Leistungen der Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3, 5-9 der Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOA1 für die Behebung von Brandschutzmängel an der Mercator-Halle. Das Immobilien Management Duisburg (IMD), Stadt Duisburg vertreten durch das Immobilien-Management Duisburg, ist Mieterin der Mercator-Halle. Eigentümerin der Mercator-Halle ist die Hannover Leasing GmbH & Co. KG. Bei der Mercator-Halle handelt es sich um ein Tagungs-, Kongress- und Veranstaltungszentrum. Das IMD hat die Mercator-Halle aus mangelhaftem Brandschutz geschlossen. Das IMD beabsichtigt eine umfassende Sanierung der festgestellten Brandschutzmängel an der Mercator-Halle Duisburg. Dafür muss das IMD ein Architektur- oder Ingenieurbüro beauftragen. Die Planungen der Leistungsphasen 1-2 der Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI sind bereits erbracht worden und dienen als Grundlage für die Abarbeitung der weiteren Leistungsphasen. Das IMD benötigt eine intensive Zuarbeit zum Erhalt eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes i. S. v. § 9 BauPrüfVO auf der Grundlage des Brandschutzkonzeptes des Büros Corall vom 16.4.2014. Grundlage für diese Zuarbeit ist das Brandschutzkonzept des Büros Corall vom 16.4.2014 sowie eine beweissichernde Bestandsaufnahme vom 2.6.2014. Der Auftragnehmer soll des weiteren die vorhandene Bausubstanz mit den Anforderungen aus dem oben genannten Brandschutzkonzept abgleichen, das die Rahmenbedingungen darstellt. Der Auftragnehmer soll einem weiteren Architekturbüro, welches den Bauantrag im Namen der Eigentümerin des Gebäudes beim Bauaufsichtsamt einreichen wird, Informationen aus dem Gebäudebestand zuarbeiten, die Auswirkungen auf das mit dem Bauantrag einzureichende Brandschutzkonzept haben könnten und bei der Genehmigungsplanung berücksichtigt werden müssen. Dabei geht es um einen Abgleich des jetzigen Bestands mit den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes. Der Auftragnehmer muss darüber hinaus eine Koordinierung zwischen den Auftragnehmern des Auftraggebers (Stadt Duisburg) und den Auftragnehmern der Eigentümerin des Gebäudes vornehmen. In der Leistungsphase 3 wird vom Auftragnehmer eine vertiefte Kostenberechnung nach DIN 276 gefordert. Der Auftragnehmer soll in den Leistungsphasen 5 und 6 teilweise besondere Leistungen der HOAI, Anlage 10 erbringen. Dazu gehört insbesondere das Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-06.
Auftragsbekanntmachung (2014-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Planungsleistungen in den Leistungsphasen 3, 5-9 für die unter II.1.5) genannte Sanierungsmaßnahme.500 000
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Duisburg
Postanschrift: Am Burgacker 3
Postleitzahl: 47049
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.duisburg.de/imd🌏
E-Mail: h.geiser@stadt-duisburg.de📧
Telefon: +49 2032836027📞
Fax: +49 2032833624 📠
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise:
Nach Überweisung eines Kostenbeitrages von EUR können die Unterlagen bei der Submissionsstelle der Stadt Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 96 in 47051 Duisburg, Telefon +49 2032833144, Telefax +49 2032833400, angefordert werden. Bei Ausschreibungen nach VOB, die mit einem Duplikat angefordert werden, verdoppelt sich der Kostenbeitrag. Bei jeder Anforderung oder Abholung ist der von der Post oder Bank quittierte Einzahlungsbeleg, Onlinebanking-Auszug oder ein Verrechnungsscheck beizufügen. Überweisen Sie bitte den Betrag unter Angabe der Sachkonto-Nr. 376272 und der Ausschreibungsnummer an die Stadtsparkasse Duisburg, Kontoinhaber: Stadt Duisburg, Konto-Nr.: 200200400, BLZ 350 500 00. Ihre Bankverbindung für Zahlungen aus dem Ausland: IBAN: DEOS 3505 0000 0200 2004 00, BIC (SWIFT-CODE) DUISDE33XXX. Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Der eingezahlte Kostenbeitrag wird nicht erstattet.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise:
