Neuanlage Bürgerpark Garching

Stadt Garching bei München

Die Stadt Garching b. München beabsichtigt die Neuanlage eines Bürgerparks östlich der Stadtmitte im Übergang zu den Isarauen. Der für den Bürgerpark vorgesehene Bereich schließt an bereits bebautes Gebiet an, wird jedoch erst im Laufe der Ortsentwicklung der nächsten Jahrzehnte von Baugebieten umgeben.
Der Bürgerpark soll ein möglichst naturnaher Landschaftspark mit wenig versiegelten Flächen und zurückhaltender Gestaltung werden.
Die Vorgehensweise bei der Realisierung des Parks soll schrittweise erfolgen. Zu Beginn sollte die Geländemodellierung, die Schaffung der Wege und die Bepflanzung durch Großbäume und wichtigen Gehölz- und Pflanzstrukturen vorgenommen werden. Somit wäre der Park für die Bürger bereits nutzbar. Anschließend können einzelne Module ergänzt werden. Überdies soll auch beobachtet werden, wie der Park genutzt wird, um gegebenenfalls nachzusteuern.
Für den Bürgerpark sind die folgenden Themen angedacht:
— bewegtes Gelände (Rodelberg) mit barrierefreier Erreichbarkeit;
— Bereich für Veranstaltungen (Open Air Kino, Schlittschuhlaufen);
— Bereiche für die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Generationen;
— Attraktive Wegeverbindungen und Anbindung an die Umgebung;
— Einbindung der bereits vorhandenen Fläche für Geothermie.
Bisheriger Planungsablauf:
2006 Stadtentwicklungskonzept sieht eine öffentliche Grünfläche als Verbindung Stadt - Isaraue vor,
2010 Vorstellung Ideen für den Bürgerpark 2010 im Stadtrat,
2013 Arbeitskreis aus Interessenvertretern der Bürgerschaft (Exkursionen und Workshop),
Bürgerbeteiligung,
Die Bürgerbeteiligung hat im Stadtentwicklungsprozess von Garching einen hohen Stellenwert.
Bei einer erfolgreichen schrittweisen Umsetzung des Projektes wird es daher auch in Zukunft für den Auftragnehmer unumgänglich sein an Aktionen zur Bürgerbeteiligung oder Bürgerinformation teilzunehmen.
Eckdaten:
Freianlagen: ca. 80 000 m².
Kostenannahme: ca. 4 000 000 EUR (brutto).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-03 Auftragsbekanntmachung
2015-06-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Menge oder Umfang:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Architektenleistungen gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung.„Leistungsbild Freianlagen“ gemäß § 39 HOAI 2013, die Leistungsphasen 1-9.Für die Leistungsbilder ist für jeden Bauabschnitt eine stufenweise Beauftragung in folgenden Stufen vorgesehen:LPh 1-2, LPh 3-4, LPh 5, LPh 6-7, LPh 8 und LPh 9.Die Leistungen gemäß HOAI § 39 Leistungsbild „Freianlagen“ werden vom Auftraggeber der Honorarzone IV zugeordnet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Garching bei München
Postanschrift: Rathausplatz 3
Postleitzahl: 85748
Postort: Garching bei München
Kontakt
Internetadresse: http://www.garching.de 🌏
E-Mail: christoph.marquart@garching.de 📧
Telefon: +49 8932089139 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 236-415351
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Die unter II.3) gemachten Angaben zu Beginn und Ende der Auftragsausführung sind vorläufig und nicht verbindlich. Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag oder das Angebot ausgeschlossen. Aus Gründen der Gleichbehandlung kann die Bewertung der Eignungskriterien durch nachgereichte Unterlagen nicht verbessert werden. Nachgereichte Unterlagen können nur dazu dienen den mit dem Teilnahmeantrag bereits eingereichten Unterlagen und Eignungskriterien zur Wertbarkeit zu verhelfen. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, — Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen; — von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern. Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen. Die gesamte Bewerbung und das Angebot sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen. Nachweis für Leistungserbringung durch andere Unternehmen Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 1 VOF zu bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular bezeichnen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) der anderen Unternehmen zu Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und Verpflichtungserklärungen im Sinne des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF vorzulegen. Ohne ein solches gesondertes Verlangen hat der Bewerber einen solchen Nachweis nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF jedenfalls vor dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen. Für die Bewerbung ist ausschließlich das vom Auftraggeber vorgefertigte Bewerbungsformular zu verwenden, dem die geforderten Anlagen und Nachweise beizufügen sind. Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig. Für den Fall, dass die Anzahl der vorhandenen Zellen oder deren Größe im Teilnahmeantrag nicht ausreicht, kann die Information auf einem separaten Blatt, mit einem eindeutigen Verweis auf den beschriebenen Punkt, beigelegt werden. Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich vor der Einreichung der Bewerbung in Textform darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich (E-Mail/Telefax) an die Verfahrensbetreuung (Schober Architekten) zu richten. Die Bewerbung ist rechtsverbindlich unterschrieben im Original in Papierform einzureichen. Die Bewerbung muss in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem vorgefertigten Adressetikett versehen ist, bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Verfahrensbetreuung, Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung, Augustenstraße 73, 80333 München eingereicht werden. Eine Angebotsabgabe per Telefon, Telefax oder als E-Mail ist nicht zulässig und führt daher zum Ausschluss vom weiteren Verlauf des Ausschreibungsverfahrens. Eine Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen durch den Auftraggeber findet nicht statt. Die Bewerbung nebst den dazugehörigen Unterlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und wird nicht an die Bewerber zurückgegeben. Bitte geben Sie Ihren Antrag ohne Bindung (Spiralbindung, Hefter, etc.) als lose Blätter ab. Ergeben sich bei der Bewertung der Bewerbung Punktesummen mit Nachkommastellen, so werden diese mathematisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Garching b. München beabsichtigt die Neuanlage eines Bürgerparks östlich der Stadtmitte im Übergang zu den Isarauen. Der für den Bürgerpark vorgesehene Bereich schließt an bereits bebautes Gebiet an, wird jedoch erst im Laufe der Ortsentwicklung der nächsten Jahrzehnte von Baugebieten umgeben.
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Der Bürgerpark soll ein möglichst naturnaher Landschaftspark mit wenig versiegelten Flächen und zurückhaltender Gestaltung werden.
Die Vorgehensweise bei der Realisierung des Parks soll schrittweise erfolgen. Zu Beginn sollte die Geländemodellierung, die Schaffung der Wege und die Bepflanzung durch Großbäume und wichtigen Gehölz- und Pflanzstrukturen vorgenommen werden. Somit wäre der Park für die Bürger bereits nutzbar. Anschließend können einzelne Module ergänzt werden. Überdies soll auch beobachtet werden, wie der Park genutzt wird, um gegebenenfalls nachzusteuern.
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Für den Bürgerpark sind die folgenden Themen angedacht:
— bewegtes Gelände (Rodelberg) mit barrierefreier Erreichbarkeit;
— Bereich für Veranstaltungen (Open Air Kino, Schlittschuhlaufen);
— Bereiche für die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Generationen;
— Attraktive Wegeverbindungen und Anbindung an die Umgebung;
— Einbindung der bereits vorhandenen Fläche für Geothermie.
Bisheriger Planungsablauf:
2006 Stadtentwicklungskonzept sieht eine öffentliche Grünfläche als Verbindung Stadt - Isaraue vor,
2010 Vorstellung Ideen für den Bürgerpark 2010 im Stadtrat,
2013 Arbeitskreis aus Interessenvertretern der Bürgerschaft (Exkursionen und Workshop),
Bürgerbeteiligung,
Die Bürgerbeteiligung hat im Stadtentwicklungsprozess von Garching einen hohen Stellenwert.
