Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) ist das derzeit bedeutenste Verkehrsprojekt in Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Linien des RRX werden in Zukunft die Metropolen Nordrhein-Westfalens verbinden. Dank schneller Taktung auf hohem Pünktlichkeitsniveau werden die Fahrgäste künftig von attraktiven Fahrzeiten profitieren und so schneller ans Ziel kommen: Auf der Kernstrecke zwischen Köln und Dortmund wird alle 15 Minuten ein RRX für die Passagiere verkehren. Der ZV NVR führt dazu derzeit mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR), dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland-Pfalz-Nord (SPNV-Nord) ein europaweites Vergabeverfahren zur Auswahl eines Fahrzeugherstellers durch, der die für den RRX erforderlichen mindestens 71 Elektrotriebzüge (zzg. Instandhaltungsreserve) liefern und die Verfügbarkeit über 30 Jahre zum Einsatz auf den Linien RE 1, RE 11, RE 5, RE 6 und RE 4 gewährleisten soll. Diese Linien sollen ab 12.2018 als Vorstufe zum RRX in Betrieb gehen. Für alle RRX-Linien hat das Land NRW den Aufgabenträgern Vorgaben für die einzusetzenden Fahrzeuge mit einem einheitlichen RRX-Standard gemacht (siehe hierzu Verordnung zur Festlegung der Pauschalen nach § 11 ÖPNVG NRW vom 18.12.2012). Die Fahrzeuge werden einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Durchführung des Betriebes durch die Aufgabenträger bereitgestellt. Zur Auswahl der EVU führen die Aufgabenträger parallel zur Herstellerausschreibung ein weiteres europaweites Vergabeverfahren durch. Während die Auftraggeber VRR, NWL und SPNV-Nord die auf sie entfallenden Fahrzeuge selbst als Eigentümer vom Hersteller erwerben (Eigentumsmodell), möchte der ZV NVR ein Leasingmodell umsetzen. Dazu sucht er eine Leasinggesellschaft, welche das Eigentum an den auf ihn entfallenden ca. 22 Fahrzeugen vom Hersteller erwirbt und dem ZV NVR als Leasingnehmer auf Basis eines Leasingvertrages für voraussichtlich 30 Jahre mit dem umfassenden Recht zur Nutzung durch Dritte überlässt. Der Eigentumserwerb der Fahrzeuge erfolgt unmittelbar und direkt durch den Leasinggeber, der auch die Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises mit schuldbefreiender Wirkung übernimmt. Der ZV NVR hat zur Umsetzung des Projektes eine Tochtergesellschaft, die RRX GmbH, gegründet, welche bei der zuständigen Finanzbehörde einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu den Themen bilanzielle Zurechnung der Fahrzeuge und betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gestellt hat. Diese Gesellschaft muss der Bieter vom ZV NVR erwerben. Die RRX GmbH als Leasinggeber soll den Erwerb der Fahrzeuge durch einen Verkauf der Leasingforderungen mit Einredeverzicht (Forfaitierung) und mit Sicherungsübereignung der Fahrzeuge finanzieren und stellt diese dem ZV NVR über den Leasingvertrag zur Verfügung. Zur Absicherung der Finanzierung erklärt der ZV NVR einen umfassenden, unwiderruflichen und vorbehaltlosen Einredeverzicht. Der ZV NVR erhält das umfassende Recht, die Fahrzeuge zur Nutzung an Dritte zu überlassen. Abgeschlossen wird ein Finanzierungsleasingvertrag mit einer unkündbaren Grundmietzeit von voraussichtlich 30 Jahren mit einem Ankaufsrecht des Leasingnehmers am Ende der Grundmietzeit im Sinne des BMF-Schreibens vom 19.04.1971 (BStBl 1971 Teil 1, S. 264). Der Leasinggeber erbringt damit Finanzdienstleistungen in Gestalt eines Finanzierungsleasing im Sinne von § 32 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 10 Kreditwesengesetz (KWG). Das Modell wird so ausgestaltet werden, dass für den Fall der Insolvenz der Leasinggesellschaft und in jedem anderen