Nach Überweisung eines Kostenbeitrages von EUR können die Unterlagen bei der Submissionsstelle der Stadt Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 96 in 47051 Duisburg, Telefon +49 2032833144, Telefax +49 2032833400, angefordert werden. Bei Ausschreibungen nach VOB, die mit einem Duplikat angefordert werden, verdoppelt sich der Kostenbeitrag. Bei jeder Anforderung oder Abholung ist der von der Post oder Bank quittierte Einzahlungsbeleg, Onlinebanking-Auszug oder ein Verrechnungsscheck beizufügen. Überweisen Sie bitte den Betrag unter Angabe der Sachkonto-Nr. 376272 und der Ausschreibungsnummer an die Stadtsparkasse Duisburg, Kontoinhaber: Stadt Duisburg, Konto-Nr.: 200200400, BLZ 350 500 00. Ihre Bankverbindung für Zahlungen aus dem Ausland: IBAN: DEOS 3505 0000 0200 2004 00, BIC (SWIFT-CODE) DUISDE33XXX. Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Der eingezahlte Kostenbeitrag wird nicht erstattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3, 5-9 der Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOA1 für die Behebung von Brandschutzmängel an der Mercator-Halle.
Das Immobilien Management Duisburg (IMD), Stadt Duisburg vertreten durch das Immobilien-Management Duisburg, ist Mieterin der Mercator-Halle. Eigentümerin der Mercator-Halle ist die Hannover Leasing GmbH & Co. KG. Bei der Mercator-Halle handelt es sich um ein Tagungs-, Kongress- und Veranstaltungszentrum.
Das Immobilien Management Duisburg (IMD), Stadt Duisburg vertreten durch das Immobilien-Management Duisburg, ist Mieterin der Mercator-Halle. Eigentümerin der Mercator-Halle ist die Hannover Leasing GmbH & Co. KG. Bei der Mercator-Halle handelt es sich um ein Tagungs-, Kongress- und Veranstaltungszentrum.
Das IMD hat die Mercator-Halle aus mangelhaftem Brandschutz geschlossen. Das IMD beabsichtigt eine umfassende Sanierung der festgestellten Brandschutzmängel an der Mercator-Halle Duisburg. Dafür muss das IMD ein Architektur- oder Ingenieurbüro beauftragen. Die Planungen der Leistungsphasen 1-2 der Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI sind bereits erbracht worden und dienen als Grundlage für die Abarbeitung der weiteren Leistungsphasen.
Das IMD hat die Mercator-Halle aus mangelhaftem Brandschutz geschlossen. Das IMD beabsichtigt eine umfassende Sanierung der festgestellten Brandschutzmängel an der Mercator-Halle Duisburg. Dafür muss das IMD ein Architektur- oder Ingenieurbüro beauftragen. Die Planungen der Leistungsphasen 1-2 der Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI sind bereits erbracht worden und dienen als Grundlage für die Abarbeitung der weiteren Leistungsphasen.
Das IMD benötigt eine intensive Zuarbeit zum Erhalt eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes i. S. v. § 9 BauPrüfVO auf der Grundlage des Brandschutzkonzeptes des Büros Corall vom 16.4.2014. Grundlage für diese Zuarbeit ist das Brandschutzkonzept des Büros Corall vom 16.4.2014 sowie eine beweissichernde Bestandsaufnahme vom 2.6.2014.
Das IMD benötigt eine intensive Zuarbeit zum Erhalt eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes i. S. v. § 9 BauPrüfVO auf der Grundlage des Brandschutzkonzeptes des Büros Corall vom 16.4.2014. Grundlage für diese Zuarbeit ist das Brandschutzkonzept des Büros Corall vom 16.4.2014 sowie eine beweissichernde Bestandsaufnahme vom 2.6.2014.
