Monitoring zum Stand der Prävention vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, knüpft mit seiner Arbeit an die Empfehlungen seiner Amtsvorgängerin Dr. Christine Bergmann und des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ an.
Mit Kabinettbeschluss vom 26.3.2014 wurde Johannes-Wilhelm Rörig ab 1.4.2014 für die Dauer von 5 Jahren erneut als Unabhängigen Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs eingesetzt.
Im Rahmen seiner Aufgaben ist ein Monitoring zum Stand der Prävention vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu entwickeln und durchzuführen. Anknüpfungspunkt sind Schutzkonzepte in Einrichtungen und Institutionen, denen Kinder- und Jugendlichen anvertraut sind. Hintergrund sind die Leitlinien zur Prävention und Intervention in Institutionen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ 2010/11 sowie 2 quantitative Erhebungen des Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in 2012 und 2013 zum Umsetzungsstand der Empfehlungen des Runden Tisches.
Das Monitoring 2014ff soll mit quantitativen und qualitativen Erhebungen in den Bereichen:
— Bildung und Erziehung (Schulen, Internate, Kitas, Heime/andere Wohnformen),
— Gesundheit (Kliniken und ambulante Bereiche),
— Kinder- und Jugendarbeit (Sport, Jugendverbände, Kultur, Reisen),
— Religiöses Leben (evangelische, katholische, jüdische und muslimische Gemeinden)
zu aussagekräftigen Ergebnissen führen.
In quantitativen Erhebungen soll mit Vollerhebungen und mit repräsentativen Stichproben gearbeitet werden, in den qualitativen Erhebungen mit Fallstudien und Good-Practice-Analysen. In den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, religiöses Leben sollen rein qualitative Elemente zum Einsatz kommen, in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Erziehung jeweils qualitative und quantitative Elemente.
Das Erkenntnisinteresse bezieht sich auf die Einführung und Umsetzung von Schutzkonzepten in Einrichtungen, diesbezüglich förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen, Bedarfe und Herausforderungen. Dabei stehen gleichwertig sowohl Einrichtungen/Institutionen als „Schutzraum“ (Kein Tatort sexuellen Missbrauchs werden) als auch Einrichtungen/Institutionen als „Kompetenzort“ für Kinder und Jugendliche, die an anderer Stelle sexualisierte Gewalt erfahren und deshalb Hilfe brauchen, im Fokus.
Die anzuwendenden Erhebungsinstrumente sollen gleichzeitig aktivierenden und begleitenden Charakter haben und eine Auseinandersetzung in den Einrichtungen vor Ort mit dem Thema sexueller Kindesmissbrauch/Schutzkonzepte unterstützen und befördern.
Das Monitoring soll in enger Kooperation mit den Bundesländern, den Kommunen und den zivilgesellschaftlichen Strukturen in Deutschland umgesetzt werden. Synergien mit thematisch angrenzenden Forschungsvorhaben sollen genutzt werden.
Ergänzende Informationen zum Verfahren siehe unter Punkt VI.3) der Bekanntmachung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-07-08
|
Auftragsbekanntmachung
|
2014-12-15
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|