Neubau eines Wanderkompetenzzentrums am Hermannsdenkmal und Überdachung der nahe gelegenen vorhandenen Waldbühne. Die Leistungen von teilweisem Abriss vorhandener Bausubstanz, der Planung und des Neubau der baulichen Anlagen sollen in einem Vergabeverfahren vergeben werden. Die Ausschreibung der Leistungen soll funktional erfolgen, wobei der Kreis Lippe aufgrund der Zielstellung, dem Zweck und der künftigen touristischen Nutzungen der Gebäude hohen Wert auf eine sinnvolle Verknüpfung von hochwertiger Architektur mit guter Funktionalität, Betriebskostensicherheit und Langlebigkeit des Gebäudes bei gleichzeitiger Einhaltung des durch das Land NRW vorgegebenen Förderahmens legt. Neben den Planungs- und Baukosten sollen auch die Zwischenfinanzierung, Leistungen der baulichen Instandhaltung und Wartung, Energiemanagement und Energiemengengarantie je nach Wirtschaftlichkeit über einen Zeitraum von 25-30 Jahren vergeben werden. Förderfähig sind nur die reinen Planungs- und Baukosten nach DIN 276. Die baulichen Anlagen werden auf einem Grundstück errichtet, das sich im Eigentum des Landesverbandes Lippe mit Sitz in Lemgo befindet. Die vertraglichen Grundlagen mit dem Grundstückseigentümer für den Bau auf fremden Grund und Boden liegen vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Menge oder Umfang: Vgl. Nr. II.1.5).1 900 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 900 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Lippe, Der Landrat
Postanschrift: Felix-Fechenbach-Str. 5
Postleitzahl: 32657
Postort: Detmold
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-lippe.de🌏
E-Mail: thomas.koch@kreis-lippe.de📧
Telefon: +49 5231627945📞
Das zu planende und zu erstellende Bauvorhaben Wanderkompetenzzentrum und Bühnenüberdachung ist ein vom Land NRW gefördertes Projekt.
Zum jetzigen Zeitpunkt können und sollen die Anforderungen an die Planung und das architektonische und städtebauliche Konzept noch nicht definiert werden. Zwar hat der Kreis Lippe in seinem Förderantrag bereits zahlreiche Nutzungen und Ideen formuliert, denen das Land NRW auch zugestimmt hat, insbesondere welche Vorstellungen des Kreises mit Wanderzentrum und Waldbühnenüberdachung verbunden sind, jedoch reichen diese keinesfalls annähernd aus, um den Planungs- und technisch klar und eindeutig zu beschreiben.
Das Wanderzentrum als Kernbestandteil für verschiedene Ausprägungen rund um das touristisch wichtige Thema Wandern und die Waldbühne als sommerlicher Veranstaltungsort für kulturelle Veranstaltungen aller Art, sollen in Zusammenhang und Ergänzung der bestehenden Einrichtungen (Denkmal, Kletterpark, Gastronomie etc.) die Attraktivität des Ausflugsziels an sich und der touristischen Region insgesamt befördern. Nicht nur aufgrund seiner Funktion als Verwaltungsgebäude und mit den üblichen touristischen Nutzungen, sondern allein schon aufgrund seiner besonderen Gestaltung und Architektur, welche hinsichtlich der Anmutung, der verwendeten Baumaterialien, des energetischen Standards oder sonstiger Dinge thematisch die räumliche Situation rund um das Hermannsdenkmal aufnehmen, das Thema Wandern oder die den Standort umgebende lippische mittelgebirgige Naturlandschaft interpretieren, soll es zu einem Anziehungspunkt werden.
Welcher Art die im Wanderzentrum anzubietenden Leistungen sein werden und welche Funktionalität die Baulichkeit haben soll, wird in den Vergabeunterlagen soweit es geht beschreiben werden. Es handelt sich um Leistungen in den Bereichen Information, Koordination, Entwicklung, Kommunikation und Prä-sentation rund um das Thema „Wandern“. Das Zentrum soll:
— Ziel- und Pausenstation sein,
— Info-Zentrum für professionelle Wanderer, Tagestouristen und Bewohner,
— Treffpunkt für Wanderer, Interessierte und Organisationen sein,
— aber auch Startpunkt für Wanderungen, Exkursionen und Touren,
— für Tagestouristen und „professionelle“ Wanderer Informationen und Dienstleistungen anbieten,
— über die Wanderregion Teutoburger Wald informieren,
— Heimstatt für Akteure in dem Bereich werden (Wanderwarte, Naturparkführer etc.),
— als Leitzentrale Wandern in TW fungieren,
— und die Anbindung an das Wandernetz des TW und das überregionale Wander- und Radwan-dernetz herstellen.
Auch wie die künftige Überdachung der Waldbühne gestaltet werden könnte, steht noch nicht genau fest und soll auch hier nicht von Anfang an vorgegeben werden Die Bühne liegt direkt unter dem Denkmal und hat heute ca. 1 000 Plätze ohne Überdachung. Dort können also jetzt schon entsprechende Kultur-veranstaltungen und Events mit einem tollen Freiluft-Flair und in einer besonderen Stimmung durchgeführt werden. Allerdings werden die tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten und die Annahme als „Lokation“ durch Besucher stark eingeschränkt durch die vorherrschenden Witterungsverhältnisse im Teutoburger Wald und die Höhenlage auf 350 m, und dies selbst bei einer Benutzung als reine (hoch)sommerliche Schönwetterbühne. Dies soll verbessert werden. Allerdings sollen dabei die Open-Air-Situation und die besondere Stimmung durch die Überdachung nicht oder nur wenig beeinträchtigt werden. Tatsächlich steht die Überdachung der Bühne als Veranstaltungsort am Hermannsdenkmal auch untrennbar mit einer zukunftsfähigen Entwicklung des gesamten Standortes in Zusammenhang.
Der Kreis Lippe ist daher besonders daran interessiert, dass interessierte Bewerber, die einen Teilnahmeantrag einreichen, schon mit dem Teilnahmeantrag in einem besonderen Teil kurz schriftlich oder grafisch erste Ideen und Vorstellungen über das Verständnis und die Art der Umsetzung des Projektes aus dem Stehgreif beschreiben. Dieser Teil des Teilnahemantrages wird nicht in die Bewertung der Zulassung zum Verfahren einbezogen.