Fall des vorzeitigen Endes des Leasingvertrages ein jederzeitiges Zugriffsrecht des ZV NVR auf die Fahrzeuge zur unbeschränkten Nutzung für den RRX Betrieb besteht. Das Modell ist weiter so auszugestalten, dass die Fahrzeuge nicht beim ZV NVR bilanziert werden und die RRX GmbH nicht beim ZV NVR konsolidiert wird. Einzelheiten zum Leasing- und Finanzierungsmodell enthält ein Informationsmemorandum, welches die Bewerber bei der unter I.1) genannten Stelle anfordern können. Mit ihrem Teilnahmeantrag müssen die Bieter ihr Konzept zum Leasing- und Finanzierungsmodell für den ZV NVR einreichen. Dieses Modell soll auf Grundlage des Information-Memorandums eine Übersicht über die abzuschließenden Verträge, ihre wesentlichen Inhalte sowie die von den Beteiligten abzugebenden Erklärungen enthalten. Weitere Anforderungen an das Konzept und seine Inhalte enthält das Informationsmemorandum. Hierauf wird verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-04.
Auftragsbekanntmachung (2014-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzierungs-Leasing
Menge oder Umfang:
Finanzierungsleasing für die Beschaffung von ca. 22 Schienenfahrzeugen zum Betrieb des RRX. Abgeschlossen werden soll ein Finanzierungsleasingvertrag mit Ankaufsrecht des Leasingnehmers am Ende der Leasingzeit von voraussichtlich 30 Jahren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanzierungs-Leasing📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Nahverkehr Rheinland GmbH (ZV NVR)
Postanschrift: Glockengasse 37-39
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.nahverkehr-rheinland.de/🌏
E-Mail: wilhelm.schmidt-freitag@nahverkehr-rheinland.de📧
Telefon: +49 2212080810📞
1. Das Informationsmemorandum kann bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden.
2. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag NVR-Leasingmodell, 5.8.14, 12.00 Uhr – nicht öffnen.
3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Veröffentlichung vorläufiger Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber und der Aufforderung der Bieter, auf dieser Grundlage erste indikative Angebote abzugeben. Die Bieter dürfen darin die Verträge und Vertragsanlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitgestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dienen. Die daran anschließenden Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Der Auftraggeber beabsichtigt nach derzeitiger Planung, ein indikatives Angebot am 08.08. mit einer Angebotsfrist zum 31.08. anzufordern. Danach schließt sich die Verhandlungsphase bis Ende November an. Danach sind die verbindlichen Angebote einzureichen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll möglichst noch im Jahr 2014 erfolgen. Auf diese vorläufige Zeitplanung haben sich die Bewerber einzustellen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn die Angebote im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit oder die von den Bietern geforderten Sicherheiten keine Genehmigung durch die zuständige Bezirksregierung Köln erhalten und/oder das Finanzamt die beantragten verbindlichen Auskünfte nicht oder nicht im gewünschten Umfang erteilt oder das Verfahren nicht im gewünschten Zeitraum zum Abschluss gebracht werden kann. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die notwendigen Gremienentscheidungen nicht vorliegen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages erklären sich die Bewerber mit dieser Vorgabe einverstanden.
1. Das Informationsmemorandum kann bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden.
2. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag NVR-Leasingmodell, 5.8.14, 12.00 Uhr – nicht öffnen.
