Neubau städtischer Bauhof mit Wertstoffhof

Stadt Heusenstamm

Die Stadt Heusenstamm beabsichtigt den Neubau eines städtischen Bauhofes mit Wertstoffhof im erschlossenen Gewerbegebiet Ost 3 (Geltungsbereich Bebauungsplan Nr.: 30 „Zwerggewann und Martinsee“), um die Zusammenlegung der im Stadtgebiet verteilten Betriebsstätten des Bauhofes an einen zentralen Ort zu erreichen. Der Bebauungsplan ist in dem betreffenden Bereich zu ändern um die konkreten Bedürfnisse, die sich aus der Planungsaufgabe ergeben, zu berücksichtigen.
Abstimmungsprozesse zum Inhalt des Änderungsbebauungsplanes laufen noch. Insbesondere steht die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde noch aus. Nach derzeitigem Stand der Planungsüberlegungen zum Änderungsbebauungsplan, der laufenden Artenschutzprüfung sowie der erforderlichen Aktualisierung von Umweltbericht mit Umweltprüfung und Ermittlung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz sind zur Eingriffsminimierung auf dem Grundstück Maßnahmen in größtmöglichem Umfang vorzusehen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Das für die Errichtung des Bauhofes mit Wertstoffhof neu zu bildende Grundstück: „Am Zwerggewann“ ist mit einer Flächengröße von ca. 7 825 m² vorgesehen.
Der Funktionsbereich Bauhof soll aus einem Verwaltungs- und Sozialgebäude für 40 Mitarbeiter (derzeit 4 Mitarbeiterinnen, 36 Mitarbeiter) mit ca. 450 m² BGF bestehen. Für Werkstatt- und Fahrzeughallen sind ca. 1 700 m² BGF für die Gewerke:
— KFZ,
— Elektro,
— Wasserversorgung,
— Schreiner,
— Maler,
— Gärtner/Forst,
— Tiefbau/Schlosser sowie für
— 40 Fahrzeuge (derzeit 26 Fahrzeuge und 13 Anhänger)
zu berücksichtigen.
Hierzu gehört eine Waschhalle sowie ein überdachtes Außenlager mit ca. 270 m² BGF.
Im Außengelände wird ein Waschplatz für Großfahrzeuge, ein Streusalzsilo mit einem Volumen von ca. 75 m³ sowie eine Salzlöseanlage zur Herstellung einer Salzsole benötigt.
Die erforderliche Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen sind gem. der geltenden Stellplatzsatzung der Stadt Heusenstamm vorzusehen. Die Stellplatzsatzung kann unter www.heusenstamm.de – Rathaus & Stadtverwaltung – Satzungen/Stadtrecht eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Der Funktionsbereich Wertstoffhof soll vom Funktionsbereich Bauhof unabhängig nutzbar und abteilbar sein. Eine separate Ein- und Ausfahrt soll einen reibungslosen Ablauf bei der Anlieferung von Wertstoffen sicherstellen.
Es sind ca. 1 500 m² Nutzfläche vorzusehen für die Aufstellung von 10 Abrollcontainer (je 40 m³) und einem Container mit Sanitäreinrichtung für die Aufsichtsperson.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-30.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-30 Auftragsbekanntmachung
2015-03-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verwandte Suchen 🔍