einer Kostenschätzung nach DIN 276 (für Planungs- und Baukosten) und GEFMA 200 Struktur (Kosten im Facility Management (FM): Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten)), Projektstrukturplanung, Rahmenterminplan (Grobterminplan mit Meilensteinen, der insbesondere auch das Ablösekonzept abbildet), Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweise auf Zielkonflikte, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten (konzepthafte zeichnerische Darstellungen, die insbesondere das Funktionszusammenspiel darstellen, und die für die Durchführbarkeitsprognose erforderlichen Kennwerte, z. B. BGF, BRI Abstandsflächen, Gebäudehöhe beinhalten), Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche).
Die Machbarkeitsstudie sollte umfassen verschiedene Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI, nämlich insbesondere Ortsbesichtigung, Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf, Bedarfsermittlung, Aufstellen eines Funktionsprogramms, Aufstellen eines Raumprogramms, Standortanalyse, Prüfen der Umwelterheblichkeit, Prüfen der Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Erstellung einer Kostenermittlung pro Bauteil, die die Investkosten, die Interimskosten und die Nutzungskosten abbildet, und die Schärfentiefe einer Kostenschätzung aufweisen muss (der Auftraggeber erwartet mindestens die Darstellung einer Kostenschätzung nach DIN 276 (für Planungs- und Baukosten) und GEFMA 200 Struktur (Kosten im Facility Management (FM): Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten)), Projektstrukturplanung, Rahmenterminplan (Grobterminplan mit Meilensteinen, der insbesondere auch das Ablösekonzept abbildet), Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweise auf Zielkonflikte, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten (konzepthafte zeichnerische Darstellungen, die insbesondere das Funktionszusammenspiel darstellen, und die für die Durchführbarkeitsprognose erforderlichen Kennwerte, z. B. BGF, BRI Abstandsflächen, Gebäudehöhe beinhalten), Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche).
Sie mündet in das Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele, das Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse, die Entwicklung einer Prioritätenliste:
Vorrangige und nachrangige, eilige und weniger eilige, wichtige und weniger wichtige Maßnahmen über alle Standorte.
Für die Gesamtmaßnahme und ihre Bestandteile sollen die zeitlichen, baulichen, betriebsorganisatorischen, logistischen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten aufgezeigt werden. Diese sind anhand graphischer Konzeptvarianten darzustellen und zu erläutern. Mögliche Konzeptvarianten/Lösungsmöglichkeiten sind zu entwickeln.
Für die Gesamtmaßnahme und ihre Bestandteile sollen die zeitlichen, baulichen, betriebsorganisatorischen, logistischen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten aufgezeigt werden. Diese sind anhand graphischer Konzeptvarianten darzustellen und zu erläutern. Mögliche Konzeptvarianten/Lösungsmöglichkeiten sind zu entwickeln.
Die Konzeptvarianten/Lösungsmöglichkeiten sind im Rahmen der Machbarkeitsstudie auf die folgende Rahmenbedingungen zu prüfen und zu bewerten:
1) funktionale Strukturabfolge in Vorplanung mit Betriebsorganisation (Darstellung der Funktionsbereiche in Abhängigkeit zueinander);
2) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Erstellung einer Kostenermittlung pro Bauteil, die die Investitionskosten, die Interimskosten und die Nutzungskosten abbildet);
3) a) Grundstück;
3) b) Städtebau;
4) Baurecht;
5) Denkmalschutz;
6) Finanzierungsmöglichkeiten und Förderfähigkeit;
7) Berücksichtigung der Naturschutzbelange;
8) Ver- und Entsorgung;
9) Erschließung (incl. Verkehrssituation, Parkraum, Logistik und Zufahrten).
