Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) vertreten durch das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln, beabsichtigt, ein neues Dienstgebäude für das Amtsgericht Gummersbach einschließlich dem ambulanten Sozialen Dienst der Justiz anzumieten. Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrages über ein nach den Anforderungen des Auftraggebers zu errichtendes oder herzurichtendes Dienstgebäude im Innenstadtbereich von Gummersbach. Das Amtsgericht Gummersbach ist zurzeit in zwei Gebäuden untergebracht, in welchen Bau- und Brandschutzmängel bestehen. Die räumliche Trennung führt zu organisatorischem Mehraufwand bei der Wahrnehmung der Tätigkeiten durch den Nutzer. Die Mitarbeiter des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz (vormals Bewährungshilfe) sind in einem weiteren Gebäude untergebracht. In dem neu anzumietenden Gebäude sollen 83 Mitarbeiter des Amtsgerichtes sowie 7 Mitarbeiter des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam untergebracht werden. Auf einer Nutzfläche von ca. 2 520 m² zuzüglich Verkehrs- und Sanitärflächen sind Sitzungs-säle sowie Büro-, Funktions- und Archivräume unterzubringen. Die anzumietende Immobilie muss dem Raum- und Flächenbedarf sowie den funktionellen, qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen des Mieters genügen. Es kann sich hierbei um eine umgebaute, sanierte und modernisierte Bestandsimmobilie oder einen nach den Anforderungen des Auftraggebers errichteten Neubau handeln. Das Mietobjekt im Innenstadtbereich soll in wenigen Gehminuten fußläufig vom Bahnhof Gummersbach zu erreichen sein und über eine Anbindung an das öffentliche Verkehrs- und Wegenetz, sowie an den überörtlichen ÖPNV verfügen. Es wird daher eine Lage innerhalb des zentralen Innenstadtbereichs gefordert. Angebote außerhalb des in einem Kartenausschnitt im Teilnahmeantrag gekennzeichneten Bereichs werden daher nicht gewertet. Es wird angestrebt, in der Angebotsphase ein oder mehrere Referenzgrundstück(e) zu benennen. Derzeit werden Grundstücke mit geeigneter Ausprägung eruiert. Eine alleinige Nutzung des Gebäudes ist wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Eine gemeinsame Nutzung mit einem weiteren geeigneten Mieter (insbesondere anderen öffentlichen Einrichtungen und Behörden) ist möglich. Bei einer gemeinsamen Nutzung des Grundstücks/Gebäudes mit weiteren Nutzern müssen jedoch eine klare Abgrenzung und die Unterbringung des Amtsgerichts und des ambulanten Sozialen Dienstes in einem separat erschlossenen zusammenhängenden Gebäudeteil sichergestellt sein. Anhand einer erstellten Modellplanung wurde ermittelt, dass die notwendigen Flächen in einem Gebäude mit knapp 4 000 m² Bruttogeschossfläche geschaffen werden könnten. Bei einer drei - bis viergeschossigen Bebauung sollte ein Grundstück mit einer Größe von 4 500 m² ausreichend sein. Das Grundstück kann jedoch – je nach Gestaltung des Gebäudes bzw. unter Berücksichtigung von städtischen Vorgaben – auch deutlich kleiner ausfallen. Auf dem Grundstück sollen die von der Stadt Gummersbach geforderten Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit des Mietvertrages soll zunächst 15 Jahre betragen, wobei als Mietvertragsbeginn derzeit das 4. Quartal 2017 (ab Fertigstellung) angestrebt wird. Eine Option zur Verlängerung des Mietvertrages um nochmals den gleichen Zeitraum (3 mal 5 Jahre oder 2 mal 7,5 Jahre) soll möglichst ebenfalls mit vereinbart werden. Der Auftragnehmer/Vermieter muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache auch Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem das Dienstgebäude errichtet wird. Die Stadt Gummersbach legt großen Wert auf die äußere Gestaltung und städtebauliche Wirkung des Gebäudes. Aus diesem Grund wird der Entwurf im Rahmen der Angebotsabgabe mitbewertet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-18.
