Neubau Verwaltungsgebäude der ILB, Bauleistung Baugrube und Gründung
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Erdbau-, Baugruben- und Gründungsarbeiten.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-06.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Aushub- und Erdbewegungsarbeiten › Aushubarbeiten
- • Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen › Fundamentierungsarbeiten › Verbauarbeiten
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-08-06 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-08-25 | Ergänzende Angaben |
| 2014-08-28 | Ergänzende Angaben |
| 2014-11-10 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aushubarbeiten
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aushubarbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postanschrift: Steinstraße 104-106
Postleitzahl: 14480
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.ilb.de 🌏
E-Mail: bauvorhaben@ilb.de 📧
Fax: +49 33166061330 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 151-270628
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 54-089450
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Erdbau-, Baugruben- und Gründungsarbeiten.
Menge oder Umfang:
Referenznummer: ILB/03/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-12 📅
Öffnungsort: ILB, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.
Ort des Eröffnungstermins: ILB, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ilb
Maya Stillmann/Katharina Kretschmer
Internetadresse: www.ilb.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-10-24 📅
Datum des Endes: 2015-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ILB/03/2014
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 54-089450
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 151-270628 (2014-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aushubarbeiten
Menge oder Umfang:
Erdbauarbeiten Baugrube, ca. 32 600 m³ Aushub,Verbauarbeiten, ca. 4 500 m² Dichtwand mit eingehängter Spundwand (12-18 m),ca. 145 Stück Anker mit einer Tragfähigkeit bis 500 kN,ca. 2 800 m² tiefliegende Dichtsohle im Düsenstrahlverfahren, ca. 1 m stark,ca. 750 Vollverdrängungsbohrpfähle mit einer Tragfähigkeit von 900 kN bis 1 500 kN sowie Zuglasten für 1-fache Gebäudelasten (Gk + Qk),Wasserhaltung Trogbaugrube als Restwasserhaltung (mit einer Gesamtwassermenge ca. 83 000 m³), zusätzlich temporäre lokale Grundwasserabsenkungen (mit einer Gesamtwassermenge ca. 7 000 m³).
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aushubarbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postanschrift: Steinstraße 104-106
Postleitzahl: 14480
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.ilb.de 🌏
E-Mail: bauvorhaben@ilb.de 📧
Fax: +49 33166061330 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 151-270628
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 54-089450
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
1. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilt wurde. Die erforderlichen Bauantragsunterlagen sind bei der zuständigen Behörde eingereicht, eine endgültige Entscheidung der Behörde steht jedoch noch aus. Die Bauantragsunterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Aus diesem Grund wird eine Auftragserteilung nur erfolgen, wenn vor Auftragserteilung eine Zulassung des vorzeitigen Beginns der Bauarbeiten für die Baugrube durch die zuständige Behörde erteilt wurde. Für den Fall, dass diese Zulassung nicht rechtzeitig vor Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist erfolgt, behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor, die Zuschlags- und Bindefrist zu verlängern oder das Vergabeverfahren aufzuheben.
2. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Hierfür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
3. Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot unter Verwendung des Formblattes „Erklärung über die Leistungsteile anderer Unternehmen“ bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen unter Verwendung des Formblattes „Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens“ vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte andere Unternehmen haben auf gesondertes Verlangen zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen (zum Inhalt s. oben Ziff. III.2.1)).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen in den eingereichten Formblättern „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den Formblättern genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mit Zuschlagserteilung stimmt die Auftraggeberin dem Einsatz der vom Bieter benannten anderen Unternehmen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu.
4. Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann.
5. Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) oder per Telefax zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; sie wären – falls sie dennoch erteilt würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle. Fragen sind auf dem vorbenannten Weg bis 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet. Die Auftraggeberin wird zur Kommunikation auf die vom Bewerber bei Abforderung der Vergabeunterlagen angegebene E-Mail-Adresse und/oder Telefax-Nr. zurückgreifen. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
6. Der Bieter hat ein unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen zweifach in Papierform (ein Original, eine Kopie) sowie eine elektronische Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, verschlossen an die oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Erdbau-, Baugruben- und Gründungsarbeiten.
