Neubau der Betriebshofsteuerung für den Betriebshof Heidelberg in der Bergheimer Straße

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

Funktionale Ausschreibung der Betriebshofsteuerung inklusive Inbetriebnahme und Dokumentation.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-05-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Menge oder Umfang:
Der Betriebshof Heidelberg ist ein gemeinsamer Betriebshof für Bus und Bahn. Er dient sowohl dem Abstellen von Straßenbahnen nach ESBO und BOStrab als auch der Inspektion und Instandhaltung.Die Abstellung erfolgt während der Nebenverkehrszeiten als auch in der Nacht, mit der Anforderung die Bahnen zu heizen, bzw. die Steuerung der Straßenbahnen in Betrieb zu haben, um z. B. die Datenver- und -entsorgung zu ermöglichen.Für die Dauer des Betriebshofumbaus wird der Betriebshof voraussichtlich ganz oder teilweise geschlossen. Die Anbindung der Betriebshofsteuerung im Bereich der Aus- und Einfahrten der Karl-Metz-Straße erfolgt unter Betrieb bzw. ist mit der Umplanung der Gleis- und Fahrleitungsanlage Karl-Metz-Straße abzustimmen.Die Betriebshofsteuerung wird im Inselbetrieb ausgeführt. Eine Weiterschaltung der Bedienung nach Mannheim ist zu realisieren. Ein Betriebshofmanagementsystem, das der Betriebshofsteuerung überlagert ist, ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstraße 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.rnv-online.de 🌏
E-Mail: p.splitter@rnv-online.de 📧
Telefon: +49 6214651758 📞
Fax: +49 6214653214 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-14 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 094-165375
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 11-015851
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Funktionale Ausschreibung der Betriebshofsteuerung inklusive Inbetriebnahme und Dokumentation.
Menge oder Umfang:
Der Betriebshof Heidelberg ist ein gemeinsamer Betriebshof für Bus und Bahn. Er dient sowohl dem Abstellen von Straßenbahnen nach ESBO und BOStrab als auch der Inspektion und Instandhaltung.
Die Abstellung erfolgt während der Nebenverkehrszeiten als auch in der Nacht, mit der Anforderung die Bahnen zu heizen, bzw. die Steuerung der Straßenbahnen in Betrieb zu haben, um z. B. die Datenver- und -entsorgung zu ermöglichen.
Für die Dauer des Betriebshofumbaus wird der Betriebshof voraussichtlich ganz oder teilweise geschlossen. Die Anbindung der Betriebshofsteuerung im Bereich der Aus- und Einfahrten der Karl-Metz-Straße erfolgt unter Betrieb bzw. ist mit der Umplanung der Gleis- und Fahrleitungsanlage Karl-Metz-Straße abzustimmen.
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Die Betriebshofsteuerung wird im Inselbetrieb ausgeführt. Eine Weiterschaltung der Bedienung nach Mannheim ist zu realisieren. Ein Betriebshofmanagementsystem, das der Betriebshofsteuerung überlagert ist, ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Referenznummer: 049-14-E10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 69115 Heidelberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 und 2 SektVO),
— Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 3 Jahre keine rechtskräftig festgestellte Verfehlungen der in§ 21 Abs. 1 SektVO genannten Delikte gegen den Bieter vertretende Personen vorliegen (§ 21 Abs. 4 Nr. 5SektVO),
— Nachweis über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie-und Handelskammer oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
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— Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse) jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO),
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— Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen,
— Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (Deckungssumme mindestens 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden, 1 000 000 EUR für Vermögens- und Bearbeitungsschäden) bzw. eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung, im Falle der Beauftragung eine entsprechende Versicherung abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist,
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— Im Falle von Bietergemeinschaften wird die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
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Die in diesem Abschnitt III.2.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber habengleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
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Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Deckungsschutz Berufshaftpflichtversicherung,
— Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Führungspersonal, technischem Personal und sonstigem Personal.
Die in diesem Abschnitt III.2.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zur technischen Ausrüstung,
— Angabe von mindestens 3 Referenzobjekten über vergleichbare Leistungen, gegliedert nach Bauvolumen, ausgeführten Installationen und Umsetzungszeitraum der letzten 5 Jahre
Die in diesem Abschnitt III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gilt deutsches Recht.
Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift Kundiger, anwesend sein.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Verrechnungsschenk mit Angabe der Projektnummer 049-14-E10 sowie der Projektbezeichnung an:
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH,
Einkauf,
Möhlstraße 27,
68165 Mannheim.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-06-11 📅
Öffnungsort:
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim, Gebäude M2, 2. OG, Raum 207a.
Ort des Eröffnungstermins: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim, Gebäude M2, 2. OG, Raum 207a.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Peter Splitter
Internetadresse: www.rnv-online.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-16 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Periodic_indicative_notice
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 11-015851

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 094-165375 (2014-05-14)