3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Veröffentlichung vorläufiger Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber und der Aufforderung der Bieter, auf dieser Grundlage erste indikative Angebote abzugeben. Die Bieter dürfen darin die Verträge und Vertragsanlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitgestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dienen. Die daran anschließenden Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Der Auftraggeber beabsichtigt nach derzeitiger Planung, ein indikatives Angebot am 08.08. mit einer Angebotsfrist zum 31.08. anzufordern. Danach schließt sich die Verhandlungsphase bis Ende November an. Danach sind die verbindlichen Angebote einzureichen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll möglichst noch im Jahr 2014 erfolgen. Auf diese vorläufige Zeitplanung haben sich die Bewerber einzustellen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn die Angebote im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit oder die von den Bietern geforderten Sicherheiten keine Genehmigung durch die zuständige Bezirksregierung Köln erhalten und/oder das Finanzamt die beantragten verbindlichen Auskünfte nicht oder nicht im gewünschten Umfang erteilt oder das Verfahren nicht im gewünschten Zeitraum zum Abschluss gebracht werden kann. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die notwendigen Gremienentscheidungen nicht vorliegen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages erklären sich die Bewerber mit dieser Vorgabe einverstanden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) ist das derzeit bedeutenste Verkehrsprojekt in Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Linien des RRX werden in Zukunft die Metropolen Nordrhein-Westfalens verbinden. Dank schneller Taktung auf hohem Pünktlichkeitsniveau werden die Fahrgäste künftig von attraktiven Fahrzeiten profitieren und so schneller ans Ziel kommen: Auf der Kernstrecke zwischen Köln und Dortmund wird alle 15 Minuten ein RRX für die Passagiere verkehren.
Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) ist das derzeit bedeutenste Verkehrsprojekt in Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Linien des RRX werden in Zukunft die Metropolen Nordrhein-Westfalens verbinden. Dank schneller Taktung auf hohem Pünktlichkeitsniveau werden die Fahrgäste künftig von attraktiven Fahrzeiten profitieren und so schneller ans Ziel kommen: Auf der Kernstrecke zwischen Köln und Dortmund wird alle 15 Minuten ein RRX für die Passagiere verkehren.
Der ZV NVR führt dazu derzeit mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR), dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland-Pfalz-Nord (SPNV-Nord) ein europaweites Vergabeverfahren zur Auswahl eines Fahrzeugherstellers durch, der die für den RRX erforderlichen mindestens 71 Elektrotriebzüge (zzg. Instandhaltungsreserve) liefern und die Verfügbarkeit über 30 Jahre zum Einsatz auf den Linien RE 1, RE 11, RE 5, RE 6 und RE 4 gewährleisten soll. Diese Linien sollen ab 12.2018 als Vorstufe zum RRX in Betrieb gehen. Für alle RRX-Linien hat das Land NRW den Aufgabenträgern Vorgaben für die einzusetzenden Fahrzeuge mit einem einheitlichen RRX-Standard gemacht (siehe hierzu Verordnung zur Festlegung der Pauschalen nach § 11 ÖPNVG NRW vom 18.12.2012).
Der ZV NVR führt dazu derzeit mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR), dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland-Pfalz-Nord (SPNV-Nord) ein europaweites Vergabeverfahren zur Auswahl eines Fahrzeugherstellers durch, der die für den RRX erforderlichen mindestens 71 Elektrotriebzüge (zzg. Instandhaltungsreserve) liefern und die Verfügbarkeit über 30 Jahre zum Einsatz auf den Linien RE 1, RE 11, RE 5, RE 6 und RE 4 gewährleisten soll. Diese Linien sollen ab 12.2018 als Vorstufe zum RRX in Betrieb gehen. Für alle RRX-Linien hat das Land NRW den Aufgabenträgern Vorgaben für die einzusetzenden Fahrzeuge mit einem einheitlichen RRX-Standard gemacht (siehe hierzu Verordnung zur Festlegung der Pauschalen nach § 11 ÖPNVG NRW vom 18.12.2012).
Die Fahrzeuge werden einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Durchführung des Betriebes durch die Aufgabenträger bereitgestellt. Zur Auswahl der EVU führen die Aufgabenträger parallel zur Herstellerausschreibung ein weiteres europaweites Vergabeverfahren durch.