Der Auftragnehmer soll des weiteren die vorhandene Bausubstanz mit den Anforderungen aus dem oben genannten Brandschutzkonzept abgleichen, das die Rahmenbedingungen darstellt.
Der Auftragnehmer soll einem weiteren Architekturbüro, welches den Bauantrag im Namen der Eigentümerin des Gebäudes beim Bauaufsichtsamt einreichen wird, Informationen aus dem Gebäudebestand zuarbeiten, die Auswirkungen auf das mit dem Bauantrag einzureichende Brandschutzkonzept haben könnten und bei der Genehmigungsplanung berücksichtigt werden müssen. Dabei geht es um einen Abgleich des jetzigen Bestands mit den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes.
Der Auftragnehmer soll einem weiteren Architekturbüro, welches den Bauantrag im Namen der Eigentümerin des Gebäudes beim Bauaufsichtsamt einreichen wird, Informationen aus dem Gebäudebestand zuarbeiten, die Auswirkungen auf das mit dem Bauantrag einzureichende Brandschutzkonzept haben könnten und bei der Genehmigungsplanung berücksichtigt werden müssen. Dabei geht es um einen Abgleich des jetzigen Bestands mit den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes.
Der Auftragnehmer muss darüber hinaus eine Koordinierung zwischen den Auftragnehmern des Auftraggebers (Stadt Duisburg) und den Auftragnehmern der Eigentümerin des Gebäudes vornehmen.
In der Leistungsphase 3 wird vom Auftragnehmer eine vertiefte Kostenberechnung nach DIN 276 gefordert.
Der Auftragnehmer soll in den Leistungsphasen 5 und 6 teilweise besondere Leistungen der HOAI, Anlage 10 erbringen. Dazu gehört insbesondere das Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.
Der Auftragnehmer soll in den Leistungsphasen 5 und 6 teilweise besondere Leistungen der HOAI, Anlage 10 erbringen. Dazu gehört insbesondere das Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.
Menge oder Umfang:
Planungsleistungen in den Leistungsphasen 3, 5-9 für die unter II.1.5) genannte Sanierungsmaßnahme.
Referenznummer: 2014-0191
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen.
Fehlende Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, sind nach schriftlicher Aufforderung der Vergabestelle innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen.
Die Nachweise und die jeweils zugehörigen Unterlagen sind entsprechend der Reihenfolge der beigefügten Strukturierung einzureichen.
Folgende Nachweise sind mit der Bewerbung einzureichen:
— Unterschriebener Teilnahmeantrag.
— Anlage 1: Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von Ausführungs- und Lieferfristen erledigt wird (§ 3 Abs. 3 VOF).
— Anlage 2: Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 VOF vorliegen.
— Anlage 3: Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 9 VOF vorliegen.
— Anlage 4: Nachweis der Qualifikation als Bauleiter gem. § 59a BauO NRW.
— Anlage 5: Angaben über eine beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen im Hinblick auf die zu vergebende Leistung.
Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind mit der Bewerbung einzureichen:
— Anlage 6: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in der unter Nr. III.1.1) geforderten Höhe bei einer in der EU niedergelassenen Versicherungsgesellschaft. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Falle eines Auftrags eine Versicherung über die Deckungssumme abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Eine Eigenerklärung des Bewerbers ist nicht ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Anlage 6: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in der unter Nr. III.1.1) geforderten Höhe bei einer in der EU niedergelassenen Versicherungsgesellschaft. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Falle eines Auftrags eine Versicherung über die Deckungssumme abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Eine Eigenerklärung des Bewerbers ist nicht ausreichend.
— Anlage 7: Erklärung des Bewerbers gem. § 5 Abs. 4 S. 1 c) VOF über seinen Umsatz für entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (1.6.2011-30.5.2014).
Bewertung zur Anlage 7, Erklärung des Bewerbers gem. § 5 Abs. 4 S.l c) VOF über seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Jahren.