Auftragsbekanntmachung (2014-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz
Menge oder Umfang: Die vorgegebene Nutzfläche für das anzumietende Gebäude beträgt ca. 2 520 m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsident des Oberlandesgerichts Köln
Postanschrift: Reichenspergerplatz 1
Postleitzahl: 50670
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.olg-koeln.nrw.de🌏
E-Mail: abp-aggm@olg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2217711207📞
Fax: +49 2217711700 📠
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten des Auftraggebers eingesehen werden.
Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ eingestellten Vordrucke zu verwenden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Schriftform einzureichen. Für die Details wird auf die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb verwiesen.
Derzeit plant der Auftraggeber folgenden Verfahrensablauf:
Veröffentlichung: Dezember 2014
Abgabe Teilnahmeantrag: bis 2.2.2015, 14:00 Uhr
Einladung zur Angebotserstellung: bis 23.2.2015
Abgabe Angebot: bis 23.4.2015
Verhandlungsverfahren: Mai bis August 2015
(angestrebt: 3 Verhandlungsrunden)
Auftragsvergabe: voraussichtlich 3. Quartal 2015
Planungsphase des Investors: bis Sommer 2016
Bauliche Realisierung/Fertigstellung und Übergabe: bis 4. Quartal 2017
Nach Auswertung der indikativen Angebote (Mietangebot und skizzierte Planung mit Lageplan, Regelgeschossgrundriss gemäß Raumprogramm) werden bis zu 3 Verhandlungs- bzw. Optimierungsgespräche mit Bietern durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDCYMYE.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten des Auftraggebers eingesehen werden.
Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ eingestellten Vordrucke zu verwenden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Schriftform einzureichen. Für die Details wird auf die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb verwiesen.
Derzeit plant der Auftraggeber folgenden Verfahrensablauf:
Veröffentlichung: Dezember 2014
Abgabe Teilnahmeantrag: bis 2.2.2015, 14:00 Uhr
Einladung zur Angebotserstellung: bis 23.2.2015
Abgabe Angebot: bis 23.4.2015
Verhandlungsverfahren: Mai bis August 2015
(angestrebt: 3 Verhandlungsrunden)
Auftragsvergabe: voraussichtlich 3. Quartal 2015
Planungsphase des Investors: bis Sommer 2016
Bauliche Realisierung/Fertigstellung und Übergabe: bis 4. Quartal 2017
Nach Auswertung der indikativen Angebote (Mietangebot und skizzierte Planung mit Lageplan, Regelgeschossgrundriss gemäß Raumprogramm) werden bis zu 3 Verhandlungs- bzw. Optimierungsgespräche mit Bietern durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDCYMYE.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) vertreten durch das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln, beabsichtigt, ein neues Dienstgebäude für das Amtsgericht Gummersbach einschließlich dem ambulanten Sozialen Dienst der Justiz anzumieten.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) vertreten durch das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln, beabsichtigt, ein neues Dienstgebäude für das Amtsgericht Gummersbach einschließlich dem ambulanten Sozialen Dienst der Justiz anzumieten.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrages über ein nach den Anforderungen des Auftraggebers zu errichtendes oder herzurichtendes Dienstgebäude im Innenstadtbereich von Gummersbach.
Das Amtsgericht Gummersbach ist zurzeit in zwei Gebäuden untergebracht, in welchen Bau- und Brandschutzmängel bestehen. Die räumliche Trennung führt zu organisatorischem Mehraufwand bei der Wahrnehmung der Tätigkeiten durch den Nutzer. Die Mitarbeiter des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz (vormals Bewährungshilfe) sind in einem weiteren Gebäude untergebracht.
Das Amtsgericht Gummersbach ist zurzeit in zwei Gebäuden untergebracht, in welchen Bau- und Brandschutzmängel bestehen. Die räumliche Trennung führt zu organisatorischem Mehraufwand bei der Wahrnehmung der Tätigkeiten durch den Nutzer. Die Mitarbeiter des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz (vormals Bewährungshilfe) sind in einem weiteren Gebäude untergebracht.
In dem neu anzumietenden Gebäude sollen 83 Mitarbeiter des Amtsgerichtes sowie 7 Mitarbeiter des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam untergebracht werden.
Auf einer Nutzfläche von ca. 2 520 m² zuzüglich Verkehrs- und Sanitärflächen sind Sitzungs-säle sowie Büro-, Funktions- und Archivräume unterzubringen.
Die anzumietende Immobilie muss dem Raum- und Flächenbedarf sowie den funktionellen, qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen des Mieters genügen. Es kann sich hierbei um eine umgebaute, sanierte und modernisierte Bestandsimmobilie oder einen nach den Anforderungen des Auftraggebers errichteten Neubau handeln.
Die anzumietende Immobilie muss dem Raum- und Flächenbedarf sowie den funktionellen, qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen des Mieters genügen. Es kann sich hierbei um eine umgebaute, sanierte und modernisierte Bestandsimmobilie oder einen nach den Anforderungen des Auftraggebers errichteten Neubau handeln.
Das Mietobjekt im Innenstadtbereich soll in wenigen Gehminuten fußläufig vom Bahnhof Gummersbach zu erreichen sein und über eine Anbindung an das öffentliche Verkehrs- und Wegenetz, sowie an den überörtlichen ÖPNV verfügen. Es wird daher eine Lage innerhalb des zentralen Innenstadtbereichs gefordert. Angebote außerhalb des in einem Kartenausschnitt im Teilnahmeantrag gekennzeichneten Bereichs werden daher nicht gewertet.
Das Mietobjekt im Innenstadtbereich soll in wenigen Gehminuten fußläufig vom Bahnhof Gummersbach zu erreichen sein und über eine Anbindung an das öffentliche Verkehrs- und Wegenetz, sowie an den überörtlichen ÖPNV verfügen. Es wird daher eine Lage innerhalb des zentralen Innenstadtbereichs gefordert. Angebote außerhalb des in einem Kartenausschnitt im Teilnahmeantrag gekennzeichneten Bereichs werden daher nicht gewertet.
Es wird angestrebt, in der Angebotsphase ein oder mehrere Referenzgrundstück(e) zu benennen. Derzeit werden Grundstücke mit geeigneter Ausprägung eruiert.
Eine alleinige Nutzung des Gebäudes ist wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Eine gemeinsame Nutzung mit einem weiteren geeigneten Mieter (insbesondere anderen öffentlichen Einrichtungen und Behörden) ist möglich. Bei einer gemeinsamen Nutzung des Grundstücks/Gebäudes mit weiteren Nutzern müssen jedoch eine klare Abgrenzung und die Unterbringung des Amtsgerichts und des ambulanten Sozialen Dienstes in einem separat erschlossenen zusammenhängenden Gebäudeteil sichergestellt sein.
Eine alleinige Nutzung des Gebäudes ist wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Eine gemeinsame Nutzung mit einem weiteren geeigneten Mieter (insbesondere anderen öffentlichen Einrichtungen und Behörden) ist möglich. Bei einer gemeinsamen Nutzung des Grundstücks/Gebäudes mit weiteren Nutzern müssen jedoch eine klare Abgrenzung und die Unterbringung des Amtsgerichts und des ambulanten Sozialen Dienstes in einem separat erschlossenen zusammenhängenden Gebäudeteil sichergestellt sein.
Anhand einer erstellten Modellplanung wurde ermittelt, dass die notwendigen Flächen in einem Gebäude mit knapp 4 000 m² Bruttogeschossfläche geschaffen werden könnten. Bei einer drei - bis viergeschossigen Bebauung sollte ein Grundstück mit einer Größe von 4 500 m² ausreichend sein. Das Grundstück kann jedoch – je nach Gestaltung des Gebäudes bzw. unter Berücksichtigung von städtischen Vorgaben – auch deutlich kleiner ausfallen. Auf dem Grundstück sollen die von der Stadt Gummersbach geforderten Parkplätze zur Verfügung gestellt werden.
