Neubeschaffung eines Behälteridentifikationssystems

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel

Die vorliegende Ausschreibung soll zur Vergabe der folgenden Leistungen führen:
— Lieferung eines Identifikationssystems für Müllgroßbehälter (MGB) der Fraktionen Restabfall und Bioabfall mit integrierter Tourenführung sowie
— Erbringung zugehöriger Dienstleistungen, um das Behälteridentifikationssystem in Betrieb zu nehmen und zu betreiben. Die Nachrüstung der MGB erfolgt durch Mitarbeiter des Auftragnehmers. Ein Identifikationssystem ist bisher nicht im Einsatz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-18 Auftragsbekanntmachung
2014-07-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:— Erstellung und Versand eines Bürgerinformationsschreibens (ca. 34 413 Schreiben)— Erstellung und Versand von ca. 63 216 vorläufigen Behälteraufklebern zur Unterstützung der Einführung— Lieferung von ca. 63 216 Transpondern (Typ FDX, Bauform: Puck) für die Nachrüstung von Müllgroßbehältern mit und ohne Chipnest inkl. Zubehör zur Anbringung der Transponder an den Behältern— Lieferung von 63 216 Barcodeetiketten für die Kennzeichnung von Müllgroßbehältern— Prüfung von ca. 63 216 Müllgroßbehältern auf Gebrauchsfähigkeit nach Vorgaben des Auftraggebers und Nachrüstung mit Transpondern. Die Prüfung und Nachrüstung erfolgt am Standplatz der Behälter.— Lieferung von 2 Handlesegeräten inkl. Zubehör zur Unterstützung der laufenden Behälterbewirtschaftung (z. B. Behältertausch, -abzug und -neuaufstellung)— Lieferung von einem Barcodeetikettendrucker inkl. Zubehör für den Druck von Barcodeetiketten für die laufende Behälterbewirtschaftung— Lieferung und Einbau von 13 Fahrzeugausstattungen (z. B. Bordcomputer, Leseeinheiten an den Schüttungen für Transponder (Kammhakenantennen), Gerätesoftware) sowie die regelmäßige Wartung der Fahrzeugausstattungen vor Ort— Bereitstellung einer Software-Lösung zum Betrieb des Behälteridentifikationssystems („Hosting-Lösung“) und Tourenführung sowie Programmierung von Schnittstellen zum Datenaustausch mit dem Softwaresystem des Auftraggebers (H&H) sowie die regelmäßige Wartung der Software.— Durchführung von Schulungsterminen für die Mitarbeiter des Auftraggebers.— Lieferung eines Reservebestands an Transpondern und Barcodeetiketten
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel
Postanschrift: In den Schönen Morgen 1
Postleitzahl: 38300 Wolfenbüttel
Postort: Wolfenbüttel
Kontakt
Internetadresse: http://www.alw-wf.de/ 🌏
E-Mail: info@alw-wf.de 📧
Telefon: +49 533190840 📞
Fax: +49 5331908414 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 058-097572
ABl. S-Ausgabe: 58

