Die Handwerkskammer für Schwaben beabsichtigt, auf dem Gelände der HWK am nördlichen Rand des Siebentischwaldes in Augsburg ein Berufsbildungs- und Technologiezentrum und ein Verwaltungsgebäude zu errichten. Das BTZ (Bauabschnitte 1 und 2) umfasst Werkstätten für den praktischen Unterricht der Fachbereiche Metall, Landtechnik. Schweißerei, Maler, Elektro, CNC und Zerspannung. Die auf dem Baugrundstück befindlichen Werkstätten und das Verwaltungsgebäude werden abgebrochen. Die Baumaßnahme muss bei Aufrechterhaltung des Betriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt werden. Die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 13 000 m². Bei der Realisierung wird auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit bei den Herstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten großer Wert gelegt. Die Handwerkskammer für Schwaben hat einen Realisierungswettbewerb für die Gebäude- und Freianlagenplanung durchgeführt und dem mit dem 1. Preis ausgezeichneten Büro Birk und Heilmeier Architekten aus Stuttgart die weiteren Planungsleistungen übertragen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Projektsteuerung, im Wesentlichen die Handlungsbereiche A-E, Projektstufen 3-5, in Stufe 3 und 4 sind jeweils 70 % der Leistungen noch zu erbringen. Die Beauftragung erfolgt für die Bauabschnitte 1 und 2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-14.
Auftragsbekanntmachung (2014-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bauwesen
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: HWK Handwerkskammer für Schwaben
Postanschrift: Siebentischstraße 52-58
Postleitzahl: 86161
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hwk-schwaben.de🌏
E-Mail: pernd@hwk-schwaben.de📧
Telefon: +49 82132591203📞
Fax: +49 821325921479 📠
A) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgeführt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind und weitere Formulare können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1) angefordert werden;
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der angegeben Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen;
c) Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Erklärungen jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgeben und geforderte Nachweise jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen;
d) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
e) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst spiralgeheftet einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt;
f) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Bewerbungsbogen;
g) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
h) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen;
i) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
j) Wie in II.1.5) erwähnt, wurden beim ausgeschriebenen Projekt bereits Leistungen durch 2 Projektsteuerungsbüros erbracht. Diese Büros werden sich voraussichtlich ebenfalls bei der Ausschreibung beteiligen und gelten somit als vorbefasste Teilnehmer. Sollten diese Büros zur Vergabeverhandlung geladen werden, so werden den weiteren Teilnehmern Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt, um alle Teilnehmer der Vergabeverhandlung auf denselben Kenntnisstand zu bringen.
A) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgeführt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind und weitere Formulare können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1) angefordert werden;
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der angegeben Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen;
c) Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Erklärungen jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgeben und geforderte Nachweise jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen;
d) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
e) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst spiralgeheftet einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt;
f) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Bewerbungsbogen;
g) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
h) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen;
i) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
j) Wie in II.1.5) erwähnt, wurden beim ausgeschriebenen Projekt bereits Leistungen durch 2 Projektsteuerungsbüros erbracht. Diese Büros werden sich voraussichtlich ebenfalls bei der Ausschreibung beteiligen und gelten somit als vorbefasste Teilnehmer. Sollten diese Büros zur Vergabeverhandlung geladen werden, so werden den weiteren Teilnehmern Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt, um alle Teilnehmer der Vergabeverhandlung auf denselben Kenntnisstand zu bringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Handwerkskammer für Schwaben beabsichtigt, auf dem Gelände der HWK am nördlichen Rand des Siebentischwaldes in Augsburg ein Berufsbildungs- und Technologiezentrum und ein Verwaltungsgebäude zu errichten. Das BTZ (Bauabschnitte 1 und 2) umfasst Werkstätten für den praktischen Unterricht der Fachbereiche Metall, Landtechnik. Schweißerei, Maler, Elektro, CNC und Zerspannung. Die auf dem Baugrundstück befindlichen Werkstätten und das Verwaltungsgebäude werden abgebrochen. Die Baumaßnahme muss bei Aufrechterhaltung des Betriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt werden. Die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 13 000 m².
Die Handwerkskammer für Schwaben beabsichtigt, auf dem Gelände der HWK am nördlichen Rand des Siebentischwaldes in Augsburg ein Berufsbildungs- und Technologiezentrum und ein Verwaltungsgebäude zu errichten. Das BTZ (Bauabschnitte 1 und 2) umfasst Werkstätten für den praktischen Unterricht der Fachbereiche Metall, Landtechnik. Schweißerei, Maler, Elektro, CNC und Zerspannung. Die auf dem Baugrundstück befindlichen Werkstätten und das Verwaltungsgebäude werden abgebrochen. Die Baumaßnahme muss bei Aufrechterhaltung des Betriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt werden. Die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 13 000 m².
Bei der Realisierung wird auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit bei den Herstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten großer Wert gelegt.
Die Handwerkskammer für Schwaben hat einen Realisierungswettbewerb für die Gebäude- und Freianlagenplanung durchgeführt und dem mit dem 1. Preis ausgezeichneten Büro Birk und Heilmeier Architekten aus Stuttgart die weiteren Planungsleistungen übertragen.
Die Handwerkskammer für Schwaben hat einen Realisierungswettbewerb für die Gebäude- und Freianlagenplanung durchgeführt und dem mit dem 1. Preis ausgezeichneten Büro Birk und Heilmeier Architekten aus Stuttgart die weiteren Planungsleistungen übertragen.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Projektsteuerung, im Wesentlichen die Handlungsbereiche A-E, Projektstufen 3-5, in Stufe 3 und 4 sind jeweils 70 % der Leistungen noch zu erbringen. Die Beauftragung erfolgt für die Bauabschnitte 1 und 2.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Projektsteuerung, im Wesentlichen die Handlungsbereiche A-E, Projektstufen 3-5, in Stufe 3 und 4 sind jeweils 70 % der Leistungen noch zu erbringen. Die Beauftragung erfolgt für die Bauabschnitte 1 und 2.
Dauer: 66 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmenrs ist die Baustelle, soweit die LEistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 Buchst. a-g sowie Abs. 9 Buchstabe a-e VOF;
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Eigenerklärung über den Umsatz (EUR netto, ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers bzw. des Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers für Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die angegebenen Beträge werden je Bewerbung in Summe gewertet und über die abgefragten Jahre gemittelt. Eine entsprechende Erklärung über den Umsatz wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Eigenerklärung über den Umsatz (EUR netto, ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers bzw. des Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers für Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die angegebenen Beträge werden je Bewerbung in Summe gewertet und über die abgefragten Jahre gemittelt. Eine entsprechende Erklärung über den Umsatz wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet.
b) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Referenzliste (auf Formblatt) mit max. 6 vergleichbaren Projekten, mit Angabe von Objektbezeichnungen, Bauherr, Leistungszeit, Leistungsbild, ausgeführte Projektstufen, Herstellungskosten der Baumaßnahme;
b) Präsentation von maximal 3 mit der Aufgabe vergleichbaren Referenzprojekten aus o. g. Liste auf insgesamt max. 6 Seiten DIN A4. Die Präsentationen sollen insbesondere die eigenen Leistungen im Bereich der Projektsteuerung darstellen;
c) Erfahrungen im nachhaltigen Bauen (siehe Teilnahmeantrag).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstatt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen wurde, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die mind. doppelte Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate, gerechnet vom Tag dieser Bekanntmachung an sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein diesbezüglicher Versicherungsnachweis bzw. Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstatt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen wurde, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die mind. doppelte Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate, gerechnet vom Tag dieser Bekanntmachung an sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein diesbezüglicher Versicherungsnachweis bzw. Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Auftrag kann an Einzelbüros oder an Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufzeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Bewerbergemeinschaften müssen geforderte Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftrag kann an Einzelbüros oder an Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufzeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Bewerbergemeinschaften müssen geforderte Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007 berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007 berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
3-fach: Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung vergleichbarer Bauvorhaben 2-fach: Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte hinsichtlich der Anforderungen und Komplexität. 1-fach: Höhe des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 1-fach: Größe der eingereichten Referenzprojekte (Herstellungskosten); 2-fach: Erfahrungen im nachhaltigen Bauen; Zur Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0-10 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung.
3-fach: Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung vergleichbarer Bauvorhaben 2-fach: Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte hinsichtlich der Anforderungen und Komplexität. 1-fach: Höhe des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 1-fach: Größe der eingereichten Referenzprojekte (Herstellungskosten); 2-fach: Erfahrungen im nachhaltigen Bauen; Zur Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0-10 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peter Ernd
Name: WipflerPLAN-Köpf Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Fraunhoferstraße 22
Postort: Planegg
Postleitzahl: 82152
Kontaktperson: WipflerPLAN-Köpf Planungsgesellschaft mbH
Herrn Roland Kindelbacher, Dipl. Ing. (FH), M. Eng
Telefon: +49 89561511📞
E-Mail: info-muc@wipflerplan.de📧
Fax: +49 89561555 📠
URL der Dokumente: http://www.wipflerplan.de🌏
Postanschrift: Planegg
URL der Teilnahme: http://www.wipflerplan.de🌏
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de📧
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-04 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 666-107916
Zusätzliche Informationen
A) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgeführt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind und weitere Formulare können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1) angefordert werden;
A) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgeführt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind und weitere Formulare können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1) angefordert werden;
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der angegeben Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen;
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der angegeben Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen;
c) Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Erklärungen jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgeben und geforderte Nachweise jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen;
d) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
e) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst spiralgeheftet einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt;
f) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Bewerbungsbogen;
g) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
h) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen;
i) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
j) Wie in II.1.5) erwähnt, wurden beim ausgeschriebenen Projekt bereits Leistungen durch 2 Projektsteuerungsbüros erbracht. Diese Büros werden sich voraussichtlich ebenfalls bei der Ausschreibung beteiligen und gelten somit als vorbefasste Teilnehmer. Sollten diese Büros zur Vergabeverhandlung geladen werden, so werden den weiteren Teilnehmern Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt, um alle Teilnehmer der Vergabeverhandlung auf denselben Kenntnisstand zu bringen.
j) Wie in II.1.5) erwähnt, wurden beim ausgeschriebenen Projekt bereits Leistungen durch 2 Projektsteuerungsbüros erbracht. Diese Büros werden sich voraussichtlich ebenfalls bei der Ausschreibung beteiligen und gelten somit als vorbefasste Teilnehmer. Sollten diese Büros zur Vergabeverhandlung geladen werden, so werden den weiteren Teilnehmern Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt, um alle Teilnehmer der Vergabeverhandlung auf denselben Kenntnisstand zu bringen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921760📞
Fax: +49 8921762914 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§107 Abs. 3 GWB).
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Wenn der Auftraggeber die vorliegende Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Wenn der Auftraggeber die vorliegende Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 222-392705 (2014-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
A) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgeführt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind und weitere Formulare können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1) angefordert werden;
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der angegeben Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen;
c) Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Erklärungen jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgeben und geforderte Nachweise jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen;
d) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
e) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst spiralgeheftet einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt;
f) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Bewerbungsbogen;
g) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
h) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen;
i) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
j) Wie in II.1.5) erwähnt, wurden beim ausgeschriebenen Projekt bereits Leistungen durch zwei Projektsteuerungsbüros erbracht. Diese Büros werden sich voraussichtlich ebenfalls bei der Ausschreibung beteiligen und gelten somit als vorbefasste Teilnehmer. Sollten diese Büros zur Vergabeverhandlung geladen werden, so werden den weiteren Teilnehmern Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt, um alle Teilnehmer der Vergabeverhandlung auf denselben Kenntnisstand zu bringen.
A) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgeführt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind und weitere Formulare können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1) angefordert werden;
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der angegeben Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen;
c) Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Erklärungen jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgeben und geforderte Nachweise jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen;
d) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
e) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst spiralgeheftet einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt;
f) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Bewerbungsbogen;
g) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
h) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen;
i) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
j) Wie in II.1.5) erwähnt, wurden beim ausgeschriebenen Projekt bereits Leistungen durch zwei Projektsteuerungsbüros erbracht. Diese Büros werden sich voraussichtlich ebenfalls bei der Ausschreibung beteiligen und gelten somit als vorbefasste Teilnehmer. Sollten diese Büros zur Vergabeverhandlung geladen werden, so werden den weiteren Teilnehmern Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt, um alle Teilnehmer der Vergabeverhandlung auf denselben Kenntnisstand zu bringen.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragsnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Büropräsentation/Gesamteindruck (1)
2. Projektteam/Projektbearbeitung (3)
3. Arbeitsweise/Methodik (3)
4. Einhaltung Kosten und Termin (2)
5. Methodik Sicherung Nachhaltigkeit und niedrige Lebenszykluskosten (3)
6. Honorarangebot (3)
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 66-107916
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).