Bei einer erfolgreichen schrittweisen Umsetzung des Projektes wird es daher auch in Zukunft für den Auftragnehmer unumgänglich sein an Aktionen zur Bürgerbeteiligung oder Bürgerinformation teilzunehmen.
Eckdaten:
Freianlagen: ca. 80 000 m².
Kostenannahme: ca. 4 000 000 EUR (brutto).
Menge oder Umfang:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Architektenleistungen gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung.
„Leistungsbild Freianlagen“ gemäß § 39 HOAI 2013, die Leistungsphasen 1-9.
Für die Leistungsbilder ist für jeden Bauabschnitt eine stufenweise Beauftragung in folgenden Stufen vorgesehen:
LPh 1-2, LPh 3-4, LPh 5, LPh 6-7, LPh 8 und LPh 9.
Die Leistungen gemäß HOAI § 39 Leistungsbild „Freianlagen“ werden vom Auftraggeber der Honorarzone IV zugeordnet.
Beschreibung der Optionen: Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (siehe unter Ziff. II.2.1)).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Garching b. München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren“ ausgefüllt einzureichen.
Diesen Antrag erhalten Sie zum Download unter:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Erklärung, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 VOF unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden;
(2) Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen;
(3) Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet;
(4) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 lit. a)-g) und Abs. 9 lit. a)-e) VOF vorliegen; sowie
(5) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate), bei wirtschaftlicher Verknüpfung mit einem anderen Unternehmen.
Ein Teilnahmeantrag, der keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält und/oder nicht im Original unterzeichnet und eingereicht wurde (z. B. per E-Mail, per Fax oder als Kopie), gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eignungsnachweise jeweils von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag bei Schober Architekten – Architektur + Stadtplanung, Augustenstraße 73, 80333 München, einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich.
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Bewerber, die nicht alle geforderten Angaben und Nachweise zur Verfügung stellen, werden ausgeschlossen.
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die der geplanten Höchstzahl an Bietern, dann entscheidet unter den Bewerbern, die gleichermaßen geeignet sind, das Los.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung oder Beauftragung mit weiteren Leistungen besteht nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren Beschäftigten und Führungskräfte des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 5 Abs. 5 lit. d VOF, Gewichtung 9 %.
Anzugeben ist das jährliche Mittel der gesamten ständig Beschäftigten (nur Dipl. Ing., Master und technische Mitarbeiter) und der Führungskräfte der Jahre 2011, 2012, 2013. Beträgt die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte und Mitarbeiter in den Jahren 2011, 2012 und 2013.
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weniger als 1 Beschäftigter werden je Jahr 0 Punkte,
für 1 Beschäftigte bis ausschließlich 2 Beschäftigte je Jahr 1 Punkt,
für 2 Beschäftigte bis ausschließlich 3 Beschäftigte je Jahr 2 Punkte,
für 3 Beschäftigte und mehr je Jahr 3 Punkte,
vergeben.
Bei Bietergemeinschaften dürfen hier die Beschäftigten aller Mitglieder der Bietergemeinschaft angegeben werden.
Mit dieser Erklärung können maximal 9,00 von 100 Punkten erreicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Darstellung einer Referenz zum Projektleiter gemäß § 5 (5a) VOF 2009. (Gewichtung 16 %).
(1) Angaben gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich:
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(a) jeweils zu projektspezifischer Berufserfahrung in Jahren als verantwortlicher Projektleiter;
(b) maximal 3 Referenzprojekte an denen der Projektleiter maßgeblich mitgewirkt hat mit Angabe der Art des Auftraggebers (öffentlich oder nicht öffentlich), Datum der Fertigstellung, Angabe der überplanten Fläche und einer Angabe zu Erfahrungen mit Moderation.
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Anzugeben ist die projektspezifische Berufserfahrung als Projektleiter in Jahren.
Beträgt die projektspezifische Berufserfahrung des Projektleiters
weniger als 5 Jahre
werden 0 Punkte vergeben,
mehr als 5 Jahre und weniger als 10 Jahre
werden 2 Punkte vergeben,
mehr als 10 Jahre und weniger als 15 Jahre
werden 3 Punkte vergeben,
mehr als 15 Jahre,
werden 4 Punkte vergeben.
Weiter anzugeben ist die berufliche Qualifikation des Projektleiters.
Ist die berufliche Qualifikation als
Landschaftsarchitekt nicht gegeben,
werden 0 Punkte vergeben.
Landschaftsarchitekt gegeben,
wird 1 Punkt vergeben.
Angegeben werden sollen 2 Referenzprojekte (Referenzprojekt 1 und 2) des Projektleiters.
Bei diesen erhält der Projektleiter für einen
nicht öffentlichen Auftraggeber,
je genanntem Referenzobjekt 0 Punkte,
öffentlichen Auftraggeber,
je genanntem Referenzobjekt 2 Punkte.
Ist die überplante Fläche beim Referenzobjekt des Projektleiters
kleiner als 5 000 m²
größer als 5 000 m² aber kleiner als bzw. gleich 10 000 m²
werden 1,0 Punkte vergeben,
größer als 10 000 m² aber kleiner als bzw. gleich 20 000 m²
werden 2,0 Punkte vergeben,
größer als 20 000 m²,
werden 3,0 Punkte vergeben.
Weiter anzugeben ist 1 Referenzprojekt (Referenzprojekt 3) des Projektleiters.
Bei diesem erhält der Projektleiter
ohne Erfahrung in Moderation 0,0 Punkte,
mit Erfahrung in Moderation 9,0 Punkte.
Mit den Angaben zum Projektleiter können maximal 28 von 100 Punkten erreicht werden.
Darstellung von 3 Referenzen gemäß § 5 (5b) VOF 2009. (Gewichtung 25 % je Referenz)
Die Referenzleistungen sind durch die Angaben im Formular des Teilnahmeantrags und mit einer selbst erstellten Beschreibung (Bild- und Textmaterial) übersichtlich und prüfbar darzustellen. Aus den Referenzangaben müssen folgende Informationen hervorgehen:
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1. Projektbezeichnung.
2. Name und Anschrift des Auftraggebers.
3. Ansprechpartner mit aktueller Telefonnummer.
4. Umfang der selbst erbrachten Leistungen.
5. Art des Auftraggebers (öffentlich oder privat).
6. Referenzschreiben des Auftraggebers.
7. Datum der Fertigstellung.
8. Überplante Fläche.
7. Anrechenbare Kosten.
8. Vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachte Leistungsphasen.
9. Komplexität der Aufgabenstellung.
Den Referenzen sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (z. B. Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) in Papierform auf jeweils maximal 2 DIN A4 Seiten oder einer DIN A3 Seite, jeweils einseitig bedruckt, beizufügen. Der selbst erbrachte fachliche Leistungsumfang ist analog den Leistungsphasen nach HOAI zu beschreiben. Durch die selbst erstellten Informationen soll auch die Fertigstellung (Inbetriebnahme) des Projektes nachgewiesen werden. Die Zuordnung der selbst erstellten Präsentationsunterlagen zu den genannten Projekten muss eindeutig sein, bitte beschriften Sie deshalb sämtliche Blätter eindeutig!
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Für alle Referenzen sollten Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen (VOF § 5 Abs. 5 lit. b).
Die Bescheinigungen sollen den Namen und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung, eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert sowie den Leistungszeitraum enthalten.
Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen am besten entsprechen.
Bewertung und Gewichtung der Kriterien.
Anteil der selbst erbrachten Leistung.
Vom Bewerber vollständig selbst erbrachte Referenzleistungen erhalten maximal 21 Punkte.
Falls die Leistung nicht vollständig durch den Bewerber (zum Beispiel im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft) erbracht wurde, ist dies in der Anlage zur Referenz zu beschreiben. Referenzen die zu weniger als 20 % vom Bewerber selbst erbracht wurden, werden nicht gewertet.