Wertungsgewicht: 10 %.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise sind mit der Bewerbung einzureichen:
— Anlage 8: Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber gem. § 5 Abs. 5 VOF. Die Referenzaufgaben müssen eine im Bereich des Brandschutzes an einem öffentlichen oder privaten Tagungs-, Kongress-,und Veranstaltungszentrum und an einer Öffentlichen Konzerthalle mit hohen akustischen Anforderungen vergleichbare freiberufliche Dienstleistung sein. Darüber hinaus ist mindestens 1 Referenzobjekt zu benennen, bei dem der Auftragnehmer unter laufendem Betrieb die Bautätigkeiten koordiniert hat. Die Referenzen sind durch Bescheinigungen des Auftraggebers beizubringen. Ist eine derartige Bescheinigung eines privaten Auftraggebers nicht erhältlich, ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig. Der Auftraggeber wird die Qualität der beigebrachten Referenzen anhand der o.a. Bescheinigungen der Auftraggeber prüfen und anhand eines Schulnotensystems bewerten.
— Anlage 8: Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber gem. § 5 Abs. 5 VOF. Die Referenzaufgaben müssen eine im Bereich des Brandschutzes an einem öffentlichen oder privaten Tagungs-, Kongress-,und Veranstaltungszentrum und an einer Öffentlichen Konzerthalle mit hohen akustischen Anforderungen vergleichbare freiberufliche Dienstleistung sein. Darüber hinaus ist mindestens 1 Referenzobjekt zu benennen, bei dem der Auftragnehmer unter laufendem Betrieb die Bautätigkeiten koordiniert hat. Die Referenzen sind durch Bescheinigungen des Auftraggebers beizubringen. Ist eine derartige Bescheinigung eines privaten Auftraggebers nicht erhältlich, ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig. Der Auftraggeber wird die Qualität der beigebrachten Referenzen anhand der o.a. Bescheinigungen der Auftraggeber prüfen und anhand eines Schulnotensystems bewerten.
— Anlage 9: Aussage gem. § 5 Abs. 5 h VOF zur Vergabe von Teilen des Auftrags an einen Unterauftragnehmer.
— Anlage 10: Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters Der Auftraggeber prüft und bewertet die Qualität der vorgelegten Unterlagen anhand der Anlage.
Bewertung zur Anlage 8, Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber gem. § 5 Abs. 5 VOF. Die Referenzaufgaben müssen eine im Bereich des Brandschutzes an einem öffentlichen oder privaten Tagungs-, Kongress-,und Veranstaltungszentrum und an einer öffentlichen Konzerthalle mit hohen akustischen Anforderungen vergleichbare freiberufliche Dienstleistung sein.
Bewertung zur Anlage 8, Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber gem. § 5 Abs. 5 VOF. Die Referenzaufgaben müssen eine im Bereich des Brandschutzes an einem öffentlichen oder privaten Tagungs-, Kongress-,und Veranstaltungszentrum und an einer öffentlichen Konzerthalle mit hohen akustischen Anforderungen vergleichbare freiberufliche Dienstleistung sein.
Darüber hinaus ist mindestens 1 Referenzobjekt zu benennen, bei dem der Auftragnehmer unter laufendem Betrieb die Bautätigkeiten koordiniert hat. Die Referenzen sind durch Bescheinigungen des Auftraggebers beizubringen. Ist eine derartige Bescheinigung eines privaten Auftraggebers nicht erhältlich, ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig.
Darüber hinaus ist mindestens 1 Referenzobjekt zu benennen, bei dem der Auftragnehmer unter laufendem Betrieb die Bautätigkeiten koordiniert hat. Die Referenzen sind durch Bescheinigungen des Auftraggebers beizubringen. Ist eine derartige Bescheinigung eines privaten Auftraggebers nicht erhältlich, ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig.
Der Auftraggeber wird die Qualität der beigebrachten Referenzen anhand der o. a. Bescheinigungen der Auftraggeber prüfen und anhand eines Schulnotensystems bewerten.
Wertungsgewicht: 20 %.