Das zu planende und zu erstellende Bauvorhaben Wanderkompetenzzentrum und Bühnenüberdachung ist ein vom Land NRW gefördertes Projekt.
Zum jetzigen Zeitpunkt können und sollen die Anforderungen an die Planung und das architektonische und städtebauliche Konzept noch nicht definiert werden. Zwar hat der Kreis Lippe in seinem Förderantrag bereits zahlreiche Nutzungen und Ideen formuliert, denen das Land NRW auch zugestimmt hat, insbesondere welche Vorstellungen des Kreises mit Wanderzentrum und Waldbühnenüberdachung verbunden sind, jedoch reichen diese keinesfalls annähernd aus, um den Planungs- und technisch klar und eindeutig zu beschreiben.
Das Wanderzentrum als Kernbestandteil für verschiedene Ausprägungen rund um das touristisch wichtige Thema Wandern und die Waldbühne als sommerlicher Veranstaltungsort für kulturelle Veranstaltungen aller Art, sollen in Zusammenhang und Ergänzung der bestehenden Einrichtungen (Denkmal, Kletterpark, Gastronomie etc.) die Attraktivität des Ausflugsziels an sich und der touristischen Region insgesamt befördern. Nicht nur aufgrund seiner Funktion als Verwaltungsgebäude und mit den üblichen touristischen Nutzungen, sondern allein schon aufgrund seiner besonderen Gestaltung und Architektur, welche hinsichtlich der Anmutung, der verwendeten Baumaterialien, des energetischen Standards oder sonstiger Dinge thematisch die räumliche Situation rund um das Hermannsdenkmal aufnehmen, das Thema Wandern oder die den Standort umgebende lippische mittelgebirgige Naturlandschaft interpretieren, soll es zu einem Anziehungspunkt werden.
Welcher Art die im Wanderzentrum anzubietenden Leistungen sein werden und welche Funktionalität die Baulichkeit haben soll, wird in den Vergabeunterlagen soweit es geht beschreiben werden. Es handelt sich um Leistungen in den Bereichen Information, Koordination, Entwicklung, Kommunikation und Prä-sentation rund um das Thema „Wandern“. Das Zentrum soll:
— Ziel- und Pausenstation sein,
— Info-Zentrum für professionelle Wanderer, Tagestouristen und Bewohner,
— Treffpunkt für Wanderer, Interessierte und Organisationen sein,
— aber auch Startpunkt für Wanderungen, Exkursionen und Touren,
— für Tagestouristen und „professionelle“ Wanderer Informationen und Dienstleistungen anbieten,
— über die Wanderregion Teutoburger Wald informieren,
— Heimstatt für Akteure in dem Bereich werden (Wanderwarte, Naturparkführer etc.),
— als Leitzentrale Wandern in TW fungieren,
— und die Anbindung an das Wandernetz des TW und das überregionale Wander- und Radwan-dernetz herstellen.
Auch wie die künftige Überdachung der Waldbühne gestaltet werden könnte, steht noch nicht genau fest und soll auch hier nicht von Anfang an vorgegeben werden Die Bühne liegt direkt unter dem Denkmal und hat heute ca. 1 000 Plätze ohne Überdachung. Dort können also jetzt schon entsprechende Kultur-veranstaltungen und Events mit einem tollen Freiluft-Flair und in einer besonderen Stimmung durchgeführt werden. Allerdings werden die tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten und die Annahme als „Lokation“ durch Besucher stark eingeschränkt durch die vorherrschenden Witterungsverhältnisse im Teutoburger Wald und die Höhenlage auf 350 m, und dies selbst bei einer Benutzung als reine (hoch)sommerliche Schönwetterbühne. Dies soll verbessert werden. Allerdings sollen dabei die Open-Air-Situation und die besondere Stimmung durch die Überdachung nicht oder nur wenig beeinträchtigt werden. Tatsächlich steht die Überdachung der Bühne als Veranstaltungsort am Hermannsdenkmal auch untrennbar mit einer zukunftsfähigen Entwicklung des gesamten Standortes in Zusammenhang.
Der Kreis Lippe ist daher besonders daran interessiert, dass interessierte Bewerber, die einen Teilnahmeantrag einreichen, schon mit dem Teilnahmeantrag in einem besonderen Teil kurz schriftlich oder grafisch erste Ideen und Vorstellungen über das Verständnis und die Art der Umsetzung des Projektes aus dem Stehgreif beschreiben. Dieser Teil des Teilnahemantrages wird nicht in die Bewertung der Zulassung zum Verfahren einbezogen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau eines Wanderkompetenzzentrums am Hermannsdenkmal und Überdachung der nahe gelegenen vorhandenen Waldbühne.
Die Leistungen von teilweisem Abriss vorhandener Bausubstanz, der Planung und des Neubau der baulichen Anlagen sollen in einem Vergabeverfahren vergeben werden. Die Ausschreibung der Leistungen soll funktional erfolgen, wobei der Kreis Lippe aufgrund der Zielstellung, dem Zweck und der künftigen touristischen Nutzungen der Gebäude hohen Wert auf eine sinnvolle Verknüpfung von hochwertiger Architektur mit guter Funktionalität, Betriebskostensicherheit und Langlebigkeit des Gebäudes bei gleichzeitiger Einhaltung des durch das Land NRW vorgegebenen Förderahmens legt. Neben den Planungs- und Baukosten sollen auch die Zwischenfinanzierung, Leistungen der baulichen Instandhaltung und Wartung, Energiemanagement und Energiemengengarantie je nach Wirtschaftlichkeit über einen Zeitraum von 25-30 Jahren vergeben werden. Förderfähig sind nur die reinen Planungs- und Baukosten nach DIN 276. Die baulichen Anlagen werden auf einem Grundstück errichtet, das sich im Eigentum des Landesverbandes Lippe mit Sitz in Lemgo befindet. Die vertraglichen Grundlagen mit dem Grundstückseigentümer für den Bau auf fremden Grund und Boden liegen vor.
