Die Auftraggeberin beabsichtigt in ihrer Klinik für Berufskrankheiten in Bad Reichenhall umfangreiche Brandschutz-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Der zu sanierende Gebäudekomplex umfasst insgesamt 3 Bauteile unterschiedlicher Baujahre (siehe Anlage: Lage des Gebäudes und Baujahre), wobei die Baumaßnahmen für Bauteil 1 bereits abgeschlossen sind. Die verbleibenden Bauteile 2 und 3 sollen im laufenden Klinikbetrieb umgebaut und saniert werden. Bei den Bauteilen handelt es sich um Bettenhäuser ohne aufwändige medizinische Funktionsräume. Ziele der Baumaßnahme sind im Wesentlichen: — die Ertüchtigung/Modernisierung des Brandschutzes; — die Sanierung und Instandhaltung der Patientenzimmer und -bäder, des Schwimmbads etc.; — die Modernisierung der Flure, Patientenzimmer und Patientenbäder; — die Verbesserung der allgemeinen Behindertenfreundlichkeit. Darüber hinaus sind weitere hochbauliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufgabe zu realisieren. Die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen umfassen eine Fläche von ca. 15 500 m² BGF. Die Fertigstellung des Bauteils 3 ist für 2015 vorgesehen, die Fertigstellung des Bauteils 2 für 2016/2017. Die Bauausführung soll stufen- bzw. abschnittsweise erfolgen. Das Investitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 6 650 000 EUR brutto (gem. DIN 276) für die Kostengruppen 300/400/600. Die zu vergebenden Planungsleistungen bestehen aus: I. voraussichtlich ab 2014/2015: — Leistungsphasen 1 bis 4 gem. § 34 HOAI für die Bauteile 2 und 3- Leistungsphasen 5 bis 8 gem. § 34 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin (ggf. noch in von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen) für das Bauteil 3. II. anschließend (voraussichtlich ab 2015/2016): — Leistungsphasen 5 bis 8 gem. § 34 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin (ggf. noch in von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen) für das Bauteil 2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-27.
Auftragsbekanntmachung (2014-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II 1.5) dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: VBG – Hauptverwaltung
Postanschrift: Deelbögenkamp 4
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.dtvp.de🌏
Fax: +49 4051462395 📠
1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung:
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß der VOF geführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung vor, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags kann unter Verwendung des bei der Auftraggeberin verfügbaren Bewerbungsbogens erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung auf der elektronischen Vergabeplattform (DTVP) abgerufen werden. Die Bewerbung ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform beantwortet.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Planungsleistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder die Auftraggeberin Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3)/1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
6. Zu Ziff. III.2.3)/4) dieser Bekanntmachung:
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die im Teilnahmeantrag anzugebende eingesetzte technische Leitung (Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter) im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmewettbewerb für das weitere Verfahren unverändert bleibt. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft dies zu begründen und für diese Personen die Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die für die technische Leitung unter Ziff. III.2.3)/3) dieser Bekanntmachung gefordert sind. Sollte der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft hiervon Gebrauch machen – also Personal der technischen Leitung nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs austauschen – so hat der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen, dass die Person gleich geeignet ist. Die Auftraggeberin wird die Einhaltung dieser Vorgabe anhand der Angaben des betroffenen Bewerbers bzw. der betroffenen Bewerbergemeinschaft überprüfen. Wird die vorstehende Vorgabe vom betroffenen Bewerber bzw. von der betroffenen Bewerbergemeinschaft nicht eingehalten, wird er bzw. sie seitens der Auftraggeberin darauf hingewiesen und erhält unter Fristsetzung einmalig die Gelegenheit, sein/ihr Angebot zu optimieren, um die Vorgabe einzuhalten. Wird die Vorgabe auch nach Optimierung des Angebotes nicht eingehalten, wird der betroffene Bewerber bzw. die betroffene Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
7. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Die für die Erstellung des Teilnahmeantrags erforderlichen Angaben können unter Verwendung des Bewerbungsbogens gemacht werden. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYC8
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.dtvp.de/Center/
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß der VOF geführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung vor, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags kann unter Verwendung des bei der Auftraggeberin verfügbaren Bewerbungsbogens erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung auf der elektronischen Vergabeplattform (DTVP) abgerufen werden. Die Bewerbung ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform beantwortet.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Planungsleistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder die Auftraggeberin Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3)/1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
6. Zu Ziff. III.2.3)/4) dieser Bekanntmachung:
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die im Teilnahmeantrag anzugebende eingesetzte technische Leitung (Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter) im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmewettbewerb für das weitere Verfahren unverändert bleibt. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft dies zu begründen und für diese Personen die Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die für die technische Leitung unter Ziff. III.2.3)/3) dieser Bekanntmachung gefordert sind. Sollte der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft hiervon Gebrauch machen – also Personal der technischen Leitung nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs austauschen – so hat der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen, dass die Person gleich geeignet ist. Die Auftraggeberin wird die Einhaltung dieser Vorgabe anhand der Angaben des betroffenen Bewerbers bzw. der betroffenen Bewerbergemeinschaft überprüfen. Wird die vorstehende Vorgabe vom betroffenen Bewerber bzw. von der betroffenen Bewerbergemeinschaft nicht eingehalten, wird er bzw. sie seitens der Auftraggeberin darauf hingewiesen und erhält unter Fristsetzung einmalig die Gelegenheit, sein/ihr Angebot zu optimieren, um die Vorgabe einzuhalten. Wird die Vorgabe auch nach Optimierung des Angebotes nicht eingehalten, wird der betroffene Bewerber bzw. die betroffene Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
7. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Die für die Erstellung des Teilnahmeantrags erforderlichen Angaben können unter Verwendung des Bewerbungsbogens gemacht werden. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Die Auftraggeberin beabsichtigt in ihrer Klinik für Berufskrankheiten in Bad Reichenhall umfangreiche Brandschutz-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Der zu sanierende Gebäudekomplex umfasst insgesamt 3 Bauteile unterschiedlicher Baujahre (siehe Anlage: Lage des Gebäudes und Baujahre), wobei die Baumaßnahmen für Bauteil 1 bereits abgeschlossen sind. Die verbleibenden Bauteile 2 und 3 sollen im laufenden Klinikbetrieb umgebaut und saniert werden. Bei den Bauteilen handelt es sich um Bettenhäuser ohne aufwändige medizinische Funktionsräume. Ziele der Baumaßnahme sind im Wesentlichen:
Die Auftraggeberin beabsichtigt in ihrer Klinik für Berufskrankheiten in Bad Reichenhall umfangreiche Brandschutz-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Der zu sanierende Gebäudekomplex umfasst insgesamt 3 Bauteile unterschiedlicher Baujahre (siehe Anlage: Lage des Gebäudes und Baujahre), wobei die Baumaßnahmen für Bauteil 1 bereits abgeschlossen sind. Die verbleibenden Bauteile 2 und 3 sollen im laufenden Klinikbetrieb umgebaut und saniert werden. Bei den Bauteilen handelt es sich um Bettenhäuser ohne aufwändige medizinische Funktionsräume. Ziele der Baumaßnahme sind im Wesentlichen:
— die Ertüchtigung/Modernisierung des Brandschutzes;
— die Sanierung und Instandhaltung der Patientenzimmer und -bäder, des Schwimmbads etc.;
— die Modernisierung der Flure, Patientenzimmer und Patientenbäder;
— die Verbesserung der allgemeinen Behindertenfreundlichkeit. Darüber hinaus sind weitere hochbauliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufgabe zu realisieren.
Die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen umfassen eine Fläche von ca. 15 500 m² BGF. Die Fertigstellung des Bauteils 3 ist für 2015 vorgesehen, die Fertigstellung des Bauteils 2 für 2016/2017. Die Bauausführung soll stufen- bzw. abschnittsweise erfolgen. Das Investitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 6 650 000 EUR brutto (gem. DIN 276) für die Kostengruppen 300/400/600. Die zu vergebenden Planungsleistungen bestehen aus:
Die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen umfassen eine Fläche von ca. 15 500 m² BGF. Die Fertigstellung des Bauteils 3 ist für 2015 vorgesehen, die Fertigstellung des Bauteils 2 für 2016/2017. Die Bauausführung soll stufen- bzw. abschnittsweise erfolgen. Das Investitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 6 650 000 EUR brutto (gem. DIN 276) für die Kostengruppen 300/400/600. Die zu vergebenden Planungsleistungen bestehen aus:
I. voraussichtlich ab 2014/2015:
— Leistungsphasen 1 bis 4 gem. § 34 HOAI für die Bauteile 2 und 3- Leistungsphasen 5 bis 8 gem. § 34 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin (ggf. noch in von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen) für das Bauteil 3.
II. anschließend (voraussichtlich ab 2015/2016):
— Leistungsphasen 5 bis 8 gem. § 34 HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin (ggf. noch in von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen) für das Bauteil 2.
Beschreibung der Optionen:
Bauteil 2: Leistungsphasen 5 bis 8 gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin (ggf. noch in von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Dauer: 30 Monate
Referenznummer: VBG/2014/05/0538
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 83435, Bad Reichenhall.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angabe zur Organisationsform innerhalb der Bewerbung (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritter/Nachunternehmer) unter Angabe der Leistungsteile, für deren Ausführung der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer zum Einsatz vorgesehen ist.
