Multimediaausstattung für TLKA und TLVwA
Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, SG 24-Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Es sollen in 2 Losen Multimediaausstattungen für das Thüringer Landeskriminalamt und das Thüringer Landesverwaltungsamt beschafft werden. Teil dieser Ausschreibung ist ebenfalls der Auf- und Einbau der Anlagen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-08.
Wer? Wie?- • Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen › Bild- und Tonübertragungseinrichtung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-05-08 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2014-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bild- und Tonübertragungseinrichtung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bild- und Tonübertragungseinrichtung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, SG 24-Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Postanschrift: Hohenwindenstraße 10
Postleitzahl: 99086
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: sachgebiet24.lpd@polizei.thueringen.de 📧
Telefon: +49 3613412812 📞
Fax: +49 3613412809 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 091-158931
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Multimediaausstattung für TLKA
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Multimediaausstattung für das TLVwA
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 24.21-2912-18-2014
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737276 📞
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 091-158931 (2014-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bild- und Tonübertragungseinrichtung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bild- und Tonübertragungseinrichtung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, SG 24-Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Postanschrift: Hohenwindenstraße 10
Postleitzahl: 99086
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: sachgebiet24.lpd@polizei.thueringen.de 📧
Telefon: +49 3613412812 📞
Fax: +49 3613412809 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 091-158931
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
(1) Die Landepolizeidirektion Thüringen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabe-stelle für den Freistaat Thüringen als öffentlichem Auftraggeber nach den Vorschriften der Vertragsordnung für Leistungen Teil A sowie den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und des Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG), in der jeweils zum Versandzeitpunkt dieser EU-Bekanntmachung geltenden Fassung durch.
Die Anwendung weiterer Rechtsvorschriften bleibt unberührt.
(2) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A in einem offenen Verfahren.
(3) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, etwaiger Angebote sowie für die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
(4) Bieterfragen können nur bis zum 6.6.2014 berücksichtigt werden.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Multimediaausstattung für das Thüringer Landeskriminalamt und das Thüringer Landesverwaltungsamt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen in 2 Losen Multimediaausstattungen für das Thüringer Landeskriminalamt und das Thüringer Landesverwaltungsamt beschafft werden. Teil dieser Ausschreibung ist ebenfalls der Auf- und Einbau der Anlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Multimediaausstattung für TLKA
Kurze Beschreibung:
Multimediaausstattung für das Thüringer Landeskriminalamt inklusive Auf- und Einbau.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Multimediaausstattung für das TLVwA
Kurze Beschreibung:
Multimediaausstattung für das Thüringer Landesverwaltungsamt inklusive Auf- und Einbau.
Referenznummer: 24.21-2912-18-2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die nachfolgend unter III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise (Bescheinigungen von dritter Seite), Eigenerklärungen (§ 19 EG VOL/A) und Angaben (Auskünfte des Bieters) - zusammen „Unterlagen“ – gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen vollständig beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, auf gesonderte Anforderung von einzelnen oder allen Bietern nach Einreichung der Teilnahmeanträge bei Bedarf die Vorlage von Nachweisen, insbesondere Zertifikaten, zu verlangen, soweit in den Teilnahmebedingungen lediglich Eigenerklärungen verlangt sind.
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Für die Erstellung und Einreichung der Unterlagen sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und auf der E-Vergabe-Plattform abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Jeder Bieter füllt die Vordrucke zum Angebot vollständig aus und fügt alle geforderten Unterlagen seinem Angebot bei. Die Vordrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig unterschrieben werden, eine elektronische Signatur ist ausgeschlossen.
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Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan/Kopie/Fax) einzureichen. Das Angebot ist schriftlich im Original und nach Möglichkeit in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload) ist nicht zugelassen. Das Angebot ist äußerlich zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
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Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Angebote bleiben unberücksichtigt. Der Bieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots sowie für dessen rechtzeitigen Eingang.
Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bieter zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.1) im Einzelnen:
(1) Darstellung des Bieters (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
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(2) Unterschriebene Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlußgründen.
(3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bieters zum Gewerbezentralregister (GZR) i. S. d. §§ 149 ff. GewO, dass keine Eintragung im Gewerbezentralregister besteht.
(4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bieters, dass die von ihm für die Erfüllung des Auftrags vorgesehenen Personen ihr Einverständnis zu einer Sicherheitsüberprüfung erteilen sowie einer Überprüfung der Daten in den polizeilichen Verfahren zustimmen.
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(5) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zur Wahrung der Vertraulichkeit.
(1) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck), dass eine aktuell gültige Berufshaftpflichtversi-cherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 1 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für Sachschäden je Versicherungsjahr besteht.
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Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Bestehen der unter III.2.2) Nr. (2) geforderten Versicherung auf erstes Anfordern durch entsprechende Verträge oder Dokumente/Bescheinigungen des Versicherers bis zur Zuschlagserteilung nachzuweisen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen.
Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als vertraulich eingestufte Informationen an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht für die Unterauftragsvergabe, wenn die Weitergabe der als vertraulich eingestuften Informationen für die Auftragsausführung erforderlich ist. Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
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Insbesondere behält sich der Auftraggeber vor, entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, einfache Sicherheitsüberprüfungen (Ü 1) gem. § 8 ThürSÜG in Bezug auf die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen und eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers bzw. eines Unterauftragnehmers durchzuführen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die von ihm für diesen Auftrag vorgesehenen Personen hierzu ihr Einverständnis erklären sowie einer Überprüfung der Daten in den polizeilichen Verfahren zustimmen.
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Zur Auftragsausführung gelten die AGB und ZVB des Auftraggebers.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zwingend ausgefüllt einzureichen:
(1) Ergänzende Vertragsbedingungen.
(2) ILO-Kernarbeitsnormen für Auftragnehmer und Nachauftragnehmer.
(3) Tariftreue für Auftragnehmer und Nachauftragnehmer.
Das Nichteinreichen dieser Unterlagen führt zwingend zum Ausschluß.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 24.21-2912-18-2014
Zusätzliche Informationen
(1) Die Landepolizeidirektion Thüringen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabe-stelle für den Freistaat Thüringen als öffentlichem Auftraggeber nach den Vorschriften der Vertragsordnung für Leistungen Teil A sowie den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und des Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG), in der jeweils zum Versandzeitpunkt dieser EU-Bekanntmachung geltenden Fassung durch.
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Die Anwendung weiterer Rechtsvorschriften bleibt unberührt.
(2) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A in einem offenen Verfahren.
(3) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, etwaiger Angebote sowie für die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
(4) Bieterfragen können nur bis zum 6.6.2014 berücksichtigt werden.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Multimediaausstattung für das Thüringer Landeskriminalamt und das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737276 📞
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten für Bieter/interessierte Unternehmen und für Bietergemeinschaften sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin (Rechtsbehelfsbelehrung). § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe o-der zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabe-stelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 S. 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 S. 5 GWB.
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nicht berücksichtigten Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs jeweils eine transparente Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen wird, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergehen wird. Insoweit bedarf es nach § 101a Abs. 1 S. 2 GWB keiner gesonderten oder erneuten Nachricht gem. § 101a GWB am Ende des Vergabeverfahrens an die bereits im Teilnahmewettbewerb ausgeschiedenen Bieter.
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§ 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bieter kommt es nicht an“.
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