Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m². In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit dem Neubau eines kompakten Baukörpers für das Wilhelm-Gymnasium am Standort Klosterstieg 17, Hamburg mit Unterrichts- Ganztags- und Fachklassen sowie einer 2-Feld-Sporthalle beauftragt. Eine 2011/2012 durchgeführte Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die Sanierung und Modernisierung der bestehenden Sporthalle sowie der Fachklassen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Daher sollen die beiden vorhandenen Bestandsbauten abgebrochen und durch einen kompakten Baukörper ersetzt werden, welcher auch Platz für notwendige Zubauflächen bietet. Auf Basis der Machbarkeitsstudie sollen folgende Flächenbedarfe (NGF) realisiert werden: — Sport: 1 650 m², — Allgemeine Unterrichtsflächen: 531 m², — Ganztagsflächen: 232 m², — Fachklassen: 1 805 m². Insgesamt besteht somit ein Flächenbedarf von 4 218 m² NGF bzw. 4 814 m² BGF. Mit der Objektplanung wurde das Architekturbüro „Hentschel & Oestreich“ beauftragt. Eine Vorentwurfsplanung liegt abgeschlossen vor und wird den Bewerbern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Das beauftragte Planungsbüro soll den Auswahlprozess des Fachplaners für die technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI beratend unterstützen. Der Neubau ist als Um- und Überbauung der 2-Feld-Sporthalle konzipiert. Für eine stadtraumverträgliche Gebäudehöhe wird die Hallensohle etwa 5 m unter OK Gelände angeordnet. Der Baukörper hat 2 oberirdische Geschosse. Das 1. Obergeschoss bildet einen großzügigen Gebäudeeinschnitt nach Norden aus. Das Schulgelände liegt eingebettet in einer Hanglage, wobei der Höhenunterschied ca. 1,50 m beträgt. Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von ca. 8,86 Mio. EUR (Bruttobaukosten KG 200 bis 700 gem. DIN 276, inkl. MWSt.). Die Fertigstellung der baulichen Maßnahme ist für Ende 2017 vorgesehen. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: — Leistungsphase 1 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG; — Leistungsphase 2 und 3 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI; — Leistungsphasen 4 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verfahrens durch D & K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 280 000 EUR inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.280 000
Gesamtwert des Auftrags: 280 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: U 40 Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/🌏
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428236268📞
Fax: +49 40427310143 📠
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht:
http://www.hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen/
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 32. KW 2014; Einreichung der Honorarangebote 35. KW 2014; Verhandlungsgespräche 37. KW 2014.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 32. KW 2014; Einreichung der Honorarangebote 35. KW 2014; Verhandlungsgespräche 37. KW 2014.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m².
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m².
In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit dem Neubau eines kompakten Baukörpers für das Wilhelm-Gymnasium am Standort Klosterstieg 17, Hamburg mit Unterrichts- Ganztags- und Fachklassen sowie einer 2-Feld-Sporthalle beauftragt.
Eine 2011/2012 durchgeführte Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die Sanierung und Modernisierung der bestehenden Sporthalle sowie der Fachklassen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Daher sollen die beiden vorhandenen Bestandsbauten abgebrochen und durch einen kompakten Baukörper ersetzt werden, welcher auch Platz für notwendige Zubauflächen bietet.
Eine 2011/2012 durchgeführte Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die Sanierung und Modernisierung der bestehenden Sporthalle sowie der Fachklassen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Daher sollen die beiden vorhandenen Bestandsbauten abgebrochen und durch einen kompakten Baukörper ersetzt werden, welcher auch Platz für notwendige Zubauflächen bietet.
Auf Basis der Machbarkeitsstudie sollen folgende Flächenbedarfe (NGF) realisiert werden:
— Sport: 1 650 m²,
— Allgemeine Unterrichtsflächen: 531 m²,
— Ganztagsflächen: 232 m²,
— Fachklassen: 1 805 m².
Insgesamt besteht somit ein Flächenbedarf von 4 218 m² NGF bzw. 4 814 m² BGF.
Mit der Objektplanung wurde das Architekturbüro „Hentschel & Oestreich“ beauftragt. Eine Vorentwurfsplanung liegt abgeschlossen vor und wird den Bewerbern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Das beauftragte Planungsbüro soll den Auswahlprozess des Fachplaners für die technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI beratend unterstützen.
Mit der Objektplanung wurde das Architekturbüro „Hentschel & Oestreich“ beauftragt. Eine Vorentwurfsplanung liegt abgeschlossen vor und wird den Bewerbern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Das beauftragte Planungsbüro soll den Auswahlprozess des Fachplaners für die technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI beratend unterstützen.
Der Neubau ist als Um- und Überbauung der 2-Feld-Sporthalle konzipiert. Für eine stadtraumverträgliche Gebäudehöhe wird die Hallensohle etwa 5 m unter OK Gelände angeordnet. Der Baukörper hat 2 oberirdische Geschosse. Das 1. Obergeschoss bildet einen großzügigen Gebäudeeinschnitt nach Norden aus. Das Schulgelände liegt eingebettet in einer Hanglage, wobei der Höhenunterschied ca. 1,50 m beträgt.
Der Neubau ist als Um- und Überbauung der 2-Feld-Sporthalle konzipiert. Für eine stadtraumverträgliche Gebäudehöhe wird die Hallensohle etwa 5 m unter OK Gelände angeordnet. Der Baukörper hat 2 oberirdische Geschosse. Das 1. Obergeschoss bildet einen großzügigen Gebäudeeinschnitt nach Norden aus. Das Schulgelände liegt eingebettet in einer Hanglage, wobei der Höhenunterschied ca. 1,50 m beträgt.
