Neubau Messehalle 4 – Messegelände Augsburg

Messe Augsburg ASMV GmbH

Aufgrund einer nicht mehr zeitgemäßen technischen Ausstattung und besonderer Anforderungen aus dem Messebetrieb muss die bestehende Messehalle einem Neubau weichen. Die neue Messehalle 4 wird daher den Anforderungen der Weltleitmessen Grindtec und Interlift entsprechen, das Grobkonzept ist bereits mit der AFAG Messen- und Ausstellungen GmbH abgestimmt.
Die Halle wird im Nord-Westen des Augsburger Messegeländes, zwischen den bestehenden Hallen 3 und 5 errichtet und von der Westseite für den LKW-Verkehr erschlossen und schwerlastbefahrbar, sie erhält einen Verbindungsbau zu den Hallen 3 und 5 und wird so in den Messerundgang integriert. Die Messehalle wird mit den Außenmaßen von ca. 56,0 m * 76,0 m errichtet, daraus ergibt sich eine Nutzfläche von ca. 4 100 m².
Das Bauwerk ist als mittelstützenfreie Konstruktion mit einem Tragwerk aus Stahlbindern geplant. Die Eindeckung erfolgt mit gedämmtem Trapezblechdach.
Die lichte Höhe bis UK Tragkonstruktion beträgt ca. 7,50 m, die Gesamthöhe, ohne die technischen Aufbauten, ca. 13,00 m. Hallenstützen werden in Stahlbeton, tragende und aussteifende Wände in Stahlbetonfertigteilen mit integrierter Wärmedämmung ausgeführt.
Die Vergütung erfolgt entsprechend der HOAI (gültige Fassung).
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen das Leistungsbild gemäß § 39 Freianlagen HOAI 2013 mit den Leistungsphasen LPh 5-9 und das Leistungsbild gemäß § 47 Verkehrsanlagen HOAI 2013 mit den Leistungsphasen LPh 5-9.
Die Objektplanung (Leistungsbild: Freianlagen) wird der Honorarzone III zugeordnet.
Die Objektplanung (Leistungsbild: Verkehrsanlagen) wird der Honorarzone III zugeordnet.
Die Leistung ist umgehend, jedoch spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-05 Auftragsbekanntmachung
2014-06-11 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Neubau einer Messehalle mit einer Bruttogrundfläche von ca. 4 400 m² und prognostizierten Gesamtkosten von ca. 6 320 000 EUR inklusive Nebenkosten und Mehrwersteuer.5 322 300
Gesamtwert des Auftrags: 5 322 300 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Messe Augsburg ASMV GmbH
Postanschrift: Am Messezentrum 5
Postleitzahl: 86159
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.messeaugsburg.de 🌏
E-Mail: info@messeaugsburg.de 📧
Telefon: +49 82125720 📞
Fax: +49 8212572105 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 109-192439
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Die unter II.3 gemachten Angaben zu Beginn und Ende der Auftragsausführung sind vorläufig und nicht verbindlich. Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können - soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag oder das Angebot ausgeschlossen. Aus Gründen der Gleichbehandlung kann die Bewertung der Eignungskriterien durch nachgereichte Unterlagen nicht verbessert werden. Nachgereichte Unterlagen können nur dazu dienen den mit dem Teilnahmeantrag bereits eingereichten Unterlagen und Eignungskriterien zur Wertbarkeit zu verhelfen. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, — Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen; — von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern. Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen. Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund einer nicht mehr zeitgemäßen technischen Ausstattung und besonderer Anforderungen aus dem Messebetrieb muss die bestehende Messehalle einem Neubau weichen. Die neue Messehalle 4 wird daher den Anforderungen der Weltleitmessen Grindtec und Interlift entsprechen, das Grobkonzept ist bereits mit der AFAG Messen- und Ausstellungen GmbH abgestimmt.
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Die Halle wird im Nord-Westen des Augsburger Messegeländes, zwischen den bestehenden Hallen 3 und 5 errichtet und von der Westseite für den LKW-Verkehr erschlossen und schwerlastbefahrbar, sie erhält einen Verbindungsbau zu den Hallen 3 und 5 und wird so in den Messerundgang integriert. Die Messehalle wird mit den Außenmaßen von ca. 56,0 m * 76,0 m errichtet, daraus ergibt sich eine Nutzfläche von ca. 4 100 m².
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Das Bauwerk ist als mittelstützenfreie Konstruktion mit einem Tragwerk aus Stahlbindern geplant. Die Eindeckung erfolgt mit gedämmtem Trapezblechdach.
Die lichte Höhe bis UK Tragkonstruktion beträgt ca. 7,50 m, die Gesamthöhe, ohne die technischen Aufbauten, ca. 13,00 m. Hallenstützen werden in Stahlbeton, tragende und aussteifende Wände in Stahlbetonfertigteilen mit integrierter Wärmedämmung ausgeführt.
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Die Vergütung erfolgt entsprechend der HOAI (gültige Fassung).
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen das Leistungsbild gemäß § 39 Freianlagen HOAI 2013 mit den Leistungsphasen LPh 5-9 und das Leistungsbild gemäß § 47 Verkehrsanlagen HOAI 2013 mit den Leistungsphasen LPh 5-9.
Die Objektplanung (Leistungsbild: Freianlagen) wird der Honorarzone III zugeordnet.
Die Objektplanung (Leistungsbild: Verkehrsanlagen) wird der Honorarzone III zugeordnet.
Die Leistung ist umgehend, jedoch spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung zu erbringen.
Menge oder Umfang:
Neubau einer Messehalle mit einer Bruttogrundfläche von ca. 4 400 m² und prognostizierten Gesamtkosten von ca. 6 320 000 EUR inklusive Nebenkosten und Mehrwersteuer.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Augsburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren“ ausgefüllt einzureichen.
Diesen Antrag erhalten Sie auf Anforderung per eMail unter: stefan.kraus@schober-stadtplanung.de
In dem Bewerbungsbogen sind u.a. folgende Angaben bzw. Erklärungen zu machen:
1) Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift);
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen;
3) Angaben zur beruflichen Befähigung der Büroinhaber/Geschäftsführer (§ 5 Abs. 5 a VOF);
4) Erklärung über rechtliche und wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF) und zu Abhängigkeiten von Ausführungs- oder Lieferinteressen (§ 2 Abs. 3 VOF);
5) Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF) und / oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 5 Abs. 6 VOF).
Ein Teilnahmeantrag, der keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält (s. Bewerbungsbogen) und/oder nicht im Original unterzeichnet und eingereicht wurde (z.B. per E-Mail, per Fax oder als Kopie), gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eignungsnachweise jeweils von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag bei der Schober Architekten, Augustenstraße 73, 80333, einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich.
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Bewerber, die nicht alle geforderten Angaben und Nachweise zur Verfügung stellen, werden ausgeschlossen.
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die der geplanten Höchstzahl an Teilnehmern, dann entscheidet unter den Bewerbern, die gleichermaßen geeignet sind, das Los.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Der/die Bewerber/in hat gemäß § 4 (2) VOF Angaben über die wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen und zur auftragsbezogenen Zusammenarbeit mit anderen zu machen.
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass Ausschlussgründe gemäß VOF § 4 (6) Buchst. a-g und § 4 (9) Buchst. a-e nicht vorliegen und keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 2 (3) VOF besteht. Die fachliche Eignung ist gemäß VOF § 5 (5) a nachzuweisen (z. B. Eintrag Architektenkammer).
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Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung oder Beauftragung mit weiteren Leistungen besteht nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 lit. a) VOF;
(2) Erklärung über den Umsatz für projektspezifische Leistungen gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 lit. c) VOF, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013);
(3) Erklärung über die personelle Besetzung gemäß § 5 Abs. 5 lit. d) VOF, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013) unterteilt nach Berufsgruppen; sowie
(4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 5 Abs. 6 VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angaben gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich:
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(a) jeweils zu projektspezifischer Berufserfahrung in Jahren als verantwortlicher Projektleiter;
(b) maximal 3 Referenzprojekte der letzten 5 Jahre (2013, 2012, 2011, 2010 und 2009) an denen der Projektleiter maßgeblich mitgewirkt hat. Angabe der Art des Auftraggebers (öffentlich oder privat) und der Nutzfläche.
Mit der Referenz des Projektleiters können maximal 3 Punkte erreicht werden, die zu 9 % gewichtet werden.
(2) Angabe von 3 Referenzen des Büros nach Maßgabe von § 5 Abs. 5 lit. b) VOF über in den letzten 5 Jahren (2013, 2012, 2011, 2010 und 2009) abgeschlossene Maßnahmen (Inbetriebnahme). Die Referenzleistungen sind durch die Angaben im Formular des Teilnahmeantrags und mit einer selbst erstellten Beschreibung (Bild- und Textmaterial) übersichtlich und prüfbar darzustellen. Aus den Referenzangaben müssen folgende Informationen hervorgehen:
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1. Projektbezeichnung,
2. Name und Anschrift des Auftraggebers,
3. Ansprechpartner mit aktueller Telefonnummer,
4. Umfang des vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft selbst erbrachten Leistungsumfangs,
5. Art des Auftraggebers (öffentlich oder privat),
6. Referenzschreiben des Auftraggebers mit Aussagen zu Termineinhaltung, Kosteneinhaltung und Qualität des Bewerbers,
7. Datum der Fertigstellung,
8. Nutzfläche,
9. Anrechenbare Kosten brutto,
10. Vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachte Leistungen (Leistungsphasen),
11. Komplexität der Aufgabenstellung (Bau einer Messehalle, Durchführung im laufenden Betrieb, Brandschutz),
12. Realisierungszeit, d. h. Zeit in der das Projekt fertiggestellt wurde, zwischen Planungsbeginn der Leistungsphase 5 (LPh 5) und bis zur Fertigstellung (= Inbetriebnahme),
10. Kurzbeschreibung des Projektes mit aussagekräftigem Bild- und Textmaterial.
Jede Referenz kann maximal 3 Punkte erreichen, die zu 25 % gewichtet werden. Insgesamt können mit den drei Referenzen also maximal 9 Punkte erreicht werden, die zu 75 % gewichtet werden.
Den Referenzen sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (z. B. Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) in Papierform auf jeweils maximal 2 DIN A4 Seiten, jeweils einseitig bedruckt, beizufügen. Der selbst erbrachte fachliche Leistungsumfang ist analog den Leistungsphasen nach HOAI zu beschreiben. Die Zuordnung der selbst erstellten Präsentationsunterlagen zu den genannten Projekten muss eindeutig sein, bitte beschriften Sie deshalb all Ihre Blätter eindeutig.
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Für alle Referenzen die Leistungen für öffentliche Auftraggeber nachweisen, müssen Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen, bei Referenzen für private Auftraggeber sollten sie vorliegen (VOF §5 Abs. 5 lit. b).
Die Bescheinigungen sollen den Namen und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung, eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert sowie den Leistungszeitraum enthalten.
Die Bestätigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers hat jeweils auch eine Erklärung zu enthalten, ob die festgelegten Kosten und Termine eingehalten wurden und falls dem nicht so sein sollte, dass die Abweichung nicht auf eine Schlechtleistung des Planers zurückzuführen ist.
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Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als die geforderten Referenzen abgegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen am besten entsprechen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5 (4) a VOF über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 1 000 000 EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 500 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr (Januar 2013) zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages sein.
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Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen oder eine Erklärung der Versicherung im Auftragsfall für die Bewerbergemeinschaft eine solche abzuschließen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung 2013.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffene Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige:
Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind.
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
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Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschafts- oder Innenarchitekt, Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
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Bewerbergemeinschaften können aus natürlichen und juristischen Personen bestehen. Sie sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft für sich teilnahmeberechtigt ist.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. Mitarbeiter, Fachberater etc. unterliegen nicht den Teilnahmeberechtigungen. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmern sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
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Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn sich alle Mitglieder zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung verpflichten und ein federführendes Mitglied benennen, welches die Gemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter während des Vergabeverfahrens und während der Auftragsausführung rechtsverbindlich vertritt und Erklärungen für und gegen die Gemeinschaft abgeben und entgegen nehmen sowie Zahlungen annehmen kann.
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Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eine entsprechende Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung dieses Inhalts abzugeben. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Kopie) vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nicht abgegeben, wenn die Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
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Im Falle eines ordnungsgemäßen Teilnahmeantrags einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Eignungsmerkmale der Gemeinschaft bei der Beurteilung der Eignung und bei der Auswahlentscheidung kumulativ berücksichtigt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die entsprechende Anzahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen aufgefordert wird, wird in Rangfolge absteigend, ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl, ermittelt. Dabei ergibt sich die Gewichtung der Kriterien und Unterkriterien aus dem in den Vorbemerkungen beschriebenen Bewertungsschema, das mit dem anzufordernden Bewerbungsformular mitversandt wird.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Gerhard Reiter
Name: Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung
Postanschrift: Augustenstraße 73
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Kontaktperson: Herrn Stefan Kraus
Telefon: +49 899544742414 📞
E-Mail: stefan.kraus@schober-stadtplanung.de 📧
Fax: +49 899544742418 📠
URL für weitere Informationen: www.schober-stadtplanung.de 🌏
URL der Dokumente: http://schober-stadtplanung.de/ 🌏
URL der Teilnahme: www.schober-stadtplanung.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-10-01 📅
Datum des Endes: 2015-10-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die unter II.3 gemachten Angaben zu Beginn und Ende der Auftragsausführung sind vorläufig und nicht verbindlich.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können - soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag oder das Angebot ausgeschlossen.
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Aus Gründen der Gleichbehandlung kann die Bewertung der Eignungskriterien durch nachgereichte Unterlagen nicht verbessert werden.
Nachgereichte Unterlagen können nur dazu dienen den mit dem Teilnahmeantrag bereits eingereichten Unterlagen und Eignungskriterien zur Wertbarkeit zu verhelfen.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein,
— Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen;
— von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Mehr anzeigen
Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762847 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 109-192439 (2014-06-05)
Ergänzende Angaben (2014-06-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 113-198912
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 109-192439
ABl. S-Ausgabe: 113
Quelle: OJS 2014/S 113-198912 (2014-06-11)