Die Betriebsorganisation wird häufig durch die Schule selbst erbracht, eine entsprechende Zusammenarbeit ist erforderlich. Selbstverständlich sind die betrieblichen Belange der Schulen bei Planung und Bauausführung als besondere Randbedingungen und Vorgaben aus den Bebauungsplänen mit höchster Priorität zu beachten. Selbstverständlich muss die Sicherstellung im laufenden Betrieb unabdingbar gewährleistet werden, Störungen der angrenzenden Bereiche sind im Hinblick auf Schallschutz auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Betriebsorganisation wird häufig durch die Schule selbst erbracht, eine entsprechende Zusammenarbeit ist erforderlich. Selbstverständlich sind die betrieblichen Belange der Schulen bei Planung und Bauausführung als besondere Randbedingungen und Vorgaben aus den Bebauungsplänen mit höchster Priorität zu beachten. Selbstverständlich muss die Sicherstellung im laufenden Betrieb unabdingbar gewährleistet werden, Störungen der angrenzenden Bereiche sind im Hinblick auf Schallschutz auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Machbarkeitsstudie legt umfassend den Zustand der Schullandschaft dar, formuliert die Ziele, die mit den Baumaßnahmen verbunden sind, benennt Potenziale der Gebäude, bezieht den Entwurf der neuen Schulbaurichtlinien mit ein und endet mit einer Abwägung von bspw. vier Varianten, wie die Schulen fit für die Zukunft gemacht werden kann.
Die Machbarkeitsstudie legt umfassend den Zustand der Schullandschaft dar, formuliert die Ziele, die mit den Baumaßnahmen verbunden sind, benennt Potenziale der Gebäude, bezieht den Entwurf der neuen Schulbaurichtlinien mit ein und endet mit einer Abwägung von bspw. vier Varianten, wie die Schulen fit für die Zukunft gemacht werden kann.
Die Machbarkeitsstudie muss zukunftsweisend sein. Ggf. eine Zukunft, die Schule an sich anders definiert: von der "belehrenden zur lernenden Schule", vom Halbtagsunterricht zur rhythmisierten Ganztagesschule, von der gegliederten zur inklusiven Schule. Dafür müssen der Schulbau zeitgemäß sein und die passenden Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen – auch mit mehr Fläche. Und das alles abgesehen davon, wie dringend der Handlungsbedarf aufgrund des baulichen Zustands der Schulen ohnehin ist.
Die Machbarkeitsstudie muss zukunftsweisend sein. Ggf. eine Zukunft, die Schule an sich anders definiert: von der "belehrenden zur lernenden Schule", vom Halbtagsunterricht zur rhythmisierten Ganztagesschule, von der gegliederten zur inklusiven Schule. Dafür müssen der Schulbau zeitgemäß sein und die passenden Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen – auch mit mehr Fläche. Und das alles abgesehen davon, wie dringend der Handlungsbedarf aufgrund des baulichen Zustands der Schulen ohnehin ist.
Die Lösungen, die die Gutachter für die Bautätigkeit entwickeln, können reichen von der „Variante 0“ als reiner Sanierung im Bestand über die „Variante 1“, die darüber hinaus lediglich eine räumliche Erweiterung vorsieht, bis hin zur „Variante 4“, dem kompletten Neubau. Dieser kann auch an anderer Stelle entstehen. Ein Neubau würde jedenfalls ebenso die neuen Schulbaurichtlinien berücksichtigen, wie die „Variante 2“. „Variante 0“ ist mit Blick auf ihre Zukunftstauglichkeit zu prüfen und ggf. sogar auszuschließen.
Die Lösungen, die die Gutachter für die Bautätigkeit entwickeln, können reichen von der „Variante 0“ als reiner Sanierung im Bestand über die „Variante 1“, die darüber hinaus lediglich eine räumliche Erweiterung vorsieht, bis hin zur „Variante 4“, dem kompletten Neubau. Dieser kann auch an anderer Stelle entstehen. Ein Neubau würde jedenfalls ebenso die neuen Schulbaurichtlinien berücksichtigen, wie die „Variante 2“. „Variante 0“ ist mit Blick auf ihre Zukunftstauglichkeit zu prüfen und ggf. sogar auszuschließen.