Anhand einer erstellten Modellplanung wurde ermittelt, dass die notwendigen Flächen in einem Gebäude mit knapp 4 000 m² Bruttogeschossfläche geschaffen werden könnten. Bei einer drei - bis viergeschossigen Bebauung sollte ein Grundstück mit einer Größe von 4 500 m² ausreichend sein. Das Grundstück kann jedoch – je nach Gestaltung des Gebäudes bzw. unter Berücksichtigung von städtischen Vorgaben – auch deutlich kleiner ausfallen. Auf dem Grundstück sollen die von der Stadt Gummersbach geforderten Parkplätze zur Verfügung gestellt werden.
Die Laufzeit des Mietvertrages soll zunächst 15 Jahre betragen, wobei als Mietvertragsbeginn derzeit das 4. Quartal 2017 (ab Fertigstellung) angestrebt wird. Eine Option zur Verlängerung des Mietvertrages um nochmals den gleichen Zeitraum (3 mal 5 Jahre oder 2 mal 7,5 Jahre) soll möglichst ebenfalls mit vereinbart werden. Der Auftragnehmer/Vermieter muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache auch Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem das Dienstgebäude errichtet wird.
Die Laufzeit des Mietvertrages soll zunächst 15 Jahre betragen, wobei als Mietvertragsbeginn derzeit das 4. Quartal 2017 (ab Fertigstellung) angestrebt wird. Eine Option zur Verlängerung des Mietvertrages um nochmals den gleichen Zeitraum (3 mal 5 Jahre oder 2 mal 7,5 Jahre) soll möglichst ebenfalls mit vereinbart werden. Der Auftragnehmer/Vermieter muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache auch Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem das Dienstgebäude errichtet wird.
Die Stadt Gummersbach legt großen Wert auf die äußere Gestaltung und städtebauliche Wirkung des Gebäudes. Aus diesem Grund wird der Entwurf im Rahmen der Angebotsabgabe mitbewertet.
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit des Mietvertrages soll zunächst 15 Jahre betragen. Eine Option zur Verlängerung des Mietvertrages um nochmals den gleichen Zeitraum (3 mal 5 Jahre oder 2 mal 7,5 Jahre) soll möglichst ebenfalls mit vereinbart werden.
Dauer: 180 Monate
Referenznummer: 5310 Gummersbach – 93 Sdb. 1 (3)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Innenstadtbereich
51643 Gummersbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind vom Bewerber/Bieter mit dem Teilnahmeantrag
— zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften:
unterschriebene Verpflichtungserklärung sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft zusammen zu schließen, Benennung der Gründe zur Bildung der Bewerbergemeinschaft – die nachstehenden Nachweise bzw. Erklärungen zur Eignungsprüfung vorzulegen:
unterschriebene Verpflichtungserklärung sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft zusammen zu schließen, Benennung der Gründe zur Bildung der Bewerbergemeinschaft – die nachstehenden Nachweise bzw. Erklärungen zur Eignungsprüfung vorzulegen:
— unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck Nr. 124), sofern nicht bereits präqualifiziertes Unternehmen;
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Vordruck VOL 05b - EG);
zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit in fachlicher und technischer Hinsicht:
— Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber unter Benennung von Kontaktdaten;
— Angaben zu drei Referenzprojekten (siehe Angaben zu Ziffer 6 des Teilnahmeantrages); sonstige Nachweise, Erklärungen:
— Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist (siehe Angaben zu Ziffer 5 des Teilnahmeantrages);
— Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist (siehe Angaben zu Ziffer 5 des Teilnahmeantrages);
— Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an).
