Neubau der BAB A 26 Stade – Hamburg; 1.-3. Bauabschnitt: Vergabe der hydrogeologischen Beratungsleistungen/Wassermanagement

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Stade

Maßnahme: Neubau der BAB A 26 Stade – Hamburg; 1.-3. Bauabschnitt.
Beschreibung: Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland baut das Land Niedersachsen, vertreten durch den regionalen Geschäftsbereich Stade der niedersächsichen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die BAB 26 von Stade nach Hamburg.
Die Autobahn verläuft durch die umweltfachlich sensiblen Gebiete Obstanbaugebiet „Altes Land“ und das FFH-Gebiet „Moore bei Buxtehude“.
Aufgrund der Untergrundverhältnisse mit mehreren Metern mächtigen Torf- und Kleischichten ist die Herstellung der Autobahn im Überschüttverfahren vorgesehen. Die Auflast des dafür aufzutragenden Sandes führt dazu, dass eisenbelastetes Wasser ausgepresst wird. Zur Vorbereitung des Baus und zur Beweissicherung erfolgt eine kontinuieurliche Erfassung verschiedener hydrochemischer Parameter.
Darüber hinaus treten während der Planungs- und Ausführungsphase der Autobahn diverse Fragestellungen hydrogeologischer Art auf, die einer Beratung und gutachterlicher Stellungnahmen bedürfen.
Zu vergebende Leistungen: Hydrogeologische Beratung/Wassermanagement.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-08-01 Auftragsbekanntmachung
2015-04-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Tests, Analysen und Beratung
Menge oder Umfang:
Hydrogeologische Beratung (Wassermanagement).Es sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:1. Abschnitt:Der 1. Abschnitt ist fertiggestellt und unter Verkehr. Im Nachgang sind noch folgende Aufgabenstellungen wahrzunehmen:— stichprobenartige Beweissicherung in kritischen Bereichen,— Beweissicherung und eratung zur Salzproblematik,— Beratungsleistung zur Gesprächsführung mit Verbänden und Anliegern,— Erarbeiten von Entschädigungsregelungen.2. und 3. Abschnitt:In den Abschnitten 2a und 2b findet der Rückbau des Vorbelastungsdammes statt. Im Abschnitt 2c und 3 werden derziet bauvorbereitende Bauarbeiten durchgeführt. Danach ist der Bau des Vorbelastungsdammes geplant.Folgende Aufgaben sind wahrzunehmen:— Durchführung der Beweissicherung,— Auswertung der Ergebnisse Grundwassermeßstellen,— Beratung zu Notfallplänen Entwässerung,— Beratung zu hydraulischen und hydrochemischen Sicherungsmaßnahmen sowie Kontrolle der Umsetzung,— Ergänzung der Beweissicherungsmaßnahmen vor Errichtung des Vorbelastungsdammes,— Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit, Gesprächsführung mit Behörden, Verbänden und Anliegern,— Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen,— Fachbauleitung— Wassermanagement (z. B. Erarbeitung und Steuerung von notwendigen Korrekturmaßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben der Planfeststellung; Mitwirkung bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Herstellung und dem Betrieb der Anlagen zur Grundwasserentnahme, -behandlung und –ableitung; Durchführung des Grundwassermonitoring etc.).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Tests, Analysen und Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Stade
Postanschrift: Harsefelder Straße 2
Postleitzahl: 21680
Postort: Stade
Kontakt
E-Mail: michael.schoene@nlstbv-std.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4141601329 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 148-266364
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
— Für die Ausschreibung gibt es keine weiteren ergänzenden Unterlagen. Alle notwendigen Angaben zur Erstellung des Teilnahmeantrages sind in der Bekanntmachung enthalten, — Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail, — Der Teilnahmeantrag ist in Papierform einzureichen, — Teilnahmeantrag bitte mit folgendem Hinweis versehen: „Neubau A 26, 1.-3. BA: VOF Vergabe der hydrogeologischen Beratungsleistungen; Nicht vor dem 9.9.2014, 11:00 Uhr öffnen.“, — Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sind dann bis zum 4.11.2014 bei der Vergabestelle einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Maßnahme: Neubau der BAB A 26 Stade – Hamburg; 1.-3. Bauabschnitt.
Beschreibung: Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland baut das Land Niedersachsen, vertreten durch den regionalen Geschäftsbereich Stade der niedersächsichen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die BAB 26 von Stade nach Hamburg.
Die Autobahn verläuft durch die umweltfachlich sensiblen Gebiete Obstanbaugebiet „Altes Land“ und das FFH-Gebiet „Moore bei Buxtehude“.
Aufgrund der Untergrundverhältnisse mit mehreren Metern mächtigen Torf- und Kleischichten ist die Herstellung der Autobahn im Überschüttverfahren vorgesehen. Die Auflast des dafür aufzutragenden Sandes führt dazu, dass eisenbelastetes Wasser ausgepresst wird. Zur Vorbereitung des Baus und zur Beweissicherung erfolgt eine kontinuieurliche Erfassung verschiedener hydrochemischer Parameter.
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Darüber hinaus treten während der Planungs- und Ausführungsphase der Autobahn diverse Fragestellungen hydrogeologischer Art auf, die einer Beratung und gutachterlicher Stellungnahmen bedürfen.
Zu vergebende Leistungen: Hydrogeologische Beratung/Wassermanagement.
Menge oder Umfang:
Hydrogeologische Beratung (Wassermanagement).
Es sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
1. Abschnitt:
Der 1. Abschnitt ist fertiggestellt und unter Verkehr. Im Nachgang sind noch folgende Aufgabenstellungen wahrzunehmen:
— stichprobenartige Beweissicherung in kritischen Bereichen,
— Beweissicherung und eratung zur Salzproblematik,
— Beratungsleistung zur Gesprächsführung mit Verbänden und Anliegern,
— Erarbeiten von Entschädigungsregelungen.
2. und 3. Abschnitt:
In den Abschnitten 2a und 2b findet der Rückbau des Vorbelastungsdammes statt. Im Abschnitt 2c und 3 werden derziet bauvorbereitende Bauarbeiten durchgeführt. Danach ist der Bau des Vorbelastungsdammes geplant.
Folgende Aufgaben sind wahrzunehmen:
— Durchführung der Beweissicherung,
— Auswertung der Ergebnisse Grundwassermeßstellen,
— Beratung zu Notfallplänen Entwässerung,
— Beratung zu hydraulischen und hydrochemischen Sicherungsmaßnahmen sowie Kontrolle der Umsetzung,
— Ergänzung der Beweissicherungsmaßnahmen vor Errichtung des Vorbelastungsdammes,
— Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit, Gesprächsführung mit Behörden, Verbänden und Anliegern,
— Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen,
— Fachbauleitung
— Wassermanagement (z. B. Erarbeitung und Steuerung von notwendigen Korrekturmaßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben der Planfeststellung; Mitwirkung bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Herstellung und dem Betrieb der Anlagen zur Grundwasserentnahme, -behandlung und –ableitung; Durchführung des Grundwassermonitoring etc.).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen und Nachweise (Punkte III.2.1) bis III.2.3)) sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind von dem Nachunternehmer die Unterlagen zu Nr. 1-4, 7, 13 und 14 der nachfolgend aufgeführten Punkte den Unterlagen beizufügen.
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Für Bewerbergemeinschaften: Die Unterlagen des Teilnahmeantrages sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft hinterlegt sind.
1.) Erklärung nach § 4 (2) VOF. Von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen.
2.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 (6) a)-g) VOF sowie § 4 (9) a)-d) VOF.
3.) Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4.) Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme nach Nummer III.1.1) (der Bekanntmachung) abgeschlossen wird.
5.) Nachweise nach § 5 (4) c) VOF: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6.) Nachweise nach § 5 (5) a) VOF: Berufliche Befähigung, der für die Leistung verantwortlichen Personen (Urkunden).
7.) Nachweise nach § 5 (5) b) VOF: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2011, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen, Ansprechpartner)). Vergleichbare Referenzen = Hydrogeologische Beratung bei Straßenbauprojekten.
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8.) Nachweise nach § 5 (5) c) VOF: Angabe technische Leitung.
9.) Nachweise nach § 5 (5) d) VOF: Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung.
10.) Nachweise nach § 5 (5) e) VOF: Angabe technische Ausstattung.
11.) Nachweise nach § 5 (5) f) VOF: Angaben zur Gewährleistung der Qualität.
12.) Nachweise nach § 5 (5) h) VOF: Angaben andere Unternehmen (Unterauftrag).
13.) Benennung der Personen gem. § 4 Abs. 3 VOF, die die Leistungen tatsächlich erbringen inkl. Angabe über Funktion im Team, Angabe der vorgesehenen zu erbringenden Leistung(en) des jeweiligen Bearbeiters, Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit für jeden für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter und Angabe zur Stellvertreterregelung (Organigramm).
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14.) Nachweis der Qualifikation der gemäß § 4 Abs. 3 VOF anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (seit 2011); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden Personen vorzulegen: Projektleiter/1. hydrogeologiescher Berater (Hauptansprechpartner fürden AG, der an sämtlichen Besprechungen teilnimmt) und stellv. Projektleiter/". hydrogeologischer Berater. VergleichbareReferenzen = Hydrogeologische Beratung bei Straßenbauprojekten.
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15.) Konzept zur Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von je mind. 1 500 000 EUR.
Deckungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlagszahlungen werden gemäß Projektfortschritt bis zu einer Höhe von 95 v. H. der Auftragssumme ausgezahlt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Bitte Nachweis beifügen – Bewerbergemeinschaftserklärung).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %;
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters/1. Berater: 25 %;
— Referenzen/Erfahrungen des stellv. Projektleiters/2. Berater: 20 %;
— Umsatz bei vergleichbaren Dienstleistungen: 5 %,
— Konzept zur Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit: 10 %,
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Stade
Herrn Schöne

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
— Für die Ausschreibung gibt es keine weiteren ergänzenden Unterlagen. Alle notwendigen Angaben zur Erstellung des Teilnahmeantrages sind in der Bekanntmachung enthalten,
— Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail,
— Der Teilnahmeantrag ist in Papierform einzureichen,
— Teilnahmeantrag bitte mit folgendem Hinweis versehen: „Neubau A 26, 1.-3. BA: VOF Vergabe der hydrogeologischen Beratungsleistungen; Nicht vor dem 9.9.2014, 11:00 Uhr öffnen.“,
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sind dann bis zum 4.11.2014 bei der Vergabestelle einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@strassenbau.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131151334 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Kontaktstelle unter Nr. l.1)
Quelle: OJS 2014/S 148-266364 (2014-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 292 631,65 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 080-141808
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 148-266364
ABl. S-Ausgabe: 80

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis/Honorar (20)
2. Qualität (50)
3. Fachlicher Wert (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-26 📅
Name: IGB Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Steindamm 96
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hamburg@igb-ingenieure.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1 - 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2015/S 080-141808 (2015-04-21)