Das städtische Hallenbad in Münster-Kinderhaus wurde bei einem Starkregenereignis am 28.7.2014 in den öffentlichen Bereichen bis zu ca. 1,50 m Höhe überflutet. Technikbereiche und Nebenräume im Untergeschoss standen vollständig unter Wasser und wurden stark geschädigt. Die Standsicherheit des Gebäudes wurde aber nicht beeinträchtigt. Das 2008 erneuerte Bad ist daher baulich im Innenausbau fast vollständig zu sanieren und in kleineren Teilbereichen (Technik- und Personalbereiche) räumlich zu optimieren. Eine für 2014 geplante Dachsanierung wird in diese Sanierungsmaßnahme eingebunden. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Objektplanungsleistungen. Die anrechenbaren Kosten werden derzeit auf ca. 3 000 000 EUR netto geschätzt. Es ist eine Beauftragung aller Leistungsphasen nach Anlage 10 HOAI 2013 vorgesehen. Die Instandsetzung der technischen Gebäudeausrüstung wird durch die Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang: Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Münster
Postanschrift: Albersloher Weg 33
Postleitzahl: 48155
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenster.de🌏
E-Mail: koops@stadt-muenster.de📧
Telefon: +49 2514922418📞
Fax: +49 2514927734 📠
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anfordern.
Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle (Kanzlei Wolter Hoppenberg) einzureichen.
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anfordern.
Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle (Kanzlei Wolter Hoppenberg) einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das städtische Hallenbad in Münster-Kinderhaus wurde bei einem Starkregenereignis am 28.7.2014 in den öffentlichen Bereichen bis zu ca. 1,50 m Höhe überflutet. Technikbereiche und Nebenräume im Untergeschoss standen vollständig unter Wasser und wurden stark geschädigt. Die Standsicherheit des Gebäudes wurde aber nicht beeinträchtigt. Das 2008 erneuerte Bad ist daher baulich im Innenausbau fast vollständig zu sanieren und in kleineren Teilbereichen (Technik- und Personalbereiche) räumlich zu optimieren. Eine für 2014 geplante Dachsanierung wird in diese Sanierungsmaßnahme eingebunden.
Das städtische Hallenbad in Münster-Kinderhaus wurde bei einem Starkregenereignis am 28.7.2014 in den öffentlichen Bereichen bis zu ca. 1,50 m Höhe überflutet. Technikbereiche und Nebenräume im Untergeschoss standen vollständig unter Wasser und wurden stark geschädigt. Die Standsicherheit des Gebäudes wurde aber nicht beeinträchtigt. Das 2008 erneuerte Bad ist daher baulich im Innenausbau fast vollständig zu sanieren und in kleineren Teilbereichen (Technik- und Personalbereiche) räumlich zu optimieren. Eine für 2014 geplante Dachsanierung wird in diese Sanierungsmaßnahme eingebunden.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Objektplanungsleistungen. Die anrechenbaren Kosten werden derzeit auf ca. 3 000 000 EUR netto geschätzt. Es ist eine Beauftragung aller Leistungsphasen nach Anlage 10 HOAI 2013 vorgesehen.
Die Instandsetzung der technischen Gebäudeausrüstung wird durch die Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement durchgeführt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 9 VOF und
Für die Eigenerklärungen gemäß 1 und 2 ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresgesamtumsatz in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen des Büros für die Objektplanung bei Hallenbädern in den letzten fünf Jahren;
2. Benennung eines verantwortlichen Planers (m/w) für die LPhen 3 bis 5 gem. HOAI mit Angaben zu dessen Berufsjahren und mit Angabe und Nachweis zu dessen Berufsqualifikation;
3. Persönliche Referenzen der gemäß Ziffer 2 benannten Person für die Objektplanung (LPhen 3 bis 5) bei Hallenbädern in den letzten sieben Jahren;
4. Benennung eines für die Objektüberwachung (LPh 8) verantwortlichen Bauleiters (m/w) mit Angaben zu dessen Berufsjahren und mit Angabe und Nachweis zu dessen Berufsqualifikation;
5. Persönliche Referenzen der gemäß Ziffer 4 benannten Person für die Bauüberwachung bei Hallenbädern in den letzten sieben Jahren;
6. Angabe der aktuellen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (m/w) im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume.
Für die Angaben ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist und nähere Detailvorgaben zu den einzureichenden Referenzen enthält.
Mindeststandards:
Mindestens eine Referenz des Büros für Objektplanungsleistungen bei einem Hallenbad gemäß Ziffer 1.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Berufshaftpflichtversicherung mit noch festzulegender Höhe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß HOAI 2013.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Im Auftragsfall: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es sind folgende Erklärungen abzugeben, und zwar bereits mit dem Teilnahmeantrag:
1. Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,62 EUR für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß TVgG NRW.
1. Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,62 EUR für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß TVgG NRW.
2. Verpflichtungserklärung zur Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeitvon Familie und Beruf gemäß TVgG NRW (gilt nur für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten).
3. Erklärung zur Erbringung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 2 Abs. 3 VOF).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§ 19 Abs. 1 VOF:
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden, sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden, sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen
benennen, der die o.a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Unvollständige und nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den genannten Mindestanforderungen entsprechen oder von aus sonstigen Gründen ungeeigneten Bewerbern eingereicht werden. Bei unvollständigen Bewerbungen bleibt eine Nachforderung gemäß § 5 Abs. 3 VOF vorbehalten. Unter den verbleibenden Bewerbern wird erforderlichenfalls eine Auswahl von drei bis fünf Bewerbern auf Grundlage folgender Auswahlkriterien vorgenommen:Referenzen des Büros für die Objektplanung bei Hallenbädern in den letzten fünf Jahren (30 %); Berufsqualifikation und Berufsjahre des verantwortlichen Planers (10 %); persönliche Referenzen des verantwortlichen Planers für die Objektplanung bei Hallenbädern (LPhen 3 bis 5) in den letzten sieben Jahren (20 %);Berufsqualifikation und Berufsjahre des für die Objektüberwachung verantwortlichen Bauleiters (10 %); persönliche Referenzen des für die Objektüberwachung verantwortlichen Bauleiters für die Bauüberwachung bei Hallenbädern in den letzten sieben Jahren (20 %);Anzahl qualifizierter Mitarbeiter im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume (5 %); durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (5 %).Eine Beschreibung detaillierter Unterkriterien mit Gewichtung und Bewertungsmethodik findet sich in den Bewerbungsunterlagen, die bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anzufordern sind und für den Teilnahmeantrag zwingend verwendet werden müssen.
Unvollständige und nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den genannten Mindestanforderungen entsprechen oder von aus sonstigen Gründen ungeeigneten Bewerbern eingereicht werden. Bei unvollständigen Bewerbungen bleibt eine Nachforderung gemäß § 5 Abs. 3 VOF vorbehalten. Unter den verbleibenden Bewerbern wird erforderlichenfalls eine Auswahl von drei bis fünf Bewerbern auf Grundlage folgender Auswahlkriterien vorgenommen:Referenzen des Büros für die Objektplanung bei Hallenbädern in den letzten fünf Jahren (30 %); Berufsqualifikation und Berufsjahre des verantwortlichen Planers (10 %); persönliche Referenzen des verantwortlichen Planers für die Objektplanung bei Hallenbädern (LPhen 3 bis 5) in den letzten sieben Jahren (20 %);Berufsqualifikation und Berufsjahre des für die Objektüberwachung verantwortlichen Bauleiters (10 %); persönliche Referenzen des für die Objektüberwachung verantwortlichen Bauleiters für die Bauüberwachung bei Hallenbädern in den letzten sieben Jahren (20 %);Anzahl qualifizierter Mitarbeiter im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume (5 %); durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (5 %).Eine Beschreibung detaillierter Unterkriterien mit Gewichtung und Bewertungsmethodik findet sich in den Bewerbungsunterlagen, die bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anzufordern sind und für den Teilnahmeantrag zwingend verwendet werden müssen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-02-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anfordern.
Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle (Kanzlei Wolter Hoppenberg) einzureichen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 249-442341 (2014-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 424 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann der zulässige Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (i.d.R. innerhalb weniger Tage) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.3.2) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.