Neuvergabe von DL-Konzessionen für Werberechte
Die Freiburger Verkehrs AG beabsichtigt die Neuvergabe der Dienstleistungskonzession des Werberechts in den Fahrgastunterständen (ÖPNV-Haltestellen) im Bus- und Stadtbahnverkehr sowie der Werbung an Stadtbahnen, Omnibussen und an den Kabinen der „Schauinslandbahn". Der Auftrag wird in zwei Lose aufgeteilt.
Los 1 beinhaltet die Dienstleistungskonzession für Werbung in den Fahrgastunterständen.
— Dies umfasst bei den Fahrgastunterständen, das Recht zur Werbung in den Fahrgastunterständen (Wartehallen), den dort vorhandenen City-Light-Poster-Vitrinen und auf den dort vorhandenen 18/1 Großflächen-Anzeigern, jeweils durch Plakatrahmen oder ähnliche Vorrichtungen. Der Konzessionsnehmer erhält darüber hinaus das Recht und trägt die Pflicht, in den Fahrgastunterständen auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Werbeträger aufzustellen und diese werblich zu nutzen. Neben dem vorgenannten Werberecht hat der Konzessionsnehmer die Pflicht, die Wartung/Instandhaltung sowie die Reinigung der Anlagen sicherzustellen. Der Konzessionsnehmer schuldet daher im Gegenzug zur Bereitstellung der Flächen für die o. g. Durchführung von Werbung darüber hinaus vor allem die Errichtung von Wartehallen, die Zahlung einer Pacht, aber auch die vorbildliche Pflege, Reinigung und Wartung der Werbeelemente und FGU. Ziel ist es auch, die gestalterische Qualität der Werbeanlagen und der FGU weiter anzuheben. Eingesetzt werden sollen Produkte, die höchsten gestalterischen und funktionalen Anforderungen gleichermaßen genügen. Es ist eine einheitliche Produktlinie für das Stadtgebiet Freiburg vorgesehen, die dem unverwechselbaren Stadtbild Freiburgs entspricht. Design-Varianten sind bereits vorhanden und müssen nicht zusätzlich angeboten werden. Die Entwicklung einer exklusiven Designlinie ist nicht erforderlich. Vielmehr soll das Angebot die Auswahl aus mehreren serienreifen Modellen ermöglichen. Eine bestimmte Anzahl der Wartehallen und sonstigen Werbeträger ist neu zu errichten. Es ist beabsichtigt, dass die bestehenden Fahrgastunterstände, soweit gesetzlich zulässig, zu einem vorher festgelegten Kaufpreis in das Eigentum des neuen Konzessionärs übertragen werden. Hierfür liegt ein unabhängiges Wertgutachten vor. Danach beträgt der Sachwert ohne MwSt. 1 550 000 EUR.
Los 2 beinhaltet die Dienstleistungskonzession für Werbung an Stadtbahnen, Bussen sowie an den Kabinen der „Schauinslandbahn".
Dies umfasst bei der Verkehrsmittelwerbung das Recht die Vermarktung, Erstellung und Anbringung von Fahrzeugwerbung an Bussen und Stadtbahnen der VAG sowie an Kabinen der Schauinslandbahn. Der Konzessionsnehmer schuldet im Gegenzug die Zahlung einer Pacht.
Dabei wird dem jeweiligen Konzessionsnehmer das ausschließliche Recht zur Werbung in den bezeichneten Werbearten und -formaten übertragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-12-30
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Auftragsbekanntmachung
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2015-11-26
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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