Für das Bauvorhaben besteht eine Kostenobergrenze für den Hochbau und technischen Ausbau in Höhe von ca. 8,86 Mio. EUR (Bruttobaukosten KG 200 bis 700 gem. DIN 276, inkl. MWSt.).
Die Fertigstellung der baulichen Maßnahme ist für Ende 2017 vorgesehen.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphase 1 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
— Leistungsphasen 4 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verfahrens durch D & K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 280 000 EUR inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Beschreibung der Optionen:
— Leistungsphase 1 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
— Leistungsphasen 4 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Dauer: 38 Monate
Referenznummer: SBH VOF 020/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2),(3); § 4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2),(3); § 4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
— ausgefüllter Bewerberbogen, anzufordern bei der genannten Kontaktstelle;
— Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (in Kopie);
— Anlage 1B: Erklärungen darüber, dass keiner der in § 4 Abs. 6 a) bis g) sowie § 4 Abs. 9 a) bis e) VOF genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutrifft (Vordruck);
— Anlage 1C: Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Vordruck);
— Anlage 1D: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck);
— Anlage 1E: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck);
— Anlage 1F: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck);
— Anlage 1G: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragsnehmern (Vordruck);
— Anlage 1H: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß §3 Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck);
— Anlage 1 I: Eigenerklärung über die geleisteten Steuerzahlungen und Sozialabgaben (Vordruck); die Nachweise in Kopie werden mit dem Honorarangebot abgefordert.
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1) genannten Deckungssummen (in Kopie) oder den Nachweis über die Anhebung gemäß Ziffer III.1.1). Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1);
— Anlage 3A: Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers (in Kopie);
— Anlage 3B: Liste von Referenzprojekten (siehe III.2.3)).
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge kennzeichnen. Die Seiten bitte durchgehend nummerieren.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Diese sind schriftlich oder unter der E-Mail vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de anzufordern.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(A) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden).
(B) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich gem. § 55 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2011, 2012; 2013). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 250 000 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemein-schaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(B) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich gem. § 55 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2011, 2012; 2013). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 250 000 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemein-schaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(A) Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3 Jahre (je Jahr 2011, 2012, 2013).
Geforderter Mindeststandard: 2 Ingenieur/innen für die Leistungen gem. § 55 HOAI (HLS) und 2 Ingenieur/innen für die Leistungen gem. §55 HOAI (ELT). Bietergemeinschaften können diese Anforderung gemeinsam erfüllen.
(B) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers, der für die Leistung vorgesehenen Personen;
— Geforderter Mindeststandard: Ingenieur/in für die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI…
… (HLS);
… (ELT).
(C) Leistungsübersicht: Liste der wesentlichen in den letzten max. 6 Jahren (Stichtag 1.1.2008; die Projekte müssen mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und der Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein) erbrachten Leistungen unter Angabe:
— Projektbezeichnung,
— Kosten der Kostengruppe 400 (in EUR; netto),
— Größe (BGF),
— (öffentlichen/privaten) Auftraggebers (inkl. Nennung des Ansprechpartners mit Kontaktdaten),
— Leistungszeitraum,
— ausgeführte Leistungsphasen und Anlagengruppen,
— ggf. Besonderheiten wie z. B. Bauen im Bestand, Bauen im laufenden Betrieb, Sanierung, etc.
Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden. Mit den Referenzen ist zwingend eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflicht: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1.500.000 EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Deckungssummen der Berufshaftpflicht: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1.500.000 EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt der Bewerber/in insofern seine bzw. ihre Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt der Bewerber/in insofern seine bzw. ihre Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieur/in für den Leistungsbereich gem. § 55 HOAI HLS und ELT gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieur/in für den Leistungsbereich gem. § 55 HOAI HLS und ELT gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Auswahlkriterien (gewertet werden die Projekte aus der Referenzliste):
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Auswahlkriterien (gewertet werden die Projekte aus der Referenzliste):
1.) Die Projektkosten in der KG 400 erreichen mind. 1 000 000 EUR (netto):kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt =1 Punkt; 2 Projekte = 2 Punkte, 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte).
2.) Leistungsphasen 2 bis 8 wurden (durchgängig) erbracht: kein Projekt = 0 Punkte, 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte =2 Punkte, 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte).
3.) Die Bereiche HLS und ELT wurden bearbeitet: kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte = 2 Punkte; 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte).
4.) Bei dem Projekt handelt es sich um einen Bildungsbau: kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte = 2 Punkte; 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte).
5.) Das Projekt umfasste Ganztagsflächen und/oder eine Sporthalle und/oder Fachklassen: kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte = 2 Punkte; 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte).
Insgesamt sind max. 15 Punkte zu erzielen.Ein Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen zur Information versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Insgesamt sind max. 15 Punkte zu erzielen.Ein Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen zur Information versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 32. KW 2014; Einreichung der Honorarangebote 35. KW 2014; Verhandlungsgespräche 37. KW 2014.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 32. KW 2014; Einreichung der Honorarangebote 35. KW 2014; Verhandlungsgespräche 37. KW 2014.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung U 1
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2014/S 114-201017 (2014-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-17 📅
Name: MLT Medien Licht Technik
Postanschrift: Bouchérstraße 12
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
Quelle: OJS 2015/S 013-019646 (2015-01-15)