Ergebnis der Nachfrage bei angegebenen Referenzen, Wertungsgewicht: 40 %.
Anlage 10: Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters und nachgewiesene Projekte, Wertungsgewicht: 20 %.
Qualität der vorgelegten Unterlagen, Wertungsgewicht: 10 %.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von min. 5 000 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verweis auf § 15 HOAI.
Der Sicherungseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10 % und bei Schlusszahlungen 5 %.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben gemäß §§ 8; 9; 19 TVgG NRW Verpflichtungserklärungen abzugeben. Diese werden mit dem finalen Angebot abgefordert. Die entsprechenden Muster werden zur Verfügung gestellt.
Ferner werden die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG NRW“ sowie die „Besondere Vertragsbedingung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem TVgG NRW“ Bestandteil des Vertrags.
Ferner werden die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG NRW“ sowie die „Besondere Vertragsbedingung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem TVgG NRW“ Bestandteil des Vertrags.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Juristische Personen sind gem. § 19 Abs. 3 VOF als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen der Fachrichtung Architekt oder Beratender Ingenieur benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Juristische Personen sind gem. § 19 Abs. 3 VOF als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen der Fachrichtung Architekt oder Beratender Ingenieur benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Es liegt ein Fall besonderer Dringlichkeit gem. § 7 Abs. 2 VOF vor. Ein solcher Fall ist beispielsweise bei einem Interesse des Auftraggebers an der pünktlichen Durchführung angesichts der sonst drohenden Schäden für den Haushalt der Stadt Duisburg gegeben. Durch die momentane Unmöglichkeit der Vermietung der Mercator-Halle infolge Brandschutzmängel entstehen für den städtischen Haushalt tägliche Mindereinnahmen in erheblichem Umfang. Diese gravierende Einnahmeausfall kann nur durch die Wiederherstellung der Vermietbarkeit der Mercator-Halle beendet werden. Dazu muss der erfolgreiche Bieter in einem sehr engen Zeitrahmen gut strukturierte und aussagekräftige Planungsgrundlagen erstellen. Darüber hinaus existieren Zeitvorgaben der Eigentümerin für die Sanierung der Brandschutzmängel. Die Eigentümerin ist nicht an das Vergaberecht gebunden und kann daher die Genehmigungsunterlagen schneller erstellen als die Auftraggeberin. Die Tätigkeiten der Eigentümerin und der Stadt Duisburg im Bereich des Brandschutzes müssen synchronisiert werden.
Es liegt ein Fall besonderer Dringlichkeit gem. § 7 Abs. 2 VOF vor. Ein solcher Fall ist beispielsweise bei einem Interesse des Auftraggebers an der pünktlichen Durchführung angesichts der sonst drohenden Schäden für den Haushalt der Stadt Duisburg gegeben. Durch die momentane Unmöglichkeit der Vermietung der Mercator-Halle infolge Brandschutzmängel entstehen für den städtischen Haushalt tägliche Mindereinnahmen in erheblichem Umfang. Diese gravierende Einnahmeausfall kann nur durch die Wiederherstellung der Vermietbarkeit der Mercator-Halle beendet werden. Dazu muss der erfolgreiche Bieter in einem sehr engen Zeitrahmen gut strukturierte und aussagekräftige Planungsgrundlagen erstellen. Darüber hinaus existieren Zeitvorgaben der Eigentümerin für die Sanierung der Brandschutzmängel. Die Eigentümerin ist nicht an das Vergaberecht gebunden und kann daher die Genehmigungsunterlagen schneller erstellen als die Auftraggeberin. Die Tätigkeiten der Eigentümerin und der Stadt Duisburg im Bereich des Brandschutzes müssen synchronisiert werden.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität/technischer Wert des Lösungsvorschlags für den Brandschutz (30)
2. Auftragsbezogene Teambesetzung. Bewerber müssen bis zum Ablauf der Frist für den Antrag auf Teilnahme Angaben, Erklärungen und
Unterlagen
darüber abgeben, wie sie das von
ihnen
benannte fachlich qualifizierte
Personal
gedenken einzusetzen, um – bezogen
auf die ausgeschriebene Leistung – zeit- und plangemäß die
qualitätsvolle
Ausführung des Auftrags zu
sichern (30)
3. Ausführungsfrist für Umsetzung
der Maßnahmen nach Erteilung der
Baugenehmigung. Bewerber
müssen bis
zum Ablauf der Frist für den
Antrag auf
Teilnahme Angaben, Erklärungen
und
Unterlagen darüber abgeben,
innerhalb
welcher Frist sie die Maßnahmen
nach Erteilung der
Baugenehmigung
umzusetzen gedenken (20)
4. Anzahl der Mitarbeiter, die den
Auftrag
ausführen werden. Bewerber
müssen
bis zum Ablauf der Frist für den
Antrag
auf Teilnahme Angaben,
Erklärungen
und Unterlagen darüber abgeben,
wie viele ihrer Mitarbeiter den
Auftrag
erledigen werden, einschließlich
der
Aufgaben Verteilung (5)
5. Preis. Der Bieter hat mit seinem
Angebot sein Honorar für die
ausgeschriebenen Leistungen
anzugeben (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Immobilien-Management Duisburg
Hans-Joachim Geiser
Internetadresse: www.duisburg.de/imd🌏
Name: Stadt Duisburg – Submissionsstelle
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Str. 96
Postleitzahl: 47051
Kontaktperson: Frau Tebart, Frau Lusczymak
Telefon: +49 2032833144 / 2032833199📞
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de📧
Fax: +49 2032833400 📠
URL der Dokumente: www.duisburg.de/submissionen🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-07-28 📅
Datum des Endes: 2016-07-08 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014-0191
Zusätzliche Informationen
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise:
Nach Überweisung eines Kostenbeitrages von EUR können die Unterlagen bei der Submissionsstelle der Stadt Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 96 in 47051 Duisburg, Telefon +49 2032833144, Telefax +49 2032833400, angefordert werden. Bei Ausschreibungen nach VOB, die mit einem Duplikat angefordert werden, verdoppelt sich der Kostenbeitrag. Bei jeder Anforderung oder Abholung ist der von der Post oder Bank quittierte Einzahlungsbeleg, Onlinebanking-Auszug oder ein Verrechnungsscheck beizufügen. Überweisen Sie bitte den Betrag unter Angabe der Sachkonto-Nr. 376272 und der Ausschreibungsnummer an die Stadtsparkasse Duisburg, Kontoinhaber: Stadt Duisburg, Konto-Nr.: 200200400, BLZ 350 500 00. Ihre Bankverbindung für Zahlungen aus dem Ausland: IBAN: DEOS 3505 0000 0200 2004 00, BIC (SWIFT-CODE) DUISDE33XXX. Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Der eingezahlte Kostenbeitrag wird nicht erstattet.
Nach Überweisung eines Kostenbeitrages von EUR können die Unterlagen bei der Submissionsstelle der Stadt Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 96 in 47051 Duisburg, Telefon +49 2032833144, Telefax +49 2032833400, angefordert werden. Bei Ausschreibungen nach VOB, die mit einem Duplikat angefordert werden, verdoppelt sich der Kostenbeitrag. Bei jeder Anforderung oder Abholung ist der von der Post oder Bank quittierte Einzahlungsbeleg, Onlinebanking-Auszug oder ein Verrechnungsscheck beizufügen. Überweisen Sie bitte den Betrag unter Angabe der Sachkonto-Nr. 376272 und der Ausschreibungsnummer an die Stadtsparkasse Duisburg, Kontoinhaber: Stadt Duisburg, Konto-Nr.: 200200400, BLZ 350 500 00. Ihre Bankverbindung für Zahlungen aus dem Ausland: IBAN: DEOS 3505 0000 0200 2004 00, BIC (SWIFT-CODE) DUISDE33XXX. Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Der eingezahlte Kostenbeitrag wird nicht erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.