Menge oder Umfang
Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die in den Angebotsunterlagen enthaltenen Formblätter KEV zu beachten und, sofern vorgesehen, zu unterschreiben. Die dort geforderten Unterlagen, Verpflichtungserklärungen, Nachweise etc. sind ebenfalls mit der Angebotsabgabe einzureichen.