Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen

Zentrale Vergabestelle der Stadt Aachen B03/30

Masterplan Aachen*2030/Neuaufstellung Flächennutzungsplan:
Am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030, zur Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungskriterien in der Bauleitplanung (gem. § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) beschlossen.
Die Neuaufstellung des Landschaftsplanes ist darin als wichtige Aufgabe zur Entwicklung eines modernen Zielkonzeptes für den Naturhaushalt und angepasster Schutzgebietsausweisungen nach heutigen Wertigkeiten manifestiert.
Zur Erhaltung einer nachhaltigen Stadtentwicklung werden im Masterplan Aachen*2030 durch die Handlungsfelder 7. (Freiraum) und 8. (Natur und Umwelt) der Schutz und die Fortentwicklung der Freiräume in der Stadt in ihren Funktionen und Qualitäten sowie die Erhaltung des natürlichen Kapitals, die Entwicklung ökologisch tragfähiger Siedlungsräume und die Vernetzung intakter Landschaftsräume gefordert.
Hinsichtlich neuer Anpassungserfordernisse, z. B. im Zuge der EU- Agrarreform, der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, des Ausbaus Erneuerbarer Energien oder des Klimawandels ergeben sich für die Landschaftsplanung neue Herausforderungen, denen im Zuge einer Neuaufstellung des Landschaftsplanes Rechnung getragen werden soll.
Landschaftsplan:
Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können (§ 9 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Gemäß § 16 Abs. 2 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) ist der Landschaftsplan durch den Träger der Landschaftsplanung (Stadt Aachen) als Satzung zu beschließen.
Der derzeit gültige Landschaftsplan der Stadt Aachen erlangte am 17.8.1988 seine Rechtskraft. Die rechtliche Grundlage bildete zum damaligen Zeitpunkt das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.1980 mit seinen rechtskräftigen Änderungen.
Neben den bis 2014 erfolgten Anpassungen durch die Überlagerung von Bebauungsplänen gemäß § 29 Abs. 4 LG NW wurden 4 Änderungsverfahren zur Rechtskraft gebracht.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen umfasst gem. § 16 Abs. 1 Satz 3 LG NW den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts (vgl. § 35 BauGB) mit ca. 115 km² (von 160,84 km² Gesamtfläche des Stadtgebietes). Eine Auswahl statistischer Daten zur Flächennutzung und zu Schutzgebieten im Stadtgebiet zeigt Abbildung 1. Weitere, umfangreiche statistische Daten fasst das Statistische Jahrbuch der Stadt Aachen im Internet unter folgendem Link abrufbar zusammen:
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/pdfs_stadtbuerger/pdf_statistik/statistisches_jahrbuch2010_2011.pdf

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-09.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-09 Auftragsbekanntmachung
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