Jede Variante sieht bspw. x Bauabschnitte vor, die jeweils x Jahre in Anspruch nehmen würden. Der Unterricht muss unter Umständen in Container ausweichen. Die Kosten kalkuliert die Machbarkeitsstudie zwischen x Millionen Euro für „Variante 0“ und x plus y Millionen Euro für Neubau-Variante 4. Dazu kämen Beträge für etwaige Container-Provisorien.
Jede Variante sieht bspw. x Bauabschnitte vor, die jeweils x Jahre in Anspruch nehmen würden. Der Unterricht muss unter Umständen in Container ausweichen. Die Kosten kalkuliert die Machbarkeitsstudie zwischen x Millionen Euro für „Variante 0“ und x plus y Millionen Euro für Neubau-Variante 4. Dazu kämen Beträge für etwaige Container-Provisorien.
Ziel ist es, von geeigneten Interessenten aussagekräftige Darstellungen zu erhalten, die auch Rückschlüsse über die Möglichkeit einer einheitlichen Projektrealisierung „aus einer Hand“ zulassen.
Folgende Zeitabläufe sind vorgesehen:
— VOF-Verfahren Machbarkeitsstudie 12 2014 und 1/2/3/4/5 2015.
Im September 2015 muss ein Zwischenbericht (Erstauswertung) zur Vorabinformation der politischen Gremien (KA-Sitzung 29.9.2015) vorliegen. Der Auftraggeber erwartet die Endergebnisse ca. 6 Monate nach Auftragserteilung.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Informationen zum Projekt:
1.
Die Schulgebäudelandschaft des Kreises ist heterogen. Ein Teil der Gebäude wurde zum Beginn der 70-iger Jahre erbaut. Einzelne Abschnitte wurden später erstellt, aber diese Gebäude haben jetzt ein Alter von rund 40 Jahren erreicht. In dieser Zeit wurden einzelne Sanierungen durchgeführt und Anbauten erstellt. Sanierungsmaßnahmen, PCB- Sanierung, Erneuerung von Bodenbelägen, Shedddachsanierung, Erneuerung von Akustikdecken, Dachsanierungen und der Umbau von Technikräumen etc. wurden in allen Schulbereichen sukzessive durchgeführt.
Die Schulgebäudelandschaft des Kreises ist heterogen. Ein Teil der Gebäude wurde zum Beginn der 70-iger Jahre erbaut. Einzelne Abschnitte wurden später erstellt, aber diese Gebäude haben jetzt ein Alter von rund 40 Jahren erreicht. In dieser Zeit wurden einzelne Sanierungen durchgeführt und Anbauten erstellt. Sanierungsmaßnahmen, PCB- Sanierung, Erneuerung von Bodenbelägen, Shedddachsanierung, Erneuerung von Akustikdecken, Dachsanierungen und der Umbau von Technikräumen etc. wurden in allen Schulbereichen sukzessive durchgeführt.
Die Schulgebäude werden stark frequentiert. Diese Spuren, die sowohl die starke Nutzung und auch das Alter hinterlassen, gehen an solchen Gebäuden nicht ohne Beeinträchtigung vorüber. Es besteht in vielen Bereichen Handlungsbedarf. Neben der energetischen Sanierung und der damit verbunden Anpassung der Gebäude an die neuesten Anforderungen der EnEV 2009/2012, bestehen auch Defizite im Bereich der Ausstattung der Gebäude. Eine zeitgemäße Anpassung ist unumgänglich.
Die Schulgebäude werden stark frequentiert. Diese Spuren, die sowohl die starke Nutzung und auch das Alter hinterlassen, gehen an solchen Gebäuden nicht ohne Beeinträchtigung vorüber. Es besteht in vielen Bereichen Handlungsbedarf. Neben der energetischen Sanierung und der damit verbunden Anpassung der Gebäude an die neuesten Anforderungen der EnEV 2009/2012, bestehen auch Defizite im Bereich der Ausstattung der Gebäude. Eine zeitgemäße Anpassung ist unumgänglich.
2.
Der Auftraggeber soll in die Lage versetzt werden, notwendige Sanierungsmaßnahmen zu definieren und Schulstandort übergreifend abarbeiten zu können, dabei wenn möglich die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine auf die Folgekosten ausgerichtete Planung der Sanierung der Schulen optimal zu senken.