Die Fahrzeuge werden einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Durchführung des Betriebes durch die Aufgabenträger bereitgestellt. Zur Auswahl der EVU führen die Aufgabenträger parallel zur Herstellerausschreibung ein weiteres europaweites Vergabeverfahren durch.
Während die Auftraggeber VRR, NWL und SPNV-Nord die auf sie entfallenden Fahrzeuge selbst als Eigentümer vom Hersteller erwerben (Eigentumsmodell), möchte der ZV NVR ein Leasingmodell umsetzen.
Dazu sucht er eine Leasinggesellschaft, welche das Eigentum an den auf ihn entfallenden ca. 22 Fahrzeugen vom Hersteller erwirbt und dem ZV NVR als Leasingnehmer auf Basis eines Leasingvertrages für voraussichtlich 30 Jahre mit dem umfassenden Recht zur Nutzung durch Dritte überlässt. Der Eigentumserwerb der Fahrzeuge erfolgt unmittelbar und direkt durch den Leasinggeber, der auch die Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises mit schuldbefreiender Wirkung übernimmt.
Dazu sucht er eine Leasinggesellschaft, welche das Eigentum an den auf ihn entfallenden ca. 22 Fahrzeugen vom Hersteller erwirbt und dem ZV NVR als Leasingnehmer auf Basis eines Leasingvertrages für voraussichtlich 30 Jahre mit dem umfassenden Recht zur Nutzung durch Dritte überlässt. Der Eigentumserwerb der Fahrzeuge erfolgt unmittelbar und direkt durch den Leasinggeber, der auch die Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises mit schuldbefreiender Wirkung übernimmt.
Der ZV NVR hat zur Umsetzung des Projektes eine Tochtergesellschaft, die RRX GmbH, gegründet, welche bei der zuständigen Finanzbehörde einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu den Themen bilanzielle Zurechnung der Fahrzeuge und betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gestellt hat. Diese Gesellschaft muss der Bieter vom ZV NVR erwerben.
Der ZV NVR hat zur Umsetzung des Projektes eine Tochtergesellschaft, die RRX GmbH, gegründet, welche bei der zuständigen Finanzbehörde einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu den Themen bilanzielle Zurechnung der Fahrzeuge und betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gestellt hat. Diese Gesellschaft muss der Bieter vom ZV NVR erwerben.
Die RRX GmbH als Leasinggeber soll den Erwerb der Fahrzeuge durch einen Verkauf der Leasingforderungen mit Einredeverzicht (Forfaitierung) und mit Sicherungsübereignung der Fahrzeuge finanzieren und stellt diese dem ZV NVR über den Leasingvertrag zur Verfügung. Zur Absicherung der Finanzierung erklärt der ZV NVR einen umfassenden, unwiderruflichen und vorbehaltlosen Einredeverzicht.
Die RRX GmbH als Leasinggeber soll den Erwerb der Fahrzeuge durch einen Verkauf der Leasingforderungen mit Einredeverzicht (Forfaitierung) und mit Sicherungsübereignung der Fahrzeuge finanzieren und stellt diese dem ZV NVR über den Leasingvertrag zur Verfügung. Zur Absicherung der Finanzierung erklärt der ZV NVR einen umfassenden, unwiderruflichen und vorbehaltlosen Einredeverzicht.
Der ZV NVR erhält das umfassende Recht, die Fahrzeuge zur Nutzung an Dritte zu überlassen.
Abgeschlossen wird ein Finanzierungsleasingvertrag mit einer unkündbaren Grundmietzeit von voraussichtlich 30 Jahren mit einem Ankaufsrecht des Leasingnehmers am Ende der Grundmietzeit im Sinne des BMF-Schreibens vom 19.04.1971 (BStBl 1971 Teil 1, S. 264). Der Leasinggeber erbringt damit Finanzdienstleistungen in Gestalt eines Finanzierungsleasing im Sinne von § 32 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 10 Kreditwesengesetz (KWG).
