Neuanmietung eines Verwaltungsgebäudes, Ausschreibung 851
Die pronova BKK beabsichtigt, in Leverkusen-Wiesdorf ein neues Verwaltungsgebäude anzumieten. Das neue Verwaltungsgebäude muss für ca. 497 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab dem 1.11.2017 ausgelegt sein. Das Verwaltungsgebäude muss darüber hinaus ab Mitte 2021 für weitere ca. 117 Personen erweiterbar sein.
Die neu anzumietende Immobilie muss dem Raum- und Flächenbedarf sowie den funktionalen, qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen der Auftraggeberin genügen. Die benötigten Mietflächen können in einem Bestandsgebäude, durch Umbau und Modernisierung eines Bestandsgebäudes, durch Anpassung eines bereits in Planung oder im Bau befindlichen Gebäudes oder durch Errichtung eines Neubaus geschaffen werden.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrages über ein nach den Anforderungen der Auftraggeberin zu errichtendes bzw. herzurichtendes Verwaltungsgebäude in Leverkusen-Wiesdorf. Geplanter Einzugstermin ist der 1.11.2017. Spätester Übergabetermin/Mietbeginn ist der 1.12.2017. Der Mietvertrag soll dabei eine Laufzeit von 12 Jahren haben mit der Option für die Auftraggeberin, den Vertrag einmalig um 5 Jahre zu verlängern.
Folgende weitere Eckpunkte sind bei der Gestaltung des Mietvertrages zu berücksichtigen:
1. Für den Fall, dass der späteste Übergabetermin nicht eingehalten werden wird, kann der Mieter pro angefangener Woche, in welcher sich der Vermieter in Verzug befindet, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von mindestens 50 000 EUR verlangen. Ferner ist ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters für den Fall, dass der Vermieter sich an einem noch zu bestimmenden Tag noch in Verzug seiner Übergabeverpflichtung befindet, zu vereinbaren.
2. Der Mieter soll berechtigt sein, nach Abschluss des Mietvertrages vor und während der Planung und Durchführung eventueller Bau-/Umbaumaßnahmen bei Vorliegen von noch zu definierenden Voraussetzungen bauliche Änderungen des Mietgegenstandes vom Vermieter zu verlangen („Sonderwünsche“). Einzelheiten sind im Mietvertrag zu vereinbaren.
3. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass alle mit Art, Lage und Beschaffenheit des Mietgegenstandes in der von ihm geschuldeten Ausgestaltung zusammenhängenden Genehmigungen (insb. Baugenehmigung) vorliegen, die für den Gebrauch des Mietgegenstandes zu dem vorgesehenen Zweck erforderlich sind. Der Vermieter ist außerdem dafür verantwortlich, dass die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinien zu den baulichen Anforderungen an Arbeitsstätten erfüllt werden.
4. Der Vermieter hat eine Zertifizierung des Objektes nach DGNB mit dem Zertifizierungsgrad von mindestens Silber oder einen gleichwertigen Standard für nachhaltiges Bauen anzustreben.
5. Sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sollen während der Mietzeit durch den Vermieter ausgeführt werden, also in Bezug auf Dach und Fach sowie TGA (Technische Gebäudeausrüstung). Ausgenommen sollen die klassischen Schönheitsreparaturen sowie Kleinreparaturen sein, welche vom Mieter zu übernehmen sind.
6. Es ist zu berücksichtigen, dass der Vermieter durch die Vermietung an die pronova BKK nicht zur Umsatzsteuer optieren kann.
7. Die Wertsicherung der Miete kann über eine Indexklausel vorgenommen werden, die sich an den Verbraucherpreisindex (VPI) anlehnt. Die Änderung der Nettomiete soll zum ersten Mal nach Ablauf von 5 Jahren ab Mietbeginn erfolgen. Maßgeblicher Vergleichsindex für die erste Anpassung der Miete ist der VPI, der im 4. Jahr seit Mietbeginn für den Monat veröffentlicht wird, der dem Monat des Mietbeginns entspricht; die Miete wird also in dem Verhältnis angepasst, in dem sich der für den Erhöhungsmonat festgestellte VPI im Verhältnis zu dem für den Referenzmonat festgestellten VPI geändert hat.
8. Der pronova BKK wird ein Untervermietungsrecht eingeräumt.
9. Hinsichtlich der Rückgabe des Mietgegenstandes am Ende des Mietverhältnisses ist eine Endrenovierung vom Mieter vorbehaltlich noch zu verhandelnder Rückgabemodalitäten nicht durchzuführen.
Das neue Verwaltungsgebäude mit einer ersten Bruttogrundfläche von ca. 10 700 m² zuzüglich ca. 500 m² Lager- bzw. Kellerfläche soll im Stadtgebiet Leverkusen-Wiesdorf untergebracht werden. Die benötigte Gesamtnutzfläche beinhaltet unter anderem:
Bürofläche: ca. 5 300 m²,
Besprechungs-/Schulungsfläche: ca. 750 m²,
Technik-/Sozial- und Sanitärbereiche: ca. 1 200 m².
Die ab 2021 optional zu erweiternde Fläche beträgt ca. 2 000 m². Außerdem sind die notwendigen PKW-Stellplätze, Besucherstellplätze sowie Flächen für Müllsammel-/Containeraufstellung und Fahrradstellplätze direkt einzuplanen und zur Verfügung zu stellen.
Ein detailliertes Einzelraumprogramm sowie ein Funktionsschema wird der Aufforderung zur Angebotserstellung beigefügt.
Das gesamte Gebäude muss bei Nutzungsbeginn barrierefrei sein.
Da für die Auftraggeberin der neue Standort von besonderer Bedeutung und die Angabe der Lage unabdingbare Voraussetzung zur Abgabe eines ersten Angebotes in dem Verhandlungsverfahren ist, wird sie nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie über ein geeignetes Gebäude oder Grundstück verfügen, auf dem die Büroflächen zukünftig adäquat untergebracht werden können. Den Bewerbern steht offen, mit ihrem Teilnahmeantrag mehrere geeignete Grundstücke oder Gebäude zu benennen. Sollten sich mehrere Grundstücke oder Gebäude als geeignet erweisen, muss der Bewerber nach Aufforderung zur Angebotsabgabe entscheiden, für welches seiner geeigneten Grundstücke oder Gebäude er ein Angebot abgegeben will.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-09-25
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Auftragsbekanntmachung
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2015-11-06
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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