Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen

Zentrale Vergabestelle der Stadt Aachen B03/30

Masterplan Aachen*2030/Neuaufstellung Flächennutzungsplan:
Am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030, zur Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungskriterien in der Bauleitplanung (gem. § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) beschlossen.
Die Neuaufstellung des Landschaftsplanes ist darin als wichtige Aufgabe zur Entwicklung eines modernen Zielkonzeptes für den Naturhaushalt und angepasster Schutzgebietsausweisungen nach heutigen Wertigkeiten manifestiert.
Zur Erhaltung einer nachhaltigen Stadtentwicklung werden im Masterplan Aachen*2030 durch die Handlungsfelder 7. (Freiraum) und 8. (Natur und Umwelt) der Schutz und die Fortentwicklung der Freiräume in der Stadt in ihren Funktionen und Qualitäten sowie die Erhaltung des natürlichen Kapitals, die Entwicklung ökologisch tragfähiger Siedlungsräume und die Vernetzung intakter Landschaftsräume gefordert.
Hinsichtlich neuer Anpassungserfordernisse, z. B. im Zuge der EU- Agrarreform, der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, des Ausbaus Erneuerbarer Energien oder des Klimawandels ergeben sich für die Landschaftsplanung neue Herausforderungen, denen im Zuge einer Neuaufstellung des Landschaftsplanes Rechnung getragen werden soll.
Landschaftsplan:
Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können (§ 9 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Gemäß § 16 Abs. 2 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) ist der Landschaftsplan durch den Träger der Landschaftsplanung (Stadt Aachen) als Satzung zu beschließen.
Der derzeit gültige Landschaftsplan der Stadt Aachen erlangte am 17.8.1988 seine Rechtskraft. Die rechtliche Grundlage bildete zum damaligen Zeitpunkt das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.1980 mit seinen rechtskräftigen Änderungen.
Neben den bis 2014 erfolgten Anpassungen durch die Überlagerung von Bebauungsplänen gemäß § 29 Abs. 4 LG NW wurden 4 Änderungsverfahren zur Rechtskraft gebracht.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen umfasst gem. § 16 Abs. 1 Satz 3 LG NW den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts (vgl. § 35 BauGB) mit ca. 115 km² (von 160,84 km² Gesamtfläche des Stadtgebietes). Eine Auswahl statistischer Daten zur Flächennutzung und zu Schutzgebieten im Stadtgebiet zeigt Abbildung 1. Weitere, umfangreiche statistische Daten fasst das Statistische Jahrbuch der Stadt Aachen im Internet unter folgendem Link abrufbar zusammen:
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/pdfs_stadtbuerger/pdf_statistik/statistisches_jahrbuch2010_2011.pdf

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Honorar-Pauschale inklusive Nebenkosten nach § 14 HOAI für eine Veranstaltung dieser Art.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle der Stadt Aachen B03/30
Postanschrift: Lagerhausstraße 20
Postleitzahl: 52064
Postort: Aachen
Kontakt
Internetadresse: http://www.aachen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@mail.aachen.de 📧
Telefon: +49 2414326034 📞
Fax: +49 2414326098 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 197-348389
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich, per Fax oder E-Mail spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen! Ansonsten bleibt die Anfrage unberücksichtigt. Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY6YDTY.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Masterplan Aachen*2030/Neuaufstellung Flächennutzungsplan:
Am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030, zur Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungskriterien in der Bauleitplanung (gem. § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) beschlossen.
Die Neuaufstellung des Landschaftsplanes ist darin als wichtige Aufgabe zur Entwicklung eines modernen Zielkonzeptes für den Naturhaushalt und angepasster Schutzgebietsausweisungen nach heutigen Wertigkeiten manifestiert.
Zur Erhaltung einer nachhaltigen Stadtentwicklung werden im Masterplan Aachen*2030 durch die Handlungsfelder 7. (Freiraum) und 8. (Natur und Umwelt) der Schutz und die Fortentwicklung der Freiräume in der Stadt in ihren Funktionen und Qualitäten sowie die Erhaltung des natürlichen Kapitals, die Entwicklung ökologisch tragfähiger Siedlungsräume und die Vernetzung intakter Landschaftsräume gefordert.
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Hinsichtlich neuer Anpassungserfordernisse, z. B. im Zuge der EU- Agrarreform, der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, des Ausbaus Erneuerbarer Energien oder des Klimawandels ergeben sich für die Landschaftsplanung neue Herausforderungen, denen im Zuge einer Neuaufstellung des Landschaftsplanes Rechnung getragen werden soll.
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Landschaftsplan:
Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können (§ 9 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Gemäß § 16 Abs. 2 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) ist der Landschaftsplan durch den Träger der Landschaftsplanung (Stadt Aachen) als Satzung zu beschließen.
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Der derzeit gültige Landschaftsplan der Stadt Aachen erlangte am 17.8.1988 seine Rechtskraft. Die rechtliche Grundlage bildete zum damaligen Zeitpunkt das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.1980 mit seinen rechtskräftigen Änderungen.
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Neben den bis 2014 erfolgten Anpassungen durch die Überlagerung von Bebauungsplänen gemäß § 29 Abs. 4 LG NW wurden 4 Änderungsverfahren zur Rechtskraft gebracht.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen umfasst gem. § 16 Abs. 1 Satz 3 LG NW den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts (vgl. § 35 BauGB) mit ca. 115 km² (von 160,84 km² Gesamtfläche des Stadtgebietes). Eine Auswahl statistischer Daten zur Flächennutzung und zu Schutzgebieten im Stadtgebiet zeigt Abbildung 1. Weitere, umfangreiche statistische Daten fasst das Statistische Jahrbuch der Stadt Aachen im Internet unter folgendem Link abrufbar zusammen:
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Referenznummer: B03/30-2014/631
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aachen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind von allen Bewerbern vorzulegen:
1) Formblatt 1 – Angaben zum Bewerber/Leistungserbringung,
2) Formblatt 2 – Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 4 VOF nicht vorliegen,
3) Formblatt 3 – Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 5 Abs. 4 VOF,
4) Formblatt 4 – Der Bieter/die Bietergemeinschaft oder mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in den landschaftsplanerischen Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 23 HOAI (2013) oder entsprechender älterer Fassungen bzw. nach vergleichbarer Vorschrift nachweisen.
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Erfahrung in der Steuerung, dem Management und der Bearbeitung von Bauleitplänen nach BauGB und konzeptionellen Planungen wie auch in der Analyse, Planung und Steuerung von Projekten in Naturschutz und Landschaftspflege wird bewertet. Erfahrungen in der Aufstellung- und oder Änderung von Landschaftsplänen (insbesondere in NRW gemäß Landschaftsgesetz (LG NW) und den entsprechenden Durchführungsverordnungen), sowie in der Durchführung von strategischen Umweltprüfungen gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sind Gegenstand der Bewertung.
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Erfahrung in Abwägungsvorgängen bei Planungsverfahren wird vorausgesetzt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft oder mind. ein Mitglied des Bieters/der Bietergemeinschaft muss Berufserfahrung in Abwägungsvorgängen bei Planungsverfahren vorweisen. Spezielle Erfahrungen bei Abwägungsprozessen in der Landschaftsplanung fließen in die Bewertung ein.
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Die Nachweise zu oben genannten Berufserfahrungen sind durch eine Referenzliste entsprechend Formblatt 4 des Teilnahmeantrags zu erbringen. In die Bewertung des Erfahrungsumfangs fließen Gemeindegröße, Anzahl und Umfang der Referenzprojekte ein.
5) Formblatt 5 – Sonstige Erklärungen.
6) Zusätzlich sollen die Nachweise für alle geforderten Bewertungskriterien (s. Anhang A.I):
— Fachliche Qualifikation des Projektleiters und des Projektteams,
— Erfahrung in der Steuerung, dem Management und der Bearbeitung von Bauleitplänen nach BauGB und konzeptionellen Planungen,
— Erfahrung in der Aufstellung/Änderungen von Landschaftsplänen,
— Erfahrung in der Analyse, Planung und Steuerung von Projekten in Naturschutz und Landschaftspflege,
— Strategischen Umweltprüfung (SUP),
— Landschafts-und Umweltrecht NRW,
— Abwägung,
— Öffentlichkeitsbeteiligung,
— gebietsübergreifende Beteiligungsprozesse und
— Sprachkompetenz
in Form von maximal vier ausgewählten Referenzprojekten (bei Bietergemeinschaften: von allen Mitgliedern gemeinsam), dargestellt auf je maximal 3 DIN A 3 Blättern mit Text und Bild, erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Mindeststandards: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (ArGe) mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie gesamtschuldnerischer Haftung in der Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. §§ 705 ff. BGB.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
a) natürliche Personen, die gemäß der rechtsvorschrift Ihres Heimatlandes am tage der bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist;
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b) Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person und der verantwortlichen Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt;
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c) Bietergemeinschaften (ArGe), bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Bietergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) sind mit Bewerbung zum Verfahren anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Soweit mehr Teilnahmeanträge eingehen, werden mind. 3 Teilnehmer, max. jedoch 5 Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewertungsmatrix zur Ermittlung dieser max. 5 Teilnehmer ist dem Expose zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rack
Name: Zentrale Vergabestelle der Stadt Aachen B03/30
Postanschrift: Lagerhausstr. 20
Kontaktperson: Zimmer 219
Telefon: +49 2414326032 📞
Fax: +49 24114326098 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B03/30-2014/631
Zusätzliche Informationen
Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
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Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich, per Fax oder E-Mail spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen! Ansonsten bleibt die Anfrage unberücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY6YDTY.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach §§ 107 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 107 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Vergabestelle der Stadt Aachen
Postanschrift: Lagerhausstr. 20
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52064
Telefon: +49 2414326030 📞
Fax: +49 2414326098 📠
Quelle: OJS 2014/S 197-348389 (2014-10-09)