Neubau heilpädagogisches Wohnheim auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Neubau heilpädagogisches Wohnheim auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Am neuen Standort in Coburg auf der Bertelsdorfer Höhe wird ein Neubau für insgesamt 32 neue Internatsplätze für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen entstehen. Es werden vier Wohnheimgruppen, davon 3 im 5-Tage-Bereich und eine im 7-Tage-Bereich, gebaut. Diese werden ergänzt durch gruppenübergreifende Funktionsräume, Räume für Leitung, Verwaltung und Personal, Hauswirtschaftsräume sowie Sanitärbereiche. Freizeitbereiche innen und außen runden das barrierefreie Gebäude ab. Für alle Wohnbereiche gilt, dass diese in ihrer Funktionalität und Ausgestaltung dem Hauptziel der Einrichtung, nämlich der Eingliederungshilfe in der Vielzahl ihrer Aspekte, dient. Dazu gehört neben der Förderung insbesondere der körperlich-motorischen und kognitiven Entwicklung die Ausrichtung an den Prinzipien der Inklusion und Normalisierung. Darüber hinaus sollen Teilhabemöglichkeiten eröffnet und Lebensqualität geboten werden. Folgende Kinder und Jugendliche werden im Internat gefördert und betreut: a) Kinder im Alter von 3-6 Jahren mit körperlicher und geistiger Behinderung unterschiedlichster Ausprägungen und damit verbundenen körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, b) Kinder und Jugendliche bis zum Ende ihrer Schulpflicht, bei denen körperliche und/oder geistige Behinderungen unterschiedlichster Ausprägung und damit verbundenen Beeinträchtigungen vorliegen, c) Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die zusätzlich fachpflegerische Hilfen benötigen, d) Kinder und Jugendliche im Alter von Beginn bis zum Ende ihrer Schulpflicht mit sogenannten Mehrfachbehinderungen, die zusätzlich zu ihrer körperlichen Behinderung auch erhebliche geistige Beeinträchtigungen haben, e) Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen, die in folgenden Fällen einer Betreuung bedürfen, — Entzug der elterlichen Sorge, — Tod eines oder beider Elternteile, wenn die Vollzeitbetreuung die einzige Alternative ist, — Eltern fallen als Versorgungspartner ihrer Kinder aufgrund eigener Pflegebedürftigkeit aus, — Gründe aus denen Jugendämter KJHG-Hilfen finanzieren. Geplante Fläche und Kubatur des Neubaus: BGF: 2 375 m², HNF: 1 530 m², BRI: 7 500 m³. Die derzeitige Kostenschätzung liegt bei ca. 6 400 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276). Terminvorschau: Planungsbeginn: Anfang Februar 2015. Mit den Leistungen ist umgehend nach Beauftragung zu beginnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-21.
Auftragsbekanntmachung (2014-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Neubau heilpädagogisches Wohnheim auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 3-4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Neubau heilpädagogisches Wohnheim auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 3-4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hilfe für das behinderte Kind Coburg e. V.
Postanschrift: Elsässer Straße 9
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Ein Rechtsanspruch des Bewerbers auf Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen besteht nicht.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Ein Rechtsanspruch des Bewerbers auf Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen besteht nicht.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau heilpädagogisches Wohnheim auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Am neuen Standort in Coburg auf der Bertelsdorfer Höhe wird ein Neubau für insgesamt 32 neue Internatsplätze für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen entstehen.
Es werden vier Wohnheimgruppen, davon 3 im 5-Tage-Bereich und eine im 7-Tage-Bereich, gebaut. Diese werden ergänzt durch gruppenübergreifende Funktionsräume, Räume für Leitung, Verwaltung und Personal, Hauswirtschaftsräume sowie Sanitärbereiche. Freizeitbereiche innen und außen runden das barrierefreie Gebäude ab.
Es werden vier Wohnheimgruppen, davon 3 im 5-Tage-Bereich und eine im 7-Tage-Bereich, gebaut. Diese werden ergänzt durch gruppenübergreifende Funktionsräume, Räume für Leitung, Verwaltung und Personal, Hauswirtschaftsräume sowie Sanitärbereiche. Freizeitbereiche innen und außen runden das barrierefreie Gebäude ab.
Für alle Wohnbereiche gilt, dass diese in ihrer Funktionalität und Ausgestaltung dem Hauptziel der Einrichtung, nämlich der Eingliederungshilfe in der Vielzahl ihrer Aspekte, dient. Dazu gehört neben der Förderung insbesondere der körperlich-motorischen und kognitiven Entwicklung die Ausrichtung an den Prinzipien der Inklusion und Normalisierung. Darüber hinaus sollen Teilhabemöglichkeiten eröffnet und Lebensqualität geboten werden.
Für alle Wohnbereiche gilt, dass diese in ihrer Funktionalität und Ausgestaltung dem Hauptziel der Einrichtung, nämlich der Eingliederungshilfe in der Vielzahl ihrer Aspekte, dient. Dazu gehört neben der Förderung insbesondere der körperlich-motorischen und kognitiven Entwicklung die Ausrichtung an den Prinzipien der Inklusion und Normalisierung. Darüber hinaus sollen Teilhabemöglichkeiten eröffnet und Lebensqualität geboten werden.
Folgende Kinder und Jugendliche werden im Internat gefördert und betreut:
a) Kinder im Alter von 3-6 Jahren mit körperlicher und geistiger Behinderung unterschiedlichster Ausprägungen und damit verbundenen körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen,
b) Kinder und Jugendliche bis zum Ende ihrer Schulpflicht, bei denen körperliche und/oder geistige Behinderungen unterschiedlichster Ausprägung und damit verbundenen Beeinträchtigungen vorliegen,
c) Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die zusätzlich fachpflegerische Hilfen benötigen,
d) Kinder und Jugendliche im Alter von Beginn bis zum Ende ihrer Schulpflicht mit sogenannten Mehrfachbehinderungen, die zusätzlich zu ihrer körperlichen Behinderung auch erhebliche geistige Beeinträchtigungen haben,
e) Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen, die in folgenden Fällen einer Betreuung bedürfen,
— Entzug der elterlichen Sorge,
— Tod eines oder beider Elternteile, wenn die Vollzeitbetreuung die einzige Alternative ist,
— Eltern fallen als Versorgungspartner ihrer Kinder aufgrund eigener Pflegebedürftigkeit aus,
— Gründe aus denen Jugendämter KJHG-Hilfen finanzieren.
Geplante Fläche und Kubatur des Neubaus:
BGF: 2 375 m²,
HNF: 1 530 m²,
BRI: 7 500 m³.
Die derzeitige Kostenschätzung liegt bei ca. 6 400 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276).
Terminvorschau:
Planungsbeginn: Anfang Februar 2015. Mit den Leistungen ist umgehend nach Beauftragung zu beginnen.
Menge oder Umfang:
Neubau heilpädagogisches Wohnheim auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 3-4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 3-4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
— Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI. Die optionalen Leistungen werden ebenfalls stufenweise abgerufen.
— Ggf. besondere Leistungen gemäß Anlage 10 HOAI.
Referenznummer: COB Internat
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Coburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Mindeststandards:
Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
III.2.3.2) – Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 10 Abs. 2 VOF), wird wie folgt vorgegangen:
A – Fachliche Qualifikation:
Darstellung von maximal 4 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI) aus den letzten 3 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Darstellung von maximal 4 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI) aus den letzten 3 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubaumaßnahme für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bzw. Einschränkung oder Neubau Pflegeeinrichtung oder Neubau Wohnheim oder ähnliches),
— Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubaumaßnahme für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bzw. Einschränkung oder Neubau Pflegeeinrichtung oder Neubau Wohnheim oder ähnliches),
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) > 6 000 000 EUR brutto),
— dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich in Leistungsphase 8 oder ist abgeschlossen.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften fließen in Summe maximal 4 Referenzprojekte in die Wertung ein.
B – Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung. Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht. Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht. Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
Angabe der technischen Leitung. Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht. Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht. Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
— durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wurden die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht. Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht. Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä.
Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
— für Personenschäden: 500 000 EUR,
— für sonstige Schäden: 500 000 EUR
bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI (in der zum Vertragsschluss gültige Fassung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 1 und 2 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:
— Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2),
A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 15 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten, die in die Wertung fließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (4 Referenzprojekte x max. 15 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:
A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 15 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten, die in die Wertung fließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (4 Referenzprojekte x max. 15 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:
– Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubaumaßnahme für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bzw. Einschränkung oder Neubau Pflegeeinrichtung oder Neubau Wohnheim oder ähnliches)?
– Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubaumaßnahme für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bzw. Einschränkung oder Neubau Pflegeeinrichtung oder Neubau Wohnheim oder ähnliches)?
Wenn ja, werden 4 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierungsmaßnahme für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bzw. Einschränkung, Neubau Wohnanlage, o. ä.) werden 2 Punkte vergeben.
Wenn ja, werden 4 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierungsmaßnahme für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bzw. Einschränkung, Neubau Wohnanlage, o. ä.) werden 2 Punkte vergeben.
– Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 6 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))?
Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (6 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 4 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 6 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 3 000 000 EUR werden 2 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 3 000 000 EUR/6 000 000 EUR x 4 Punkte).
Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (6 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 4 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 6 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 3 000 000 EUR werden 2 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 3 000 000 EUR/6 000 000 EUR x 4 Punkte).
– Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt?
Wenn die Leistungsphasen 3-8 beauftragt wurden, werden 4 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragten Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 89 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragten Leistungsphasen (Leistungsphasen 1, 2 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,93 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 43 v. H./89 v. H. x 4,0 Punkte).
Wenn die Leistungsphasen 3-8 beauftragt wurden, werden 4 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragten Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 89 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragten Leistungsphasen (Leistungsphasen 1, 2 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,93 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 43 v. H./89 v. H. x 4,0 Punkte).
– Befindet sich das Referenzprojekt in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen?
Wenn ja, werden 3 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben.
— Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2)),
B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter + Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:
B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter + Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:
Wenn ja, werden 4 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierungsmaßnahme für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bzw. Einschränkung oder Neubau Wohnanlage, o. ä.) werden 2 Punkte vergeben.
Wenn ja, werden 4 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierungsmaßnahme für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bzw. Einschränkung oder Neubau Wohnanlage, o. ä.) werden 2 Punkte vergeben.
– Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 6 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (6 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 6 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 3 000 000 EUR werden 1,5 Punkte vergeben.Berechnungsmethode: 3 000 000 EUR/6 000 000 EUR x 3 Punkte).
– Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 6 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (6 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 6 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 3 000 000 EUR werden 1,5 Punkte vergeben.Berechnungsmethode: 3 000 000 EUR/6 000 000 EUR x 3 Punkte).
– Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht?
Wenn die Leistungsphasen 3-8 erbracht wurden, werden 3 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 89 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1, 2 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-5 erbracht. Hier werden 1,45 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 43 v. H./89 v. H. x 3 Punkte). Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Wenn die Leistungsphasen 3-8 erbracht wurden, werden 3 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 89 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1, 2 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-5 erbracht. Hier werden 1,45 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 43 v. H./89 v. H. x 3 Punkte). Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Ein Rechtsanspruch des Bewerbers auf Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen besteht nicht.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hilfe für das behinderte Kind Coburg e. V.
Postanschrift: Elsässer Straße 9
Postort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Quelle: OJS 2014/S 228-402767 (2014-11-21)