Neubau für das Luisen-Gymnasium am Standort Reinbeker Weg 76, Hamburg – Objektplanung gem. § 34 HOAI
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m².
In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg beauftragt, einen Neubau („Zubau“) für das Luisen-Gymnasium in Hamburg-Bergedorf durchzuführen.
Das Luisen-Gymnasium befindet sich am Reinbeker Weg 76 im Bergedorfer Villengebiet in direkter Nachbarschaft zum als Denkmal erkannten Billtalstadion und dem Waldgebiet „Bergedorfer Gehölz“. Das Hauptgebäude aus dem Jahr 1931 ist ein denkmalgeschützter Fritz-Schumacher-Bau. Im Innenhof befindet sich ein gestalterisch angelehnter Neubau von 1996, der überwiegend als Klassenhaus genutzt wird. Derzeit befindet sich nördlich des Hauptgebäudes ein mobiler Klassenraumtrakt, in dem übergangsweise 6 Klassen untergebracht sind.
Im achtstufigen und 4-5-zügigen Luisen-Gymnasium werden im Schuljahr 2014/15 ca. 990 Schülerinnen und Schüler von 75 Lehrkräften unterrichtet. Hierbei liegt der Schwerpunkt der Schule im Bereich Musik. In diesem Gebiet wird dabei mit der Kreismusikschule kooperiert.
Das Gymnasium ist als Ganztagsschule ausgewiesen. Der Bestand (inkl. Sport) verfügt über eine NGF von ca. 7 000 m². Infolge der hohen Schülerzahl ergeben sich räumliche Defizite im Bereich Allgemeiner Unterricht sowie den Gemeinschaftsflächen. Dieses Defizit soll mit dem vorgesehenen Zubau ausgeglichen werden. Es liegt ein Zubaubedarf von ca. 2 000 m² NGF (ca. 1 450 m² pädagogischer Nutzfläche zzgl. technischer und Verkehrsflächen) vor, der die Unterbringung von Ganztagsfläche (Kantine, Küche) und Flächen für allgemeinen Unterricht vorsieht. Hier ist es gewünscht, den gesamten Musikzweig in den Zubau zu verlagern.
Als Standort für den Zubau ist die Fläche nördlich bis nordöstlich des Altbaus vorgesehen, auf der sich zurzeit die mobilen Klassenräume befinden. Da diese Fläche zurzeit als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen ist, wird parallel ein vorhabenbezogenes B-Planverfahren durchgeführt.
Von Seiten des Denkmalschutzamts und des Bezirksamts ist die Genehmigungsfähigkeit eines bis zu 4-geschossigen Gebäudes in Aussicht gestellt worden. Die planerischen Grundlagen werden vorab in einer Planungswerkstatt konkretisiert und den ausgewählten Bietern in der Angebotsaufforderung übergeben. Der bestehende Denkmalschutz und die außergewöhnliche Lage bedingen eine intensive Auseinandersetzung mit den Umgebungsfaktoren und den denkmalpflegerischen Belangen. Die genannten Maßnahmen sind unter Einhaltung des Budgets sowie unter der Prämisse der standortspezifischen Anforderungen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu entwickeln. Es ist ein ganzheitliches und energetisch optimiertes Konzept zu entwickeln, das neben der Sicherstellung des schulischen Bedarfes das Ziel hat, das Objekt nachhaltig, wirtschaftlich und zukunftsorientiert zu betreiben. Es werden planerische Vorschläge erwartet, die ein optimales Verhältnis zwischen nachhaltigen Materialien, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und anspruchsvoller Gestaltung bei kostengünstiger Erstellung vorweisen.
Das Gesamtbudget für den Zubau beträgt ca. 4 000 000 EUR brutto (gem. DIN 276 Kostengruppen 200 bis 700).
Die Inbetriebnahme des Zubaus ist für den Schuljahresbeginn 2018/2019 geplant.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphasen 2 (teilweise) und 3 gem. § 34 HOAI, Objektplanung.
— Leistungsphasen 4 bis 8 gem. § 34 HOAI, Objektplanung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle behält sich vor, von den ausgewählten Bietern gem. § 20 (3) VOF Lösungsvorschläge in Form einer Machbarkeitsstudie oder darüber hinausgehender Planungsinhalte erstellen zu lassen.
Vertreter der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), des Bezirksamts Bergedorf, des Denkmalschutzamts und der Schulleitung nehmen in beratender Funktion an der Auswahl der Bewerber des Teilnahmewettbewerbs und dem Verhandlungsverfahren teil.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-12-16
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Auftragsbekanntmachung
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2015-09-30
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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