Die Johannes Gutenberg-Universität (JGU) plant, einen Neubau der Biologie auf ihrem Campus zu errichten. Das Gebäude ist als Forschungsbau und nicht als Lehrgebäude konzipiert und enthält neben den Laborbereichen (S1 und S2) eine Tierhaltung, studentische Arbeitsbereiche Büros und einen Hörsaal. Als Nutzfläche (NF 1-6, bzw. HNF) sind für den 1. BA ca. 4 200 m² vorgesehen. Die NF 3 (Laborflächen) beträgt etwa 50 %. Das Flächenprogramm soll nach Möglichkeit auf 4 Vollgeschossen und einem Untergeschoss realisiert werden. Als Baugrundstück ist das unbebaute Grundstück zwischen dem Botanischen Garten und dem Gebäude ZVTE bzw. zwischen Dalheimer-Weg und Hans-Dieter-Hüsch-Weg vorgesehen. Die städtebauliche Leitidee ist dabei die Ausbildung der Universität zu einem urbanen Stadtquartier für Lehre und Forschung. Auf dem Grundstück soll zukünftig eine Erweiterung des Neubaus Biologie als zweiter Bauabschnitt von gleicher Größe realisiert werden können. Der Auftraggeber schreibt die Planung sowie die schlüsselfertige Errichtung des Forschungsneubaus einschließlich Außenanlagen an einen Generalunternehmer (GU) auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbe-schreibung (FLB) aus. Die Planungsleistung des Auftragnehmers (AN = GU) umfassen alle Planungs-, Gutachter- und Beraterleistungen, die für die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes auf Grundlage der in der Ausschreibung beschriebenen Schnittstellen erforderlich sind, das heißt insbesondere die erforderlichen Planungsleistungen inklusive Genehmigungsplanung, alle ergänzenden Fachplanungen, Berechnungen und Gutachten bis zur Ausführungsreife, die Werk- und Montageplanung und die Revisionsplanung über alle notwendigen Gewerke. Die FLB berücksichtigt sowohl das mit dem Nutzer abgestimmte Raumprogramm als auch Planungsüberlegungen, welche die besonderen Nutzerwünsche berücksichtigen. Der Auftraggeber beabsichtigt, hinsichtlich des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung sowie wesentlicher bauordnungsrechtlicher Rahmenbedingungen kurzfristig eine Bauvoranfrage zu stellen. Das Projekt hat eine Budgetobergrenze von 30 900 000 EUR brutto (KGR 200-600). Der Auftraggeber behält sich daher insbesondere eine Aufhebung der Ausschreibung für den Fall der Unwirtschaftlichkeit der eingegangenen Angebote vor. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden an die qualifizierten Bewerber ausführliche Informationen in den Verdingungsunterlagen versandt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-06.
Auftragsbekanntmachung (2014-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Menge oder Umfang:
Größe des Bauvorhabens: BRI ca. 44 000 m³, BGF ca. 10 300 m², NF 1-9 ca. 9 300 m², Grundstück ca. 7 000 m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Postanschrift: Ackermannweg 7-11
Postleitzahl: 55128
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://uni-mainz.de🌏
E-Mail: vergabestelle.biologie@uni-mainz.de📧
Telefon: +49 61313926018📞
Fax: +49 61313920962 📠
Teilnahmeunterlagen können unter folgender E-Mail Adresse: vergabestelle.biologie@uni-mainz.de angefragt werden. Der Teilnahmeantrag kann dann per versandten link abgerufen werden. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDEYYQY.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Teilnahmeunterlagen können unter folgender E-Mail Adresse: vergabestelle.biologie@uni-mainz.de angefragt werden. Der Teilnahmeantrag kann dann per versandten link abgerufen werden. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDEYYQY.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Johannes Gutenberg-Universität (JGU) plant, einen Neubau der Biologie auf ihrem Campus zu errichten. Das Gebäude ist als Forschungsbau und nicht als Lehrgebäude konzipiert und enthält neben den Laborbereichen (S1 und S2) eine Tierhaltung, studentische Arbeitsbereiche Büros und einen Hörsaal. Als Nutzfläche (NF 1-6, bzw. HNF) sind für den 1. BA ca. 4 200 m² vorgesehen. Die NF 3 (Laborflächen) beträgt etwa 50 %. Das Flächenprogramm soll nach Möglichkeit auf 4 Vollgeschossen und einem Untergeschoss realisiert werden.
