Neubau heilpädagogisches Wohnheim auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI

Hilfe für das behinderte Kind Coburg e. V.

Neubau heilpädagogisches Wohnheim auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Am neuen Standort in Coburg auf der Bertelsdorfer Höhe wird ein Neubau für insgesamt 32 neue Internatsplätze für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen entstehen.
Es werden vier Wohnheimgruppen, davon 3 im 5-Tage-Bereich und eine im 7-Tage-Bereich, gebaut. Diese werden ergänzt durch gruppenübergreifende Funktionsräume, Räume für Leitung, Verwaltung und Personal, Hauswirtschaftsräume sowie Sanitärbereiche. Freizeitbereiche innen und außen runden das barrierefreie Gebäude ab.
Für alle Wohnbereiche gilt, dass diese in ihrer Funktionalität und Ausgestaltung dem Hauptziel der Einrichtung, nämlich der Eingliederungshilfe in der Vielzahl ihrer Aspekte, dient. Dazu gehört neben der Förderung insbesondere der körperlich-motorischen und kognitiven Entwicklung die Ausrichtung an den Prinzipien der Inklusion und Normalisierung. Darüber hinaus sollen Teilhabemöglichkeiten eröffnet und Lebensqualität geboten werden.
Folgende Kinder und Jugendliche werden im Internat gefördert und betreut:
a) Kinder im Alter von 3-6 Jahren mit körperlicher und geistiger Behinderung unterschiedlichster Ausprägungen und damit verbundenen körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen,
b) Kinder und Jugendliche bis zum Ende ihrer Schulpflicht, bei denen körperliche und/oder geistige Behinderungen unterschiedlichster Ausprägung und damit verbundenen Beeinträchtigungen vorliegen,
c) Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die zusätzlich fachpflegerische Hilfen benötigen,
d) Kinder und Jugendliche im Alter von Beginn bis zum Ende ihrer Schulpflicht mit sogenannten Mehrfachbehinderungen, die zusätzlich zu ihrer körperlichen Behinderung auch erhebliche geistige Beeinträchtigungen haben,
e) Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen, die in folgenden Fällen einer Betreuung bedürfen,
— Entzug der elterlichen Sorge,
— Tod eines oder beider Elternteile, wenn die Vollzeitbetreuung die einzige Alternative ist,
— Eltern fallen als Versorgungspartner ihrer Kinder aufgrund eigener Pflegebedürftigkeit aus,
— Gründe aus denen Jugendämter KJHG-Hilfen finanzieren.
Geplante Fläche und Kubatur des Neubaus:
BGF: 2 375 m²,
HNF: 1 530 m²,
BRI: 7 500 m³.
Die derzeitige Kostenschätzung liegt bei ca. 6 400 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276).
Terminvorschau:
Planungsbeginn: Anfang Februar 2015. Mit den Leistungen ist umgehend nach Beauftragung zu beginnen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-21.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-21 Auftragsbekanntmachung