Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m². In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs für den Neubau eines Unterrichts- und Ganztagsgebäudes für die Sekundarstufe 1der Stadtteilschule Lurup mit vier Sporthallenflächen am Standort Luruper Hauptstraße in Hamburg beauftragt. Im Rahmen eines städtebaulichen Ideenteils sollten entstehende Restflächen auf dem Wettbewerbsgrundstückmit arrondierendem Wohnungsneubau ergänzt werden. An der Stadtteilschule Lurup werden derzeit etwa 900 Kinder und Jugendliche aus 35 unterschiedlichen Ländern und Nationen in den Jahrgangsstufen 5 bis 13 von 120 Lehrern, Sozial- und Sonderpädagogen sowie weiteren ca. 70 Mitarbeitern im Ganztagsbereich unterrichtet und betreut. Geplant ist der Ausbau zu einer durchgängig 6-zügigen Schule, verbunden mit einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen. Der Unterricht erfolgt bis Klasse 10 in Klassenverbänden und in der Oberstufe nach einem Jahr Vorstufe (Klasse 11) in jahrgangsübergreifenden Profilen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Schüler können an der Schule den 1. oder 2. Bildungsabschluss nach Klasse 9 bzw. 10 oder das Abitur am Ende von Klasse 13 erlangen. Die Stadtteilschule Lurup ist eine Ganztagsschule mit verpflichtendem Unterricht an vier Nachmittagen in der Woche und versteht sich als Lern- und Lebensraum. In den Neubau soll ein „Community-Center“ (Stadtteilzentrum) integriert werden, welches sich zum Stadtteil öffnet, Schwellenängste abbaut und Kooperationen fördert. Die Stadtteilschule Lurup erstreckt sich derzeit über 3 Schulstandorte: den Standort Vorhornweg (Klassenstufen 5 und 6), den Standort Veermoor (Klassenstufen 7-9) und den Standort Luruper Hauptstraße (Klasse 10 und Oberstufe). Der Neubau sollte - in Nachbarschaft der bestehenden Schulgebäude an der Luruper Hauptstraße - auf dem derzeitigen Stadiongelände des SV Lurup erstellt werden. Er sollte den Erweiterungsbedarf abdecken und dauerhaft die sechszügige Sekundarstufe 1 der Stadtteilschule Lurup aufnehmen. Die jetzigen Schulstandorte Veermoor und Vorhornweg sollten im Gegenzug aufgegeben werden. Der Neubau sollte allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für Lehrer und Verwaltung, Wirtschaftsflächen, Gemeinschaftsflächen und Flächen für den Ganztagsbedarf aufnehmen. Des Weiteren sollten vier Sporthallenflächen mit insgesamt 2 635 m² NGF erstellt werden. 3 der vier Sporthallenflächen sollten durch die Sekundarstufe 1, eine Fläche sollte durch die Sekundarstufe 2 genutzt werden. Darüber hinaus sollte der Raumbedarf des „Community-Centers“ von 348 m² NGF in dem Neubau abgebildet werden. Insgesamt war mit dem Neubau eine Fläche von 12 790 m² NGF (inkl. Sporthallenflächen und „Community-Center“) nach DIN 277 zu realisieren. Im Einzelnen wurden von den Teilnehmern mit den Lösungsvorschlägen Aussagen zur architektonischen Qualität des Neubaus, zum Konzept für die baukonstruktive Umsetzung unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms und des pädagogischen Konzepts sowie zum Konzept für die Grundrissorganisation und die Nutzungsverteilung erwartet. Des Weiteren sollten Aussagen zur Zonierung der neu entstehenden Freiflächen getroffen werden. Generell wurden Lösungsvorschläge erwartet, die ein möglichst optimales Verhältnis aus langlebigen Baukonstruktionen, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen. Die Durchführung des Bauvorhabens ist als eine Gesamtmaßnahme und unter Aufrechterhaltung des bestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Die Zugänglichkeit zu bestehenden Schulbauten und Sporthallen muss während der Bauzeit gewährleistet werden. Der Neubau muss bis zum 1.12.2017 fertiggestellt und an die Nutzer übergeben sein. Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 30 000 000 EUR brutto gem. DIN 276 Kostengruppen 200-700. Für die entstehenden Restflächen des Wettbewerbsgebiets sollte eine städtebaulich verträgliche Lösung zur Ergänzung der Flächen mit Wohnungsneubau aufgezeigt werden. Der Wohnungsneubau soll sich nach § 34 BauGB in das umgebende bauliche Umfeld einfügen und eine verträgliche Nachverdichtung ermöglichen. Die umgebende städtebauliche Struktur soll durch die arrondierenden Wohnungsneubauten ergänzt und komplettiert werden. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: Tragwerksplanung GEM. § 51 HOAI: — Leistungsphase 2 gem. § 51 HOAI, Tragwerksplanung, — Leistungsphasen 3 bis 6 gem. § 51 HOAI, Tragwerksplanung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen), — Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen). Die Schulleitung und der ausgewählte Objektplaner nehmen in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil. Ggf. werden weitere Vertreter aus behördlichem Kontext in beratender Funktion teilnehmen (Bezirk). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 420 000 EUR inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.420 000
Gesamtwert des Auftrags: 420 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: U 40 Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/🌏
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428236268📞
Fax: +49 40427310143 📠
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht: http://www.hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen/
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung 2. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 5. KW 2015; Verhandlungsgespräche 7. KW 2015.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung 2. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 5. KW 2015; Verhandlungsgespräche 7. KW 2015.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m².
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m².
In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs für den Neubau eines Unterrichts- und Ganztagsgebäudes für die Sekundarstufe 1der Stadtteilschule Lurup mit vier Sporthallenflächen am Standort Luruper Hauptstraße in Hamburg beauftragt. Im Rahmen eines städtebaulichen Ideenteils sollten entstehende Restflächen auf dem Wettbewerbsgrundstückmit arrondierendem Wohnungsneubau ergänzt werden.
In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs für den Neubau eines Unterrichts- und Ganztagsgebäudes für die Sekundarstufe 1der Stadtteilschule Lurup mit vier Sporthallenflächen am Standort Luruper Hauptstraße in Hamburg beauftragt. Im Rahmen eines städtebaulichen Ideenteils sollten entstehende Restflächen auf dem Wettbewerbsgrundstückmit arrondierendem Wohnungsneubau ergänzt werden.
An der Stadtteilschule Lurup werden derzeit etwa 900 Kinder und Jugendliche aus 35 unterschiedlichen Ländern und Nationen in den Jahrgangsstufen 5 bis 13 von 120 Lehrern, Sozial- und Sonderpädagogen sowie weiteren ca. 70 Mitarbeitern im Ganztagsbereich unterrichtet und betreut. Geplant ist der Ausbau zu einer durchgängig 6-zügigen Schule, verbunden mit einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen.
An der Stadtteilschule Lurup werden derzeit etwa 900 Kinder und Jugendliche aus 35 unterschiedlichen Ländern und Nationen in den Jahrgangsstufen 5 bis 13 von 120 Lehrern, Sozial- und Sonderpädagogen sowie weiteren ca. 70 Mitarbeitern im Ganztagsbereich unterrichtet und betreut. Geplant ist der Ausbau zu einer durchgängig 6-zügigen Schule, verbunden mit einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen.
Der Unterricht erfolgt bis Klasse 10 in Klassenverbänden und in der Oberstufe nach einem Jahr Vorstufe (Klasse 11) in jahrgangsübergreifenden Profilen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Schüler können an der Schule den 1. oder 2. Bildungsabschluss nach Klasse 9 bzw. 10 oder das Abitur am Ende von Klasse 13 erlangen. Die Stadtteilschule Lurup ist eine Ganztagsschule mit verpflichtendem Unterricht an vier Nachmittagen in der Woche und versteht sich als Lern- und Lebensraum. In den Neubau soll ein „Community-Center“ (Stadtteilzentrum) integriert werden, welches sich zum Stadtteil öffnet, Schwellenängste abbaut und Kooperationen fördert.
Der Unterricht erfolgt bis Klasse 10 in Klassenverbänden und in der Oberstufe nach einem Jahr Vorstufe (Klasse 11) in jahrgangsübergreifenden Profilen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Schüler können an der Schule den 1. oder 2. Bildungsabschluss nach Klasse 9 bzw. 10 oder das Abitur am Ende von Klasse 13 erlangen. Die Stadtteilschule Lurup ist eine Ganztagsschule mit verpflichtendem Unterricht an vier Nachmittagen in der Woche und versteht sich als Lern- und Lebensraum. In den Neubau soll ein „Community-Center“ (Stadtteilzentrum) integriert werden, welches sich zum Stadtteil öffnet, Schwellenängste abbaut und Kooperationen fördert.
Die Stadtteilschule Lurup erstreckt sich derzeit über 3 Schulstandorte: den Standort Vorhornweg (Klassenstufen 5 und 6), den Standort Veermoor (Klassenstufen 7-9) und den Standort Luruper Hauptstraße (Klasse 10 und Oberstufe).
Der Neubau sollte - in Nachbarschaft der bestehenden Schulgebäude an der Luruper Hauptstraße - auf dem derzeitigen Stadiongelände des SV Lurup erstellt werden. Er sollte den Erweiterungsbedarf abdecken und dauerhaft die sechszügige Sekundarstufe 1 der Stadtteilschule Lurup aufnehmen. Die jetzigen Schulstandorte Veermoor und Vorhornweg sollten im Gegenzug aufgegeben werden.
Der Neubau sollte - in Nachbarschaft der bestehenden Schulgebäude an der Luruper Hauptstraße - auf dem derzeitigen Stadiongelände des SV Lurup erstellt werden. Er sollte den Erweiterungsbedarf abdecken und dauerhaft die sechszügige Sekundarstufe 1 der Stadtteilschule Lurup aufnehmen. Die jetzigen Schulstandorte Veermoor und Vorhornweg sollten im Gegenzug aufgegeben werden.
Der Neubau sollte allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für Lehrer und Verwaltung, Wirtschaftsflächen, Gemeinschaftsflächen und Flächen für den Ganztagsbedarf aufnehmen. Des Weiteren sollten vier Sporthallenflächen mit insgesamt 2 635 m² NGF erstellt werden. 3 der vier Sporthallenflächen sollten durch die Sekundarstufe 1, eine Fläche sollte durch die Sekundarstufe 2 genutzt werden. Darüber hinaus sollte der Raumbedarf des „Community-Centers“ von 348 m² NGF in dem Neubau abgebildet werden.
Der Neubau sollte allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für Lehrer und Verwaltung, Wirtschaftsflächen, Gemeinschaftsflächen und Flächen für den Ganztagsbedarf aufnehmen. Des Weiteren sollten vier Sporthallenflächen mit insgesamt 2 635 m² NGF erstellt werden. 3 der vier Sporthallenflächen sollten durch die Sekundarstufe 1, eine Fläche sollte durch die Sekundarstufe 2 genutzt werden. Darüber hinaus sollte der Raumbedarf des „Community-Centers“ von 348 m² NGF in dem Neubau abgebildet werden.
Insgesamt war mit dem Neubau eine Fläche von 12 790 m² NGF (inkl. Sporthallenflächen und „Community-Center“) nach DIN 277 zu realisieren.
Im Einzelnen wurden von den Teilnehmern mit den Lösungsvorschlägen Aussagen zur architektonischen Qualität des Neubaus, zum Konzept für die baukonstruktive Umsetzung unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms und des pädagogischen Konzepts sowie zum Konzept für die Grundrissorganisation und die Nutzungsverteilung erwartet. Des Weiteren sollten Aussagen zur Zonierung der neu entstehenden Freiflächen getroffen werden.
Im Einzelnen wurden von den Teilnehmern mit den Lösungsvorschlägen Aussagen zur architektonischen Qualität des Neubaus, zum Konzept für die baukonstruktive Umsetzung unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms und des pädagogischen Konzepts sowie zum Konzept für die Grundrissorganisation und die Nutzungsverteilung erwartet. Des Weiteren sollten Aussagen zur Zonierung der neu entstehenden Freiflächen getroffen werden.
Generell wurden Lösungsvorschläge erwartet, die ein möglichst optimales Verhältnis aus langlebigen Baukonstruktionen, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen.
Die Durchführung des Bauvorhabens ist als eine Gesamtmaßnahme und unter Aufrechterhaltung des bestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Die Zugänglichkeit zu bestehenden Schulbauten und Sporthallen muss während der Bauzeit gewährleistet werden. Der Neubau muss bis zum 1.12.2017 fertiggestellt und an die Nutzer übergeben sein.
Die Durchführung des Bauvorhabens ist als eine Gesamtmaßnahme und unter Aufrechterhaltung des bestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Die Zugänglichkeit zu bestehenden Schulbauten und Sporthallen muss während der Bauzeit gewährleistet werden. Der Neubau muss bis zum 1.12.2017 fertiggestellt und an die Nutzer übergeben sein.
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 30 000 000 EUR brutto gem. DIN 276 Kostengruppen 200-700.
Für die entstehenden Restflächen des Wettbewerbsgebiets sollte eine städtebaulich verträgliche Lösung zur Ergänzung der Flächen mit Wohnungsneubau aufgezeigt werden. Der Wohnungsneubau soll sich nach § 34 BauGB in das umgebende bauliche Umfeld einfügen und eine verträgliche Nachverdichtung ermöglichen. Die umgebende städtebauliche Struktur soll durch die arrondierenden Wohnungsneubauten ergänzt und komplettiert werden.
Für die entstehenden Restflächen des Wettbewerbsgebiets sollte eine städtebaulich verträgliche Lösung zur Ergänzung der Flächen mit Wohnungsneubau aufgezeigt werden. Der Wohnungsneubau soll sich nach § 34 BauGB in das umgebende bauliche Umfeld einfügen und eine verträgliche Nachverdichtung ermöglichen. Die umgebende städtebauliche Struktur soll durch die arrondierenden Wohnungsneubauten ergänzt und komplettiert werden.
— Leistungsphasen 3 bis 6 gem. § 51 HOAI, Tragwerksplanung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Die Schulleitung und der ausgewählte Objektplaner nehmen in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil. Ggf. werden weitere Vertreter aus behördlichem Kontext in beratender Funktion teilnehmen (Bezirk).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 420 000 EUR inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Beschreibung der Optionen:
— Leistungsphasen 3 bis 6 gem. § 51 HOAI, Tragwerksplanung, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: SBH VOF 031/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2),(3); §4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2),(3); §4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
— ausgefüllter Bewerberbogen, anzufordern bei der genannten Kontaktstelle,
— Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (in Kopie),
— Anlage 1B: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck),
— Anlage 1C: Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Vordruck),
— Anlage 1D: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck),
— Anlage 1E: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck),
— Anlage 1F: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck),
— Anlage 1G: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragsnehmern (Vordruck),
— Anlage 1H: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck),
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1) genannten Deckungssummen (in Kopie) und die schriftliche Erklärung der Bereitschaft einer etwaigen Anhebung gemäß Ziffer III.1.1) Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1),
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1) genannten Deckungssummen (in Kopie) und die schriftliche Erklärung der Bereitschaft einer etwaigen Anhebung gemäß Ziffer III.1.1) Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1),
— Anlage 3A: Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers (in Kopie),
— Anlage 3B: Liste von Referenzprojekten.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge kennzeichnen.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Diese sind schriftlich oder unter der E-Mail vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de anzufordern.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(A) Ein aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden; jeweils 2-fach maximiert).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(A) Ein aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden; jeweils 2-fach maximiert).
(B) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich gem. § 51 HOAI in den letzten drei Geschäftsjahren (je Jahr; 2011, 2012; 2013). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 400 000 EUR (netto) erreichen.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht §5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z.B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht §5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z.B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(A) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der für die Leistung vorgesehenen Personen:
— Ingenieur/in für die Leistung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI.
(B) Nachweis der erbrachten Leistungen:
Liste der wesentlichen in den letzten max. 8 Jahren (Stichtag: 1.1.2006) erbrachten Leistungen unter Angabe:
— der Projektbezeichnung,
— der Kosten in der Kostengruppe 300 + 400 (in EUR; netto),
— der Größe (BGF),
— des (öffentlichen/privaten) Auftraggebers (inkl. Nennung des Ansprechpartners mit Kontaktdaten),
— des Leistungszeitraums,
— der ausgeführten Leistungsphasen,
— ob es sich um einen Neubau handelt.
Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden. Mit den Referenzen ist zwingend eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
(C) Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3 Jahre (je Jahr 2011, 2012, 2013).
Im Bereich Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI sind mind. 4 Ingenieure/innen im Durchschnitt der letzten drei Jahre nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflicht: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Deckungssummen der Berufshaftpflicht: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Die Auftraggeberin erklärt die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen zum Gegenstand der Verhandlungen im weiteren Verfahren. Die Deckungssummen sollen wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf mindestens 1 000 000 EUR (pro Schadensfall). In diesem Zusammenhang erklärt die Bewerberin bzw. der Bewerber insofern ihre bzw. seine Bereitschaft zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen im Auftragsfall.
Die Auftraggeberin erklärt die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen zum Gegenstand der Verhandlungen im weiteren Verfahren. Die Deckungssummen sollen wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf mindestens 1 000 000 EUR (pro Schadensfall). In diesem Zusammenhang erklärt die Bewerberin bzw. der Bewerber insofern ihre bzw. seine Bereitschaft zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen im Auftragsfall.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 19 VOF.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieur/in für den Leistungsbereich Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieur/in für den Leistungsbereich Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien (gewertet werden die Projekte aus der Referenzliste):
Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien (gewertet werden die Projekte aus der Referenzliste):
1. Leistungsphasen 2-5 wurden erbracht: kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte = 2 Punkte, 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte).
2. Projektkosten in den KG 300 + 400 mind. 16 000 000 EUR (netto): kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte = 2 Punkte; 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte).
3. Bei dem Projekt handelt es sich um einen Neubau: kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte =2 Punkte; 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte). Insgesamt sind max. 9 Punkte zu erzielen.Der dabei verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
3. Bei dem Projekt handelt es sich um einen Neubau: kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte =2 Punkte; 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte). Insgesamt sind max. 9 Punkte zu erzielen.Der dabei verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung 2. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 5. KW 2015; Verhandlungsgespräche 7. KW 2015.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung U 1
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2014/S 212-375540 (2014-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: U 40 Einkauf / Vergabe, An der Stadthausbrücke 1
Kontakt
Telefon: +49 40428236201📞
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-28 📅
Name: B + G Ingenieure Bollinger und Grohmann GmbH
Postanschrift: Westhafenplatz 1
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
Quelle: OJS 2017/S 001-001410 (2017-01-02)