Der Auftraggeber soll in die Lage versetzt werden, notwendige Sanierungsmaßnahmen zu definieren und Schulstandort übergreifend abarbeiten zu können, dabei wenn möglich die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine auf die Folgekosten ausgerichtete Planung der Sanierung der Schulen optimal zu senken.
Der Auftraggeber stellt entscheidend darauf ab, dass die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine entsprechende Planung der Sanierung für die Zukunft gesenkt werden sollen. Dem ist Rechnung zu tragen.
Es geht aber auch darum, die Entwicklung der Schülerzahlen und den damit verbundenen Platzbedarf sowie die Entwicklung der Schulformen an sich im Auge zu behalten.
3.
Die regionale Schullandschaft wurde in der Presse bereits kritisch diskutiert: Einige Realschulen plus werden als akut im Bestand gefährdet angesehen. Die Anmeldezahlen für diese Schulen lassen seit Jahren zu wünschen übrig. Da die Landesregierung auf ein wohnortnahes Angebot an Realschulen plus Wert legt, will sie verhindern, dass ein Großteil dieser Schulen aufgrund des demografischen Wandels von der Bildfläche verschwindet. Deshalb sollen Realschulen plus unter gewissen Voraussetzungen auch zweizügig laufen dürfen. Die übrigen im Kreis vertretenen Schularten (Berufsbildende Schulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen und Förderschulen) stehen noch nicht vor akuten Problemen. Perspektivisch können sich jedoch auch hier vereinzelte Standorte einem kritischen Zustand nähern.
Die regionale Schullandschaft wurde in der Presse bereits kritisch diskutiert: Einige Realschulen plus werden als akut im Bestand gefährdet angesehen. Die Anmeldezahlen für diese Schulen lassen seit Jahren zu wünschen übrig. Da die Landesregierung auf ein wohnortnahes Angebot an Realschulen plus Wert legt, will sie verhindern, dass ein Großteil dieser Schulen aufgrund des demografischen Wandels von der Bildfläche verschwindet. Deshalb sollen Realschulen plus unter gewissen Voraussetzungen auch zweizügig laufen dürfen. Die übrigen im Kreis vertretenen Schularten (Berufsbildende Schulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen und Förderschulen) stehen noch nicht vor akuten Problemen. Perspektivisch können sich jedoch auch hier vereinzelte Standorte einem kritischen Zustand nähern.
Referenznummer: ask 14/161
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Simmern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnahmeanträge müssen folgende Angaben enthalten:
(1) Name, Anschrift und Rechtsform des Bewerbers/der Bewerberin (bei Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften aller Mitglieder und Angabe des vertretungsberechtigten Mitglieds);
(2) Verbindliche Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin, ob und auf welche Weise er/sie mit anderen Unternehmen verknüpft ist;
(3) Verbindliche Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin, ob und auf welche Weise er/sie bezogen auf einen möglichen späteren Auftrag in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeitet; Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften haben einen verantwortlichen Ansprechpartner/eine verantwortliche Ansprechpartnerin des vertretungsberechtigten Mitglieds zu benennen; es ist ferner anzugeben, welches Mitglied welche Teilleistung übernimmt; Angabe, ob und in welchem Umfang bezogen auf einen möglichen späteren Auftrag beabsichtigt ist, Unteraufträge zu vergeben. Die vorgesehenen Unterauftragnehmer sind zu benennen. Es ist eine Erklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, in der sich dieser zu Übernahme des betreffenden Leistungsteiles bereit erklärt. Für den entsprechenden Unterauftragnehmer sind Angaben und Erklärungen wie für den Interessenten bezogen auf den vorgesehenen Leistungsanteil – vorzulegen.
(3) Verbindliche Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin, ob und auf welche Weise er/sie bezogen auf einen möglichen späteren Auftrag in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeitet; Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften haben einen verantwortlichen Ansprechpartner/eine verantwortliche Ansprechpartnerin des vertretungsberechtigten Mitglieds zu benennen; es ist ferner anzugeben, welches Mitglied welche Teilleistung übernimmt; Angabe, ob und in welchem Umfang bezogen auf einen möglichen späteren Auftrag beabsichtigt ist, Unteraufträge zu vergeben. Die vorgesehenen Unterauftragnehmer sind zu benennen. Es ist eine Erklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, in der sich dieser zu Übernahme des betreffenden Leistungsteiles bereit erklärt. Für den entsprechenden Unterauftragnehmer sind Angaben und Erklärungen wie für den Interessenten bezogen auf den vorgesehenen Leistungsanteil – vorzulegen.
(4) Vorlage einer unterzeichneten Eigenerklärung im Sinne von § 4 (7) VOF 2009, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 (6) VOF 2009 und § 4 (9) VOF 2009 vorliegen (bei Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften von jedem Mitglied);
(5) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden, pro Jahr 2-fach maximiert und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), pro Jahr 2-fach maximiert (bei Projektversicherungen 1-fach). Bei Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied zu erbringen. (Der jeweilige Fremdnachweis darf nicht vor dem 1.7.2014 ausgestellt sein). Alternativ genügt ein verbindliches Angebot eines Versicherers über eine entsprechende Versicherung sowie die verbindliche Erklärung des Interessenten, diese im möglichen späteren Auftragsfall abzuschließen;
(5) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden, pro Jahr 2-fach maximiert und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), pro Jahr 2-fach maximiert (bei Projektversicherungen 1-fach). Bei Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied zu erbringen. (Der jeweilige Fremdnachweis darf nicht vor dem 1.7.2014 ausgestellt sein). Alternativ genügt ein verbindliches Angebot eines Versicherers über eine entsprechende Versicherung sowie die verbindliche Erklärung des Interessenten, diese im möglichen späteren Auftragsfall abzuschließen;
Die Bewerber/Bewerberinnen haben ihre Bewerbung nach den Ordnungspunkten der Veröffentlichung strukturiert einzureichen. Bewerbungen ohne ordnungsgemäße Struktur werden nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen.
Sämtliche geforderten Eigenerklärungen/Fremdnachweise müssen spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen bei der zuständigen Stelle:
AX, Schneider & Kollegen GbR,
Zu Händen von: Herrn Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre),
Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen/Fremdnachweise werden nicht nachgefordert bzw. können nicht von dem Bewerber/der Bewerberin nachgereicht werden. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen/Fremdnachweise führen zum Ausschluss. Eine Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft muss mit ihrer Anmeldung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen/Fremdnachweise sind für jedes Mitglied der Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft zu erbringen; andernfalls bleibt die Bewerbung der Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften unberücksichtigt. Die Eigenerklärungen/Fremdnachweise sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies zum Ausschluss der Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft. In formaler und in inhaltlicher Hinsicht nicht anforderungsgerechte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen/Fremdnachweise werden nicht nachgefordert bzw. können nicht von dem Bewerber/der Bewerberin nachgereicht werden. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen/Fremdnachweise führen zum Ausschluss. Eine Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft muss mit ihrer Anmeldung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen/Fremdnachweise sind für jedes Mitglied der Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft zu erbringen; andernfalls bleibt die Bewerbung der Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften unberücksichtigt. Die Eigenerklärungen/Fremdnachweise sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies zum Ausschluss der Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft. In formaler und in inhaltlicher Hinsicht nicht anforderungsgerechte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Weitere Auskünfte erteilen:
Ein Informationsmemorandum zur Beurteilung der Schullandschaft und des Zustands der einzelnen Schulen wird nach Anforderung bei:
Fax.: +49 6223865850
unverzüglich an den anfordernden Bewerber/die anfordernde Bewerberin versendet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Teilnahmeanträge müssen folgende Angaben enthalten:
(6) Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerberin in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013), für jedes Geschäftsjahr gesondert (bei Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften von jedem Mitglied);
(7) Erklärung über den Netto-Umsatz für vergleichbare Projekte, die mit dem möglichen späteren Auftragsgegenstand vergleichbar sind (entsprechende Leistungen), in den letzten 5 Geschäftsjahren (2009, 2010, 2011, 2012, 2013); für jedes Geschäftsjahr gesondert (bei Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(7) Erklärung über den Netto-Umsatz für vergleichbare Projekte, die mit dem möglichen späteren Auftragsgegenstand vergleichbar sind (entsprechende Leistungen), in den letzten 5 Geschäftsjahren (2009, 2010, 2011, 2012, 2013); für jedes Geschäftsjahr gesondert (bei Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil).
Sämtliche geforderten Eigenerklärungen/Fremdnachweise müssen spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen bei der zuständigen Stelle
AX, Schneider & Kollegen GbR,
Zu Händen von: Herrn Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre),
Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen/Fremdnachweise werden nicht nachgefordert bzw. können nicht von dem Bewerber/der Bewerberin nachgereicht werden. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen/ Fremdnachweise führen zum Ausschluss. Eine Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft muss mit ihrer Anmeldung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen/Fremdnachweise sind für jedes Mitglied der Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft zu erbringen; andernfalls bleibt die Bewerbung der Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften unberücksichtigt. Die Eigenerklärungen/Fremdnachweise sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies zum Ausschluss der Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft. In formaler und in inhaltlicher Hinsicht nicht anforderungsgerechte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen/Fremdnachweise werden nicht nachgefordert bzw. können nicht von dem Bewerber/der Bewerberin nachgereicht werden. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen/ Fremdnachweise führen zum Ausschluss. Eine Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft muss mit ihrer Anmeldung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen/Fremdnachweise sind für jedes Mitglied der Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft zu erbringen; andernfalls bleibt die Bewerbung der Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften unberücksichtigt. Die Eigenerklärungen/Fremdnachweise sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies zum Ausschluss der Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaft. In formaler und in inhaltlicher Hinsicht nicht anforderungsgerechte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Ein Informationsmemorandum zur Beurteilung der Schullandschaft und des Zustands der einzelnen Schulen wird nach Anforderung bei:
unverzüglich an den anfordernden Bewerber/die anfordernde Bewerberin versendet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Teilnahmeanträge müssen folgende Angaben enthalten:
(8) Eigenerklärung über die persönlichen Referenzen des/der für einen möglichen späteren Auftrag vorgesehenen Projektleiters/Projektleiterin zu vergleichbaren Planungsleistungen durch Angabe,
(1.) des Auftraggebers mit Benennung eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer,
(2.) der Projektgröße, und weiteren Angaben zu dem Projekt: Anzahl der Gebäude, Gebäudenutzung, Leistungsumfang, Projektumfang (Quadratmeter Bruttogesamtfläche),
(3.) des Planungszeitraums,
(4.) des eigenen Leistungsumfangs
und des Projektes (5.),
(6.) Einschätzung des Stands der Realisierung des erstellten Konzeptes,
(7.) Einschätzung, welcher Anteil des Auftrags durch den Projektleiter/die Projektleiterin persönlich erbracht werden soll;
(9) Eigenerklärung über die persönlichen Referenzen des/der vorgesehenen Stellvertreters/Stellvertreterin zu vergleichbaren Planungsleistungen durch Angabe.
(7.) Einschätzung, welcher Anteil des möglichen späteren Auftrags durch den/die stellvertretenden Projektleiter/Projektleiterin persönlich erbracht werden soll.