Die Leistungen von teilweisem Abriss vorhandener Bausubstanz, der Planung und des Neubau der baulichen Anlagen sollen in einem Vergabeverfahren vergeben werden. Die Ausschreibung der Leistungen soll funktional erfolgen, wobei der Kreis Lippe aufgrund der Zielstellung, dem Zweck und der künftigen touristischen Nutzungen der Gebäude hohen Wert auf eine sinnvolle Verknüpfung von hochwertiger Architektur mit guter Funktionalität, Betriebskostensicherheit und Langlebigkeit des Gebäudes bei gleichzeitiger Einhaltung des durch das Land NRW vorgegebenen Förderahmens legt. Neben den Planungs- und Baukosten sollen auch die Zwischenfinanzierung, Leistungen der baulichen Instandhaltung und Wartung, Energiemanagement und Energiemengengarantie je nach Wirtschaftlichkeit über einen Zeitraum von 25-30 Jahren vergeben werden. Förderfähig sind nur die reinen Planungs- und Baukosten nach DIN 276. Die baulichen Anlagen werden auf einem Grundstück errichtet, das sich im Eigentum des Landesverbandes Lippe mit Sitz in Lemgo befindet. Die vertraglichen Grundlagen mit dem Grundstückseigentümer für den Bau auf fremden Grund und Boden liegen vor.
Menge oder Umfang: Vgl. Nr. II.1.5).
Referenznummer: 200.1-4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hermannsdenkmal, Grotenburg 1, 32756 Detmold.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der in Anlage III. genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberformulare sind Anlage eines Informationsmemorandums. Dieses kann bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden. Die unter I.1) genannte Stelle wird das Informationsmemorandum nebst Anlagen auf Anforderung ab dem 3.7.2013 versenden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der in Anlage III. genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberformulare sind Anlage eines Informationsmemorandums. Dieses kann bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden. Die unter I.1) genannte Stelle wird das Informationsmemorandum nebst Anlagen auf Anforderung ab dem 3.7.2013 versenden.
Die Bewerber haben durch ihre Unterschriften die in den Bewerberformularen enthaltenen Bedingungen zum Teilnahmeantrag zu akzeptieren sowie die darin enthaltenen Eigenerklärungen (zu Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Steuer und Sozialversicherung, zutreffende Erklärungen, Berufsgenossenschaft u. a.) abzugeben. Folgende Nachweise sind einzureichen:
Die Bewerber haben durch ihre Unterschriften die in den Bewerberformularen enthaltenen Bedingungen zum Teilnahmeantrag zu akzeptieren sowie die darin enthaltenen Eigenerklärungen (zu Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Steuer und Sozialversicherung, zutreffende Erklärungen, Berufsgenossenschaft u. a.) abzugeben. Folgende Nachweise sind einzureichen:
— Aktueller Auszug, nicht älter als sechs Monate, aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister oder aus anderen Berufsregistern, soweit die Eintragung nach den Normen des Sitzes des Bewerbers gesetzlich vorgeschrieben ist;
— Benennung der vorgesehenen Planungsbüros für Gebäudekonstruktion und technische Gebäudeaus-rüstung sowie Nachweis des planenden Architekten die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen zu dürfen oder in Deutschland oder unter dieser Bezeichnung tätig zu werden;
— Benennung der vorgesehenen Planungsbüros für Gebäudekonstruktion und technische Gebäudeaus-rüstung sowie Nachweis des planenden Architekten die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen zu dürfen oder in Deutschland oder unter dieser Bezeichnung tätig zu werden;
— unverbindliche Mitteilung eines zum Geschäftsbetrieb in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirt-schaftsraumes zugelassenen Kreditinstituts (Letter of Intent/LOI), dass es für den Fall der Auftragserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft für die Bauphase und die Finanzierung für die Bauphase stellen wird, dies kann auch durch zwei verschiedene Kreditinstitute erfolgen;
— unverbindliche Mitteilung eines zum Geschäftsbetrieb in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirt-schaftsraumes zugelassenen Kreditinstituts (Letter of Intent/LOI), dass es für den Fall der Auftragserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft für die Bauphase und die Finanzierung für die Bauphase stellen wird, dies kann auch durch zwei verschiedene Kreditinstitute erfolgen;
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungs-summen: Personenschäden 1 500 000 EUR, Sach-, Vermögensschäden und sonstige Schäden jeweils 5 000 000 EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern;
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungs-summen: Personenschäden 1 500 000 EUR, Sach-, Vermögensschäden und sonstige Schäden jeweils 5 000 000 EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern;
— Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmer, soweit sich ein Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von anderen Unternehmen beruft (vgl. Bewerberformular Erklärung anderer Unternehmer);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, nicht älter als 6 Monate.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind vorstehende Erklärungen, Verpflichtungserklärungen und Nachweise von jedem Mitglied beizubringen. Von zu benennenden Nachunternehmern sind nur die Eigenerklärungen beizubringen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise für die Eignungsbewertung sowie die Vorlage von Bescheinigungen der zuständigen Stellen anstelle von Eigenklärungen von denjenigen Bewerbern zu verlangen, deren Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens in die engere Wahl kommen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind vorstehende Erklärungen, Verpflichtungserklärungen und Nachweise von jedem Mitglied beizubringen. Von zu benennenden Nachunternehmern sind nur die Eigenerklärungen beizubringen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise für die Eignungsbewertung sowie die Vorlage von Bescheinigungen der zuständigen Stellen anstelle von Eigenklärungen von denjenigen Bewerbern zu verlangen, deren Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens in die engere Wahl kommen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der in Anlage III genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberformulare sind Anlage des Informationsmemorandums. Dieses kann bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden. Folgende Angaben sind zu machen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der in Anlage III genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberformulare sind Anlage des Informationsmemorandums. Dieses kann bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden. Folgende Angaben sind zu machen:
— Jahresumsatz (bewertet wird der durchschnittliche Umsatz aus den Jahren 2011, 2012 und 2013).
Weitere Einzelheiten, insbesondere die prozentuale Wertung der einzelnen Kriterien, enthalten die Be-werberformulare und die Bewertungsmatrix, welche Anlage des Informationsmemorandums sind. Die unter I.1) genannte Stelle wird das Informationsmemorandum nebst Anlagen auf Anforderung ab dem 3.7.2014 versenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Weitere Einzelheiten, insbesondere die prozentuale Wertung der einzelnen Kriterien, enthalten die Be-werberformulare und die Bewertungsmatrix, welche Anlage des Informationsmemorandums sind. Die unter I.1) genannte Stelle wird das Informationsmemorandum nebst Anlagen auf Anforderung ab dem 3.7.2014 versenden.