Abgeschlossen wird ein Finanzierungsleasingvertrag mit einer unkündbaren Grundmietzeit von voraussichtlich 30 Jahren mit einem Ankaufsrecht des Leasingnehmers am Ende der Grundmietzeit im Sinne des BMF-Schreibens vom 19.04.1971 (BStBl 1971 Teil 1, S. 264). Der Leasinggeber erbringt damit Finanzdienstleistungen in Gestalt eines Finanzierungsleasing im Sinne von § 32 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 10 Kreditwesengesetz (KWG).
Das Modell wird so ausgestaltet werden, dass für den Fall der Insolvenz der Leasinggesellschaft und in jedem anderen Fall des vorzeitigen Endes des Leasingvertrages ein jederzeitiges Zugriffsrecht des ZV NVR auf die Fahrzeuge zur unbeschränkten Nutzung für den RRX Betrieb besteht. Das Modell ist weiter so auszugestalten, dass die Fahrzeuge nicht beim ZV NVR bilanziert werden und die RRX GmbH nicht beim ZV NVR konsolidiert wird.
Das Modell wird so ausgestaltet werden, dass für den Fall der Insolvenz der Leasinggesellschaft und in jedem anderen Fall des vorzeitigen Endes des Leasingvertrages ein jederzeitiges Zugriffsrecht des ZV NVR auf die Fahrzeuge zur unbeschränkten Nutzung für den RRX Betrieb besteht. Das Modell ist weiter so auszugestalten, dass die Fahrzeuge nicht beim ZV NVR bilanziert werden und die RRX GmbH nicht beim ZV NVR konsolidiert wird.
Einzelheiten zum Leasing- und Finanzierungsmodell enthält ein Informationsmemorandum, welches die Bewerber bei der unter I.1) genannten Stelle anfordern können.
Mit ihrem Teilnahmeantrag müssen die Bieter ihr Konzept zum Leasing- und Finanzierungsmodell für den ZV NVR einreichen. Dieses Modell soll auf Grundlage des Information-Memorandums eine Übersicht über die abzuschließenden Verträge, ihre wesentlichen Inhalte sowie die von den Beteiligten abzugebenden Erklärungen enthalten. Weitere Anforderungen an das Konzept und seine Inhalte enthält das Informationsmemorandum. Hierauf wird verwiesen.
Mit ihrem Teilnahmeantrag müssen die Bieter ihr Konzept zum Leasing- und Finanzierungsmodell für den ZV NVR einreichen. Dieses Modell soll auf Grundlage des Information-Memorandums eine Übersicht über die abzuschließenden Verträge, ihre wesentlichen Inhalte sowie die von den Beteiligten abzugebenden Erklärungen enthalten. Weitere Anforderungen an das Konzept und seine Inhalte enthält das Informationsmemorandum. Hierauf wird verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer Eignung möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
b) Vorlage von Referenzen über die Leasingfinanzierung von Schienenfahrzeugen oder vergleichbaren Projekten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistung in Hinblick auf Art und Auftragsvolumen geeignet ist.
b) Vorlage von Referenzen über die Leasingfinanzierung von Schienenfahrzeugen oder vergleichbaren Projekten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistung in Hinblick auf Art und Auftragsvolumen geeignet ist.
c) Vorlage eines Konzeptes zur Darstellung der Finanzierungsstruktur und der vom NVR zu stellenden Sicherheiten. Zu den Anforderungen wird auf das Informationsmemorandum und die Ausführungen unter I.1.5. verwiesen.
d) Eigenerklärung, dass der Bewerber in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle, jeweils unter Angabe der Registernummer des Bewerbers) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandeseingetragen ist sowie für seine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat und seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
d) Eigenerklärung, dass der Bewerber in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle, jeweils unter Angabe der Registernummer des Bewerbers) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandeseingetragen ist sowie für seine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat und seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
e) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, die Angaben zu dem Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 6Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG enthält; insbesondere auch eine Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und dass der Bewerber über alle zur Auftragsausführung erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen, insb. nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) verfügt.
e) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, die Angaben zu dem Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 6Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG enthält; insbesondere auch eine Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und dass der Bewerber über alle zur Auftragsausführung erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen, insb. nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) verfügt.