(10) Nachweis durch Vorlage von Referenzschreiben öffentlicher und/oder privater Auftraggeber für diese und für vergleichbare Leistungen;
(11) Beschreibung der Vorgehensweise bei den Projekten;
(12) Erklärung, aus der das Mittel der bei dem Bewerber/der Bewerberin in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die aktuelle Zahl seiner/ihrer Führungskräfte ersichtlich ist und die Angabe des aktuellen Personalbestandes. Beschäftigte mit Angabe der Ausbildung und Qualifizierung;
(12) Erklärung, aus der das Mittel der bei dem Bewerber/der Bewerberin in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die aktuelle Zahl seiner/ihrer Führungskräfte ersichtlich ist und die Angabe des aktuellen Personalbestandes. Beschäftigte mit Angabe der Ausbildung und Qualifizierung;
(13) Umfassende Darstellung möglicher Methoden zur Bestandsaufnahme des baulichen Zustands der insgesamt 15 Schulen;
(14) Umfassende Darstellung möglicher Methoden zur Definition der notwendigen Sanierungsmaßnahmen;
(15) Umfassende Darstellung möglicher Methoden zur Entwicklung einer Maßnahmenpriorisierung und Überführung in einen Projektablaufplan für die Umsetzung der Maßnahmen;
(16) Umfassende Darstellung möglicher Ansätze und Eckpunkte zur Entwicklung einer dezidierter Aufgabenbeschreibung und Zielprojektion;
(17) Umfassende Darstellung von Methoden und Möglichkeiten, den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, notwendige Sanierungsmaßnahmen zu definieren und Schulstandort übergreifend abarbeiten zu können;
(18) Umfassende Darstellung von Methoden und Möglichkeiten, den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine auf die Folgekosten ausgerichtete Planung der Sanierung der Schulen optimal zu senken.
Der Auftraggeber stellt entscheidend darauf ab, dass die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine entsprechende Planung der Sanierung für die Zukunft gesenkt werden sollen. Dem ist Rechnung zu tragen.
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Höhe des Netto-Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerberin in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013), für jedes Geschäftsjahr gesondert (bei Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften von jedem Mitglied) Höhe des Netto-Umsatzes für vergleichbare Projekte, die mit dem möglichen späteren Auftragsgegenstand vergleichbar sind (entsprechende Leistungen), in den letzten 5 Geschäftsjahren (2009, 2010, 2011, 2012, 2013); für jedes Geschäftsjahr gesondert (bei Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil) Anzahl der persönlichen Referenzen des/der für einen möglichen späteren Auftrag vorgesehenen Projektleiters/Projektleiterin zu vergleichbaren Planungsleistungen Anzahl der persönlichen Referenzen des/der vorgesehenen Stellvertreters/Stellvertreterin zu vergleichbaren Planungsleistungen Anzahl der Referenzschreiben öffentlicher und/oder privater Auftraggeber für diese und für vergleichbare Leistungen Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Beschreibung der Vorgehensweise bei den Projekten Anzahl der bei dem Bewerber/der Bewerberin in den letzten 3 Jahren Beschäftigten Anzahl seiner/ihrer Führungskräfte, aktueller Personalbestand (Anzahl)Qualifikation der Beschäftigten Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Darstellung möglicher Methoden zur Bestandsaufnahme des baulichen Zustands der insgesamt 15 Schulen Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, Folgerichtigkeit, Vollständigkeit der Methoden und Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit in der Praxis der zu erwartenden erarbeiteten Ergebnisse für den Auftraggeber Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Darstellung möglicher Methoden zur Definition der notwendigen Sanierungsmaßnahmen Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, Folgerichtigkeit, Vollständigkeit der Methoden und Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit in der Praxis der zu erwartenden erarbeiteten Ergebnisse für den Auftraggeber Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Darstellung möglicher Methoden zur Entwicklung einer Maßnahmenpriorisierung und Überführung in einen Projektablaufplan für die Umsetzung der Maßnahmen Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, Folgerichtigkeit, Vollständigkeit der Methoden und Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit in der Praxis der zu erwartenden erarbeiteten Ergebnisse für den Auftraggeber Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Darstellung möglicher Ansätze und Eckpunkte zur Entwicklung einer dezidierter Aufgabenbeschreibung und Zielprojektion Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, Folgerichtigkeit, Vollständigkeit der Ansätze und Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit in der Praxis der zu erwartenden erarbeiteten Ergebnisse für den Auftraggeber Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Darstellung von Methoden, den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, notwendige Sanierungsmaßnahmen zu definieren und Schulstandort übergreifend abarbeiten zu können Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, Folgerichtigkeit, Vollständigkeit der Methoden und Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit in der Praxis der zu erwartenden erarbeiteten Ergebnisse für den Auftraggeber Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Darstellung von Methoden, den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine auf die Folgekosten ausgerichtete Planung der Sanierung der Schulen optimal zu senken Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, Folgerichtigkeit, Vollständigkeit der Methoden, Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit in der Praxis der zu erwartenden erarbeiteten Ergebnisse für den Auftraggeber.
Höhe des Netto-Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerberin in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013), für jedes Geschäftsjahr gesondert (bei Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften von jedem Mitglied) Höhe des Netto-Umsatzes für vergleichbare Projekte, die mit dem möglichen späteren Auftragsgegenstand vergleichbar sind (entsprechende Leistungen), in den letzten 5 Geschäftsjahren (2009, 2010, 2011, 2012, 2013); für jedes Geschäftsjahr gesondert (bei Bewerber-/Bewerberinnengemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil) Anzahl der persönlichen Referenzen des/der für einen möglichen späteren Auftrag vorgesehenen Projektleiters/Projektleiterin zu vergleichbaren Planungsleistungen Anzahl der persönlichen Referenzen des/der vorgesehenen Stellvertreters/Stellvertreterin zu vergleichbaren Planungsleistungen Anzahl der Referenzschreiben öffentlicher und/oder privater Auftraggeber für diese und für vergleichbare Leistungen Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Beschreibung der Vorgehensweise bei den Projekten Anzahl der bei dem Bewerber/der Bewerberin in den letzten 3 Jahren Beschäftigten Anzahl seiner/ihrer Führungskräfte, aktueller Personalbestand (Anzahl)Qualifikation der Beschäftigten Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Darstellung möglicher Methoden zur Bestandsaufnahme des baulichen Zustands der insgesamt 15 Schulen Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, Folgerichtigkeit, Vollständigkeit der Methoden und Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit in der Praxis der zu erwartenden erarbeiteten Ergebnisse für den Auftraggeber Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Darstellung möglicher Methoden zur Definition der notwendigen Sanierungsmaßnahmen Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, Folgerichtigkeit, Vollständigkeit der Methoden und Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit in der Praxis der zu erwartenden erarbeiteten Ergebnisse für den Auftraggeber Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Darstellung möglicher Methoden zur Entwicklung einer Maßnahmenpriorisierung und Überführung in einen Projektablaufplan für die Umsetzung der Maßnahmen Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, Folgerichtigkeit, Vollständigkeit der Methoden und Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit in der Praxis der zu erwartenden erarbeiteten Ergebnisse für den Auftraggeber Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Darstellung möglicher Ansätze und Eckpunkte zur Entwicklung einer dezidierter Aufgabenbeschreibung und Zielprojektion Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, Folgerichtigkeit, Vollständigkeit der Ansätze und Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit in der Praxis der zu erwartenden erarbeiteten Ergebnisse für den Auftraggeber Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Darstellung von Methoden, den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, notwendige Sanierungsmaßnahmen zu definieren und Schulstandort übergreifend abarbeiten zu können Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, Folgerichtigkeit, Vollständigkeit der Methoden und Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit in der Praxis der zu erwartenden erarbeiteten Ergebnisse für den Auftraggeber Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Darstellung von Methoden, den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine auf die Folgekosten ausgerichtete Planung der Sanierung der Schulen optimal zu senken Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, Folgerichtigkeit, Vollständigkeit der Methoden, Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit in der Praxis der zu erwartenden erarbeiteten Ergebnisse für den Auftraggeber.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-01-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fachbereichsleiter 14 – Schulen und Gebäude
Herrn Mario Piroth
Name: AX, Schneider & Kollegen GbR
Postanschrift: Peter-Schnellbach-Straße 1
Postort: Neckargemünd
Postleitzahl: 69151
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
E-Mail: t.ax@ax-schneider-kollegen.de📧
Fax: +49 6223865850 📠
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2015-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ask 14/161
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB gilt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
Quelle: OJS 2014/S 247-436536 (2014-12-18)