Neubau Kardiologie - Aufstockung und Erweiterung der kardiologischen Bettenkapazität mit Neubau der kardiologischen Intensiv- und Intermediate Care Station (IPS/IMC Kardiologie), Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär)
Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär), Lph. 1-9 gem. § 55 HOAI. Derzeit beabsichtigt die Schüchtermann-Klinik die Erweiterung ihrer kardiologischen Abteilung. Da die verschiedenen kardiologischen Bereiche zurzeit in unterschiedlichen Gebäudeteilen untergebracht sind, soll die geplante Maßnahme zudem der Neustrukturierung und funktionalen Optimierung dienen. Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag gemäß § 9 Abs. 1 KHG beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gestellt. Die Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär), Leistungsphase 1-9, sollen hierfür gemäß Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in einem europaweit auszuschreibenden Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang: Von der Maßnahme betroffen ist voraussichtlich eine Nutzfläche von ca. 2 800 m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Schüchtermann-Schiller'sche Kliniken Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG
Postanschrift: Ulmenallee 5-11
Postleitzahl: 49214
Postort: Bad Rothenfelde
Kontakt
Internetadresse: http://www.schuechtermann-klinik.de/🌏
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Schließlich wird auf § 11 Abs. 5 S. 3 VOF hingewiesen. Soweit der Anwendungsbereich der HOAI (§ 1 HOAI) eröffnet ist, ist der Preis nur im dort beschriebenen Rahmen zu berücksichtigen. Bei Honorarunter- bzw. -überschreitungen wird der Auftraggeber nach vorherigen Aufforderung des Bieters zur Korrektur ein dann nicht HOAI-konformes Angebot ausschließen.
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Schließlich wird auf § 11 Abs. 5 S. 3 VOF hingewiesen. Soweit der Anwendungsbereich der HOAI (§ 1 HOAI) eröffnet ist, ist der Preis nur im dort beschriebenen Rahmen zu berücksichtigen. Bei Honorarunter- bzw. -überschreitungen wird der Auftraggeber nach vorherigen Aufforderung des Bieters zur Korrektur ein dann nicht HOAI-konformes Angebot ausschließen.
Derzeit beabsichtigt die Schüchtermann-Klinik die Erweiterung ihrer kardiologischen Abteilung. Da die verschiedenen kardiologischen Bereiche zurzeit in unterschiedlichen Gebäudeteilen untergebracht sind, soll die geplante Maßnahme zudem der Neustrukturierung und funktionalen Optimierung dienen.
Derzeit beabsichtigt die Schüchtermann-Klinik die Erweiterung ihrer kardiologischen Abteilung. Da die verschiedenen kardiologischen Bereiche zurzeit in unterschiedlichen Gebäudeteilen untergebracht sind, soll die geplante Maßnahme zudem der Neustrukturierung und funktionalen Optimierung dienen.
Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag gemäß § 9 Abs. 1 KHG beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gestellt. Die Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär), Leistungsphase 1-9, sollen hierfür gemäß Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in einem europaweit auszuschreibenden Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung.
Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag gemäß § 9 Abs. 1 KHG beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gestellt. Die Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär), Leistungsphase 1-9, sollen hierfür gemäß Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in einem europaweit auszuschreibenden Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Rothenfelde.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1 (Angebote / Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1 (Angebote / Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Die Bewerberbögen können wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter I.1 (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Die Bewerber haben durch ihre Unterschrift die in den Bewerberbögen enthaltene Eigenerklärung (zu Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, zutreffende Erklärung, Steuern und Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft u.a.) abzugeben.
Beruft sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers, so sind die jeweiligen Nachweise für den Nachunternehmer zu erbringen bzw. die Bewerberformulare durch den Nachunternehmer auszufüllen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung auch durch den Nachunternehmer zu erbringen, hierzu ist das Bewerberformular Nachunternehmererklärung zu verwenden.
Beruft sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers, so sind die jeweiligen Nachweise für den Nachunternehmer zu erbringen bzw. die Bewerberformulare durch den Nachunternehmer auszufüllen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung auch durch den Nachunternehmer zu erbringen, hierzu ist das Bewerberformular Nachunternehmererklärung zu verwenden.
Folgende Nachweise sind einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis über den Berufsabschluss „Ingenieur“ (Abschlussurkunde)
- Nachunternehmererklärung soweit sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft
- Bietergemeinschaften haben zudem eine Bevollmächtigung ihres Vertreters abzugeben
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die o. g. Nachweise von jedem Unternehmen einzureichen.
Bewerbungen müssen zudem die unter Ziffer III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Nachweise der Eignung enthalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern, ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht (vgl. §5 Abs. 3 VOF). Dabei werden alle Bewerber gleich behandelt. Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt.
Mehrfachbewerbungen einzeln und / oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 VOF anhand der Angaben zu wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1 (Angebote / Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1 (Angebote / Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Folgende Angaben sind zu treffen:
- Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl anhand der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix. Die im Folgenden in Klammern genannten Prozentzahlen geben die Gewichtung an der Gesamtbewertung an.
Mögliche Punkte [10,00 %] für die durchschnittliche Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
- 0,5 Punkte je Mitarbeiter (max. 10 Punkte)
Mögliche Punkte [10,00 %] für den durchschnittlichen Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
- 0,5 Punkte pro 0,1 Mio. EUR/Jahr netto (max. 10 Punkte)
Weitere Einzelheiten sind den Bewerberformularen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1 (Angebote / Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1 (Angebote / Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Folgende Angaben sind zu treffen:
- Qualifikation des benannten Projektleiters Technische Ausrüstung (HLS)
- Nachweis einer Mindestreferenz im Krankenhausbau Technische Ausrüstung (HLS)
Für die geforderten Angaben, insbesondere die Anforderungen an die Mindestreferenz, sind die Anmerkungen in den Bewerberformularen zu beachten.
Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl anhand der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix. Die im Folgenden in Klammern genannten Prozentzahlen geben die Gewichtung an der Gesamtbewertung an.
Mögliche Punkte [6,40 %] für die Qualifikation des Projektleiters:
- Je vollem Berufsjahr 0,5 Punkte (max. 10 Punkte)
- Je vollem Berufsjahr als Projektleiter 0,5 Punkte (max. 10 Punkte)
Mögliche Punkte [3,20 %] für die Qualifikation des Projektleiters:
- Je vollem Zugehörigkeitsjahr zum Unternehmen 0,5 Punkte (max. 10 Punkte)
Mögliche Punkte [41,60 %] für Referenzen aus dem Bereich Technische Ausrüstung (HLS), die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
Mögliche Punkte [22,40 %] für Referenzen aus dem Bereich Technische Ausrüstung (HLS), die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
- Leistung wird durch den Auftraggeber mit…
… „sehr gut“ bewertet (2,5 Punkte)
… „gut“ bewertet (2,0 Punkte)
… „befriedigend“ bewertet (1,5 Punkte)
… „ausreichend“ bewertet (1,0 Punkte)
… „mangelhaft“ bewertet (0,5 Punkte)
… „ungenügend“ bewertet (0,0 Punkte)
Referenzen, die die in den Bewerberformularen aufgeführten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Für die Punktereferenzen werden maximal drei Referenzen gewertet. Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, so werden die im Sinne des Bewerbers besten drei Referenzen gewertet.
Referenzen, die die in den Bewerberformularen aufgeführten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Für die Punktereferenzen werden maximal drei Referenzen gewertet. Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, so werden die im Sinne des Bewerbers besten drei Referenzen gewertet.
Mindeststandards:
- Nachweis einer Mindestreferenz im Krankenhausbau Technische Ausrüstung (HLS)
Für die geforderten Anforderungen an die Mindestreferenz, sind die Anmerkungen in den Bewerberformularen zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (Bewerbergemeinschaften), die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen wollen, haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch schon im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
- nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch schon im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Die Erklärung ist nach dem Bewerberformular „Bewerbergemeinschafts- und Bietergemeinschaftserklärung“ abzugeben, das den Bewerberbögen beigefügt ist.
Die Bewerberbögen können wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter I.1 (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§ 19 VOF
(2) Wird als Berufsqualifikation der Beruf des "Beratenden Ingenieurs" oder "Ingenieurs" gefordert, so ist jeder zuzulassen, der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig zu werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
(2) Wird als Berufsqualifikation der Beruf des "Beratenden Ingenieurs" oder "Ingenieurs" gefordert, so ist jeder zuzulassen, der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig zu werden.
(3) Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach den Absätzen 1 und 2 benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben zur Zuverlässigkeit, finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie zur fachlichen Eignung.Weitere Einzelheiten enthalten die Bewerberbögen und die Bewertungsmatrix, welche bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben zur Zuverlässigkeit, finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie zur fachlichen Eignung.Weitere Einzelheiten enthalten die Bewerberbögen und die Bewertungsmatrix, welche bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-08-18 📅
Datum des Endes: 2021-10-01 📅
Zusätzliche Informationen
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Schließlich wird auf § 11 Abs. 5 S. 3 VOF hingewiesen. Soweit der Anwendungsbereich der HOAI (§ 1 HOAI) eröffnet ist, ist der Preis nur im dort beschriebenen Rahmen zu berücksichtigen. Bei Honorarunter- bzw. -überschreitungen wird der Auftraggeber nach vorherigen Aufforderung des Bieters zur Korrektur ein dann nicht HOAI-konformes Angebot ausschließen.
Schließlich wird auf § 11 Abs. 5 S. 3 VOF hingewiesen. Soweit der Anwendungsbereich der HOAI (§ 1 HOAI) eröffnet ist, ist der Preis nur im dort beschriebenen Rahmen zu berücksichtigen. Bei Honorarunter- bzw. -überschreitungen wird der Auftraggeber nach vorherigen Aufforderung des Bieters zur Korrektur ein dann nicht HOAI-konformes Angebot ausschließen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 086-150648 (2014-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Schließlich wird auf § 11 Abs. 5 S. 3 VOF hingewiesen. Soweit der Anwendungsbereich der HOAI (§ 1 HOAI) eröffnet ist, ist der Preis nur im dort beschriebenen Rahmen zu berücksichtigen. Bei Honorarunter- bzw. -überschreitungen wird der Auftraggeber nach vorherigen Aufforderung des Bieters zur Korrektur ein dann nicht HOAI-konformes Angebot ausschließen.
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Schließlich wird auf § 11 Abs. 5 S. 3 VOF hingewiesen. Soweit der Anwendungsbereich der HOAI (§ 1 HOAI) eröffnet ist, ist der Preis nur im dort beschriebenen Rahmen zu berücksichtigen. Bei Honorarunter- bzw. -überschreitungen wird der Auftraggeber nach vorherigen Aufforderung des Bieters zur Korrektur ein dann nicht HOAI-konformes Angebot ausschließen.