Mindeststandards:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 3 000 000 EUR netto, erwirtschaftet haben (bewertet wird der durchschnittliche Umsatz aus den Jahren 2011, 2012 und 2013).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 3 000 000 EUR netto, erwirtschaftet haben (bewertet wird der durchschnittliche Umsatz aus den Jahren 2011, 2012 und 2013).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der in Anlage III. genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberformulare sind Anlage des Informationsmemorandums. Dieses kann bei der unter I.1) genannten Stelle ab dem 2.7.2014 angefordert werden. Es sind Angaben zu folgenden Kriterien zu machen:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der in Anlage III. genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberformulare sind Anlage des Informationsmemorandums. Dieses kann bei der unter I.1) genannten Stelle ab dem 2.7.2014 angefordert werden. Es sind Angaben zu folgenden Kriterien zu machen:
— Baumaßnahmen nach Objektarten (auch Passivhausstandard),
— Baumaßnahmen nach Investitionshöhe (auch Passivhausstandard),
— Projektleiter Bau – Qualifizierung und vergleichbare persönliche Referenzen,
— Anzahl Mitarbeiter im Bauunternehmen den letzten 3 Jahren (bewertet wird der Durchschnitt aus den Jahren 2011, 2012 und 2013),
— bauliche Instandhaltung und Wartung,
— Energieversorgung,
— Kooperationsmodell oder vergleichbare Projektstrukturen.
Als Referenzen für alle o. g. Kriterien werden ausschließlich Neubauten mit mindestens 1 000 m²
BGF gewertet. Die jeweilige Referenzleistung muss in den letzten 5 Jahren (ab 2009) erbracht worden, bzw. bzgl. der 3 zuletzt genannten Kriterien begonnen worden sein. Der Bieter kann für jedes o. g. Kriterium bis zu 5 Referenzen einreichen. Die Einreichung darüber hinausgehender Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung. Der Auftraggeber wird die nach seiner Beurteilung bestgeeigneten fünf Referenzen auswählen, die übrigen Referenzen wird er unberücksichtigt lassen. Weitere Einzelheiten, insbesondere die prozentuale Wertung der einzelnen Kriterien, enthalten die Bewerberformulare und die Bewertungsmatrix, welche Anlage des Informationsmemorandums sind. Die unter I.1) genannte Stelle wird das Informationsmemorandum nebst Anlagen auf Anforderung ab dem 2.7.2014 versenden.
BGF gewertet. Die jeweilige Referenzleistung muss in den letzten 5 Jahren (ab 2009) erbracht worden, bzw. bzgl. der 3 zuletzt genannten Kriterien begonnen worden sein. Der Bieter kann für jedes o. g. Kriterium bis zu 5 Referenzen einreichen. Die Einreichung darüber hinausgehender Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung. Der Auftraggeber wird die nach seiner Beurteilung bestgeeigneten fünf Referenzen auswählen, die übrigen Referenzen wird er unberücksichtigt lassen. Weitere Einzelheiten, insbesondere die prozentuale Wertung der einzelnen Kriterien, enthalten die Bewerberformulare und die Bewertungsmatrix, welche Anlage des Informationsmemorandums sind. Die unter I.1) genannte Stelle wird das Informationsmemorandum nebst Anlagen auf Anforderung ab dem 2.7.2014 versenden.
Mindeststandards:
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie selbst und die vorgesehenen Projektleiter in den letzten 5 Jahren (ab 2009) mindestens in einer Referenz die folgenden Leistungen erbracht haben. Bei Vorliegen von Bewerbergemeinschaften bzw. bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Nachweise jeweils für das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder den Nachunternehmern zu führen, welches bzw. welcher die Leistungen Planung, Bau und Betrieb im Auftragsfall erbringen soll:
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie selbst und die vorgesehenen Projektleiter in den letzten 5 Jahren (ab 2009) mindestens in einer Referenz die folgenden Leistungen erbracht haben. Bei Vorliegen von Bewerbergemeinschaften bzw. bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Nachweise jeweils für das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder den Nachunternehmern zu führen, welches bzw. welcher die Leistungen Planung, Bau und Betrieb im Auftragsfall erbringen soll:
1. Planungsleistungen.
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie wenigstens die Leistungsphasen Entwurfsplanung, Genehmi-gungsplanung und Ausführungsplanung nach HOAI bezüglich folgender Leistungen erbracht haben:
Planung Baukonstruktion (KGR 300), auch Passivhausstandard, Planung Technische Gebäudeausrüs-tung (KGR 400), auch Passivhausstandard. Ferner ist nachzuweisen, dass die vorgesehene Projektleiter Planung Baukonstruktion und Technische Gebäudeausrüstung mindestens über den akademischen Grad Diplom-Ingenieur (FH) verfügen und mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben. Der Projektleiter Pla-nung Baukonstruktion (KGR 300) muss mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 nach HOAI bezüglich der Planung Baukonstruktion ausgeführt haben. Der Projektleitung Planung Technische Gebäudeausrüstung (KGR 400) muss mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 nach HOAI bezüglich der Planung Technische Gebäudeausrüstung ausgeführt haben. Die jeweilige Referenzleistung muss in den letzten 5 Jahren (ab 2009) für einen Neubau mit mindestens 1 000 m² BGF im erbracht worden sein.
Planung Baukonstruktion (KGR 300), auch Passivhausstandard, Planung Technische Gebäudeausrüs-tung (KGR 400), auch Passivhausstandard. Ferner ist nachzuweisen, dass die vorgesehene Projektleiter Planung Baukonstruktion und Technische Gebäudeausrüstung mindestens über den akademischen Grad Diplom-Ingenieur (FH) verfügen und mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben. Der Projektleiter Pla-nung Baukonstruktion (KGR 300) muss mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 nach HOAI bezüglich der Planung Baukonstruktion ausgeführt haben. Der Projektleitung Planung Technische Gebäudeausrüstung (KGR 400) muss mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 nach HOAI bezüglich der Planung Technische Gebäudeausrüstung ausgeführt haben. Die jeweilige Referenzleistung muss in den letzten 5 Jahren (ab 2009) für einen Neubau mit mindestens 1 000 m² BGF im erbracht worden sein.
Bewerber sollen zudem ebenfalls Planungsleistungen nachweisen, die sich auf die Errichtung von vergleichbaren touristisch (Wanderzentrum) und kulturell (Waldbühne) genutzten Einrichtungen ähnlicher Größenordnung beziehen. Diesbezügliche nachgewiesene Referenzen werden nach Maßgabe des Informationsmemorandums bewertet.
Bewerber sollen zudem ebenfalls Planungsleistungen nachweisen, die sich auf die Errichtung von vergleichbaren touristisch (Wanderzentrum) und kulturell (Waldbühne) genutzten Einrichtungen ähnlicher Größenordnung beziehen. Diesbezügliche nachgewiesene Referenzen werden nach Maßgabe des Informationsmemorandums bewertet.
2. Bauleistungen.
Bewerber haben nachzuweisen, dass das für die Ausführung der Bauarbeiten vorgesehene Unternehmen mindestens einen Neubau mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von netto wenigstens 2 000 000 EUR errichtet hat und der Eigenanteil der Bauleistung dabei mindestens 20 % betrug. Ferner ist nachzuweisen, dass ein Neubau mit 1 000 m² BGF errichtet wurde. Der vorgesehene Projektleiter für die Bauleistung muss mindestens den akademischen Grad Diplom-Ingenieur (FH) aufweisen und eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren haben.
Bewerber haben nachzuweisen, dass das für die Ausführung der Bauarbeiten vorgesehene Unternehmen mindestens einen Neubau mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von netto wenigstens 2 000 000 EUR errichtet hat und der Eigenanteil der Bauleistung dabei mindestens 20 % betrug. Ferner ist nachzuweisen, dass ein Neubau mit 1 000 m² BGF errichtet wurde. Der vorgesehene Projektleiter für die Bauleistung muss mindestens den akademischen Grad Diplom-Ingenieur (FH) aufweisen und eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren haben.
3. Instandhaltung.
Durchführung der Instandhaltung, sowie bei wenigstens einem Gebäude mit mindestens 1 000 m² BGF. Hierbei sind auch laufende Referenzen zugelassen.
4. Kooperationsmodell oder vergleichbare Projektstrukturen.
Nachweis der Abgabe eines Angebotes im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens oder der Zuschlagserteilung für ein Bauvorhaben, das als Kooperationsmodell oder in vergleichbaren Vertragsstrukturen (z. B. als ÖPP) geführt wird. Mit Ausnahme der Referenzen zu Nr. 3 und 4. Müssen alle geforderten Referenzen in den letzten 5 Jahren (ab 2009) abgeschlossen worden sein. Zudem müssen mit Ausnahme der Nr. 3 und 4 alle Leistungen Gebäude mit (Nr. 1 und Nr. 2: Neubauten) mind. 1 000 m² BGF betreffen. Erfüllt eine Referenz mehrere Anforderungen, so wird sie mehrfach gewertet. Weitere Einzelheiten, insbesondere die prozentuale Wertung der einzelnen Kriterien, enthalten die Bewerberformulare und die Bewerbungsmatrix, welche Anlage des Informationsmemorandums sind.
Nachweis der Abgabe eines Angebotes im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens oder der Zuschlagserteilung für ein Bauvorhaben, das als Kooperationsmodell oder in vergleichbaren Vertragsstrukturen (z. B. als ÖPP) geführt wird. Mit Ausnahme der Referenzen zu Nr. 3 und 4. Müssen alle geforderten Referenzen in den letzten 5 Jahren (ab 2009) abgeschlossen worden sein. Zudem müssen mit Ausnahme der Nr. 3 und 4 alle Leistungen Gebäude mit (Nr. 1 und Nr. 2: Neubauten) mind. 1 000 m² BGF betreffen. Erfüllt eine Referenz mehrere Anforderungen, so wird sie mehrfach gewertet. Weitere Einzelheiten, insbesondere die prozentuale Wertung der einzelnen Kriterien, enthalten die Bewerberformulare und die Bewerbungsmatrix, welche Anlage des Informationsmemorandums sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Während der Planungs-, Bau- und Betriebsphase hat der AN marktübliche Sicherheiten zu stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Werklohn für die Planungs- Bau- und Bauzwischenfinanzierungsleistungen wird in einer Summe fällig. Abschlagszahlungen können während der Planungs- und Bauzeit vorgesehen werden.
Die Betriebsleistungen wierden vierteljärlich nachschüssig je nach Aufgabenstellung und Angebotserstellung vergütet.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern ein Angebot von einer Bietergemeinschaft erfolgt, hat diese gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter anzubieten.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es handelt sich um eine Unterschwellenvergabe, die vergaberechtlichen Schwellenwerte für die Anwendbarkeit des GWB und der VgV sind nicht erreicht. Es handelt sich daher um eine Vergabe, bei der die EG-Paragrafen der VOB/A nicht anzuwenden sind. Es handelt sich um eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 5 Nr. 3 VOB/A, die der Kreis Lippe in der Form eines Verhandlungsverfahrens mit öffentlicher Teilnahmebekanntmachung durchführen wird. Der Kreis Lippe möchte zudem das Vergabeportal der EU für die Auftragsbekanntmachung nutzen.
Es handelt sich um eine Unterschwellenvergabe, die vergaberechtlichen Schwellenwerte für die Anwendbarkeit des GWB und der VgV sind nicht erreicht. Es handelt sich daher um eine Vergabe, bei der die EG-Paragrafen der VOB/A nicht anzuwenden sind. Es handelt sich um eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 5 Nr. 3 VOB/A, die der Kreis Lippe in der Form eines Verhandlungsverfahrens mit öffentlicher Teilnahmebekanntmachung durchführen wird. Der Kreis Lippe möchte zudem das Vergabeportal der EU für die Auftragsbekanntmachung nutzen.
