Messe- und Veranstaltungsbau

KfW

Die KfW sucht ein Unternehmen, das die Messe- und Veranstaltungspräsenz der KfW und ggf. ihrer Tochterunternehmen reibungslos und hochwertig ausführt. Der Auftragnehmer soll die jeweils KfW-eigenen Messestände (Großer Messestand mit 40 bis 90 m², kleiner Messestand mit 6 bis 40 m², Nomadic Faltwand mit 12 m², M-Standsytem mit 24 bis 40 m², Faltwand Vario d400 mit 4 m²), Veranstaltungsbauten und Eventmobiliar (Berliner Salon, Podiumstisch) auf- und abbauen, schlüsselfertig übergeben, vor Ort betreuen und mit der Lagerung, der Instandhaltung und dem Transport auch die logistischen Dienstleistungen übernehmen. Auf Anforderung sollen Messestände und Eventmobiliar konzeptionell und gestalterisch weiterentwickelt bzw. miteinander kombiniert sowie die Fachbereiche bzgl. des Einsatzes der Messestände und der Veranstaltungsbauten operativ und ggf. konzeptionell beraten werden.
Der Auftragnehmer übernimmt die oben beschriebenen Aufgaben bei folgenden Messetypen und Veranstaltungsformaten:
— Überregionale und regionale Messen innerhalb von Deutschland,
— Berliner Salon und
— KfW Pressekonferenzen.
Insgesamt handelt es sich voraussichtlich um etwa 30 Auf- und Abbauten der Messestände, vier Auf- und Abbauten für den Berliner Salon und 2 Auf- und Abbauten des Podiumstisches für Pressekonferenzen pro Kalenderjahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-21 Auftragsbekanntmachung
2015-01-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Menge oder Umfang:
Insgesamt handelt es sich voraussichtlich um etwa 30 Auf- und Abbauten der Messestände, vier Auf- und Abbauten für den Berliner Salon und zwei Auf- und Abbauten des Podiumstisches für Pressekonferenzen pro Kalenderjahr. Die Jahresmesseplanung ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht abgeschlossen; daher können die einzelnen Messen und Veranstaltungsorte noch nicht abschließend und verbindlich benannt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de 📧
Telefon: +49 6974310 📞
Fax: +49 6974312944 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 205-363149
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die bei der in I.1) (Name, Adressen und Kontaktstellen) genannten Stelle angefordert werden müssen. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronisch zur Verfügung. Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Unter http://vergabe.kfw.de erhalten Sie weitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten Schritt müssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link -Neuregistrieren-. Sie werden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung und dem Passwort können Sie sich auf der Plattform anmelden. Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144). Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die Erklärung über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Anlage 2 zu Teil B der Vergabeunterlagen) sind im Original (handschriftlich) zu unterzeichnen. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für diese Angebotsbestandteile nicht. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der in I.1) genannten Stelle in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW sucht ein Unternehmen, das die Messe- und Veranstaltungspräsenz der KfW und ggf. ihrer Tochterunternehmen reibungslos und hochwertig ausführt. Der Auftragnehmer soll die jeweils KfW-eigenen Messestände (Großer Messestand mit 40 bis 90 m², kleiner Messestand mit 6 bis 40 m², Nomadic Faltwand mit 12 m², M-Standsytem mit 24 bis 40 m², Faltwand Vario d400 mit 4 m²), Veranstaltungsbauten und Eventmobiliar (Berliner Salon, Podiumstisch) auf- und abbauen, schlüsselfertig übergeben, vor Ort betreuen und mit der Lagerung, der Instandhaltung und dem Transport auch die logistischen Dienstleistungen übernehmen. Auf Anforderung sollen Messestände und Eventmobiliar konzeptionell und gestalterisch weiterentwickelt bzw. miteinander kombiniert sowie die Fachbereiche bzgl. des Einsatzes der Messestände und der Veranstaltungsbauten operativ und ggf. konzeptionell beraten werden.
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Der Auftragnehmer übernimmt die oben beschriebenen Aufgaben bei folgenden Messetypen und Veranstaltungsformaten:
— Überregionale und regionale Messen innerhalb von Deutschland,
— Berliner Salon und
— KfW Pressekonferenzen.
Insgesamt handelt es sich voraussichtlich um etwa 30 Auf- und Abbauten der Messestände, vier Auf- und Abbauten für den Berliner Salon und 2 Auf- und Abbauten des Podiumstisches für Pressekonferenzen pro Kalenderjahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: KfW_VK-2014-0036
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
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— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht
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und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
— er in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105) unterstützt und achtet und
— er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen eine Eigenerklärung über den Nettojahresgesamtumsatz sowie den Nettojahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (Messe- bzw. Veranstaltungsbau für ein Finanzdienstleistungsunternehmen oder für öffentliche Institutionen mit verschiedenen Messeständen von 12 m² bis 90 m² zwischen zwei- und siebenmal jährlich) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2011-2013) abgeben.
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2. Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss zudem eine Eigenerklärung abgeben, dass er bzw. es im Falle der Beauftragung innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 3 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert der KfW nachweist.
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3. Jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, muss eine Eigenerklärung abgeben, dass es im Falle der Beauftragung innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer seinem Leistungsanteil entsprechenden Deckungssumme der KfW nachweist.
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Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird.
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Mindeststandards: Keine.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Kurzdarstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit und Beschreibung der Unternehmensorganisation).
2. Die Gesamtanzahl sowie die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2011, 2012 und 2013) in folgenden Berufsgruppen: Eventmanager, Monteure/Aufbaupersona, Techniker/Fachhandwerker, Grafiker/technische Zeichner/Architekten und andere.
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3. Die Anzahl der für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorgesehenen Personen.
4. Erklärung, dass nur Personal eingesetzt wird, das der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig ist.
5. Kurzlebensläufe mit Angaben zu den persönlichen Daten, Berufserfahrung, auftragsbezogenen Fachkenntnissen und Sprachkenntnissen des vorgesehenen Projektleiters sowie des vorgesehenen Grafikers/technischen Zeichners/Architekten.
6. Die Anzahl und durchschnittliche Dauer der Kundenbeziehungen (in vollen Jahren) für vergleichbare Leistungen (Messe- bzw. Veranstaltungsbau für ein Finanzdienstleistungsunternehmen oder für öffentliche Institutionen mit verschiedenen Messeständen von 12 m² bis 90 qm zwischen zwei- und siebenmal jährlich) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2011, 2012 und 2013).
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7. Mindestens 2 Referenzen über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Messe- bzw. Veranstaltungsbau für ein Finanzdienstleistungsunternehmen oder für öffentliche Institutionen mit verschiedenen Messeständen von 12 qm bis 90 qm zwischen zwei- und siebenmal jährlich), mit Angabe des Auftraggebers mit Adresse, des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer, des Leistungsvolumens in EUR netto, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Leistungsinhalts nebst Vorlage von Bilder der Messe- bzw. Veranstaltungsbauten. Die Leistung muss jeweils vom Bieter oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft als verantwortliches Unternehmen bzw. von Unternehmen erbracht worden sein, auf deren Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist. Das Projektende der Referenzen darf nicht vor dem Jahr 2012 liegen.
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8. Angabe der Leistungsanteile, die im Auftragsfall durch Nachunternehmer ausgeführt werden.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird.
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Mindeststandards:
Der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen müssen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (i. d. R. 2011-2013) jeweils über mindestens 15 fest angestellten Mitarbeitern verfügen, anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss mindestens Kurzlebensläufe des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Grafikers/technischen Zeichners/Architekten mit Angaben zu den persönlichen Daten, Berufserfahrung, auftragsbezogenen Fachkenntnissen und Sprachkenntnissen einreichen. Der vorgeschlagene Projektleiter und der vorgeschlagene Grafiker/technischer Zeichner/Architekt müssen der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sein, anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen mindestens 2 mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen mit Angabe des Auftraggebers mit Adresse, des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer, des Leistungsvolumens in EUR netto, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Leistungsinhalts nennen, deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt, anderenfalls werden sie vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Leistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie für ein Finanzdienstleistungsunternehmen oder eine öffentliche Institution erbracht wurde und Leistungen des Messe- und Veranstaltungsbaus mit verschiedenen Messeständen von 12 bis 90 m² zum Gegenstand hatte, wobei jährlich 2 bis 7 Messeauftritte bzw. Veranstaltungen abgewickelt wurden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen sind in den Vertragsunterlagen enthalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen nach Zuschlagserteiung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und der KfW gegenüber gesamtschuldnerisch haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft darf im Rahmen der Leistungserbringung nur Personal einsetzen, das der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-30 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zsófia Petersen
Internetadresse: vergabe.kfw.de 🌏
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KfW_VK-2014-0036
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die bei der in I.1) (Name, Adressen und Kontaktstellen) genannten Stelle angefordert werden müssen. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronisch zur Verfügung. Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Unter http://vergabe.kfw.de erhalten Sie weitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten Schritt müssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link -Neuregistrieren-. Sie werden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung und dem Passwort können Sie sich auf der Plattform anmelden. Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144).
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Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die Erklärung über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Anlage 2 zu Teil B der Vergabeunterlagen) sind im Original (handschriftlich) zu unterzeichnen. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für diese Angebotsbestandteile nicht.
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Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der in I.1) genannten Stelle in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
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Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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§ 107 Abs. 3 GWB:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2014/S 205-363149 (2014-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 014-021561
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 205-363149
ABl. S-Ausgabe: 14

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität (40)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-13 📅
Name: Isinger + Merz GmbH
Postanschrift: Siemensstraße 13
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Dokumente: http://vergabe.kfw.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2015/S 014-021561 (2015-01-16)