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Wurde die Referenz nicht zu 100 % vom Bewerber erbracht, erhält der Bewerber von den maximal erreichbaren 21 Punkten nur den von ihm erbrachten prozentualen Anteil. Beispiel: Hat der Bewerber die Referenz nur zu 50 % selbst erbracht, erhält er maximal 10,5 Punkte.
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Referenzleistungen die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht als Büroreferenz gewertet.
Öffentlicher Auftraggeber:
Referenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurden erhalten 1 Punkt,
Referenzen, die für einen privaten Auftraggeber erbracht wurden 0 Punkte.
Enthält das Referenzschreiben des Auftraggebers positive Aussagen zur:
Termineinhaltung erhält der Bewerber 0,25 Punkt,
Kosteneinhaltung erhält der Bewerber 0,25 Punkt,
Qualität der erbrachten Leistung erhält der Bewerber 0,25 Punkt
Fertigstellung:
Die Angaben zur Fertigstellung des Referenzobjekts werden bei einem Fertigstellungszeitpunkt
vor dem 1.1.2009 mit 0 Punkten,
zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 mit 0,5 Punkten
zwischen dem 1.1.2011 und dem 31.12.2012 mit 0,75 Punkten und
nach dem 1.1.2013 mit 1,0 Punkten
bewertet.
Überplante Fläche
Ist die überplante Fläche des Referenzobjektes
Kosten
Die Angaben zu den anrechenbaren Kosten (netto) des Referenzobjekts werden bei Kosten von
unter und bis einschließlich 250 000 EUR mit 0 Punkten,
bei mehr als 250 000 EUR bis ausschließlich 500 000 EUR mit 0,5 Punkten,
bei mehr als 500 000 EUR bis ausschließlich 1 000 000 EUR mit 0,75 Punkten,
bei mehr als 1 000 000 EUR mit 1,0 Punkten
Leistungsphasen
Für durch den Bewerber selbst erbrachte Leistungsphasen erhält der Bewerber je erbrachter Leistungsphase folgende Punkte:
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 0,25 Punkte.
Leistungsphase 3 Vorplanung 0,25 Punkte.
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 0,75 Punkte.
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 0,25 Punkte.
Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 0,75 Punkte.
Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 0,75 Punkte.
Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 0,25 Punkte.
Leistungsphase 8 Objektüberwachung 0,75 Punkte.
Leistungsphase 9 Objektbetreuung 0,25 Punkte.
Vergleichbarkeit und Komplexität
Die Vergleichbarkeit und Komplexität der Aufgabenstellung wird wie folgt bewertet:
Beinhaltet die Aufgabenstellung des Referenzobjekts
die Planung einer Parkanlage, so erhält der Bewerber 1,0 Punkte,
die Planung eines Spielplatzes, so erhält der Bewerber 1,0 Punkte,
die Planung eines Gewässers, so erhält der Bewerber 1,0 Punkte.
Gestalterische Qualität
Der ästhetische Eindruck des Referenzprojektes wird anhand der vom Bewerber selbst erstellten Angaben zum Projekt von einem Auswahlgremium beurteilt werden. Der Bewerber kann hier maximal 9,00 Punkte erreichen.
Mit einer Referenz des Büros können maximal 21 von 100 Punkten erreicht werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5 (4) a VOF über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 1 000 000 EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 500 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr (November 2013) zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages sein.
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Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen oder eine Erklärung der Versicherung im Auftragsfall für die Bewerbergemeinschaft eine solche abzuschließen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung 2013.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben.
Jedes Mitglied der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft muss für sich teilnahmeberechtigt sein.
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung anzufordernden Bewerbungsbogens abzugeben,
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(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(3) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
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Die Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Kopie) vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nicht abgegeben, wenn die Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige,
Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind.
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
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Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschafts- oder Innenarchitekt, Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die entsprechende Anzahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen aufgefordert wird, wird in Rangfolge absteigend, ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl, ermittelt. Dabei ergibt sich die Gewichtung der Kriterien und Unterkriterien aus den in Punkt III beschriebenen Bewertungen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Umweltreferat, Klimaschutz
Herrn C. Marquart
Name: Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung
Postanschrift: Augustenstraße 73
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Kontaktperson: Herrn Stefan Kraus
Telefon: +49 899544742414 📞
E-Mail: stefan.kraus@schober-stadtplanung.de 📧
Fax: +49 899544742418 📠
URL für weitere Informationen: http://www.schober-stadtplanung.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.schober-stadtplanung.de 🌏
Name: Schober Architekten
URL der Teilnahme: http://www.schober-stadtplanung.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-01 📅
Zusätzliche Informationen
Die unter II.3) gemachten Angaben zu Beginn und Ende der Auftragsausführung sind vorläufig und nicht verbindlich.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag oder das Angebot ausgeschlossen.
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Aus Gründen der Gleichbehandlung kann die Bewertung der Eignungskriterien durch nachgereichte Unterlagen nicht verbessert werden.
Nachgereichte Unterlagen können nur dazu dienen den mit dem Teilnahmeantrag bereits eingereichten Unterlagen und Eignungskriterien zur Wertbarkeit zu verhelfen.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein,
— Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen;
— von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Mehr anzeigen
Die gesamte Bewerbung und das Angebot sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
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Nachweis für Leistungserbringung durch andere Unternehmen
Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 1 VOF zu bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular bezeichnen.
Mehr anzeigen
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) der anderen Unternehmen zu Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und Verpflichtungserklärungen im Sinne des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF vorzulegen.
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Ohne ein solches gesondertes Verlangen hat der Bewerber einen solchen Nachweis nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF jedenfalls vor dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Für die Bewerbung ist ausschließlich das vom Auftraggeber vorgefertigte Bewerbungsformular zu verwenden, dem die geforderten Anlagen und Nachweise beizufügen sind.
Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig.
Für den Fall, dass die Anzahl der vorhandenen Zellen oder deren Größe im Teilnahmeantrag nicht ausreicht, kann die Information auf einem separaten Blatt, mit einem eindeutigen Verweis auf den beschriebenen Punkt, beigelegt werden.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich vor der Einreichung der Bewerbung in Textform darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich (E-Mail/Telefax) an die Verfahrensbetreuung (Schober Architekten) zu richten.
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Die Bewerbung ist rechtsverbindlich unterschrieben im Original in Papierform einzureichen.
Die Bewerbung muss in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem vorgefertigten Adressetikett versehen ist, bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Verfahrensbetreuung, Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung, Augustenstraße 73, 80333 München eingereicht werden. Eine Angebotsabgabe per Telefon, Telefax oder als E-Mail ist nicht zulässig und führt daher zum Ausschluss vom weiteren Verlauf des Ausschreibungsverfahrens.
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Eine Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen durch den Auftraggeber findet nicht statt.
Die Bewerbung nebst den dazugehörigen Unterlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und wird nicht an die Bewerber zurückgegeben.
Bitte geben Sie Ihren Antrag ohne Bindung (Spiralbindung, Hefter, etc.) als lose Blätter ab.
Ergeben sich bei der Bewertung der Bewerbung Punktesummen mit Nachkommastellen, so werden diese mathematisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 236-415351 (2014-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 119-218176
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 236-415351
ABl. S-Ausgabe: 119

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Garching.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorar – Freianlagen (33)
2. Nebenkosten (6)
3. Zeithonorar (1)
4. Projektorganisation des Bieters (30)
5. Projektanalyse (20)
6. Gesamteindruck der Präsentation (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-18 📅
Name: Adler & Olesch Landschaftsarchitekten GmbH
Postanschrift: Blutenburgstraße 88
Postort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: muenchen@adlerolesch.de 📧
Internetadresse: http://www.adlerolesch.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung beider unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat.Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 119-218176 (2015-06-19)