Es gelten die sich aus dem Tariftreue und Vergabegesetz NRW (TVgG) und der Verordnung zum Tarif-treue und Vergabegesetz NRW vom 8.4.2013 ergebenden Anforderungen und Verpflichtungen zur Ausschreibung der Leistungen, Wertung der Angebote sowie die weiteren Leistungs- und Erklärungs-pflichten des Auftragnehmers. Dieses sind im Besonderen
Es gelten die sich aus dem Tariftreue und Vergabegesetz NRW (TVgG) und der Verordnung zum Tarif-treue und Vergabegesetz NRW vom 8.4.2013 ergebenden Anforderungen und Verpflichtungen zur Ausschreibung der Leistungen, Wertung der Angebote sowie die weiteren Leistungs- und Erklärungs-pflichten des Auftragnehmers. Dieses sind im Besonderen
— die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) nach §…
… 4 TVgG (Mindestlohn),
… 18 TVgG (ILO Kernarbeitsnormen), auch für Nachunternehmer,
— die erforderliche(n) Verpflichtungserklärungen nach § 19 TVgG (Frauenförderung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf), soweit maßgeblich,
Näheres ist in dem Informationsmemorandum aufgeführt, das ab dem 3.7.2014 bei der unter I.1) genannten Stelle angefordertet werden kann.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf der Grundlage der unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers und dessen wirtschaftlicher und finanzieller sowie technischer Leistungsfähigkeit. Die Bewertung der unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Kriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen, die Anlage zu dem bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstellen abrufbaren Informationsmemorandum ist.
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf der Grundlage der unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers und dessen wirtschaftlicher und finanzieller sowie technischer Leistungsfähigkeit. Die Bewertung der unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Kriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen, die Anlage zu dem bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstellen abrufbaren Informationsmemorandum ist.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-08-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thomas Koch
Internetadresse: www.kreis-lippe.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2040-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 200.1-4
Zusätzliche Informationen
Das zu planende und zu erstellende Bauvorhaben Wanderkompetenzzentrum und Bühnenüberdachung ist ein vom Land NRW gefördertes Projekt.
Zum jetzigen Zeitpunkt können und sollen die Anforderungen an die Planung und das architektonische und städtebauliche Konzept noch nicht definiert werden. Zwar hat der Kreis Lippe in seinem Förderantrag bereits zahlreiche Nutzungen und Ideen formuliert, denen das Land NRW auch zugestimmt hat, insbesondere welche Vorstellungen des Kreises mit Wanderzentrum und Waldbühnenüberdachung verbunden sind, jedoch reichen diese keinesfalls annähernd aus, um den Planungs- und technisch klar und eindeutig zu beschreiben.
Zum jetzigen Zeitpunkt können und sollen die Anforderungen an die Planung und das architektonische und städtebauliche Konzept noch nicht definiert werden. Zwar hat der Kreis Lippe in seinem Förderantrag bereits zahlreiche Nutzungen und Ideen formuliert, denen das Land NRW auch zugestimmt hat, insbesondere welche Vorstellungen des Kreises mit Wanderzentrum und Waldbühnenüberdachung verbunden sind, jedoch reichen diese keinesfalls annähernd aus, um den Planungs- und technisch klar und eindeutig zu beschreiben.
Das Wanderzentrum als Kernbestandteil für verschiedene Ausprägungen rund um das touristisch wichtige Thema Wandern und die Waldbühne als sommerlicher Veranstaltungsort für kulturelle Veranstaltungen aller Art, sollen in Zusammenhang und Ergänzung der bestehenden Einrichtungen (Denkmal, Kletterpark, Gastronomie etc.) die Attraktivität des Ausflugsziels an sich und der touristischen Region insgesamt befördern. Nicht nur aufgrund seiner Funktion als Verwaltungsgebäude und mit den üblichen touristischen Nutzungen, sondern allein schon aufgrund seiner besonderen Gestaltung und Architektur, welche hinsichtlich der Anmutung, der verwendeten Baumaterialien, des energetischen Standards oder sonstiger Dinge thematisch die räumliche Situation rund um das Hermannsdenkmal aufnehmen, das Thema Wandern oder die den Standort umgebende lippische mittelgebirgige Naturlandschaft interpretieren, soll es zu einem Anziehungspunkt werden.
Das Wanderzentrum als Kernbestandteil für verschiedene Ausprägungen rund um das touristisch wichtige Thema Wandern und die Waldbühne als sommerlicher Veranstaltungsort für kulturelle Veranstaltungen aller Art, sollen in Zusammenhang und Ergänzung der bestehenden Einrichtungen (Denkmal, Kletterpark, Gastronomie etc.) die Attraktivität des Ausflugsziels an sich und der touristischen Region insgesamt befördern. Nicht nur aufgrund seiner Funktion als Verwaltungsgebäude und mit den üblichen touristischen Nutzungen, sondern allein schon aufgrund seiner besonderen Gestaltung und Architektur, welche hinsichtlich der Anmutung, der verwendeten Baumaterialien, des energetischen Standards oder sonstiger Dinge thematisch die räumliche Situation rund um das Hermannsdenkmal aufnehmen, das Thema Wandern oder die den Standort umgebende lippische mittelgebirgige Naturlandschaft interpretieren, soll es zu einem Anziehungspunkt werden.
Welcher Art die im Wanderzentrum anzubietenden Leistungen sein werden und welche Funktionalität die Baulichkeit haben soll, wird in den Vergabeunterlagen soweit es geht beschreiben werden. Es handelt sich um Leistungen in den Bereichen Information, Koordination, Entwicklung, Kommunikation und Prä-sentation rund um das Thema „Wandern“. Das Zentrum soll:
Welcher Art die im Wanderzentrum anzubietenden Leistungen sein werden und welche Funktionalität die Baulichkeit haben soll, wird in den Vergabeunterlagen soweit es geht beschreiben werden. Es handelt sich um Leistungen in den Bereichen Information, Koordination, Entwicklung, Kommunikation und Prä-sentation rund um das Thema „Wandern“. Das Zentrum soll:
— Ziel- und Pausenstation sein,
— Info-Zentrum für professionelle Wanderer, Tagestouristen und Bewohner,
— Treffpunkt für Wanderer, Interessierte und Organisationen sein,
— aber auch Startpunkt für Wanderungen, Exkursionen und Touren,
— für Tagestouristen und „professionelle“ Wanderer Informationen und Dienstleistungen anbieten,
— über die Wanderregion Teutoburger Wald informieren,
— Heimstatt für Akteure in dem Bereich werden (Wanderwarte, Naturparkführer etc.),
— als Leitzentrale Wandern in TW fungieren,
— und die Anbindung an das Wandernetz des TW und das überregionale Wander- und Radwan-dernetz herstellen.
Auch wie die künftige Überdachung der Waldbühne gestaltet werden könnte, steht noch nicht genau fest und soll auch hier nicht von Anfang an vorgegeben werden Die Bühne liegt direkt unter dem Denkmal und hat heute ca. 1 000 Plätze ohne Überdachung. Dort können also jetzt schon entsprechende Kultur-veranstaltungen und Events mit einem tollen Freiluft-Flair und in einer besonderen Stimmung durchgeführt werden. Allerdings werden die tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten und die Annahme als „Lokation“ durch Besucher stark eingeschränkt durch die vorherrschenden Witterungsverhältnisse im Teutoburger Wald und die Höhenlage auf 350 m, und dies selbst bei einer Benutzung als reine (hoch)sommerliche Schönwetterbühne. Dies soll verbessert werden. Allerdings sollen dabei die Open-Air-Situation und die besondere Stimmung durch die Überdachung nicht oder nur wenig beeinträchtigt werden. Tatsächlich steht die Überdachung der Bühne als Veranstaltungsort am Hermannsdenkmal auch untrennbar mit einer zukunftsfähigen Entwicklung des gesamten Standortes in Zusammenhang.
Auch wie die künftige Überdachung der Waldbühne gestaltet werden könnte, steht noch nicht genau fest und soll auch hier nicht von Anfang an vorgegeben werden Die Bühne liegt direkt unter dem Denkmal und hat heute ca. 1 000 Plätze ohne Überdachung. Dort können also jetzt schon entsprechende Kultur-veranstaltungen und Events mit einem tollen Freiluft-Flair und in einer besonderen Stimmung durchgeführt werden. Allerdings werden die tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten und die Annahme als „Lokation“ durch Besucher stark eingeschränkt durch die vorherrschenden Witterungsverhältnisse im Teutoburger Wald und die Höhenlage auf 350 m, und dies selbst bei einer Benutzung als reine (hoch)sommerliche Schönwetterbühne. Dies soll verbessert werden. Allerdings sollen dabei die Open-Air-Situation und die besondere Stimmung durch die Überdachung nicht oder nur wenig beeinträchtigt werden. Tatsächlich steht die Überdachung der Bühne als Veranstaltungsort am Hermannsdenkmal auch untrennbar mit einer zukunftsfähigen Entwicklung des gesamten Standortes in Zusammenhang.
Der Kreis Lippe ist daher besonders daran interessiert, dass interessierte Bewerber, die einen Teilnahmeantrag einreichen, schon mit dem Teilnahmeantrag in einem besonderen Teil kurz schriftlich oder grafisch erste Ideen und Vorstellungen über das Verständnis und die Art der Umsetzung des Projektes aus dem Stehgreif beschreiben. Dieser Teil des Teilnahemantrages wird nicht in die Bewertung der Zulassung zum Verfahren einbezogen.
Der Kreis Lippe ist daher besonders daran interessiert, dass interessierte Bewerber, die einen Teilnahmeantrag einreichen, schon mit dem Teilnahmeantrag in einem besonderen Teil kurz schriftlich oder grafisch erste Ideen und Vorstellungen über das Verständnis und die Art der Umsetzung des Projektes aus dem Stehgreif beschreiben. Dieser Teil des Teilnahemantrages wird nicht in die Bewertung der Zulassung zum Verfahren einbezogen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Entfällt
Postanschrift: Entfällt
Postort: Entfällt
Postleitzahl: Entfällt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um ein Unterschwellenverfahren, das GWB bzw. die VgV sind nicht anzuwenden.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 124-220160 (2014-06-27)
Ergänzende Angaben (2014-07-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 974 729,35 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das zu planende und zu erstellende Bauvorhaben Wanderkompetenzzentrum und Bühnenüberdachung ist ein vom Land NRW gefördertes Projekt.
Zum jetzigen Zeitpunkt können und sollen die Anforderungen an die Planung und das architektonische und städtebauliche Konzept noch nicht definiert werden. Zwar hat der Kreis Lippe in seinem Förderantrag bereits zahlreiche Nutzungen und Ideen formuliert, denen das Land NRW auch zugestimmt hat, insbesondere welche Vorstellungen des Kreises mit Wanderzentrum und Waldbühnenüberdachung verbunden sind, jedoch reichen diese keinesfalls annähernd aus, um den Planungs- und technisch klar und eindeutig zu beschreiben.
Das Wanderzentrum als Kernbestandteil für verschiedene Ausprägungen rund um das touristisch wichtige Thema Wandern und die Waldbühne als sommerlicher Veranstaltungsort für kulturelle Veranstaltungen aller Art, sollen in Zusammenhang und Ergänzung der bestehenden Einrichtungen (Denkmal, Kletterpark, Gastronomie etc.) die Attraktivität des Ausflugsziels an sich und der touristischen Region insgesamt befördern. Nicht nur aufgrund seiner Funktion als Verwaltungsgebäude und mit den üblichen touristischen Nutzungen, sondern allein schon aufgrund seiner besonderen Gestaltung und Architektur, welche hinsichtlich der Anmutung, der verwendeten Baumaterialien, des energetischen Standards oder sonstiger Dinge thematisch die räumliche Situation rund um das Hermannsdenkmal aufnehmen, das Thema Wandern oder die den Standort umgebende lippische mittelgebirgige Naturlandschaft interpretieren, soll es zu einem Anziehungspunkt werden.
Welcher Art die im Wanderzentrum anzubietenden Leistungen sein werden und welche Funktionalität die Baulichkeit haben soll, wird in den Vergabeunterlagen soweit es geht beschreiben werden. Es handelt sich um Leistungen in den Bereichen Information, Koordination, Entwicklung, Kommunikation und Präsentation rund um das Thema „Wandern“.
Das Zentrum soll:
— Ziel- und Pausenstation sein,
— Info-Zentrum für professionelle Wanderer, Tagestouristen und Bewohner;
— Treffpunkt für Wanderer, Interessierte und Organisationen sein;
— aber auch Startpunkt für Wanderungen, Exkursionen und Touren;
— für Tagestouristen und „professionelle“ Wanderer Informationen und Dienstleistungen anbieten;
— über die Wanderregion Teutoburger Wald informieren;
— Heimstatt für Akteure in dem Bereich werden (Wanderwarte, Naturparkführer etc.);
— als Leitzentrale Wandern in TW fungieren;
— und die Anbindung an das Wandernetz des TW und das überregionale Wander- und Radwandernetz herstellen.
Auch wie die künftige Überdachung der Waldbühne gestaltet werden könnte, steht noch nicht genau fest und soll auch hier nicht von Anfang an vorgegeben werden Die Bühne liegt direkt unter dem Denkmal und hat heute ca. 1 000 Plätze ohne Überdachung. Dort können also jetzt schon entsprechende Kulturveranstaltungen und Events mit einem tollen Freiluft-Flair und in einer besonderen Stimmung durchgeführt werden. Allerdings werden die tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten und die Annahme als „Lokation“ durch Besucher stark eingeschränkt durch die vorherrschenden Witterungsverhältnisse im Teutoburger Wald und die Höhenlage auf 350 m, und dies selbst bei einer Benutzung als reine (hoch)sommerliche Schönwetterbühne. Dies soll verbessert werden. Allerdings sollen dabei die Open-Air-Situation und die besondere Stimmung durch die Überdachung nicht oder nur wenig beeinträchtigt werden. Tatsächlich steht die Überdachung der Bühne als Veranstaltungsort am Hermannsdenkmal auch untrennbar mit einer zukunftsfähigen Entwicklung des gesamten Standortes in Zusammenhang.
Der Kreis Lippe ist daher besonders daran interessiert, dass interessierte Bewerber, die einen Teilnahmeantrag einreichen, schon mit dem Teilnahmeantrag in einem besonderen Teil kurz schriftlich oder grafisch erste Ideen und Vorstellungen über das Verständnis und die Art der Umsetzung des Projektes aus dem Stehgreif beschreiben. Dieser Teil des Teilnahemantrages wird nicht in die Bewertung der Zulassung zum Verfahren einbezogen.
Das zu planende und zu erstellende Bauvorhaben Wanderkompetenzzentrum und Bühnenüberdachung ist ein vom Land NRW gefördertes Projekt.
Zum jetzigen Zeitpunkt können und sollen die Anforderungen an die Planung und das architektonische und städtebauliche Konzept noch nicht definiert werden. Zwar hat der Kreis Lippe in seinem Förderantrag bereits zahlreiche Nutzungen und Ideen formuliert, denen das Land NRW auch zugestimmt hat, insbesondere welche Vorstellungen des Kreises mit Wanderzentrum und Waldbühnenüberdachung verbunden sind, jedoch reichen diese keinesfalls annähernd aus, um den Planungs- und technisch klar und eindeutig zu beschreiben.
Das Wanderzentrum als Kernbestandteil für verschiedene Ausprägungen rund um das touristisch wichtige Thema Wandern und die Waldbühne als sommerlicher Veranstaltungsort für kulturelle Veranstaltungen aller Art, sollen in Zusammenhang und Ergänzung der bestehenden Einrichtungen (Denkmal, Kletterpark, Gastronomie etc.) die Attraktivität des Ausflugsziels an sich und der touristischen Region insgesamt befördern. Nicht nur aufgrund seiner Funktion als Verwaltungsgebäude und mit den üblichen touristischen Nutzungen, sondern allein schon aufgrund seiner besonderen Gestaltung und Architektur, welche hinsichtlich der Anmutung, der verwendeten Baumaterialien, des energetischen Standards oder sonstiger Dinge thematisch die räumliche Situation rund um das Hermannsdenkmal aufnehmen, das Thema Wandern oder die den Standort umgebende lippische mittelgebirgige Naturlandschaft interpretieren, soll es zu einem Anziehungspunkt werden.
Welcher Art die im Wanderzentrum anzubietenden Leistungen sein werden und welche Funktionalität die Baulichkeit haben soll, wird in den Vergabeunterlagen soweit es geht beschreiben werden. Es handelt sich um Leistungen in den Bereichen Information, Koordination, Entwicklung, Kommunikation und Präsentation rund um das Thema „Wandern“.
Das Zentrum soll:
— Ziel- und Pausenstation sein,
— Info-Zentrum für professionelle Wanderer, Tagestouristen und Bewohner;
— Treffpunkt für Wanderer, Interessierte und Organisationen sein;
— aber auch Startpunkt für Wanderungen, Exkursionen und Touren;
— für Tagestouristen und „professionelle“ Wanderer Informationen und Dienstleistungen anbieten;
— über die Wanderregion Teutoburger Wald informieren;
— Heimstatt für Akteure in dem Bereich werden (Wanderwarte, Naturparkführer etc.);
— als Leitzentrale Wandern in TW fungieren;
— und die Anbindung an das Wandernetz des TW und das überregionale Wander- und Radwandernetz herstellen.
Auch wie die künftige Überdachung der Waldbühne gestaltet werden könnte, steht noch nicht genau fest und soll auch hier nicht von Anfang an vorgegeben werden Die Bühne liegt direkt unter dem Denkmal und hat heute ca. 1 000 Plätze ohne Überdachung. Dort können also jetzt schon entsprechende Kulturveranstaltungen und Events mit einem tollen Freiluft-Flair und in einer besonderen Stimmung durchgeführt werden. Allerdings werden die tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten und die Annahme als „Lokation“ durch Besucher stark eingeschränkt durch die vorherrschenden Witterungsverhältnisse im Teutoburger Wald und die Höhenlage auf 350 m, und dies selbst bei einer Benutzung als reine (hoch)sommerliche Schönwetterbühne. Dies soll verbessert werden. Allerdings sollen dabei die Open-Air-Situation und die besondere Stimmung durch die Überdachung nicht oder nur wenig beeinträchtigt werden. Tatsächlich steht die Überdachung der Bühne als Veranstaltungsort am Hermannsdenkmal auch untrennbar mit einer zukunftsfähigen Entwicklung des gesamten Standortes in Zusammenhang.
Der Kreis Lippe ist daher besonders daran interessiert, dass interessierte Bewerber, die einen Teilnahmeantrag einreichen, schon mit dem Teilnahmeantrag in einem besonderen Teil kurz schriftlich oder grafisch erste Ideen und Vorstellungen über das Verständnis und die Art der Umsetzung des Projektes aus dem Stehgreif beschreiben. Dieser Teil des Teilnahemantrages wird nicht in die Bewertung der Zulassung zum Verfahren einbezogen.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Städtebau und Architektur (33)
2. Funktionalität und Betrieb (67)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-15 📅
Name: Fechtelkord & Eggersmann GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Straße 15
Postort: Marienfeld
Postleitzahl: 33428
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 126-223471
Quelle: OJS 2015/S 053-091888 (2015-03-12)