Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der Grundwassersanierung bestehend aus pump-and-treat zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser am Standort der YMOS AG in Obertshausen-Hausen. Auf dem Gelände wurden erstmals 1972 Verunreinigungen mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen festgestellt (LHKW). Durch weiterführende Untersuchungen wurden massive Belastungen mit LHKW im Schicht- und tertiären Grundwasserleiter wie auch im Boden und in der Bodenluft festgestellt. In 2012 wurde das Projekt an die HIM-ASG übergeben und mit dem Bau einer neuen Grundwassersanierungsanlage begonnen. Die Anlage wurde im Januar 2013 in Betrieb genommen. Bis Ende 2013 wurden rd. 95 kg LHKW aus dem Grundwasser ausgetragen. Zur genauen Erfassung der Belastungen im quartärem Schichtenwasser wie auch im Boden wurden im Sommer 2013 mehrere Onlinemessungen im Membran-Interface-Probe-Verfahren (MIP) durchgeführt. Die Ergebnisse dokumentieren eine sehr heterogene Schadstoffverteilung am Standort mit mehreren lokalen Belastungsschwerpunkten. Ein Großteil der Bestandsbebauung weist gravierende Mängel auf, so dass Einsturzgefahr besteht. Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen zu Gebäuderückbau und Bodensanierung am Standort, werden ggf. beratende Ingenieurleistungen erforderlich. Die zu erbringenden Ingenieurleistungen umfassen schwerpunktmäßig folgende Leistungen: 1. Ingenieurleistungen zur Planung und Begleitung von Sanierungsmaßnahmen mittels pump-and-treat-Verfahren zum Reinigen von LHKW aus Grundwasser, 2. Gutachterliche, planerische und technisch-betreuende Ingenieurleistungen für die Gewährleistung eines weitgehend störungsfreien und technisch wirtschaftlich optimalen Betriebes der Sanierungsanlage, 3. Beprobung von Grundwasser aus der Sanierungsanlage, 4. Ingenieurmäßige Kontrolle des Anlagenbetriebes und Abstimmungen mit der Betreiberfirma, 5. Abstimmung mit dem chemisch analytischen Labor, Plausibilitätskontrollen, Bewertung der Analytik in Bezug auf Schadstoffentwicklung und ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb, 6. Optimierung der Grundwassersanierungsanlage durch Umsetzung alternativer Sanierungsverfahren (ISCO, biologische Verfahren), 7. optional: Ingenieurleistungen zur Beratung von Maßnahmen zum Gebäuderückbau und zur Bodensanierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der Grundwassersanierung mittels pump-and-treat zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser am Standort der YMOS-AG in Obertshausen-Hausen für den Zeitraum November 2014 bis Ende Oktober 2017 mit der Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der Grundwassersanierung mittels pump-and-treat zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser am Standort der YMOS-AG in Obertshausen-Hausen für den Zeitraum November 2014 bis Ende Oktober 2017 mit der Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der Grundwassersanierung bestehend aus pump-and-treat zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser am Standort der YMOS AG in Obertshausen-Hausen. Auf dem Gelände wurden erstmals 1972 Verunreinigungen mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen festgestellt (LHKW). Durch weiterführende Untersuchungen wurden massive Belastungen mit LHKW im Schicht- und tertiären Grundwasserleiter wie auch im Boden und in der Bodenluft festgestellt. In 2012 wurde das Projekt an die HIM-ASG übergeben und mit dem Bau einer neuen Grundwassersanierungsanlage begonnen. Die Anlage wurde im Januar 2013 in Betrieb genommen. Bis Ende 2013 wurden rd. 95 kg LHKW aus dem Grundwasser ausgetragen.
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der Grundwassersanierung bestehend aus pump-and-treat zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser am Standort der YMOS AG in Obertshausen-Hausen. Auf dem Gelände wurden erstmals 1972 Verunreinigungen mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen festgestellt (LHKW). Durch weiterführende Untersuchungen wurden massive Belastungen mit LHKW im Schicht- und tertiären Grundwasserleiter wie auch im Boden und in der Bodenluft festgestellt. In 2012 wurde das Projekt an die HIM-ASG übergeben und mit dem Bau einer neuen Grundwassersanierungsanlage begonnen. Die Anlage wurde im Januar 2013 in Betrieb genommen. Bis Ende 2013 wurden rd. 95 kg LHKW aus dem Grundwasser ausgetragen.
Zur genauen Erfassung der Belastungen im quartärem Schichtenwasser wie auch im Boden wurden im Sommer 2013 mehrere Onlinemessungen im Membran-Interface-Probe-Verfahren (MIP) durchgeführt. Die Ergebnisse dokumentieren eine sehr heterogene Schadstoffverteilung am Standort mit mehreren lokalen Belastungsschwerpunkten.
Zur genauen Erfassung der Belastungen im quartärem Schichtenwasser wie auch im Boden wurden im Sommer 2013 mehrere Onlinemessungen im Membran-Interface-Probe-Verfahren (MIP) durchgeführt. Die Ergebnisse dokumentieren eine sehr heterogene Schadstoffverteilung am Standort mit mehreren lokalen Belastungsschwerpunkten.
Ein Großteil der Bestandsbebauung weist gravierende Mängel auf, so dass Einsturzgefahr besteht. Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen zu Gebäuderückbau und Bodensanierung am Standort, werden ggf. beratende Ingenieurleistungen erforderlich.
Die zu erbringenden Ingenieurleistungen umfassen schwerpunktmäßig folgende Leistungen:
1. Ingenieurleistungen zur Planung und Begleitung von Sanierungsmaßnahmen mittels pump-and-treat-Verfahren zum Reinigen von LHKW aus Grundwasser,
2. Gutachterliche, planerische und technisch-betreuende Ingenieurleistungen für die Gewährleistung eines weitgehend störungsfreien und technisch wirtschaftlich optimalen Betriebes der Sanierungsanlage,
3. Beprobung von Grundwasser aus der Sanierungsanlage,
4. Ingenieurmäßige Kontrolle des Anlagenbetriebes und Abstimmungen mit der Betreiberfirma,
5. Abstimmung mit dem chemisch analytischen Labor, Plausibilitätskontrollen, Bewertung der Analytik in Bezug auf Schadstoffentwicklung und ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb,
6. Optimierung der Grundwassersanierungsanlage durch Umsetzung alternativer Sanierungsverfahren (ISCO, biologische Verfahren),
7. optional: Ingenieurleistungen zur Beratung von Maßnahmen zum Gebäuderückbau und zur Bodensanierung.
Beschreibung der Optionen: Auftragsverlängerung um weitere 2 Jahre (11/2017 bis 10/2019).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: ASG/12/287/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Feldstraße 12, 63179 Obertshausen-Hausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Die Bewerbungsformulare können per Post oder E-Mail angefordert werden bei:
Die Unterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Sachkunde hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unterr den Ziffern III.2.2) und III.2.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Die Unterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Sachkunde hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unterr den Ziffern III.2.2) und III.2.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nicht älter als drei Monate; Nachweis des Gesamtumsatz des Bewerbers und der Umsätze in den Projekten mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre (2011, 2012, 2013), d. h. abgeschlossene oder laufende Projekte; Projektliste mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber. Als vergleichbar wird folgendes Referenzprojekt angesehen: Planung und Begleitung von Grundwassersanierungsanlagen mittels pump-and-treat zum Reinigen von LHKW aus Grundwasser.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nicht älter als drei Monate; Nachweis des Gesamtumsatz des Bewerbers und der Umsätze in den Projekten mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre (2011, 2012, 2013), d. h. abgeschlossene oder laufende Projekte; Projektliste mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber. Als vergleichbar wird folgendes Referenzprojekt angesehen: Planung und Begleitung von Grundwassersanierungsanlagen mittels pump-and-treat zum Reinigen von LHKW aus Grundwasser.
Bei Bewerber/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt auch für Nachunternehmer. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerber/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt auch für Nachunternehmer. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mindeststandards:
Für Referenzprojekte (siehe oben) öffentlicher Auftraggeber ist eine durch den öffentlichen Auftraggeber ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anzahl der in den letzten 3 Jahren (2011, 2012, 2013) abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzprojekte des Bewerbers und der persönlichen Referenzprojekte der vorgesehenen Projektleitung und stellvertr. Projektleitung, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbar werden folgende Referenzprojekte angesehen:
Anzahl der in den letzten 3 Jahren (2011, 2012, 2013) abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzprojekte des Bewerbers und der persönlichen Referenzprojekte der vorgesehenen Projektleitung und stellvertr. Projektleitung, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbar werden folgende Referenzprojekte angesehen:
a) Planung und Begleitung von Grundwassersanierungsanlagen mittels pump-and-treat zum Reinigen von LHKW aus Grundwasser,
b) Planung und Begleitung von Grundwassersanierungsmaßnahmen bei komplexen hydrogeologischen Verhältnissen (Kluftgrundwasserleiter, mehrere Grundwasserstockwerke),
c) Planung und Umsetzung alternativer Grundwassersanierungsverfahren (ISCO, biologische Verfahren),
d) Übernahme von Daten in die HIM-eigene Datenbank,
e) Erfahrung mit Grundwasser- und Stofftransportmodellen,
Projektliste mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers; Bei Bewerber/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Projektliste mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers; Bei Bewerber/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Ausschlusskriterien:
Nachweis der Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von jeweils 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, nicht älter als 3 Monate; Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen/Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt auch für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss nach § 5 (6) VOF bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Nachweis der Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von jeweils 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, nicht älter als 3 Monate; Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen/Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt auch für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss nach § 5 (6) VOF bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Nach BGB: Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Sonstige besondere Bedingungen:
Ausschlusskriterien:
Eigenerklärung über die wirtschaftliche Verknüpfung und über die in Bezug auf den Auftrag beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen; Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Insolvenz oder Liquidation, schwerer Verfehlungen und über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben; Nachweis der Befähigung des Bewerbers und der Leistungserbringer. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen/Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt auch für Nachunternehmer. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Eigenerklärung über die wirtschaftliche Verknüpfung und über die in Bezug auf den Auftrag beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen; Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Insolvenz oder Liquidation, schwerer Verfehlungen und über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben; Nachweis der Befähigung des Bewerbers und der Leistungserbringer. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen/Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt auch für Nachunternehmer. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Eignungskriterien entsprechend der Kapitel III.1) und III.2):
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 20-100:
— Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Wichtung 10, Bewertungszahl 10-50;
— Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren, Wichtung 10, Bewertungszahl 10-50;
B) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0-400:
— Referenzen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung in den letzten 3 Jahren, Wichtung 40, Bewertungszahl 0 -200;
— Referenzen des Bewerbers in den letzten drei Jahren, Wichtung 40, Bewertungszahl 0-200.
Einzelheiten können den Bewerbungsformularen und Angebotsunterlagen entnommen werden.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dieter Bohlen
Name: IGB Rhein-Neckar Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Heinigstraße 26
Postort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Kontaktperson: Alexander Wiermann
Telefon: +49 62167196115📞
E-Mail: wiermann@igb-ingenieure.de📧
Fax: +49 62167196129 📠
URL für weitere Informationen: http://www.igb-ingenieure.de🌏
URL der Dokumente: http://www.igb-ingenieure.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2017-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ASG/12/287/11
Zusätzliche Informationen
nachr. HAD-Ref. : 3917/30
nachr. V-Nr/AKZ : ASG/12/287/11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung beannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101 b Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung von 26.30.2013 (BGB1. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 78 des Gesetzes vom 7.8.2013 (BGB1 I S. 3154) geändert worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 109-192360 (2014-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 365 572 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Darstellung der Methoden zum Verfahrens- und Genehmigungsmanagement (20)
2. Darstellung der Methoden zur Kostenplanung und -verfolgung (10)
3. Honorar (30)
4. Eindrücke aus dem Auftragsgespräch (0)
5. Persönlichkeit des PL bzw. stellv. PL (10)
6. Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Projekt (10)
7. Vorstellung interessanter Ideen (10)
8. Gesamteindruck (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-03 📅
Name: CDM Smith Consult GmbH
Postanschrift: Neue Bergstraße 13
Postort: Alsbach
Postleitzahl: 64665
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.cdmsmith.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
1. der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21.7.2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist.