Die Handwerkskammer Kassel hat den Neubau der Werkstatthallen am Standort Falderbaumstraße beschlossen. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten werden die beiden hierfür geplanten Gebäudeteile „Westspange“ und „Nordriegel“ um die bestehende Werkstatthalle angeordnet, die nach den Umzügen in 2 Abschnitten vollständig abgerissen wird. Hier entstehen die notwendigen Stellplätze für PKW. Die Westspange besteht aus insgesamt 5 einzeln ablesbaren Baukörpern, die nach Osten hin zweigeschossig (Umkleiden, Lager, Technik, Seminar, Büro) und nach Westen als eingeschossige Werkhallen geplant sind. Der nördlich gelegene Baukörper ist ein überhoher, eingeschossiger Technik- und Lagerbereich. Die Benennung der Bauteile erfolgt von Süd nach Nord als Bauteil BT A bis BT E (Westspange) und BT F (Nordriegel). Die Bauweise erfolgt in der Regel konventionell in Stahlbeton und Stahlbetonfertigteilen (Stützen, Wand- und Deckenelemente – Hohldielen, Treppenläufe). Die Hallenbereiche werden mit Stahlträgern überspannt, die Dächer als Trapezblechkonstruktion hergestellt. Oberlichter versorgen die Hallen mit Tageslicht. Die Hallenwände sind zum großen Teil als Holztafelelementen gefertigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauerzeugnisse
Menge oder Umfang: Stahlblechtüren Westspange 53 St.Stahlblechtüren Nordriegel 16 St.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauerzeugnisse📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handwerkskammer Kassel
Postanschrift: Scheidemannplatz 2
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.hwk-kassel.de🌏
E-Mail: eberhard.bierschenk@hwk-kassel.de📧
Telefon: +49 5617888110📞
1. Veröffentlichungsmedien.
Für die Vergabestelle ist für dieses Verfahren grundsätzlich das elektronische Amtsblatt der Europäischen Union, das Traders Electronic Daily (TED, http://www.ted.europa.eu) und die Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD, http://www.had.de), offizielle Veröffentlichungsmedien.
Die Vergabestelle kommt damit ihrer allgemeinen Informationspflicht gem. Gesetzeslage nach.
2. Elektronische Übergabe der Verdingungsunterlagen.
Die Verdingungsunterlagen gem. §11EG VOB(A) werden den Bietern digital und kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf:
http://www.hwk-kassel.de/ueber-uns/ausschreibung-bz.html
Somit sind alle Vergabeunterlagen, die in der öffentlichen Bekanntmachung genannt sind, auf elektronischem Wege allen Interessenten frei zugänglich, und direkt und vollständig zur Verfügung gestellt.
Demnach kann §10(4) EG VOB(A) zur Anwendung kommen.
3. Sonstige Übergabe der Verdingungsunterlagen.
Alle Interessenten haben zudem die Möglichkeit, die Verdingungsunterlagen in ausgedruckter Form oder digital auf Datenträger, auf schriftliche Anforderung, von der Vergabestelle zu erhalten.
Die Adresse lautet: Handwerkskammer Kassel,
Vergabestelle,
Vergabe-Nr. BZKS-TP1-VV039,
Scheidemannplatz 2,
34117 Kassel.
Mail: eberhard.bierschenk@hwk-kassel.de
Die Vergabestelle erhebt hierfür folgende Gebühren:
1. Datenträger: 10 EUR.
2. Unterlagen in ausgedruckter Form inkl. Datenträger: 45 EUR
Diese ist bargeldlos auf folgendes Bankkonto einzuzahlen:
Empfänger: Handwerkskammer Kassel,
Konto-Nr. 100621390,
BLZ: 520 64 156,
Kreditinstitut: Raiffeisenbank Baunatal,
Verwendungszweck (bitte immer angeben): Modernisierung BZ Kassel, V-Nr.,
BZKS-TP1-VV039.
Das Entgelt wird nicht erstattet.
4. Sonstige Übergabe der Verdingungsunterlagen.
Die Übergabe der Datenaustauschformate gem. RIB p83 erfolgt, von der Vergabestelle, freiwillig.
5. Änderungen und Korrekturen.
Änderungen und Korrekturen bzw. Ergänzungen in den Verdingungsunterlagen werden (innerhalb der Angebotsfrist) von der Vergabestelle nur über die offiziellen Veröffentlichungsmedien (HAD, http://www.had.de und TED, http://www.ted.europa.eu) mitgeteilt.
Die geänderten Daten können jedoch nur unter http://www.hwk-kassel.de/ueberuns/ausschreibung-bz.html kostenfrei heruntergeladen werden.
6. Versandtasche.
Wichtig:
Alle Bieter müssen sich bei der Vergabestelle eine kostenlose Versandtasche anfordern oder dort abholen.
Bei der Anforderung der Verdingungsunterlagen in Papierform ist diese Versandtasche bereits Bestandteil.
7. Abgabe der Angebote.
Das Angebot ist zweifach auszufertigen. Original und Kopie sind rechtskräftig zu unterzeichnen. Jedes Exemplar ist in einem verschlossenen Umschlag, und beide wiederum in einer verschlossenen Versandtasche bei der Vergabestelle einzureichen.
8. Mitteilung über den Zuschlag gem. §18 EG VOB(A).
Die Vergabebekanntmachung wird von der Vergabestelle innerhalb der Zuschlagsfrist nur in den offiziellen Veröffentlichungsmedien (HAD, http://www.had.de und TED, http://www.ted.europa.eu) sowie den sich beteiligten Bietern bekannt gegeben.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf : http://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=SBA8Q6UA0GGQQZ52
Nachr. HAD-Ref.: 4350/181.
Nachr. V-Nr/AKZ: BZKS-TP1-VV039.
Für die Vergabestelle ist für dieses Verfahren grundsätzlich das elektronische Amtsblatt der Europäischen Union, das Traders Electronic Daily (TED, http://www.ted.europa.eu) und die Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD, http://www.had.de), offizielle Veröffentlichungsmedien.
Die Vergabestelle kommt damit ihrer allgemeinen Informationspflicht gem. Gesetzeslage nach.
2. Elektronische Übergabe der Verdingungsunterlagen.
Die Verdingungsunterlagen gem. §11EG VOB(A) werden den Bietern digital und kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Somit sind alle Vergabeunterlagen, die in der öffentlichen Bekanntmachung genannt sind, auf elektronischem Wege allen Interessenten frei zugänglich, und direkt und vollständig zur Verfügung gestellt.
Demnach kann §10(4) EG VOB(A) zur Anwendung kommen.
3. Sonstige Übergabe der Verdingungsunterlagen.
Alle Interessenten haben zudem die Möglichkeit, die Verdingungsunterlagen in ausgedruckter Form oder digital auf Datenträger, auf schriftliche Anforderung, von der Vergabestelle zu erhalten.
Die Vergabestelle erhebt hierfür folgende Gebühren:
1. Datenträger: 10 EUR.
2. Unterlagen in ausgedruckter Form inkl. Datenträger: 45 EUR
Diese ist bargeldlos auf folgendes Bankkonto einzuzahlen:
Empfänger: Handwerkskammer Kassel,
Konto-Nr. 100621390,
BLZ: 520 64 156,
Kreditinstitut: Raiffeisenbank Baunatal,
Verwendungszweck (bitte immer angeben): Modernisierung BZ Kassel, V-Nr.,
BZKS-TP1-VV039.
Das Entgelt wird nicht erstattet.
4. Sonstige Übergabe der Verdingungsunterlagen.
Die Übergabe der Datenaustauschformate gem. RIB p83 erfolgt, von der Vergabestelle, freiwillig.
5. Änderungen und Korrekturen.
Änderungen und Korrekturen bzw. Ergänzungen in den Verdingungsunterlagen werden (innerhalb der Angebotsfrist) von der Vergabestelle nur über die offiziellen Veröffentlichungsmedien (HAD, http://www.had.de und TED, http://www.ted.europa.eu) mitgeteilt.
Alle Bieter müssen sich bei der Vergabestelle eine kostenlose Versandtasche anfordern oder dort abholen.
Bei der Anforderung der Verdingungsunterlagen in Papierform ist diese Versandtasche bereits Bestandteil.
7. Abgabe der Angebote.
Das Angebot ist zweifach auszufertigen. Original und Kopie sind rechtskräftig zu unterzeichnen. Jedes Exemplar ist in einem verschlossenen Umschlag, und beide wiederum in einer verschlossenen Versandtasche bei der Vergabestelle einzureichen.
8. Mitteilung über den Zuschlag gem. §18 EG VOB(A).
Die Vergabebekanntmachung wird von der Vergabestelle innerhalb der Zuschlagsfrist nur in den offiziellen Veröffentlichungsmedien (HAD, http://www.had.de und TED, http://www.ted.europa.eu) sowie den sich beteiligten Bietern bekannt gegeben.
Die Handwerkskammer Kassel hat den Neubau der Werkstatthallen am Standort Falderbaumstraße beschlossen. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten werden die beiden hierfür geplanten Gebäudeteile
„Westspange“ und „Nordriegel“ um die bestehende Werkstatthalle angeordnet, die nach den Umzügen in 2 Abschnitten vollständig abgerissen wird. Hier entstehen die notwendigen Stellplätze für PKW.
Die Westspange besteht aus insgesamt 5 einzeln ablesbaren Baukörpern, die nach Osten hin zweigeschossig (Umkleiden, Lager, Technik, Seminar, Büro) und nach Westen als eingeschossige
Werkhallen geplant sind. Der nördlich gelegene Baukörper ist ein überhoher, eingeschossiger Technik- und Lagerbereich. Die Benennung der Bauteile erfolgt von Süd nach Nord als Bauteil BT A bis BT E
(Westspange) und BT F (Nordriegel).
Die Bauweise erfolgt in der Regel konventionell in Stahlbeton und Stahlbetonfertigteilen (Stützen, Wand- und Deckenelemente – Hohldielen, Treppenläufe). Die Hallenbereiche werden mit Stahlträgern überspannt, die Dächer als Trapezblechkonstruktion hergestellt. Oberlichter versorgen die Hallen mit Tageslicht. Die Hallenwände sind zum großen Teil als Holztafelelementen gefertigt.
Die Bauweise erfolgt in der Regel konventionell in Stahlbeton und Stahlbetonfertigteilen (Stützen, Wand- und Deckenelemente – Hohldielen, Treppenläufe). Die Hallenbereiche werden mit Stahlträgern überspannt, die Dächer als Trapezblechkonstruktion hergestellt. Oberlichter versorgen die Hallen mit Tageslicht. Die Hallenwände sind zum großen Teil als Holztafelelementen gefertigt.
Menge oder Umfang:
Stahlblechtüren Westspange 53 St.
Stahlblechtüren Nordriegel 16 St.
Referenznummer: BZKS-TP1-VV039
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Falderbaumstraße 18-20, 34123 Kassel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
3. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
4. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
5. dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a, GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern),
5. dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a, GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern),
6. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (PQ-VOB, Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
6. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (PQ-VOB, Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
7. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (PQ-VOB, Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
7. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (PQ-VOB, Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
8. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind nach Aufforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft/des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gilt auch für Nachunternehmer).
8. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind nach Aufforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft/des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gilt auch für Nachunternehmer).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
2. zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
3. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für, Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (PQ-VOB Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für, Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (PQ-VOB Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
4. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch, für diese abzugeben. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (PQ-VOB, Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch, für diese abzugeben. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (PQ-VOB, Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
5. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist nach Aufforderung bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen (gilt auch für Nachunternehmer).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist nach Aufforderung bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen (gilt auch für Nachunternehmer).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. der Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich, beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem, Leistungspersonal,
2. die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (PQ-VOB, Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
2. die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (PQ-VOB, Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
3. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (PQ-VOB, Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
3. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (PQ-VOB, Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
4. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und, Handelskammer (gilt auch für Nachunternehmer).
4. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und, Handelskammer (gilt auch für Nachunternehmer).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % der Nettoauftragssumme.
Gewährleistungsbürgschaft 3 % der Nettoauftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Prüffrist der Abschlagsrechnungen: 18 Kalendertage.
Prüffrist der Schlussrechnung: 30 Kalendertage.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, diese haben eine gesamtschuldnerische Haftung vorzulegen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-11-27 📅
Öffnungsort: Handwerkskammer Kassel,Raum Waldeck,Scheidemannplatz 2, 34117 Kassel.
Ort des Eröffnungstermins: Handwerkskammer Kassel,
Raum Waldeck,
Scheidemannplatz 2, 34117 Kassel.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Bierschenk
Adresse des Käuferprofils: http://www.hwk-kassel.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-03-02 📅
Datum des Endes: 2015-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BZKS-TP1-VV039
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 77-132598
Zusätzliche Informationen
1. Veröffentlichungsmedien.
Für die Vergabestelle ist für dieses Verfahren grundsätzlich das elektronische Amtsblatt der Europäischen Union, das Traders Electronic Daily (TED, http://www.ted.europa.eu) und die Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD, http://www.had.de), offizielle Veröffentlichungsmedien.
Für die Vergabestelle ist für dieses Verfahren grundsätzlich das elektronische Amtsblatt der Europäischen Union, das Traders Electronic Daily (TED, http://www.ted.europa.eu) und die Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD, http://www.had.de), offizielle Veröffentlichungsmedien.
Die Vergabestelle kommt damit ihrer allgemeinen Informationspflicht gem. Gesetzeslage nach.
2. Elektronische Übergabe der Verdingungsunterlagen.
Die Verdingungsunterlagen gem. §11EG VOB(A) werden den Bietern digital und kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Somit sind alle Vergabeunterlagen, die in der öffentlichen Bekanntmachung genannt sind, auf elektronischem Wege allen Interessenten frei zugänglich, und direkt und vollständig zur Verfügung gestellt.
Demnach kann §10(4) EG VOB(A) zur Anwendung kommen.
3. Sonstige Übergabe der Verdingungsunterlagen.
Alle Interessenten haben zudem die Möglichkeit, die Verdingungsunterlagen in ausgedruckter Form oder digital auf Datenträger, auf schriftliche Anforderung, von der Vergabestelle zu erhalten.
Die Vergabestelle erhebt hierfür folgende Gebühren:
1. Datenträger: 10 EUR.
2. Unterlagen in ausgedruckter Form inkl. Datenträger: 45 EUR
Diese ist bargeldlos auf folgendes Bankkonto einzuzahlen:
Empfänger: Handwerkskammer Kassel,
Konto-Nr. 100621390,
BLZ: 520 64 156,
Kreditinstitut: Raiffeisenbank Baunatal,
Verwendungszweck (bitte immer angeben): Modernisierung BZ Kassel, V-Nr.,
BZKS-TP1-VV039.
Das Entgelt wird nicht erstattet.
4. Sonstige Übergabe der Verdingungsunterlagen.
Die Übergabe der Datenaustauschformate gem. RIB p83 erfolgt, von der Vergabestelle, freiwillig.
5. Änderungen und Korrekturen.
Änderungen und Korrekturen bzw. Ergänzungen in den Verdingungsunterlagen werden (innerhalb der Angebotsfrist) von der Vergabestelle nur über die offiziellen Veröffentlichungsmedien (HAD, http://www.had.de und TED, http://www.ted.europa.eu) mitgeteilt.
Änderungen und Korrekturen bzw. Ergänzungen in den Verdingungsunterlagen werden (innerhalb der Angebotsfrist) von der Vergabestelle nur über die offiziellen Veröffentlichungsmedien (HAD, http://www.had.de und TED, http://www.ted.europa.eu) mitgeteilt.
Alle Bieter müssen sich bei der Vergabestelle eine kostenlose Versandtasche anfordern oder dort abholen.
Bei der Anforderung der Verdingungsunterlagen in Papierform ist diese Versandtasche bereits Bestandteil.
7. Abgabe der Angebote.
Das Angebot ist zweifach auszufertigen. Original und Kopie sind rechtskräftig zu unterzeichnen. Jedes Exemplar ist in einem verschlossenen Umschlag, und beide wiederum in einer verschlossenen Versandtasche bei der Vergabestelle einzureichen.
8. Mitteilung über den Zuschlag gem. §18 EG VOB(A).
Die Vergabebekanntmachung wird von der Vergabestelle innerhalb der Zuschlagsfrist nur in den offiziellen Veröffentlichungsmedien (HAD, http://www.had.de und TED, http://www.ted.europa.eu) sowie den sich beteiligten Bietern bekannt gegeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 205-362260 (2014-10-22)
Ergänzende Angaben (2014-11-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BZKS-TP1-VV039N
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-23 📅
Name: Jens Dunkel Glas- und Bauelemente GmbH
Postanschrift: Woltersdorfer Straße 30/2
Postort: Biederitz
Postleitzahl: 39175
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Quelle: OJS 2015/S 029-048300 (2015-02-06)