Die Johannes Gutenberg-Universität (JGU) plant, einen Neubau der Biologie auf ihrem Campus zu errichten. Das Gebäude ist als Forschungsbau und nicht als Lehrgebäude konzipiert und enthält neben den Laborbereichen (S1 und S2) eine Tierhaltung, studentische Arbeitsbereiche Büros und einen Hörsaal. Als Nutzfläche (NF 1-6, bzw. HNF) sind für den 1. BA ca. 4 200 m² vorgesehen. Die NF 3 (Laborflächen) beträgt etwa 50 %. Das Flächenprogramm soll nach Möglichkeit auf 4 Vollgeschossen und einem Untergeschoss realisiert werden.
Als Baugrundstück ist das unbebaute Grundstück zwischen dem Botanischen Garten und dem Gebäude ZVTE bzw. zwischen Dalheimer-Weg und Hans-Dieter-Hüsch-Weg vorgesehen. Die städtebauliche Leitidee ist dabei die Ausbildung der Universität zu einem urbanen Stadtquartier für Lehre und Forschung. Auf dem Grundstück soll zukünftig eine Erweiterung des Neubaus Biologie als zweiter Bauabschnitt von gleicher Größe realisiert werden können.
Als Baugrundstück ist das unbebaute Grundstück zwischen dem Botanischen Garten und dem Gebäude ZVTE bzw. zwischen Dalheimer-Weg und Hans-Dieter-Hüsch-Weg vorgesehen. Die städtebauliche Leitidee ist dabei die Ausbildung der Universität zu einem urbanen Stadtquartier für Lehre und Forschung. Auf dem Grundstück soll zukünftig eine Erweiterung des Neubaus Biologie als zweiter Bauabschnitt von gleicher Größe realisiert werden können.
Der Auftraggeber schreibt die Planung sowie die schlüsselfertige Errichtung des Forschungsneubaus einschließlich Außenanlagen an einen Generalunternehmer (GU) auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbe-schreibung (FLB) aus. Die Planungsleistung des Auftragnehmers (AN = GU) umfassen alle Planungs-, Gutachter- und Beraterleistungen, die für die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes auf Grundlage der in der Ausschreibung beschriebenen Schnittstellen erforderlich sind, das heißt insbesondere die erforderlichen Planungsleistungen inklusive Genehmigungsplanung, alle ergänzenden Fachplanungen, Berechnungen und Gutachten bis zur Ausführungsreife, die Werk- und Montageplanung und die Revisionsplanung über alle notwendigen Gewerke.
Der Auftraggeber schreibt die Planung sowie die schlüsselfertige Errichtung des Forschungsneubaus einschließlich Außenanlagen an einen Generalunternehmer (GU) auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbe-schreibung (FLB) aus. Die Planungsleistung des Auftragnehmers (AN = GU) umfassen alle Planungs-, Gutachter- und Beraterleistungen, die für die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes auf Grundlage der in der Ausschreibung beschriebenen Schnittstellen erforderlich sind, das heißt insbesondere die erforderlichen Planungsleistungen inklusive Genehmigungsplanung, alle ergänzenden Fachplanungen, Berechnungen und Gutachten bis zur Ausführungsreife, die Werk- und Montageplanung und die Revisionsplanung über alle notwendigen Gewerke.
Die FLB berücksichtigt sowohl das mit dem Nutzer abgestimmte Raumprogramm als auch Planungsüberlegungen, welche die besonderen Nutzerwünsche berücksichtigen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, hinsichtlich des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung sowie wesentlicher bauordnungsrechtlicher Rahmenbedingungen kurzfristig eine Bauvoranfrage zu stellen.
Das Projekt hat eine Budgetobergrenze von 30 900 000 EUR brutto (KGR 200-600). Der Auftraggeber behält sich daher insbesondere eine Aufhebung der Ausschreibung für den Fall der Unwirtschaftlichkeit der eingegangenen Angebote vor.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden an die qualifizierten Bewerber ausführliche Informationen in den Verdingungsunterlagen versandt.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Nähere Angaben in den Verdingungsunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die präqualifizierten Bieter versandt werden.
Dauer: 27 Monate
Referenznummer: 212596.15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universität Mainz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben - mit Ausnahme der unter Ziff. III.2.3) geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen.
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit Ihrer Bewerbung einreichen:
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit Ihrer Bewerbung einreichen:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 6 Monate,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zust. Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 6 Monate.
Außerdem haben sie folgende Erklärungen abzugeben:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG, Abs.…
… 3, Nr. 2, Buchstaben e) bis f) und h) bis i) VOB A vorliegen. (Insolvenz, Liquidation, Zahlung von Steuer und Abgaben, Mitglied Berufsgenossenschaft),
… 4, Nr. 1, Buchstaben a) bis h) VOB A vorliegen. (rechtskräftiger Verstoß gegen StGB, IntBestG, MOG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz des Unternehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen gemäß § 6 EG, Abs. 3, Nr. 2 a) VOB/A. Der Nachweis ist zu führen durch die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierter Jahresabschlüsse oder entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz des Unternehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen gemäß § 6 EG, Abs. 3, Nr. 2 a) VOB/A. Der Nachweis ist zu führen durch die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierter Jahresabschlüsse oder entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen.
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal gemäß § 6 EG, Abs. 3, Nr. 2 c) VOB/A.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen (Anlage 1) nachzuweisen. Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der Projekte, den wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen.
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen (Anlage 1) nachzuweisen. Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der Projekte, den wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen.
Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern (Anlage 1 und 2) nachzuweisen. Referenzen, die nicht auf diesen Formblättern eingereicht werden, werden nicht gewertet. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mindestens einem und höchstens sechs weiteren A4-Blättern näher zu erläutern.
Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern (Anlage 1 und 2) nachzuweisen. Referenzen, die nicht auf diesen Formblättern eingereicht werden, werden nicht gewertet. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mindestens einem und höchstens sechs weiteren A4-Blättern näher zu erläutern.
I. Vom Bewerber sind mindestens drei Referenzen einzureichen.
II. Von den vom Bewerber angegebenen Fachplanern der Leistungsbilder
— Objektplanung (§ 34 HOAI),
— Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, ALG 1-8),
— Laborplanung (§ 55 HOAI, ALG 7),
— Tragwerksplanung (§ 51 HOAI),
— Freianlagenplanung (§ 39 HOAI)
ist jeweils mindestens eine Referenz einzureichen. Es ist mindestens eine Referenz je Leistungsbild einzureichen, auch wenn mehre Leistungsbilder von einem Nachunternehmer erbracht werden sollen.
Die Referenzen sollen mit den hier geforderten Aufgaben vergleichbar sein. Bei Bietergemeinschaften ist das jeweilige Mitglied den Leistungen eindeutig zuzuordnen.
Mindeststandards:
Der Projektleiter muss mindestens 7 Jahre Berufserfahrung haben. Dies ist durch die Vorlage eines entsprechenden Lebenslaufs nachzuweisen.
Folgende Anforderungen müssen die Referenzobjekte mindestens erfüllen, damit die Eignung für die anstehende Bauaufgabe nachgewiesen ist:
Für den Bewerber sind die nachfolgenden Anforderungen a) und b) in allen Referenzen nachzuweisen:
— Alle angegebenen Referenzen müssen im Zeitraum 1.9.2008 bis 31.8.2014 fertig gestellt und abgenommen worden sein.
— Der Bewerber oder ein ARGE-Partner waren Generalunternehmer für das Projekt in allen Referenzen.
Für den Bewerber bzw. Generalunternehmer sind die nachfolgenden Anforderungen c) bis e) in mindestens einer Referenz nachzuweisen:
— Baukosten (KGR 200-600) mind. 20 000 000 EUR brutto, nachgewiesen in mindestens einer der angegebenen Referenzen,
— BGF a mind. 7 000 m², nachgewiesen in mindestens einer der angegebenen Referenzen,
— Mindestens eine Referenzprojekt, muss in der Genehmigungs- und Ausführungsplanung (Leistungsphase 4 und 5 HOAI) mindestens in den Leistungsbildern,
— Objektplanung gem. § 34 HOAI,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI,
— Technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI sowie in der
— Bauleitung und
— Bauausführung bearbeitet worden sein.
Für die Fachplaner der Leistungsbilder Objektplanung, Technischen Ausrüstung, Laborplanung, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung ist die nachfolgenden Anforderungen f) in allen Referenzen nachzuweisen:
— Alle angegebenen Referenzen müssen im Zeitraum 1.9.2008 bis 31.8.2014 fertig gestellt worden sein (Abnahme).
Für die Fachplaner der Leistungsbilder Objektplanung, Technischen Ausrüstung, Laborplanung und Tragwerksplanung sind die nachfolgenden Anforderungen g) bis k) in mindestens einer Referenz nachzuweisen:
— Für den vorgesehenen Fachplaner für das Leistungsbild…
… Objektplanung ist mindestens eine Referenz für ein Laborgebäude nachzuweisen, das mehr als 750 m² Nutzfläche Labor (NF 3 DIN 277) hat und mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
… Technische Ausrüstung der Anlagen-gruppen 1 bis 3 und 8 (HLSK und GA/MSR) ist mindestens eine Referenz für ein Laborgebäude nachzuweisen, das mehr als 750 m² Nutzfläche Labor (NF 3 DIN 277) hat und mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
… Technische Ausrüstung der Anlagen-gruppen 4 bis 6 (Elektro) ist mindestens eine Referenz für ein Laborgebäude nachzuweisen, das mehr als 750 m² Nutzfläche Labor (NF 3 DIN 277) hat und mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
Hinweis: Wenn der Bewerber für alle Anlagen-gruppen der Technischen Ausrüstung nur einen Fachplaner vorsieht, kann anstatt der beiden Referenzen h) und i) auch nur eine Referenz mit den genannten Anforderungen vorgelegt wer-den, wenn diese alle Anlagengruppen beinhaltet.
Hinweis: Wenn der Bewerber für alle Anlagen-gruppen der Technischen Ausrüstung nur einen Fachplaner vorsieht, kann anstatt der beiden Referenzen h) und i) auch nur eine Referenz mit den genannten Anforderungen vorgelegt wer-den, wenn diese alle Anlagengruppen beinhaltet.
— Für den vorgesehenen Fachplaner für das Leistungsbild…
… Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 7 (Laboreinrichtungsplanung) ist mindestens eine Referenz für ein Laborgebäude nachzuweisen, dass mehr als 400 m² Nutzfläche Labor (NF 3 DIN 277) hat und mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
… Tragwerksplanung ist mindestens ei-ne Referenz für ein vergleichbares Gebäude mit Baukosten (KGR 200-600) von mind. 20.000.000 EUR brutto nachzuweisen, dass mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheiten für Vertragserfüllung und Mängelansprüche.
Details werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bewerber/Bieter übermittelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung nach Zahlungsplan (Meilensteinplan) auf Basis des jeweiligen Leistungsstandes.
Details werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bewerber/Bieter übermittelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, in welcher alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen sind und in der ein für die Durchführung der Ausschreibung rechtskräftig bevollmächtigter Vertreter zu benennen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, in welcher alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen sind und in der ein für die Durchführung der Ausschreibung rechtskräftig bevollmächtigter Vertreter zu benennen ist.
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch in der Angebots- und Verhandlungsphase einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften besteht. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z. B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch in der Angebots- und Verhandlungsphase einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften besteht. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z. B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft kann nur im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen erfolgen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Sofern Planungsleistungen erbracht werden: Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Sofern Planungsleistungen erbracht werden: Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Folgende Kriterien sind für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern ausschlaggebend. Es werden ausschließlich Referenzen des Bewerbers bzw. Generalunternehmers und der Fachplaner für selbst erbrachte Leistungen gewertet:
Für den Bewerber bzw. Generalunternehmer. Je Kriterium I, II, III werden maximal 3 Referenzen gewertet.
I. Schlüsselfertige Planung und Ausführung eines vergleichbaren Gebäudes als Generalunternehmer mit Leistungen mindestens analog den Leistungsbildern.
— Objektplanung gemäß § 34 HOAI,
— Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI,
— Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI.
1. Vergleichbarkeit der Referenz 0-10 Punkte.
2. Planung auf Basis einer FLB ab LP 4 HOAI und höher 5 Punkte oder Planung auf Basis einer FLB ab LP 2 und/oder 3 HOAI und höher (also mindestens LP 3 + 4 + 5 HOAI) 10 Punkte.
3. Baukosten 0 bis 15 000 000 EUR brutto (KGR 200-600) 0 Punkte oder
Baukosten über 15 bis 25 000 000 EUR brutto (KGR 200-600) 5 Punkte oder
Baukosten über 25 000 000 EUR brutto (KGR 200-600) 10 Punkte
Die Punkte 1.-3. werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 30 Punkte, für 3 Referenzen 90 Punkte. Referenzen ohne Planungsanteil mindestens LP5 analog HOAI werden nicht gewertet.
II. Schlüsselfertige Ausführung von komplexen Forschungs- oder Produktionsgebäuden mit chemischen, biologischen oder medizintechnischen Laboren.
1. Je Referenz mit NF Labor mehr als 1 000 m² (NF 3 DIN 277) 10 Punkte.
2. Wenn die Referenz Tierhaltungsräume und Labore beinhaltet 10 Punkte.
3. Wenn die Referenz Labore mit Schutzstufe S2 oder höher beinhaltet 10 Punkte.
Die Punkte 1.-3. werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 30 Punkte, für 3 Referenzen 90 Punkte.
III. Für den Projektleiter erfolgt die Wertung wie folgt:
1. Erfahrung in einem GU-Projekt in leitender Position 5 Punkte.
2. Planung und Bauleitung/Objektüberwachung auf Basis einer FLB mindestens LP 4 und 5 HOAI in einem GU-Projekt 5 Punkte.
3. Projekt hat Laborflächen mindestens 400 m² (NF 3 DIN 277) 5 Punkte.
Die Punkte 1.-3. werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 15 Punkte, für 3 Referenzen 45 Punkte.
Für den Generalunternehmer insgesamt können max. 225 Punkte erreicht werden.
Für die Fachplaner der Leistungsbilder Objektplanung, Technischen Ausrüstung (mindestens ALG 1-3 und 7-8) und Laborplanung. Je Kriterium und Leistungsbild werden maximal 3 Referenzen gewertet. Die Punkt werden je Leistungsbild und Referenz vergeben.
IV. Planung und Objektüberwachung Forschungs- oder Produktionsgebäude mit biologischen, chemischen oder medizintechnischen Laboren (Die Punkte werden addiert).
1. Wenn das Labor Schutzstufe S2 oder höher hat 5 Punkte,
2. Wenn die Referenz Flächen für Tierhaltung beinhaltet 5 Punkte,
3. Wenn das Labor ein biologisches Labor ist 3 Punkte,
4. Wenn die Laborfläche mindestens 1 000 m² (NF 3 DIN 277)
beträgt 2 Punkte.
Die Punkte 1.-3. werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 15 Punkte und für alle Fachplaner insgesamt 135 Punkte.
Hinweise für die Wertung der Referenzen des Generalunternehmers und der Fachplaner:
— Wertbar sind ausschließlich Referenzen, die die Mindeststandards der Eignungskriterien a), b) und c) der Ziffer III.2.3) (für den Generalunternehmer) bzw. f) der Ziffer III.2.3) (für die Fachplaner) erfüllen.
— Die Referenzen sollen mit den hier geforderten Aufgaben vergleichbar sein.
— Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollten, hat er für sich und jeden Fachplaner jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
— Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollten, hat er für sich und jeden Fachplaner jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
— Die Referenzen sind mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen.
— Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Abteilung Immobilien, 55128 Mainz
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 212596.15
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeunterlagen können unter folgender E-Mail Adresse: vergabestelle.biologie@uni-mainz.de angefragt werden. Der Teilnahmeantrag kann dann per versandten link abgerufen werden. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden.
Teilnahmeunterlagen können unter folgender E-Mail Adresse: vergabestelle.biologie@uni-mainz.de angefragt werden. Der Teilnahmeantrag kann dann per versandten link abgerufen werden. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDEYYQY.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.