Für Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn nur ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die unter a) und b) genannten Unterlagen einreicht. Die unter d) und e) genannten Nachweise sollen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einreichen. Mit dem Teilnahmeantrag ist die Vollmacht und eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn nur ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die unter a) und b) genannten Unterlagen einreicht. Die unter d) und e) genannten Nachweise sollen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einreichen. Mit dem Teilnahmeantrag ist die Vollmacht und eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, bei Angebotsabgabe die gemäß TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, bei Angebotsabgabe die gemäß TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Qualität und Quantität der vorgelegten Referenzen und Qualität und Aussagekraft des vorgelegten Konzepts zur Finanzierung gemäß Ziffer III.2.1) lit. c).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-08-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Dr. Wilhem Schmidt-Freitag
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Das Informationsmemorandum kann bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden.
2. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag NVR-Leasingmodell, 5.8.14, 12.00 Uhr – nicht öffnen.
3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Veröffentlichung vorläufiger Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber und der Aufforderung der Bieter, auf dieser Grundlage erste indikative Angebote abzugeben. Die Bieter dürfen darin die Verträge und Vertragsanlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitgestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dienen. Die daran anschließenden Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Der Auftraggeber beabsichtigt nach derzeitiger Planung, ein indikatives Angebot am 08.08. mit einer Angebotsfrist zum 31.08. anzufordern. Danach schließt sich die Verhandlungsphase bis Ende November an. Danach sind die verbindlichen Angebote einzureichen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll möglichst noch im Jahr 2014 erfolgen. Auf diese vorläufige Zeitplanung haben sich die Bewerber einzustellen.
3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Veröffentlichung vorläufiger Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber und der Aufforderung der Bieter, auf dieser Grundlage erste indikative Angebote abzugeben. Die Bieter dürfen darin die Verträge und Vertragsanlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitgestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dienen. Die daran anschließenden Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Der Auftraggeber beabsichtigt nach derzeitiger Planung, ein indikatives Angebot am 08.08. mit einer Angebotsfrist zum 31.08. anzufordern. Danach schließt sich die Verhandlungsphase bis Ende November an. Danach sind die verbindlichen Angebote einzureichen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll möglichst noch im Jahr 2014 erfolgen. Auf diese vorläufige Zeitplanung haben sich die Bewerber einzustellen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn die Angebote im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit oder die von den Bietern geforderten Sicherheiten keine Genehmigung durch die zuständige Bezirksregierung Köln erhalten und/oder das Finanzamt die beantragten verbindlichen Auskünfte nicht oder nicht im gewünschten Umfang erteilt oder das Verfahren nicht im gewünschten Zeitraum zum Abschluss gebracht werden kann. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die notwendigen Gremienentscheidungen nicht vorliegen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages erklären sich die Bewerber mit dieser Vorgabe einverstanden.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn die Angebote im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit oder die von den Bietern geforderten Sicherheiten keine Genehmigung durch die zuständige Bezirksregierung Köln erhalten und/oder das Finanzamt die beantragten verbindlichen Auskünfte nicht oder nicht im gewünschten Umfang erteilt oder das Verfahren nicht im gewünschten Zeitraum zum Abschluss gebracht werden kann. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die notwendigen Gremienentscheidungen nicht vorliegen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages erklären sich die Bewerber mit dieser Vorgabe einverstanden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) beim Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) beim Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2014/S 129-230524 (2014-07-04)
Ergänzende Angaben (2014-07-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben