Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß Teil 1 und Teil 3, Abschnitt 4 (§§ 45 ff.) der HOAI für die Erschließung des Neubaugebiets Fischbeker Heidbrook
Einleitung Auf dem Gelände der ehemaligen Röttiger Kaserne (ca. 52 ha) soll in den kommenden Jahren ein neues Quartier mit ca. 800 Wohneinheiten mit einer Mischung aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbauten entstehen. Darüber hinaus sollen im Grenzbereich zur B73 Flächen für Dienstleistungen sowie Einzelhandelsnutzungen realisiert werden. Zusammen mit dem Büro mars group aus Esch sur Alzette, dem Landschaftsarchitekten von agence ter aus Karlsruhe, dem Ingenieurbüro ARGUS aus Hamburg und den Behörden hat die IBA Hamburg GmbH einen Funktionsplan für das Quartier entwickelt. Im Rahmen der Funktionsplanung wurde vom Ingenieurbüro ARGUS ein Konzept für die Erschließung sowie die Entwässerung erarbeitet. Im Rahmen der bisherigen Bearbeitung wurden bislang die Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI erbracht. So liegt für die Entwässerungsplanung ein Entwässerungskonzept inklusive einer hydraulischen Berechnung der Gräben- und Mulden vor. Für die Straßenplanung wurde ein Erschließungskonzept erstellt sowie die Querschnitte festgelegt. Alle vorliegenden Unterlagen wurden mit dem Bezirksamt Harburg sowie den weiteren Dienststellen insbesondere der BSU aber auch der BWVI abgestimmt. Das Plangebiet befindet sich im Übergang zwischen Marsch und Geest. Die vorhandenen Geländehöhen liegen zwischen NN+10 m im Nordosten (Cuxhavener Straße) und NN+22 m im Südwesten (Fischbeker Heide). Im östlichen und westlichen Drittel werden die Höhen mehr oder weniger durch stetes Gefälle und im mittleren Bereich durch drei Plateaus mit ei-ner Höhendifferenz von 3 bis 4 m überwunden. Das gesamte Gelände ist derzeit fast unbebaut. Der Rückbau der Kasernengebäude und deren Erschließungsanlagen sind erfolgt. Lediglich zwei Bestandsgebäude aus dem Jahr 1939 südlich der Cuxhavener Straße, die innere Haupterschließungsstraße (Betonstraße = Panzerstraße) und die südliche Straßenanbindung nach Niedersachsen sind erhalten geblieben. Die Panzerstraße soll bis auf ein kleines Teilstück im Bereich des Plateaus im Rahmen der Baumaßnahmen zurück gebaut werden. Auflagen gibt es zum Erhalt diverser schützenswerter Bäume und Baumgruppen die auch im Bebauungsplan NF66 festgesetzt werden. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Aufstellung und soll im Dezember 2014 die Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 BauGB erreichen. Die für die Entwässerungs- und Straßenplanung erforderlichen Straßenverkehrsflächen wurden anhand der vorliegenden Planungen bemessen. Im Bereich des linearen Parkbandes ist die notwendige Fläche für die Entwässerungseinheit durch eine unverbindliche Vormerkung gesichert. Entwässerungskonzept Die Oberflächenentwässerung der privaten und öffentlichen Flächen soll möglichst oberflächennah und dezentral erfolgen. Es wird angestrebt, dass Niederschlagswasser möglichst dezentral zu versickern. Bei Grundstücken mit versickerungsfähigem Boden ist eine Ableitung in das Entwässerungsnetz ausgeschlossen. Die Versickerung kann je nach Bodenbeschaffenheit über Mulden oder Mulden-Rigolen-Systeme erfolgen. Auch eine Speicherung des Niederschlagswassers in Zisternen ist denkbar. Ist auf Grund der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung nur mit hohem technischem Aufwand möglich, ist eine oberflächennahe Ableitung vorzusehen. Hierfür soll das Oberflächenwasser dezentral und oberflächennahe bei qualifizierter Trennung unterschiedlich verschmutzter Niederschlagsabwässer abgeführt werden. Städtebaulich gliedert sich das Plangebiet in drei Bereiche: Mischkerngebiet, Wohngebiet, und Retentionsflächen. Das Mischkerngebiet (MK-Gebiet) umfasst einen ca. 100 m tiefen Gebäudekomplex direkt an der Cuxhavener Straße. Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung, der geplanten Gewerbenutzung und der Lage im Trinkwasserschutzgebiet wird eine Versickerung von Oberflächenwasser hier zunächst ausgeschlossen. Die Verkehrsanlagen im MK-Gebiet und die unmittelbar an die Cuxhavener Straße angrenzenden Gebäude sollen nach Möglichkeit direkt an das Regensiel in der B73 angeschlossen werden. Im südlich indirekt angrenzenden, ca. 32 ha umfassenden Wohngebiet wird auf Grund der geringen Schmutzbelastung eine Versickerung des Niederschlagswassers im öffentlichen und privaten Bereich angestrebt. Nur in Teilgebieten, in denen auf Grund der unzureichenden Bodendurchlässigkeit eine Versickerung nur mit hohem technischem Aufwand möglich wäre, wird das Niederschlagswasser in Richtung Retentionsflächen im maximal 50cm tiefen Mulden bzw. Gräben abgeleitet. Die Querung der Straßen erfolgt mit Hilfe von Kastenrinnen. Die Retentionsflächen sind eingebunden in das 17 m breite lineare Parkband zwischen Mischkern- und Wohngebiet. Teil des Parkbandes ist ein 8 m breiter Retentionsgraben. Das hier gesammelte Niederschlagswasser aus den Wohnbereichen und den wenig belasteten Straßen kann hier nach Möglichkeit weiterversickern und sich in die östlich und westlich an-grenzenden Regenrückhaltebecken verteilen. Das Regenrückhaltebecken „West“ hat be-standsgemäß Vorflut in die Rethenbek, das Regenrückhaltebeckens “Ost“ in das R-Siel in der Cuxhavener Straße. Verkehrsflächen / Erschließung Die Erschließung des Gesamtgebietes erfolgt über eine Haupterschließungsachse (Planstraße A), die sich an der ehemaligen Haupterschließungsachse (Betonstraße) der Kaserne orientiert. Diese Wohnsammelstraße verläuft u-förmig und ist mit zwei Vollknoten an die Cuxhavener Straße angeschlossen. Die Breite der Fahrbahn beträgt 6,50 m und ist für Bus-verkehre ausgelegt. In den Nebenflächen sind neben den Ableitungsgräben, ein Parkstreifen und beidseitig Gehwege vorgesehen. Das Verkehrsaufkommen (Prognose) auf der Planstraße A liegt im Bereich des Wohngebietes zwischen 1.100 und 1.800 Kfz/d. Bei Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes können die Verkehrsstärken auf 700-1000 Kfz/d reduziert werden. Die innere Erschließung erfolgt über Wohnerschließungsstraßen (Planstraßen B) und Wohnhöfe (Planstraßen C und D). Die Wohnerschließungsstraßen haben eine Fahrbahnbreite von 5,50 m und bieten die Möglichkeit am Fahrbahnrand zu parken. Hier sind ebenfalls beidseitig Gehwege vorgesehen. Die Wohnhöfe sind als Mischverkehrsfläche ausgebildet und inkl. Parken und Seitenraum mind. 8 m breit. Sonstiges Der AG wird für das Gesamtvorhaben u. a. folgende zusätzliche Objekt- und Fachplaner beauftragen: 1. OPL Freianlagen 2. FPL Geotechnik Die Realisierung des Vorhabens erfolgt nach den Grundsätzen für kostenstabiles Bauen im Sinne der Drucksache 20/6208 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Beauftragung erfolgt in zwei Stufen. Stufe 1 (Übernahme und Prüfung der Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe sowie Mitwirkung bei der Vergabe) und Stufe 2 (Bauoberleitung, Objektbetreuung). Die Ausführung der Bauleistungen ist in 5 Teilabschnitten in den Jahren 2015 bis Anfang 2019 vorgesehen. Das Investitionsvolumen für die v.g. Maßnahmen an den Verkehrsanlagen inkl. Entwässerungseinrichtungen betragen voraussichtlich ca. 12 500 000 EUR, netto und an Freianlagen voraussichtlich ca. 2 900 000 EUR, netto (Baukosten).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-07.
Auftragsbekanntmachung (2014-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Menge oder Umfang:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen für das Gesamtvorhaben die Objektplanung für Verkehrsanlagen (Teil 1 und 3, Abschnitt 4 § 45 ff. der HOAI) in folgenden Leistungsphasen:— Leistungsphase 3 und 4 gem. § 47 HOAI (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung)— Leistungsphasen 5 bis 7 gem. § 47 HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe)— Leistungsphase 8 und 9 gem. § 47 HOAI (Bauoberleitung, Objektbetreuung)
Die zu vergebenden Leistungen umfassen für das Gesamtvorhaben die Objektplanung für Verkehrsanlagen (Teil 1 und 3, Abschnitt 4 § 45 ff. der HOAI) in folgenden Leistungsphasen:— Leistungsphase 3 und 4 gem. § 47 HOAI (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung)— Leistungsphasen 5 bis 7 gem. § 47 HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe)— Leistungsphase 8 und 9 gem. § 47 HOAI (Bauoberleitung, Objektbetreuung)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IBA Hamburg GmbH, vertreten durch die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Überseeallee 1
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rege-hamburg.de🌏
E-Mail: axel.dette@rege-hamburg.de📧
Telefon: +49 4038088051📞
Fax: +49 4038088010 📠
1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung:
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen - VOF gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und –bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber verfügbaren Bewerbungsbogens zu erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
Der Bewerbungsbogen und die vorgegebenen Vordrucke müssen an den entsprechend kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Änderungen an dem Bewerbungsbogen und den Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Neben dem Original ist eine vollständige Kopie des Teilnahmeantrags (Bewerbungsbogen nebst aller Anlagen) auf einem Datenträger (PDF-Datei als Scan vom Original) beizufügen, wobei im Falle von Abweichungen allein das Original maßgeblich ist.
Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen oder Nachweise besteht nicht.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechts-vorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bei Dokumenten in anderen als der deutschen Sprache sind neben dem fremdsprachigen Original auch Übersetzungen in die deutsche Sprache vorzulegen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1 dieser Bekanntmachung). Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist in der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnenden Bewerbergemeinschaftserklärung als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Es ist ausreichend, wenn der Bewerbungsbogen vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet wird. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Bewerbergemeinschaftserklärung, im Auftragsfall zu einer gesamtschuldnerischen Haftung und zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer berufen. Jeder Unterauftragnehmer muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1 dieser Bekanntmachung) und ist im Bewerbungsbogen zu benennen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist zudem eine „Unterauftragnehmererklärung“ von jedem Unterauftragnehmer zu unterzeichnen und einzureichen. Darin ist anzugeben, welche Leistungen der Unterauftragnehmer übernehmen soll. Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterauftragnehmer für den Fall der Zuschlagserteilung für diese Leistungen zur Verfügung zu stehen.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Objektplanungsleistungen für Freianlagen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Erfüllen mehrere Bewerber gleich-ermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2.3) Nr. 3 dieser Bekanntmachung:
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass der im Teilnahmeantrag anzugebende Projektleiter im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall in dieser Funktion zur Verfügung steht.
6. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer muss die - gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten - Angaben, Erklärungen und Nachweise einreichen. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Vordrucke sind auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen) und bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4)im Original bei der Stelle gemäß Ziff. I.1 einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang, nicht die rechtzeitige Aufgabe zur Post! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag gekennzeichneten, verschlossenen Um-schlag einzureichen. Ein entsprechender Vordruck für einen Aufkleber zur Kennzeichnung wird als Anlage zum Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
7. Hinweis zum weiteren Verfahren:
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird voraussichtlich Ende April 2014 versandt; die Vergabe ist voraussichtlich für Anfang Juli 2014 vorgesehen.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen - VOF gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und –bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber verfügbaren Bewerbungsbogens zu erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
Der Bewerbungsbogen und die vorgegebenen Vordrucke müssen an den entsprechend kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Änderungen an dem Bewerbungsbogen und den Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Neben dem Original ist eine vollständige Kopie des Teilnahmeantrags (Bewerbungsbogen nebst aller Anlagen) auf einem Datenträger (PDF-Datei als Scan vom Original) beizufügen, wobei im Falle von Abweichungen allein das Original maßgeblich ist.
Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen oder Nachweise besteht nicht.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechts-vorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bei Dokumenten in anderen als der deutschen Sprache sind neben dem fremdsprachigen Original auch Übersetzungen in die deutsche Sprache vorzulegen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1 dieser Bekanntmachung). Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist in der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnenden Bewerbergemeinschaftserklärung als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Es ist ausreichend, wenn der Bewerbungsbogen vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet wird. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Bewerbergemeinschaftserklärung, im Auftragsfall zu einer gesamtschuldnerischen Haftung und zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer berufen. Jeder Unterauftragnehmer muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1 dieser Bekanntmachung) und ist im Bewerbungsbogen zu benennen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist zudem eine „Unterauftragnehmererklärung“ von jedem Unterauftragnehmer zu unterzeichnen und einzureichen. Darin ist anzugeben, welche Leistungen der Unterauftragnehmer übernehmen soll. Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterauftragnehmer für den Fall der Zuschlagserteilung für diese Leistungen zur Verfügung zu stehen.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Objektplanungsleistungen für Freianlagen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Erfüllen mehrere Bewerber gleich-ermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2.3) Nr. 3 dieser Bekanntmachung:
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass der im Teilnahmeantrag anzugebende Projektleiter im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall in dieser Funktion zur Verfügung steht.
6. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer muss die - gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten - Angaben, Erklärungen und Nachweise einreichen. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Vordrucke sind auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen) und bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4)im Original bei der Stelle gemäß Ziff. I.1 einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang, nicht die rechtzeitige Aufgabe zur Post! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag gekennzeichneten, verschlossenen Um-schlag einzureichen. Ein entsprechender Vordruck für einen Aufkleber zur Kennzeichnung wird als Anlage zum Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
7. Hinweis zum weiteren Verfahren:
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird voraussichtlich Ende April 2014 versandt; die Vergabe ist voraussichtlich für Anfang Juli 2014 vorgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einleitung
Auf dem Gelände der ehemaligen Röttiger Kaserne (ca. 52 ha) soll in den kommenden Jahren ein neues Quartier mit ca. 800 Wohneinheiten mit einer Mischung aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbauten entstehen. Darüber hinaus sollen im Grenzbereich zur B73 Flächen für Dienstleistungen sowie Einzelhandelsnutzungen realisiert werden.
Auf dem Gelände der ehemaligen Röttiger Kaserne (ca. 52 ha) soll in den kommenden Jahren ein neues Quartier mit ca. 800 Wohneinheiten mit einer Mischung aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbauten entstehen. Darüber hinaus sollen im Grenzbereich zur B73 Flächen für Dienstleistungen sowie Einzelhandelsnutzungen realisiert werden.
Zusammen mit dem Büro mars group aus Esch sur Alzette, dem Landschaftsarchitekten von agence ter aus Karlsruhe, dem Ingenieurbüro ARGUS aus Hamburg und den Behörden hat die IBA Hamburg GmbH einen Funktionsplan für das Quartier entwickelt. Im Rahmen der Funktionsplanung wurde vom Ingenieurbüro ARGUS ein Konzept für die Erschließung sowie die Entwässerung erarbeitet.
Zusammen mit dem Büro mars group aus Esch sur Alzette, dem Landschaftsarchitekten von agence ter aus Karlsruhe, dem Ingenieurbüro ARGUS aus Hamburg und den Behörden hat die IBA Hamburg GmbH einen Funktionsplan für das Quartier entwickelt. Im Rahmen der Funktionsplanung wurde vom Ingenieurbüro ARGUS ein Konzept für die Erschließung sowie die Entwässerung erarbeitet.
Im Rahmen der bisherigen Bearbeitung wurden bislang die Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI erbracht. So liegt für die Entwässerungsplanung ein Entwässerungskonzept inklusive einer hydraulischen Berechnung der Gräben- und Mulden vor. Für die Straßenplanung wurde ein Erschließungskonzept erstellt sowie die Querschnitte festgelegt. Alle vorliegenden Unterlagen wurden mit dem Bezirksamt Harburg sowie den weiteren Dienststellen insbesondere der BSU aber auch der BWVI abgestimmt.
Im Rahmen der bisherigen Bearbeitung wurden bislang die Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI erbracht. So liegt für die Entwässerungsplanung ein Entwässerungskonzept inklusive einer hydraulischen Berechnung der Gräben- und Mulden vor. Für die Straßenplanung wurde ein Erschließungskonzept erstellt sowie die Querschnitte festgelegt. Alle vorliegenden Unterlagen wurden mit dem Bezirksamt Harburg sowie den weiteren Dienststellen insbesondere der BSU aber auch der BWVI abgestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im Übergang zwischen Marsch und Geest. Die vorhandenen Geländehöhen liegen zwischen NN+10 m im Nordosten (Cuxhavener Straße) und NN+22 m im Südwesten (Fischbeker Heide). Im östlichen und westlichen Drittel werden die Höhen mehr oder weniger durch stetes Gefälle und im mittleren Bereich durch drei Plateaus mit ei-ner Höhendifferenz von 3 bis 4 m überwunden.
Das Plangebiet befindet sich im Übergang zwischen Marsch und Geest. Die vorhandenen Geländehöhen liegen zwischen NN+10 m im Nordosten (Cuxhavener Straße) und NN+22 m im Südwesten (Fischbeker Heide). Im östlichen und westlichen Drittel werden die Höhen mehr oder weniger durch stetes Gefälle und im mittleren Bereich durch drei Plateaus mit ei-ner Höhendifferenz von 3 bis 4 m überwunden.
Das gesamte Gelände ist derzeit fast unbebaut. Der Rückbau der Kasernengebäude und deren Erschließungsanlagen sind erfolgt. Lediglich zwei Bestandsgebäude aus dem Jahr 1939 südlich der Cuxhavener Straße, die innere Haupterschließungsstraße (Betonstraße = Panzerstraße) und die südliche Straßenanbindung nach Niedersachsen sind erhalten geblieben. Die Panzerstraße soll bis auf ein kleines Teilstück im Bereich des Plateaus im Rahmen der Baumaßnahmen zurück gebaut werden. Auflagen gibt es zum Erhalt diverser schützenswerter Bäume und Baumgruppen die auch im Bebauungsplan NF66 festgesetzt werden.
Das gesamte Gelände ist derzeit fast unbebaut. Der Rückbau der Kasernengebäude und deren Erschließungsanlagen sind erfolgt. Lediglich zwei Bestandsgebäude aus dem Jahr 1939 südlich der Cuxhavener Straße, die innere Haupterschließungsstraße (Betonstraße = Panzerstraße) und die südliche Straßenanbindung nach Niedersachsen sind erhalten geblieben. Die Panzerstraße soll bis auf ein kleines Teilstück im Bereich des Plateaus im Rahmen der Baumaßnahmen zurück gebaut werden. Auflagen gibt es zum Erhalt diverser schützenswerter Bäume und Baumgruppen die auch im Bebauungsplan NF66 festgesetzt werden.
Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Aufstellung und soll im Dezember 2014 die Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 BauGB erreichen. Die für die Entwässerungs- und Straßenplanung erforderlichen Straßenverkehrsflächen wurden anhand der vorliegenden Planungen bemessen. Im Bereich des linearen Parkbandes ist die notwendige Fläche für die Entwässerungseinheit durch eine unverbindliche Vormerkung gesichert.
Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Aufstellung und soll im Dezember 2014 die Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 BauGB erreichen. Die für die Entwässerungs- und Straßenplanung erforderlichen Straßenverkehrsflächen wurden anhand der vorliegenden Planungen bemessen. Im Bereich des linearen Parkbandes ist die notwendige Fläche für die Entwässerungseinheit durch eine unverbindliche Vormerkung gesichert.
Entwässerungskonzept
Die Oberflächenentwässerung der privaten und öffentlichen Flächen soll möglichst oberflächennah und dezentral erfolgen. Es wird angestrebt, dass Niederschlagswasser möglichst dezentral zu versickern. Bei Grundstücken mit versickerungsfähigem Boden ist eine Ableitung in das Entwässerungsnetz ausgeschlossen. Die Versickerung kann je nach Bodenbeschaffenheit über Mulden oder Mulden-Rigolen-Systeme erfolgen. Auch eine Speicherung des Niederschlagswassers in Zisternen ist denkbar. Ist auf Grund der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung nur mit hohem technischem Aufwand möglich, ist eine oberflächennahe Ableitung vorzusehen.
Die Oberflächenentwässerung der privaten und öffentlichen Flächen soll möglichst oberflächennah und dezentral erfolgen. Es wird angestrebt, dass Niederschlagswasser möglichst dezentral zu versickern. Bei Grundstücken mit versickerungsfähigem Boden ist eine Ableitung in das Entwässerungsnetz ausgeschlossen. Die Versickerung kann je nach Bodenbeschaffenheit über Mulden oder Mulden-Rigolen-Systeme erfolgen. Auch eine Speicherung des Niederschlagswassers in Zisternen ist denkbar. Ist auf Grund der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung nur mit hohem technischem Aufwand möglich, ist eine oberflächennahe Ableitung vorzusehen.
Hierfür soll das Oberflächenwasser dezentral und oberflächennahe bei qualifizierter Trennung unterschiedlich verschmutzter Niederschlagsabwässer abgeführt werden. Städtebaulich gliedert sich das Plangebiet in drei Bereiche: Mischkerngebiet, Wohngebiet, und Retentionsflächen.
Hierfür soll das Oberflächenwasser dezentral und oberflächennahe bei qualifizierter Trennung unterschiedlich verschmutzter Niederschlagsabwässer abgeführt werden. Städtebaulich gliedert sich das Plangebiet in drei Bereiche: Mischkerngebiet, Wohngebiet, und Retentionsflächen.
Das Mischkerngebiet (MK-Gebiet) umfasst einen ca. 100 m tiefen Gebäudekomplex direkt an der Cuxhavener Straße. Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung, der geplanten Gewerbenutzung und der Lage im Trinkwasserschutzgebiet wird eine Versickerung von Oberflächenwasser hier zunächst ausgeschlossen. Die Verkehrsanlagen im MK-Gebiet und die unmittelbar an die Cuxhavener Straße angrenzenden Gebäude sollen nach Möglichkeit direkt an das Regensiel in der B73 angeschlossen werden.
Das Mischkerngebiet (MK-Gebiet) umfasst einen ca. 100 m tiefen Gebäudekomplex direkt an der Cuxhavener Straße. Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung, der geplanten Gewerbenutzung und der Lage im Trinkwasserschutzgebiet wird eine Versickerung von Oberflächenwasser hier zunächst ausgeschlossen. Die Verkehrsanlagen im MK-Gebiet und die unmittelbar an die Cuxhavener Straße angrenzenden Gebäude sollen nach Möglichkeit direkt an das Regensiel in der B73 angeschlossen werden.
Im südlich indirekt angrenzenden, ca. 32 ha umfassenden Wohngebiet wird auf Grund der geringen Schmutzbelastung eine Versickerung des Niederschlagswassers im öffentlichen und privaten Bereich angestrebt. Nur in Teilgebieten, in denen auf Grund der unzureichenden Bodendurchlässigkeit eine Versickerung nur mit hohem technischem Aufwand möglich wäre, wird das Niederschlagswasser in Richtung Retentionsflächen im maximal 50cm tiefen Mulden bzw. Gräben abgeleitet. Die Querung der Straßen erfolgt mit Hilfe von Kastenrinnen.
Im südlich indirekt angrenzenden, ca. 32 ha umfassenden Wohngebiet wird auf Grund der geringen Schmutzbelastung eine Versickerung des Niederschlagswassers im öffentlichen und privaten Bereich angestrebt. Nur in Teilgebieten, in denen auf Grund der unzureichenden Bodendurchlässigkeit eine Versickerung nur mit hohem technischem Aufwand möglich wäre, wird das Niederschlagswasser in Richtung Retentionsflächen im maximal 50cm tiefen Mulden bzw. Gräben abgeleitet. Die Querung der Straßen erfolgt mit Hilfe von Kastenrinnen.
Die Retentionsflächen sind eingebunden in das 17 m breite lineare Parkband zwischen Mischkern- und Wohngebiet. Teil des Parkbandes ist ein 8 m breiter Retentionsgraben. Das hier gesammelte Niederschlagswasser aus den Wohnbereichen und den wenig belasteten Straßen kann hier nach Möglichkeit weiterversickern und sich in die östlich und westlich an-grenzenden Regenrückhaltebecken verteilen. Das Regenrückhaltebecken „West“ hat be-standsgemäß Vorflut in die Rethenbek, das Regenrückhaltebeckens “Ost“ in das R-Siel in der Cuxhavener Straße.
Die Retentionsflächen sind eingebunden in das 17 m breite lineare Parkband zwischen Mischkern- und Wohngebiet. Teil des Parkbandes ist ein 8 m breiter Retentionsgraben. Das hier gesammelte Niederschlagswasser aus den Wohnbereichen und den wenig belasteten Straßen kann hier nach Möglichkeit weiterversickern und sich in die östlich und westlich an-grenzenden Regenrückhaltebecken verteilen. Das Regenrückhaltebecken „West“ hat be-standsgemäß Vorflut in die Rethenbek, das Regenrückhaltebeckens “Ost“ in das R-Siel in der Cuxhavener Straße.
Verkehrsflächen / Erschließung
Die Erschließung des Gesamtgebietes erfolgt über eine Haupterschließungsachse (Planstraße A), die sich an der ehemaligen Haupterschließungsachse (Betonstraße) der Kaserne orientiert. Diese Wohnsammelstraße verläuft u-förmig und ist mit zwei Vollknoten an die Cuxhavener Straße angeschlossen. Die Breite der Fahrbahn beträgt 6,50 m und ist für Bus-verkehre ausgelegt. In den Nebenflächen sind neben den Ableitungsgräben, ein Parkstreifen und beidseitig Gehwege vorgesehen. Das Verkehrsaufkommen (Prognose) auf der Planstraße A liegt im Bereich des Wohngebietes zwischen 1.100 und 1.800 Kfz/d. Bei Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes können die Verkehrsstärken auf 700-1000 Kfz/d reduziert werden.
Die Erschließung des Gesamtgebietes erfolgt über eine Haupterschließungsachse (Planstraße A), die sich an der ehemaligen Haupterschließungsachse (Betonstraße) der Kaserne orientiert. Diese Wohnsammelstraße verläuft u-förmig und ist mit zwei Vollknoten an die Cuxhavener Straße angeschlossen. Die Breite der Fahrbahn beträgt 6,50 m und ist für Bus-verkehre ausgelegt. In den Nebenflächen sind neben den Ableitungsgräben, ein Parkstreifen und beidseitig Gehwege vorgesehen. Das Verkehrsaufkommen (Prognose) auf der Planstraße A liegt im Bereich des Wohngebietes zwischen 1.100 und 1.800 Kfz/d. Bei Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes können die Verkehrsstärken auf 700-1000 Kfz/d reduziert werden.
Die innere Erschließung erfolgt über Wohnerschließungsstraßen (Planstraßen B) und Wohnhöfe (Planstraßen C und D). Die Wohnerschließungsstraßen haben eine Fahrbahnbreite von 5,50 m und bieten die Möglichkeit am Fahrbahnrand zu parken. Hier sind ebenfalls beidseitig Gehwege vorgesehen. Die Wohnhöfe sind als Mischverkehrsfläche ausgebildet und inkl. Parken und Seitenraum mind. 8 m breit.
Die innere Erschließung erfolgt über Wohnerschließungsstraßen (Planstraßen B) und Wohnhöfe (Planstraßen C und D). Die Wohnerschließungsstraßen haben eine Fahrbahnbreite von 5,50 m und bieten die Möglichkeit am Fahrbahnrand zu parken. Hier sind ebenfalls beidseitig Gehwege vorgesehen. Die Wohnhöfe sind als Mischverkehrsfläche ausgebildet und inkl. Parken und Seitenraum mind. 8 m breit.
Sonstiges
Der AG wird für das Gesamtvorhaben u. a. folgende zusätzliche Objekt- und Fachplaner beauftragen:
1. OPL Freianlagen
2. FPL Geotechnik
Die Realisierung des Vorhabens erfolgt nach den Grundsätzen für kostenstabiles Bauen im Sinne der Drucksache 20/6208 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Beauftragung erfolgt in zwei Stufen. Stufe 1 (Übernahme und Prüfung der Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe sowie Mitwirkung bei der Vergabe) und Stufe 2 (Bauoberleitung, Objektbetreuung).
Die Realisierung des Vorhabens erfolgt nach den Grundsätzen für kostenstabiles Bauen im Sinne der Drucksache 20/6208 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Beauftragung erfolgt in zwei Stufen. Stufe 1 (Übernahme und Prüfung der Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe sowie Mitwirkung bei der Vergabe) und Stufe 2 (Bauoberleitung, Objektbetreuung).
Die Ausführung der Bauleistungen ist in 5 Teilabschnitten in den Jahren 2015 bis Anfang 2019 vorgesehen.
Das Investitionsvolumen für die v.g. Maßnahmen an den Verkehrsanlagen inkl. Entwässerungseinrichtungen betragen voraussichtlich ca. 12 500 000 EUR, netto und an Freianlagen voraussichtlich ca. 2 900 000 EUR, netto (Baukosten).
Menge oder Umfang:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen für das Gesamtvorhaben die Objektplanung für Verkehrsanlagen (Teil 1 und 3, Abschnitt 4 § 45 ff. der HOAI) in folgenden Leistungsphasen:
— Stufe 2: Leistungsphase 5-7 gem. § 47 HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe)
— Stufe 3: Leistungsphasen 8-9 gem. § 47 HOAI (Bauoberleitung, Objektbetreuung), ganz oder teilweise
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufe besteht auch bei Bedarf nicht.
Dauer: 54 Monate
Referenznummer: IBA_NF66_OPL_Verkehr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) abzufordern ist, auszufüllen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften und im Falle von Unterauftragnehmern sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jedem Unterauftragnehmer vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend oder in dem Bewerbungsbogen ausdrücklich etwas anderes geregelt.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften und im Falle von Unterauftragnehmern sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jedem Unterauftragnehmer vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend oder in dem Bewerbungsbogen ausdrücklich etwas anderes geregelt.
1. (Falls zutreffend) Angaben zu Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und von Unterauftragnehmern (Vordruck)
2. Erklärung darüber, dass keiner der in § 4 Abs. 6 a) bis g) sowie § 4 Abs. 9 a) bis e) VOF genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutreffen (Vordruck)
3. Erklärung, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. (Vordruck)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Für die Erklärung betreffend den Umsatz des Bewerbers ist zwingend der Bewerbungsbogen, der bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) abzufordern ist, auszufüllen.
1. Nachweis (oder Erklärung zu) einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut in Form einer Kopie der Versicherungspolice nicht älter als 12 Monate mit Deckungssummen von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden. Als Nachweis ausreichend ist die verbindliche Erklärung (nicht älter als 12 Monate) der vorgenannten Versicherer, dass entsprechender Versicherungsschutz im Zuschlagsfalle zur Verfügung gestellt wird. (kein Vordruck)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis (oder Erklärung zu) einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut in Form einer Kopie der Versicherungspolice nicht älter als 12 Monate mit Deckungssummen von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden. Als Nachweis ausreichend ist die verbindliche Erklärung (nicht älter als 12 Monate) der vorgenannten Versicherer, dass entsprechender Versicherungsschutz im Zuschlagsfalle zur Verfügung gestellt wird. (kein Vordruck)
2. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto, ohne Umsatzsteuer) aus Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen inkl. Entwässerungseinrichtungen gem. § 45 HOAI in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013).
Mindestbedingung:
Der Umsatz mit den vorgenannten Leistungen muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 1 000 000 EUR netto erreichen.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe dieser Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe dieser Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) abzufordern ist, auszufüllen.
1. Erklärung zur Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den letzten drei Kalenderjahren (2011, 2012, 2013).
Mindestbedingung:
Dabei sind für jedes Kalenderjahr mind. 20 festangestellte Ingenieure/-innen und Architekten/-innen im Durchschnitt nachzuweisen.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen und Architekten/-innen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Mitarbeiterzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerber-gemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen und Architekten/-innen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Mitarbeiterzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerber-gemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
2. Erklärung zur Erfahrung mit vergleichbaren Projekten als Mindestanforderung. Der Bewerber muss Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern, mit einer Flächenkonversion sowie mit Projekten (Verkehrsanlagen einschl. Entwässerungseinrichtungen) über 7,5 Mio. Euro Baukosten, netto nachweisen. Dazu gibt der Bewerber eine Eigenerklärung unter Angabe mindestens eines entsprechenden Referenzprojektes ab. Diese Referenzprojekte müssen nicht identisch sein mit den nachstehend geforderten Referenzprojekten. (Vordruck).
2. Erklärung zur Erfahrung mit vergleichbaren Projekten als Mindestanforderung. Der Bewerber muss Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern, mit einer Flächenkonversion sowie mit Projekten (Verkehrsanlagen einschl. Entwässerungseinrichtungen) über 7,5 Mio. Euro Baukosten, netto nachweisen. Dazu gibt der Bewerber eine Eigenerklärung unter Angabe mindestens eines entsprechenden Referenzprojektes ab. Diese Referenzprojekte müssen nicht identisch sein mit den nachstehend geforderten Referenzprojekten. (Vordruck).
3. Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten. Die einzureichenden Referenzen müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: Baukosten > 1 500 000 EUR, netto ; Erschließung eines Plangebiets > 5 ha ; Planungsleistungen mindestens Leistungsphasen 3 - 5 gemäß § 47 HOAI; der Baubeginn des Referenzobjekts muss nach dem Stichtag 01.01.2009 erfolgt sein. Sofern das Referenzprojekt in Planungsgemeinschaft oder anderweitig mit anderen Planern bearbeitet wurde, muss der Anteil des beteiligten Unternehmens/Büros mindestens 50 % der Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 44 HOAI in jeder der Leistungsphasen 3-5 ausmachen. (Vordruck – für jede Referenz gesondert auszufüllen)
3. Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten. Die einzureichenden Referenzen müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: Baukosten > 1 500 000 EUR, netto ; Erschließung eines Plangebiets > 5 ha ; Planungsleistungen mindestens Leistungsphasen 3 - 5 gemäß § 47 HOAI; der Baubeginn des Referenzobjekts muss nach dem Stichtag 01.01.2009 erfolgt sein. Sofern das Referenzprojekt in Planungsgemeinschaft oder anderweitig mit anderen Planern bearbeitet wurde, muss der Anteil des beteiligten Unternehmens/Büros mindestens 50 % der Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 44 HOAI in jeder der Leistungsphasen 3-5 ausmachen. (Vordruck – für jede Referenz gesondert auszufüllen)
Hinweis: Die Zahl der einzureichenden Referenzen ist nicht der Höhe nach begrenzt. Es wird jedoch auf die Mindestbedingungen sowie die Wertungssystematik für die Referenzen, insbesondere die degressive Wichtung verwiesen (vgl. Ziff. IV.1.2).
4. Erfahrung des eingesetzten Projektleiters. Darstellung, dass und wie viele Projekte der eingesetzte Projektleiter mit Baukosten (Verkehrsanlagen, ggf. einschließlich Entwässerung) > 5 000 000 EUR als Projektleiter realisiert hat. Mindestanforderung ist der Nachweis, dass der Projektleiter ein Projekt mit Baukosten (Verkehrsanlagen, ggf. einschließlich Entwässerung) > 5 000 000 EUR als Projektleiter realisiert hat. (Vordruck).
4. Erfahrung des eingesetzten Projektleiters. Darstellung, dass und wie viele Projekte der eingesetzte Projektleiter mit Baukosten (Verkehrsanlagen, ggf. einschließlich Entwässerung) > 5 000 000 EUR als Projektleiter realisiert hat. Mindestanforderung ist der Nachweis, dass der Projektleiter ein Projekt mit Baukosten (Verkehrsanlagen, ggf. einschließlich Entwässerung) > 5 000 000 EUR als Projektleiter realisiert hat. (Vordruck).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure oder Architektinnen/Architekten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure oder Architektinnen/Architekten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimat-staat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt / Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/37/EG gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimat-staat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt / Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/37/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wählt anhand der im Bewerbungsbogen und der in den dazugehörigen Anlagen erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht aufgrund der formalen Kriterien, der möglichen Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse oder der Nichterfüllung der Mindestanforderungen ausgeschlossen wurden, diejenigen Bewerber aus, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Sollten mehr als 4 Bewerber sich als geeignet qualifizieren, trifft der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung anhand der Kriterien „Referenzprojekte“ und „Projektleiter“. Dabei wendet der Auftraggeber folgenden Wertungsmechanismus an: Das Kriterium „Referenzprojekte“ fließt mit 80 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Referenzprojekte“ werden alle angegebenen Referenzprojekte gewertet, sofern diese die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Wertung wird auf einer ersten Stufe die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes zu dem ausgeschriebenen Projekt in Bezug auf die Baukosten und die Bauaufgabe (Qualität) und auf einer zweiten Stufe die Anzahl der wertbaren Referenzprojekte (Quantität) berücksichtigt. 1. Stufe: Vergleichbarkeit der Baukosten und der Bauaufgabe („Qualität“) Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Baukosten (Verkehrsanlagen, ggf. einschließlich Entwässerungseinrichtungen) können pro Referenzprojekt maximal 11 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1) Baukosten 1 500 000 - 2 000 000 EUR = 4 Punkte [Mindestanforderung]2) Baukosten > 2 000 000 – 2 500 000 EUR = 7 Punkte3) Baukosten > 2 500 000– 3 000 000 EUR = 9 Punkte4) Baukosten > 3 000 000 = 10 Punkte Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Bauaufgabe können pro Referenzprojekt maximal 11 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1) Erschließung eines Plangebiets > 5 ha = 2 Punkte [Mindestanforderung] 2) Erschließung eines Wohnbaugebiets = 1 Punkt3) Flächenkonversion = 2 Punkt4) Entwässerungsplanung = 1 Punkt5) Entwässerung über Mulden und Rigolen = 1 Punkt6) Koordination der Leitungstrassen = 1 Punkt7) Erbrachte Planungsleistungen umfassen Leistungsphasen 3-5 nach § 47 HOAI = 2 Punkte [Mindestanforderung]8) Erbrachte Planungsleistungen umfassen zusätzlich auch Leistungsphase 8: örtliche Bauüberwachung nach § 47 HOAI = 1 Punkt2. Stufe: Berücksichtigung der Anzahl der Referenzprojekte („Quantität“) Auf der zweiten Stufe wird berücksichtigt, wie viele wertbare Referenzprojekte der Bewerber vorweisen kann. Dazu werden die Referenzprojekte zunächst nach absteigender Punktzahl sortiert und für jedes Referenzprojekt ein Rangplatz in einer Tabelle ermittelt. Das heißt, das auf der ersten Stufe („Qualität“) mit den meisten Punkten versehene Referenzprojekt kommt auf Rangplatz 1, das zweitbeste auf Rangplatz 2, das drittbeste auf Rangplatz 3 usw.. Es wird nunmehr eine degressive Wichtung der Referenzprojekte nach absteigender Rang-folge der Referenzpunkte vorgenommen. Die Punkte für die ersten beiden Referenzprojekte fließen zu 100 % in die Wertung ein. Die Punktzahlen für die weiteren Referenzprojekte werden jeweils mit einem degressiven Faktor multipliziert. Dieser Faktor ist der Quotient aus 1 (Dividend) und dem quadrierten Rangplatz der Referenz (Divisor), wobei von dem Rangplatz jeweils vorher die Zahl 1 subtrahiert wird. Als Formel kann dies wie folgt ausgedrückt werden, wobei „n“ der Rangplatz des Referenzprojektes in der Tabelle und „WF“ der zu ermittelnde Wertungsfaktor ist: WF = 1/(n-1)2. Das heißt im Ergebnis: Die Punktzahl für das drittbesten Referenzprojekt wird mit dem Faktor 0,25 multipliziert, die Punktzahl der viertbesten Referenz mit dem Faktor 0,111 multipliziert, die fünftbeste Referenz mit dem Faktor 0,063, die sechstbeste Referenz mit dem Faktor 0,040 multipliziert usw. Die erreichten, gewichteten Punkte bei dem Kriterium „Referenzen“ werden abschließend normiert: Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl aus den Referenzprojekten erhält 100 Wertungspunkte. Die Punktzahl aller anderen Bewerber wird hierzu ins Verhältnis gesetzt. Es kommt folgende Formel zur Anwendung, wobei „RP“ die erreichte Punktzahl des jeweiligen Bieters, RPmax die erreichte maximalen Punktzahl eines Bewerbers und „WP“ die zu ermittelnden Wertungspunkte darstellen: WP=RP/RPmax x100.Beispiel:Die Höchstpunktzahl aus der Wertung der Referenzprojekte beträgt 80 Punkte (RPmax). Die erreichte Punktzahl des Bewerbers beträgt 60 Punkte (RP). Nach Anwendung der oben beschrieben Formel erhält er 75 Wertungspunkte (WP). Das Kriterium „Projektleiter“ fließt mit 20 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Projektleiter“ werden die angegebenen persönlichen Projektleiter-Referenzen gewertet, sofern die Baukosten des angegebenen Projekts 5 000 000 EUR (Verkehrsanlagen, ggf. einschließlich Entwässerungseinrichtungen) übersteigen und der vorgeschlagene Projektleiter dieses Pro-jekt als Projektleiter realisiert hat. Für ein solches Projekt erhält der Bewerber 10 Punkte, für zwei solcher Projekte 20 Punkte, für drei solcher Projekte 23 Punkte und für 4 oder mehr solcher Projekte 25 Punkte. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber zu überprüfen. Bei falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Der Auftraggeber wählt anhand der im Bewerbungsbogen und der in den dazugehörigen Anlagen erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht aufgrund der formalen Kriterien, der möglichen Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse oder der Nichterfüllung der Mindestanforderungen ausgeschlossen wurden, diejenigen Bewerber aus, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Sollten mehr als 4 Bewerber sich als geeignet qualifizieren, trifft der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung anhand der Kriterien „Referenzprojekte“ und „Projektleiter“. Dabei wendet der Auftraggeber folgenden Wertungsmechanismus an: Das Kriterium „Referenzprojekte“ fließt mit 80 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Referenzprojekte“ werden alle angegebenen Referenzprojekte gewertet, sofern diese die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Wertung wird auf einer ersten Stufe die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes zu dem ausgeschriebenen Projekt in Bezug auf die Baukosten und die Bauaufgabe (Qualität) und auf einer zweiten Stufe die Anzahl der wertbaren Referenzprojekte (Quantität) berücksichtigt. 1. Stufe: Vergleichbarkeit der Baukosten und der Bauaufgabe („Qualität“) Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Baukosten (Verkehrsanlagen, ggf. einschließlich Entwässerungseinrichtungen) können pro Referenzprojekt maximal 11 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1) Baukosten 1 500 000 - 2 000 000 EUR = 4 Punkte [Mindestanforderung]2) Baukosten > 2 000 000 – 2 500 000 EUR = 7 Punkte3) Baukosten > 2 500 000– 3 000 000 EUR = 9 Punkte4) Baukosten > 3 000 000 = 10 Punkte Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Bauaufgabe können pro Referenzprojekt maximal 11 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1) Erschließung eines Plangebiets > 5 ha = 2 Punkte [Mindestanforderung] 2) Erschließung eines Wohnbaugebiets = 1 Punkt3) Flächenkonversion = 2 Punkt4) Entwässerungsplanung = 1 Punkt5) Entwässerung über Mulden und Rigolen = 1 Punkt6) Koordination der Leitungstrassen = 1 Punkt7) Erbrachte Planungsleistungen umfassen Leistungsphasen 3-5 nach § 47 HOAI = 2 Punkte [Mindestanforderung]8) Erbrachte Planungsleistungen umfassen zusätzlich auch Leistungsphase 8: örtliche Bauüberwachung nach § 47 HOAI = 1 Punkt2. Stufe: Berücksichtigung der Anzahl der Referenzprojekte („Quantität“) Auf der zweiten Stufe wird berücksichtigt, wie viele wertbare Referenzprojekte der Bewerber vorweisen kann. Dazu werden die Referenzprojekte zunächst nach absteigender Punktzahl sortiert und für jedes Referenzprojekt ein Rangplatz in einer Tabelle ermittelt. Das heißt, das auf der ersten Stufe („Qualität“) mit den meisten Punkten versehene Referenzprojekt kommt auf Rangplatz 1, das zweitbeste auf Rangplatz 2, das drittbeste auf Rangplatz 3 usw.. Es wird nunmehr eine degressive Wichtung der Referenzprojekte nach absteigender Rang-folge der Referenzpunkte vorgenommen. Die Punkte für die ersten beiden Referenzprojekte fließen zu 100 % in die Wertung ein. Die Punktzahlen für die weiteren Referenzprojekte werden jeweils mit einem degressiven Faktor multipliziert. Dieser Faktor ist der Quotient aus 1 (Dividend) und dem quadrierten Rangplatz der Referenz (Divisor), wobei von dem Rangplatz jeweils vorher die Zahl 1 subtrahiert wird. Als Formel kann dies wie folgt ausgedrückt werden, wobei „n“ der Rangplatz des Referenzprojektes in der Tabelle und „WF“ der zu ermittelnde Wertungsfaktor ist: WF = 1/(n-1)2. Das heißt im Ergebnis: Die Punktzahl für das drittbesten Referenzprojekt wird mit dem Faktor 0,25 multipliziert, die Punktzahl der viertbesten Referenz mit dem Faktor 0,111 multipliziert, die fünftbeste Referenz mit dem Faktor 0,063, die sechstbeste Referenz mit dem Faktor 0,040 multipliziert usw. Die erreichten, gewichteten Punkte bei dem Kriterium „Referenzen“ werden abschließend normiert: Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl aus den Referenzprojekten erhält 100 Wertungspunkte. Die Punktzahl aller anderen Bewerber wird hierzu ins Verhältnis gesetzt. Es kommt folgende Formel zur Anwendung, wobei „RP“ die erreichte Punktzahl des jeweiligen Bieters, RPmax die erreichte maximalen Punktzahl eines Bewerbers und „WP“ die zu ermittelnden Wertungspunkte darstellen: WP=RP/RPmax x100.Beispiel:Die Höchstpunktzahl aus der Wertung der Referenzprojekte beträgt 80 Punkte (RPmax). Die erreichte Punktzahl des Bewerbers beträgt 60 Punkte (RP). Nach Anwendung der oben beschrieben Formel erhält er 75 Wertungspunkte (WP). Das Kriterium „Projektleiter“ fließt mit 20 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Projektleiter“ werden die angegebenen persönlichen Projektleiter-Referenzen gewertet, sofern die Baukosten des angegebenen Projekts 5 000 000 EUR (Verkehrsanlagen, ggf. einschließlich Entwässerungseinrichtungen) übersteigen und der vorgeschlagene Projektleiter dieses Pro-jekt als Projektleiter realisiert hat. Für ein solches Projekt erhält der Bewerber 10 Punkte, für zwei solcher Projekte 20 Punkte, für drei solcher Projekte 23 Punkte und für 4 oder mehr solcher Projekte 25 Punkte. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber zu überprüfen. Bei falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: IBA_NF66_OPL_Verkehr
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung:
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen - VOF gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und –bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen - VOF gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und –bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber verfügbaren Bewerbungsbogens zu erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber verfügbaren Bewerbungsbogens zu erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
Der Bewerbungsbogen und die vorgegebenen Vordrucke müssen an den entsprechend kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Änderungen an dem Bewerbungsbogen und den Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Bewerbungsbogen und die vorgegebenen Vordrucke müssen an den entsprechend kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Änderungen an dem Bewerbungsbogen und den Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Neben dem Original ist eine vollständige Kopie des Teilnahmeantrags (Bewerbungsbogen nebst aller Anlagen) auf einem Datenträger (PDF-Datei als Scan vom Original) beizufügen, wobei im Falle von Abweichungen allein das Original maßgeblich ist.
Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen oder Nachweise besteht nicht.
Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen oder Nachweise besteht nicht.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechts-vorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechts-vorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bei Dokumenten in anderen als der deutschen Sprache sind neben dem fremdsprachigen Original auch Übersetzungen in die deutsche Sprache vorzulegen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1 dieser Bekanntmachung). Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist in der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnenden Bewerbergemeinschaftserklärung als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Es ist ausreichend, wenn der Bewerbungsbogen vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet wird. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Bewerbergemeinschaftserklärung, im Auftragsfall zu einer gesamtschuldnerischen Haftung und zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1 dieser Bekanntmachung). Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist in der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnenden Bewerbergemeinschaftserklärung als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Es ist ausreichend, wenn der Bewerbungsbogen vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet wird. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Bewerbergemeinschaftserklärung, im Auftragsfall zu einer gesamtschuldnerischen Haftung und zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer berufen. Jeder Unterauftragnehmer muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1 dieser Bekanntmachung) und ist im Bewerbungsbogen zu benennen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist zudem eine „Unterauftragnehmererklärung“ von jedem Unterauftragnehmer zu unterzeichnen und einzureichen. Darin ist anzugeben, welche Leistungen der Unterauftragnehmer übernehmen soll. Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterauftragnehmer für den Fall der Zuschlagserteilung für diese Leistungen zur Verfügung zu stehen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer berufen. Jeder Unterauftragnehmer muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1 dieser Bekanntmachung) und ist im Bewerbungsbogen zu benennen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist zudem eine „Unterauftragnehmererklärung“ von jedem Unterauftragnehmer zu unterzeichnen und einzureichen. Darin ist anzugeben, welche Leistungen der Unterauftragnehmer übernehmen soll. Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterauftragnehmer für den Fall der Zuschlagserteilung für diese Leistungen zur Verfügung zu stehen.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Objektplanungsleistungen für Freianlagen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Erfüllen mehrere Bewerber gleich-ermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Objektplanungsleistungen für Freianlagen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Erfüllen mehrere Bewerber gleich-ermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) zu beachten.
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2.3) Nr. 3 dieser Bekanntmachung:
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass der im Teilnahmeantrag anzugebende Projektleiter im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall in dieser Funktion zur Verfügung steht.
6. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer muss die - gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten - Angaben, Erklärungen und Nachweise einreichen. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer muss die - gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten - Angaben, Erklärungen und Nachweise einreichen. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Vordrucke sind auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen) und bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4)im Original bei der Stelle gemäß Ziff. I.1 einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang, nicht die rechtzeitige Aufgabe zur Post! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Vordrucke sind auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen) und bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4)im Original bei der Stelle gemäß Ziff. I.1 einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang, nicht die rechtzeitige Aufgabe zur Post! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag gekennzeichneten, verschlossenen Um-schlag einzureichen. Ein entsprechender Vordruck für einen Aufkleber zur Kennzeichnung wird als Anlage zum Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
7. Hinweis zum weiteren Verfahren:
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird voraussichtlich Ende April 2014 versandt; die Vergabe ist voraussichtlich für Anfang Juli 2014 vorgesehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Neuenfelder Str. 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsu.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428402441📞
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21019
Quelle: OJS 2014/S 050-083766 (2014-03-07)