Nordring 2. Bauabschnitt – 1. Bauphase von Engelblecker Straße bis Süchtelner Straße; Los 1 Straßenbau, Los 2 Technische Ausstattung, Los 3 Herstellung von Lärmschutzanlagen, Los 4 Kanalbau der NEW AG, Los 5 Leitungsverlegungsarbeiten der NEW-Netz GmbH, Los 6 Straßenbau „Engelblecker Straße“ Ausbau Bushaltestelle und Kreuzungsbereich“

Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Tiefbau und Stadtgrün

Nordring 2. Bauabschnitt – 1. Bauphase von Engelblecker Straße bis Süchtelner Straße.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-01.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-10-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
“Los 1 Straßenbau (Stadt).Es erfolgt der Ausbau auf einer Länge von ca. 820 m und einer Breite von ca. 18 m. Im Vollausbau wird mit bituminöser Bauweise die...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Tiefbau und Stadtgrün
Postleitzahl: 41050
Postort: Mönchengladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.moenchengladbach.de 🌏
E-Mail: juergen.korst@moenchengladbach.de 📧
Telefon: +49 2161259003 📞
Fax: +49 2161259199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 190-334506
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 153-274050
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen

“Es ist keine losweise Vergabe vorgesehen.”
Quelle: OJS 2014/S 190-334506 (2014-10-01)