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung soll zur Vergabe der folgenden Leistungen führen:
— Lieferung eines Identifikationssystems für Müllgroßbehälter (MGB) der Fraktionen Restabfall und Bioabfall mit integrierter Tourenführung sowie
— Erbringung zugehöriger Dienstleistungen, um das Behälteridentifikationssystem in Betrieb zu nehmen und zu betreiben. Die Nachrüstung der MGB erfolgt durch Mitarbeiter des Auftragnehmers. Ein Identifikationssystem ist bisher nicht im Einsatz.
Menge oder Umfang:
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:
— Erstellung und Versand eines Bürgerinformationsschreibens (ca. 34 413 Schreiben)
— Erstellung und Versand von ca. 63 216 vorläufigen Behälteraufklebern zur Unterstützung der Einführung
— Lieferung von ca. 63 216 Transpondern (Typ FDX, Bauform: Puck) für die Nachrüstung von Müllgroßbehältern mit und ohne Chipnest inkl. Zubehör zur Anbringung der Transponder an den Behältern
— Lieferung von 63 216 Barcodeetiketten für die Kennzeichnung von Müllgroßbehältern
— Prüfung von ca. 63 216 Müllgroßbehältern auf Gebrauchsfähigkeit nach Vorgaben des Auftraggebers und Nachrüstung mit Transpondern. Die Prüfung und Nachrüstung erfolgt am Standplatz der Behälter.
— Lieferung von 2 Handlesegeräten inkl. Zubehör zur Unterstützung der laufenden Behälterbewirtschaftung (z. B. Behältertausch, -abzug und -neuaufstellung)
— Lieferung von einem Barcodeetikettendrucker inkl. Zubehör für den Druck von Barcodeetiketten für die laufende Behälterbewirtschaftung
— Lieferung und Einbau von 13 Fahrzeugausstattungen (z. B. Bordcomputer, Leseeinheiten an den Schüttungen für Transponder (Kammhakenantennen), Gerätesoftware) sowie die regelmäßige Wartung der Fahrzeugausstattungen vor Ort
— Bereitstellung einer Software-Lösung zum Betrieb des Behälteridentifikationssystems („Hosting-Lösung“) und Tourenführung sowie Programmierung von Schnittstellen zum Datenaustausch mit dem Softwaresystem des Auftraggebers (H&H) sowie die regelmäßige Wartung der Software.
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— Durchführung von Schulungsterminen für die Mitarbeiter des Auftraggebers.
— Lieferung eines Reservebestands an Transpondern und Barcodeetiketten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Wolfenbüttel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
13. Verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber.
14. Sitz der zuständigen Verwaltung bzw. Geschäftsführung.
15. Erklärung über die Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen).
16. Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
17. Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
18. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
19. Angabe von mindestens zwei Referenzen über die Lieferung eines Transponder-gestützten Behälteridentifikationssystems an öffentliche oder private Entsorgungsunternehmen zur Ausstattung von jeweils über 30 000 Müllgroßbehältern mit 2 oder 4 Rädern nach DIN EN 840-1 und DIN EN 840-3 mit Kammschüttung (Fassungsvermögen 60 l bis 1.100 l) in den letzten fünf Jahren. Der Bieter hat je Referenz einen Ansprechpartner inklusive Telefonnummer des jeweiligen Auftraggebers anzugeben. Es ist anzugeben, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelt (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe - rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage C zu erklären, dass
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.
6 VOL/A vorliegt,
4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern.
Sonstige besondere Bedingungen:
Im Folgenden sind die Unterlagen und weiteren Angaben aufgeführt, die der Bieter mit Abgabe des Angebotes einzureichen hat (Angebotscheckliste). Die vorgegebene Gliederung ist einzuhalten, die Reihenfolge der Angaben sollte nicht geändert werden. Bitte nummerieren Sie ihre Angaben entsprechend der unten vorgegebenen Nummerierung durch.
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1. Angebot (VOL-EG)
2. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
3. Leistungsbeschreibung
4. Eigenerklärungen des Bieters (Anlage A)
5. Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B),
6. Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften (Anlage C)
7. Erklärung, für welche Teile der Leistung der Auftragnehmer Unterauftragnehmer beauftragen will (Unterauftragnehmererklärung: Anlage D)
8. Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern (Anlage E)
9. Tariftreue- und Mindestlohnerklärung Bau- und Dienstleistungen (Anlage F)
10. Bieterangaben zu Ziffer 4.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage G)
11. Preisblätter (Anlage H)
12. Urkalkulation in verschlossenem, mit dem Bieternamen gekennzeichnetem Umschlag.
Die in Nummer 1 und 11 benannten Angaben und Unterlagen sind zwingend den Angebotsunterlagen beizufügen. Der Auftraggeber wird diese Angaben und Unterlagen nicht nachfordern. Sofern diese Angaben und Unterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann den Bieter im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung auffordern, die in Nummer 2 bis 10 sowie 12 geforderten Unterlagen und Angaben zu vervollständigen oder zu erläutern.
Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
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Die Lieferanten für Transponder sind nicht als Unterauftragnehmer zu benennen. Es handelt sich aus Sicht des Auftraggebers hierbei um eine reine Lieferleistung, die sich in dem Verhältnis zum Auftraggeber nur mittelbar auswirkt. Gleiches gilt für die Lesegeräte der Fahrzeugausstattung, falls diese nicht durch Anbieter selbst hergestellt werden. Gleichwohl hat der Auftraggeber ein Interesse, den Lieferanten zu kennen. Dies kommt in Anlage G zum Ausdruck, in der die Lieferanten abgefragt werden. Im Umkehrschluss sind die Lieferanten nicht als Unterauftragnehmer anzusehen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer im Rahmen der Angebotsprüfung unter Fristsetzung anzufordern, sofern diese nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt (Verpflichtungserklärung) ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern sowie Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer nachfordern.
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Sonstige Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 4 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Vorab Banküberweisung: IBAN DE81250500000009024001 BIC NOLADE2HXXX bei der Braunschweigischen Landessparkasse, Betreff „Ausschreibung Identsystem“. Der Zahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen. Die Aufwandsentschädigung wird nicht zurückerstattet.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-08-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-06 📅
Öffnungsort: Wolfenbüttel
Ort des Eröffnungstermins: Wolfenbüttel
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (60)
2. Technische Auswertung der Handhabung unter Berücksichtigung der genannten Aufgaben im Angebot (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ilona Binkowski
Name: Landkreis Wolfenbüttel - Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Bahnhofstrasse 11
Postleitzahl: 38300

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-08-25 📅
Datum des Endes: 2014-12-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-1336/1335/1334 📞
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18 🌏
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 058-097572 (2014-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 319 225 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: 38300

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 126-225297
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 58-097572
ABl. S-Ausgabe: 126

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-01 📅
Name: c-trace GmbH
Postanschrift: Bielitzer Straße 42
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33699
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 126-225297 (2014-07-01)