Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen eines geförderten Vorhabens den flächendeckenden Ausbau der netzgebundenen Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg, hier Planungsregion 4: Lausitz-Spreewald (bestehend aus den Landkreisen Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße), konkret: Los 3 - Ost (Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Spree-Neiße). Ziel ist eine flächendeckende und zukunftssichere Breitbanderschließung möglichst aller Haushalte und insbesondere aller Gewerbegebiete mit bis zu 50 Mbit/s bis 2020. Der Netzausbau (Ertüchtigung NGA-Backhaul-Infrastruktur) erfolgt durch die glasfaserbasierte Anbindung, Ertüchtigung und technische Auf- und Umrüstung der für die Versorgung der Planungsregion notwendigen und zu erschließenden Kabelverzweiger in Multifunktionsgehäuse (MFG) sowie durch die Errichtung der leitungsgebundenen Breitbandinternetinfrastrukturen in definierten OPAL-Gebieten. Der in drei Gebietslosen (Los 1 – West, Los 2 – Mitte, Los 3 – Ost) ausgeschriebene Auftrag betrifft die Montageleistungen/Einbau aktiver Komponenten in die MFG sowie die zugehörigen Inbetriebnahmeleistungen, das Abrufen, Lagern und Verwalten der vom Auftraggeber beigestellten systemtechnischen Komponenten und sonstigen Materialien, die der Aufragnehmer im Rahmen des oben genannten Projektes erbringen soll. Es sind insgesamt an voraussichtlich 204 (Los West), 208 (Los Mitte) bzw. 161 (Los Ost) Standorten MFGs mit aktiver Technik auszurüsten und in Betrieb zu nehmen sowie ca. 60 (Los West), 55 (Los Mitte) bzw. 82 (Los Ost) Wärmetauscher umzubauen. Das Vorhaben soll im Zeitraum vom 1.4.2015 bis 31.8.2015 realisiert werden. Die Ausschreibungen für die Lose werden zeitlich gestaffelt ausgeschrieben. Der hier bekannt gemachte Auftrag betrifft nur das Los 3 (Ost).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Menge oder Umfang:
Es sind insgesamt an voraussichtlich 161 Standorten MFGs mit aktiver Technik auszurüsten und in Betrieb zu nehmen sowie ca. 82 Wärmetauscher umzubauen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Postleitzahl: 53227
Postort: Bonn
Kontakt
E-Mail: britta.haensch@md-ra.de📧
Fax: +49 3312899914 📠
Bei der Erarbeitung und Übersendung der Angebote ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und (unter britta.haensch@md-ra.de) abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
2. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Angebot zum Vergabeverfahren:
„Breitbandinfrastrukturausbau Brandenburg, Planungsregion Lausitz-Spreewald, Los Ost, Technikerleistungen” bei der unter I.1 angegebenen Kontaktstelle mit folgender Adresse:
MD Rechtsanwälte
Kurfürstenstraße 31,
14467 Potsdam einzureichen.
3. Dem Angebot soll zusätzlich eine Kopie desselben, einschließlich aller von den Bietern/Bietergemeinschaften eingereichter Unterlagen in geeigneter elektronischer Form (bspw. USB-/DVD-/CD-Datenräger) jeweils als PDFDokument beigefügt werden.
Maßgeblich für die Prüfung und Wertung der Angebote ist jedoch allein das Angebot in Schriftform.
4. Im Fall der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
5. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden.
6. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
7. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiterer Unterlagen zu verlangen.
8. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
9. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotserstellung notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache bei der unter I.1 angegebenen Kontaktstelle zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Verfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
10. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme des Termins für den Eingang der Angebote alle anderen ggf. angegebenen Termine vorläufiger Natur sind und sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können.
11. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bei der Erarbeitung und Übersendung der Angebote ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und (unter britta.haensch@md-ra.de) abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
2. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Angebot zum Vergabeverfahren:
„Breitbandinfrastrukturausbau Brandenburg, Planungsregion Lausitz-Spreewald, Los Ost, Technikerleistungen” bei der unter I.1 angegebenen Kontaktstelle mit folgender Adresse:
MD Rechtsanwälte
Kurfürstenstraße 31,
14467 Potsdam einzureichen.
3. Dem Angebot soll zusätzlich eine Kopie desselben, einschließlich aller von den Bietern/Bietergemeinschaften eingereichter Unterlagen in geeigneter elektronischer Form (bspw. USB-/DVD-/CD-Datenräger) jeweils als PDFDokument beigefügt werden.
Maßgeblich für die Prüfung und Wertung der Angebote ist jedoch allein das Angebot in Schriftform.
4. Im Fall der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
5. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden.
6. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
7. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiterer Unterlagen zu verlangen.
8. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
9. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotserstellung notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache bei der unter I.1 angegebenen Kontaktstelle zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Verfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
10. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme des Termins für den Eingang der Angebote alle anderen ggf. angegebenen Termine vorläufiger Natur sind und sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können.
11. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen eines geförderten Vorhabens den flächendeckenden Ausbau der netzgebundenen Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg, hier Planungsregion 4:
Lausitz-Spreewald (bestehend aus den Landkreisen Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße), konkret:
Los 3 - Ost (Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Spree-Neiße). Ziel ist eine flächendeckende und zukunftssichere Breitbanderschließung möglichst aller Haushalte und insbesondere aller Gewerbegebiete mit bis zu 50 Mbit/s bis 2020.
Der Netzausbau (Ertüchtigung NGA-Backhaul-Infrastruktur) erfolgt durch die glasfaserbasierte Anbindung, Ertüchtigung und technische Auf- und Umrüstung der für die Versorgung der Planungsregion notwendigen und zu erschließenden Kabelverzweiger in Multifunktionsgehäuse (MFG) sowie durch die Errichtung der leitungsgebundenen Breitbandinternetinfrastrukturen in definierten OPAL-Gebieten.
Der Netzausbau (Ertüchtigung NGA-Backhaul-Infrastruktur) erfolgt durch die glasfaserbasierte Anbindung, Ertüchtigung und technische Auf- und Umrüstung der für die Versorgung der Planungsregion notwendigen und zu erschließenden Kabelverzweiger in Multifunktionsgehäuse (MFG) sowie durch die Errichtung der leitungsgebundenen Breitbandinternetinfrastrukturen in definierten OPAL-Gebieten.
Der in drei Gebietslosen (Los 1 – West, Los 2 – Mitte, Los 3 – Ost) ausgeschriebene Auftrag betrifft die Montageleistungen/Einbau aktiver Komponenten in die MFG sowie die zugehörigen Inbetriebnahmeleistungen, das Abrufen, Lagern und Verwalten der vom Auftraggeber beigestellten systemtechnischen Komponenten und sonstigen Materialien, die der Aufragnehmer im Rahmen des oben genannten Projektes erbringen soll. Es sind insgesamt an voraussichtlich 204 (Los West), 208 (Los Mitte) bzw. 161 (Los Ost) Standorten MFGs mit aktiver Technik auszurüsten und in Betrieb zu nehmen sowie ca. 60 (Los West), 55 (Los Mitte) bzw. 82 (Los Ost) Wärmetauscher umzubauen. Das Vorhaben soll im Zeitraum vom 1.4.2015 bis 31.8.2015 realisiert werden.
Der in drei Gebietslosen (Los 1 – West, Los 2 – Mitte, Los 3 – Ost) ausgeschriebene Auftrag betrifft die Montageleistungen/Einbau aktiver Komponenten in die MFG sowie die zugehörigen Inbetriebnahmeleistungen, das Abrufen, Lagern und Verwalten der vom Auftraggeber beigestellten systemtechnischen Komponenten und sonstigen Materialien, die der Aufragnehmer im Rahmen des oben genannten Projektes erbringen soll. Es sind insgesamt an voraussichtlich 204 (Los West), 208 (Los Mitte) bzw. 161 (Los Ost) Standorten MFGs mit aktiver Technik auszurüsten und in Betrieb zu nehmen sowie ca. 60 (Los West), 55 (Los Mitte) bzw. 82 (Los Ost) Wärmetauscher umzubauen. Das Vorhaben soll im Zeitraum vom 1.4.2015 bis 31.8.2015 realisiert werden.
Die Ausschreibungen für die Lose werden zeitlich gestaffelt ausgeschrieben. Der hier bekannt gemachte Auftrag betrifft nur das Los 3 (Ost).
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Entwicklungskonzept Brandenburg - Glasfaser 2020 SA.35562/2012/N.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg, Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Spree-Neiße.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
2. Nachweis über aktuell gültige Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
3. schriftliche Erklärung des Bieters, dass dieser keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen.
4. schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen ist, rechtskräftig wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften verurteilt worden ist:
a) § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 1 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz,
b) § 129 des Strafgesetzbuches – StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalterichtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der
f) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der
Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
g) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
h) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
i) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
i) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
5. schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein Ausschlussgrund im Sinne von § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz – AEntG und § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz – MiArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten;
5. schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein Ausschlussgrund im Sinne von § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz – AEntG und § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz – MiArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten;
6. schriftliche Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
6. schriftliche Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
7. schriftliche Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und Vorlage gültiger Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) und der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz.
7. schriftliche Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und Vorlage gültiger Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) und der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz.
8. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene
8. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene
Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
9. Soweit eine Beteiligung als Bieter-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Auf Verlangen des
9. Soweit eine Beteiligung als Bieter-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Auf Verlangen des
Auftraggebers ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
10. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifizierungsverzeichnis) an.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen: 1. schriftliche Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013 (ggf. geschätzt)) soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Soweit eine Beteiligung als Bieter/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die vorgenannten Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre
vorzulegen.
3. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) an.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
a) schriftliche Erklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
b) Referenzen:
Detailbeschreibung von maximal 4 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen die nach 2005 abgeschlossen wurden, unter Angabe
— der vom Bieter erbrachten Leistungen,
— des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— der Einhaltung der Termine während des Planungs –und Bauzeitraumes mit Fertigstellungstermin.
Die Beschreibung je Referenzobjekt darf 3 DIN A 4 Seiten, einseitig bedruckt, nicht überschreiten und soll eine bildliche Darstellung, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet ist (z.B. Fotos, Pläne, Skizzen), beinhalten.
c) Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
d) schriftliche Erklärung über die Anzahl der im Auftragsfall für die Inbetriebnahme und Montage von je 50 MSAN eingesetzten Mitarbeiter, aufgeteilt nach Monteuren und Systemtechnikern/Inbetriebnehmern.
e) schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten gemäß § 6 Abs. 1 GUV-V B2 „Laserstrahlung“ für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 oder Nachweis der erforderlichen Sachkunde gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemäß § 6 Abs. 3 GUV-V B2. f) EGB-Prüfnachweis (Unterweisung über die statische Entladung an technischen Bauteilen, insbesondere MFG), der im Auftragsfall für die Montage und Inbetriebnahme der MSAN eingesetzten Kräfte.
e) schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten gemäß § 6 Abs. 1 GUV-V B2 „Laserstrahlung“ für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 oder Nachweis der erforderlichen Sachkunde gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemäß § 6 Abs. 3 GUV-V B2. f) EGB-Prüfnachweis (Unterweisung über die statische Entladung an technischen Bauteilen, insbesondere MFG), der im Auftragsfall für die Montage und Inbetriebnahme der MSAN eingesetzten Kräfte.
g) Qualifikationsnachweis „Elektrofachkraft“ nach DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) oder vergleichbare Qualifikation der im Auftragsfall für die Montage und Inbetriebnahme der MSAN eingesetzten Kräfte.
h) SESYS-Schulung der im Auftragsfall für die Montage und Inbetriebnahme der MSAN eingesetzten Kräfte. Es genügt die verbindliche Anmeldung der eingesetzten Kräfte zur SESYS-Schulung der Firma 3 M. Die Schulung aller im Auftragsfall für die Montage und Inbetriebnahme der MSAN eingesetzten Kräfte muss bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung abgeschlossen sein.
h) SESYS-Schulung der im Auftragsfall für die Montage und Inbetriebnahme der MSAN eingesetzten Kräfte. Es genügt die verbindliche Anmeldung der eingesetzten Kräfte zur SESYS-Schulung der Firma 3 M. Die Schulung aller im Auftragsfall für die Montage und Inbetriebnahme der MSAN eingesetzten Kräfte muss bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung abgeschlossen sein.
i) Soweit eine Beteiligung als Bieter/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Beabsichtigt die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
i) Soweit eine Beteiligung als Bieter/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Beabsichtigt die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
2. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) an.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 2 500 000 EUR betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 2 500 000 EUR betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage der Finanzierung des Auftrages ist ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag i. S. d. § 1
VwVfGBbg i. V. m. § 54 Satz 2 VwVfG. Der Bewilligungszeitraum endet zum 31.12.2015. Ausgaben nach diesem Datum sind nicht zuwendungsfähig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Planungs- und Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Bei dem Auftrag handelt es sich um ein zum Teil aus öffentlichen Mitteln finanziertes Vorhaben. Daraus resultieren erhöhte Transparenz-, Dokumentations- und Verwendungsnachweispflichten, diese gelten auch für von Dritten beschaffte Leistungen. Von den Bietern wird daher die Kenntnis und Beachtung vor diesem Hintergrund erhöhter Sorgfaltspflichten erwartet.
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Planungs- und Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Bei dem Auftrag handelt es sich um ein zum Teil aus öffentlichen Mitteln finanziertes Vorhaben. Daraus resultieren erhöhte Transparenz-, Dokumentations- und Verwendungsnachweispflichten, diese gelten auch für von Dritten beschaffte Leistungen. Von den Bietern wird daher die Kenntnis und Beachtung vor diesem Hintergrund erhöhter Sorgfaltspflichten erwartet.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-02-09 📅
Öffnungsort: MD Rechtsanwälte, Kurfürstenstraße 31, 14467 Potsdam
Ort des Eröffnungstermins: MD Rechtsanwälte, Kurfürstenstraße 31, 14467 Potsdam
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und bevollmächtigte Personen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: MD Rechtsanwälte
Frau B. Haensch
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2015-08-31 📅
Zusätzliche Informationen
Bei der Erarbeitung und Übersendung der Angebote ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und (unter britta.haensch@md-ra.de) abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
1. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und (unter britta.haensch@md-ra.de) abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
2. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Angebot zum Vergabeverfahren:
„Breitbandinfrastrukturausbau Brandenburg, Planungsregion Lausitz-Spreewald, Los Ost, Technikerleistungen” bei der unter I.1 angegebenen Kontaktstelle mit folgender Adresse:
MD Rechtsanwälte
Kurfürstenstraße 31,
14467 Potsdam einzureichen.
3. Dem Angebot soll zusätzlich eine Kopie desselben, einschließlich aller von den Bietern/Bietergemeinschaften eingereichter Unterlagen in geeigneter elektronischer Form (bspw. USB-/DVD-/CD-Datenräger) jeweils als PDFDokument beigefügt werden.
Maßgeblich für die Prüfung und Wertung der Angebote ist jedoch allein das Angebot in Schriftform.
4. Im Fall der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
5. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden.
6. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
7. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiterer Unterlagen zu verlangen.
8. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
8. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
9. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotserstellung notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache bei der unter I.1 angegebenen Kontaktstelle zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Verfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
9. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotserstellung notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache bei der unter I.1 angegebenen Kontaktstelle zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Verfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
10. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme des Termins für den Eingang der Angebote alle anderen ggf. angegebenen Termine vorläufiger Natur sind und sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können.
11. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
11. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Quelle: OJS 2014/S 236-414422 (2014-12-03)
Ergänzende Angaben (2015-01-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Brandenburg: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Spree-Neiße.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-26 📅
Name: QFM Fernmelde- und Elektromontagen GmbH
Postanschrift: Großbeerenstraße 136
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.