mit dem späteren Angebot sind vorzulegen:
— das unterschriebene Angebot mit Leistungsbeschreibung;
— bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Vollmacht, Benennung der Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft (Vordruck Nr. 234 / siehe auch Hinweise im Vordruck Nr. 212 EU);
— die unterschriebenen Verpflichtungserklärungen zur Auftragsausführung nach dem Tarif-treue- und Vergabegesetz NRW:
—— die unterschriebenen Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW:
—— zur Frauenförderung (Vordruck VOL 8c EG);
—— zur ILO-Kernarbeitsnorm (Vordruck VOL 8b EG);
—— Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung (Vordruck Nr. 125/ggfls. 126);
Für den Teilnahmeantrag und das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten bzw. die vom Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellten Vordrucke zu benutzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind vom Bewerber/Bieter mit dem Teilnahmeantrag zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht vorzulegen:
— Unverbindliche Mitteilung eines oder mehrere in der EU zugelassenen Kreditinstitute, welche(s) ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Baumaßnahme erklärt/erklären. Der Nachweis ist nur zugunsten eines Bewerbers oder der teilnehmenden Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Unverbindliche Mitteilung eines oder mehrere in der EU zugelassenen Kreditinstitute, welche(s) ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Baumaßnahme erklärt/erklären. Der Nachweis ist nur zugunsten eines Bewerbers oder der teilnehmenden Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe Angaben zu Ziffer 5.2 des Teilnahmeantrages);
mit dem späteren Angebot sind vorzulegen:
— Finanzierungszusage bzw. Bonitätsnachweis.
Für den Teilnahmeantrag und das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten bzw. die vom Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellten Vordrucke zu benutzen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von Referenzobjekten (vgl. Unterlagen zum Teilnahmeantrag zum Vermieter-Auswahlverfahren).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Finanzierungszusage bzw. Bonitätsnachweis bei Angebotsabgabe (vgl. Unterlagen zum Teilnahmeantrag zum Vermieter-Auswahlverfahren).
Sonstige besondere Bedingungen:
Mietvertrag gemäß den Vorgaben des Landes NRW (wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Nach Eingang des Teilnahmeantrages werden die Vorlage der Nachweise und Referenzen sowie die notwendigen Angaben im Teilnahmeantrag geprüft. Alle Bewerber, welche die vorzulegenden Unterlagen eingereicht haben, werden im anschließenden Verhandlungsverfahren nach VOB/A-EG aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Nach Eingang des Teilnahmeantrages werden die Vorlage der Nachweise und Referenzen sowie die notwendigen Angaben im Teilnahmeantrag geprüft. Alle Bewerber, welche die vorzulegenden Unterlagen eingereicht haben, werden im anschließenden Verhandlungsverfahren nach VOB/A-EG aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-02-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten des Auftraggebers eingesehen werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten des Auftraggebers eingesehen werden.
Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ eingestellten Vordrucke zu verwenden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Schriftform einzureichen. Für die Details wird auf die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb verwiesen.
Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ eingestellten Vordrucke zu verwenden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Schriftform einzureichen. Für die Details wird auf die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb verwiesen.
Derzeit plant der Auftraggeber folgenden Verfahrensablauf:
Veröffentlichung: Dezember 2014
Abgabe Teilnahmeantrag: bis 2.2.2015, 14:00 Uhr
Einladung zur Angebotserstellung: bis 23.2.2015
Abgabe Angebot: bis 23.4.2015
Verhandlungsverfahren: Mai bis August 2015
(angestrebt: 3 Verhandlungsrunden)
Auftragsvergabe: voraussichtlich 3. Quartal 2015
Planungsphase des Investors: bis Sommer 2016
Bauliche Realisierung/Fertigstellung und Übergabe: bis 4. Quartal 2017
Nach Auswertung der indikativen Angebote (Mietangebot und skizzierte Planung mit Lageplan, Regelgeschossgrundriss gemäß Raumprogramm) werden bis zu 3 Verhandlungs- bzw. Optimierungsgespräche mit Bietern durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDCYMYE.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf die Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen. Insbesondere haben die Bieter zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird auf die Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen. Insbesondere haben die Bieter zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.