Menge oder Umfang:
Erdbauarbeiten Baugrube, ca. 32 600 m³ Aushub,
Verbauarbeiten, ca. 4 500 m² Dichtwand mit eingehängter Spundwand (12-18 m),
ca. 145 Stück Anker mit einer Tragfähigkeit bis 500 kN,
ca. 2 800 m² tiefliegende Dichtsohle im Düsenstrahlverfahren, ca. 1 m stark,
ca. 750 Vollverdrängungsbohrpfähle mit einer Tragfähigkeit von 900 kN bis 1 500 kN sowie Zuglasten für 1-fache Gebäudelasten (Gk + Qk),
Wasserhaltung Trogbaugrube als Restwasserhaltung (mit einer Gesamtwassermenge ca. 83 000 m³), zusätzlich temporäre lokale Grundwasserabsenkungen (mit einer Gesamtwassermenge ca. 7 000 m³).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
2. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot ein ausgefülltes Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ umfasst die folgenden Angaben gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. a) bis i) VOB/A:
a) den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
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b) die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
c) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
d) die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben,
e) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
f) ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
g) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
h) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
i) dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
3. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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4. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ führen.
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1. Siehe Ziff. III.2.1)/1 und III.2.1)/2 der Auftragsbekanntmachung.
2. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
3. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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4. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ führen.
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1. Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 6 Jahren (Leistungsbeginn nach dem 1.8.2008), die die Herstellung einer Schlitzwand mit eingestellter Spundwand und das Ziehen der Spundwand betreffen und sich auf Leistungen beziehen, die vom Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff. II.1.5) und Ziff. II.2.1) der Auftragsbekanntmachung) vergleichbar sind. Dabei mindestens eine Referenz von diesen mindestens 3 Referenzen, die Leistungen betrifft, die in den letzten 3 Jahren (Leistungsbeginn nach dem 1.8.2011) erbracht wurden.
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2. Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Leistungsbeginn nach dem 1.8.2009), die die Herstellung einer tiefliegenden Dichtsohle im Düsenstrahlverfahren (DSV) betreffen und sich auf Leistungen beziehen, die vom Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff. II.1.5) und Ziff. II.2.1) der Auftragsbekanntmachung) vergleichbar sind.
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3. Die Darstellung jeder der vorgenannten Referenzen muss folgenden Inhalt haben:
— Name und Adresse des Auftraggebers des Referenzprojekts und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Mit der Benennung stimmt der Bieter einer Nachfrage der Auftraggeberin beim Referenzgeber zu);
— Art der ausgeführten Leistung;
— Auftragssumme;
— Ausführungszeitraum (von … bis …);
— Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen;
— Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
— Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer).
4. Eine mindestens 3-, 5- oder 6-jährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
5. Siehe Ziff. III.2.1)/1 und III.2.1)/2 der Auftragsbekanntmachung.
6. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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7. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ führen. Die Darstellungen der Referenzen gem. Ziff. III.2.3)/1 und III.2.3)/2 der Auftragsbekanntmachung sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
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a. Die Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 6 Jahren (Leistungsbeginn nach dem 1.8.2008), die die Herstellung einer Schlitzwand mit eingestellter Spundwand und das Ziehen der Spundwand betreffen und sich auf Leistungen beziehen, die vom Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff. II.1.5) und Ziff. II.2.1) der Auftragsbekanntmachung) vergleichbar sind, ist Mindestanforderung.
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b. Außerdem gilt die Mindestanforderung, dass von diesen mindestens 3 dargestellten Referenzen mindestens eine Referenz Leistungen betrifft, die in den letzten 3 Jahren (Leistungsbeginn nach dem 1.8.2011) erbracht wurden.
c. Weitere Mindestanforderung ist die Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Leistungsbeginn nach dem 1.8.2009), die die Herstellung einer tiefliegenden Dichtsohle im Düsenstrahlverfahren (DSV) betreffen und sich auf Leistungen beziehen, die vom Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff. II.1.5) und Ziff. II.2.1) der Auftragsbekanntmachung) vergleichbar sind.
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d. Bei der Beurteilung der „Vergleichbarkeit“ im Sinne von vorgenannten lit. a bis c übt die Auftraggeberin den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum aus.
e. Die Darstellung einer Referenz, die sowohl die Herstellung einer Schlitzwand mit eingestellter Spundwand und das Ziehen der Spundwand als auch die Herstellung einer tiefliegenden Dichtsohle im Düsenstrahlverfahren (DSV) betrifft, ist zulässig und gilt als Nachweis sowohl einer Referenz, die die Herstellung einer Schlitzwand mit eingestellter Spundwand und das Ziehen der Spundwand betrifft, als auch einer Referenz, die die Herstellung einer tiefliegenden Dichtsohle im Düsenstrahlverfahren (DSV) betrifft.
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f. Wird eine Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 9 BbgVergG. Der Bieter hat mit seinem Angebot die „Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ unterzeichnet einzureichen.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) oder eines Verleihers von Arbeitskräften sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin die „Vereinbarungen zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-12 📅
Öffnungsort: ILB, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.
Ort des Eröffnungstermins: ILB, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ilb
Maya Stillmann/Katharina Kretschmer
Internetadresse: www.ilb.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-10-24 📅
Datum des Endes: 2015-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ILB/03/2014
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 54-089450
Zusätzliche Informationen
1. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilt wurde. Die erforderlichen Bauantragsunterlagen sind bei der zuständigen Behörde eingereicht, eine endgültige Entscheidung der Behörde steht jedoch noch aus. Die Bauantragsunterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Aus diesem Grund wird eine Auftragserteilung nur erfolgen, wenn vor Auftragserteilung eine Zulassung des vorzeitigen Beginns der Bauarbeiten für die Baugrube durch die zuständige Behörde erteilt wurde. Für den Fall, dass diese Zulassung nicht rechtzeitig vor Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist erfolgt, behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor, die Zuschlags- und Bindefrist zu verlängern oder das Vergabeverfahren aufzuheben.
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2. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
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— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Hierfür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
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3. Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot unter Verwendung des Formblattes „Erklärung über die Leistungsteile anderer Unternehmen“ bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen unter Verwendung des Formblattes „Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens“ vorzulegen.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte andere Unternehmen haben auf gesondertes Verlangen zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen (zum Inhalt s. oben Ziff. III.2.1)).
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen in den eingereichten Formblättern „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den Formblättern genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Mit Zuschlagserteilung stimmt die Auftraggeberin dem Einsatz der vom Bieter benannten anderen Unternehmen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu.
4. Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann.
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5. Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) oder per Telefax zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; sie wären – falls sie dennoch erteilt würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle. Fragen sind auf dem vorbenannten Weg bis 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet. Die Auftraggeberin wird zur Kommunikation auf die vom Bewerber bei Abforderung der Vergabeunterlagen angegebene E-Mail-Adresse und/oder Telefax-Nr. zurückgreifen. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
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6. Der Bieter hat ein unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen zweifach in Papierform (ein Original, eine Kopie) sowie eine elektronische Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, verschlossen an die oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
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§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ergänzende Angaben (2014-08-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 164-292809
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 151-270628
ABl. S-Ausgabe: 164
Quelle: OJS 2014/S 164-292809 (2014-08-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 164-292809
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 151-270628
ABl. S-Ausgabe: 164
Quelle: OJS 2014/S 164-292809 (2014-08-25)
Ergänzende Angaben (2014-08-28)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 166-295741
ABl. S-Ausgabe: 166
Quelle: OJS 2014/S 166-295741 (2014-08-28)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 166-295741
ABl. S-Ausgabe: 166
Quelle: OJS 2014/S 166-295741 (2014-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 218-384907
ABl. S-Ausgabe: 218
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Technischer Wert (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-27 📅
Name: Bietergemeinschaft Neubau Verwaltungsgebäude Baugrube/Gründung Franki Grundbau/Keller Grundbau/PRB-Spezialtiefbau
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 166-295741
2014/S 164-292809
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (s. o. Ziff. VI.3.1) der Bekanntmachung)
Quelle: OJS 2014/S 218-384907 (2014-11-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 218-384907
ABl. S-Ausgabe: 218
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Technischer Wert (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-27 📅
Name: Bietergemeinschaft Neubau Verwaltungsgebäude Baugrube/Gründung Franki Grundbau/Keller Grundbau/PRB-Spezialtiefbau
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 166-295741
2014/S 164-292809
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 101a, 101b und 107 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (s. o. Ziff. VI.3.1) der Bekanntmachung)
Quelle: OJS 2014/S 218-384907 (2014-11-10)
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