1. Angabe zur Organisationsform innerhalb der Bewerbung (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritter/Nachunternehmer) unter Angabe der Leistungsteile, für deren Ausführung der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer zum Einsatz vorgesehen ist.
2. Bewerbergemeinschaften haben eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Bietergemeinschaft im Falle der Auswahl im Teilnahmewettbewerb und zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ergeben. Hierfür kann das Formblatt, das dem bei der Auftraggeber in verfügbaren Bewerberbogen beiliegt, verwendet werden.
2. Bewerbergemeinschaften haben eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Bietergemeinschaft im Falle der Auswahl im Teilnahmewettbewerb und zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ergeben. Hierfür kann das Formblatt, das dem bei der Auftraggeber in verfügbaren Bewerberbogen beiliegt, verwendet werden.
3. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers mit Anschrift. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Fax-Nummer anzugeben. Die Angabe von zusätzlichen Ansprechpartnern nebst Stellvertretern für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeden Dritten/Nachunternehmer ist nicht erforderlich.
3. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers mit Anschrift. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Fax-Nummer anzugeben. Die Angabe von zusätzlichen Ansprechpartnern nebst Stellvertretern für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeden Dritten/Nachunternehmer ist nicht erforderlich.
4. Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, bezogen auf den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge oder eine Kopie desselben. Soweit der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers vorzulegen.
4. Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, bezogen auf den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge oder eine Kopie desselben. Soweit der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers vorzulegen.
5. Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist.
6. Eigenerklärung, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
7. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bewerber, beim Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. beim Dritten/Nachunternehmer vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 7 und Abs. 8 VOF bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 4 Abs. 6 oder § 4 Abs. 9 VOF beim Bewerber, beim Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. beim Dritten/Nachunternehmer vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bewerber, beim Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. beim Dritten/Nachunternehmer vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 7 und Abs. 8 VOF bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 4 Abs. 6 oder § 4 Abs. 9 VOF beim Bewerber, beim Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. beim Dritten/Nachunternehmer vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3)/5) dieser Bekanntmachung), sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3)/5) dieser Bekanntmachung), sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt.
1. Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfall über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssummen mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden betragen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines laufenden Jahres das Zweifache der oben genannten Deckungssummen betragen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist nur eine entsprechende Bestätigung der Bewerbergemeinschaft erforderlich. Von Dritten/Nachunternehmern ist die Bestätigung nicht erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfall über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssummen mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden betragen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines laufenden Jahres das Zweifache der oben genannten Deckungssummen betragen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist nur eine entsprechende Bestätigung der Bewerbergemeinschaft erforderlich. Von Dritten/Nachunternehmern ist die Bestätigung nicht erforderlich.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist dabei eine Mindestanforderung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist dabei eine Mindestanforderung.
3. Eigenerklärung über den Umsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers mit Bauplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit mit Bauplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 ist dabei eine Mindestanforderung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung über den Umsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers mit Bauplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit mit Bauplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 ist dabei eine Mindestanforderung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind innerhalb eines Teilnahmeantrags einmal vorzulegen. Soweit im Falle von Bewerbergemeinschaften zusätzlich von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Falle vorgesehenen Einsatzes zusätzlich von Dritten/Nachunternehmern, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3)/5) dieser Bekanntmachung), nachstehende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen sind, ist dies jeweils ausdrücklich geregelt.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind innerhalb eines Teilnahmeantrags einmal vorzulegen. Soweit im Falle von Bewerbergemeinschaften zusätzlich von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Falle vorgesehenen Einsatzes zusätzlich von Dritten/Nachunternehmern, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3)/5) dieser Bekanntmachung), nachstehende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen sind, ist dies jeweils ausdrücklich geregelt.
1. Eigenerklärung zur mittleren Anzahl der beschäftigten Architekten und Bauingenieure in den letzten 3 Jahren (2011-2013). Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist dabei eine Mindestanforderung. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, im Falle vorgesehenen Einsatzes von Dritten/Nachunternehmern ist die Erklärung von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur mittleren Anzahl der beschäftigten Architekten und Bauingenieure in den letzten 3 Jahren (2011-2013). Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist dabei eine Mindestanforderung. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, im Falle vorgesehenen Einsatzes von Dritten/Nachunternehmern ist die Erklärung von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
2. Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten mit Bauplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 (Rehaklinik, Bettenhaus), die seit dem 1.1.2011 erbracht wurden bzw. sich in Bearbeitung befinden. Vergleichbar sind Leistungen wie sie in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschrieben sind. Sollten mehr als 3 Referenzprojekte dargestellt werden, wird die Auftraggeberin bei der Prüfung nach Ziff. IV.1.2)/3) dieser Bekanntmachung alle dargestellten Referenzen berücksichtigen, bei der Bewertung nach Ziff. IV.1.2)/4) dieser Bekanntmachung jedoch nur die 3 besten der dargestellten Referenzen. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
2. Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten mit Bauplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 (Rehaklinik, Bettenhaus), die seit dem 1.1.2011 erbracht wurden bzw. sich in Bearbeitung befinden. Vergleichbar sind Leistungen wie sie in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschrieben sind. Sollten mehr als 3 Referenzprojekte dargestellt werden, wird die Auftraggeberin bei der Prüfung nach Ziff. IV.1.2)/3) dieser Bekanntmachung alle dargestellten Referenzen berücksichtigen, bei der Bewertung nach Ziff. IV.1.2)/4) dieser Bekanntmachung jedoch nur die 3 besten der dargestellten Referenzen. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung mit Adresse unter Angabe des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, des Dritten/Nachunternehmers, von dem die Referenz stammt – Auftraggeber mit Adresse –Ansprechpartner bei Auftraggeber mit Telefonnummer. Mit diesen Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu.
— Projektbezeichnung mit Adresse unter Angabe des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, des Dritten/Nachunternehmers, von dem die Referenz stammt – Auftraggeber mit Adresse –Ansprechpartner bei Auftraggeber mit Telefonnummer. Mit diesen Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu.
— Zeitraum der erbrachten Eigenleistung.
— Kurze Beschreibung des Projekts inklusive Angaben zum Bauobjekt und zu Inhalt und Umfang der selbst erbrachten Bauplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8.
Darstellung inwieweit die erbrachten Leistungen vergleichbar mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen sind (u. a. Angabe der Baukosten gem. DIN 276, Angabe der bearbeiteten Fläche (BGFa gem. DIN 277). Die Referenzprojekte sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 vorzustellen.
Darstellung inwieweit die erbrachten Leistungen vergleichbar mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen sind (u. a. Angabe der Baukosten gem. DIN 276, Angabe der bearbeiteten Fläche (BGFa gem. DIN 277). Die Referenzprojekte sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 vorzustellen.
3. Erklärung zur für die zu vergebenden Leistungen eingesetzten technischen Leitung (Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter). Zu jeder der vorgenannten Personen sind folgende Angaben zu machen, die gem. Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge Berücksichtigung finden:
3. Erklärung zur für die zu vergebenden Leistungen eingesetzten technischen Leitung (Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter). Zu jeder der vorgenannten Personen sind folgende Angaben zu machen, die gem. Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge Berücksichtigung finden:
a. Name,
b. Jahrgang,
c. derzeitige Tätigkeit,
d. Ausbildung unter Eigenerklärung, über welche Abschlüsse die Person verfügt,
e. Berufserfahrung mit Bauplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 in Jahren,
f. Berufsjahre in technisch leitender Funktion,
g. Mindestens 3 persönliche Referenzprojekte inklusive folgender Angaben:
— Projektbezeichnung – Kurzbeschreibung des Referenzprojektes unter Angaben zum Bauobjekt und zu Inhalt und Umfang der eigens erbrachten Leistungen – Zeitraum der Tätigkeit.
— Sollten mehr als 3 Referenzprojekte eingereicht werden, wird die Auftraggeberin die 3 besten Projekte für die Wertung heranziehen. Der Projektleiter bzw. sein Stellvertreter muss jeweils an mindestens einer der für das Unternehmen in dieser Bewerbung genannten Referenzprojekten teilgenommen haben.
— Sollten mehr als 3 Referenzprojekte eingereicht werden, wird die Auftraggeberin die 3 besten Projekte für die Wertung heranziehen. Der Projektleiter bzw. sein Stellvertreter muss jeweils an mindestens einer der für das Unternehmen in dieser Bewerbung genannten Referenzprojekten teilgenommen haben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, deren Deckungssummen mindestens 1 500 000 EUR pro Schadensfall für Personenschäden und 500 000 EUR pro Schadensfall für sonstige Schäden betragen. Die Berufshaftpflicht ist für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten.
Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, deren Deckungssummen mindestens 1 500 000 EUR pro Schadensfall für Personenschäden und 500 000 EUR pro Schadensfall für sonstige Schäden betragen. Die Berufshaftpflicht ist für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Einschlägige Berufszulassung- und Befähigungsvorschriften für Architekten und Ingenieure.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gemäß Ziff. VI.3) der Bekanntmachung und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung.
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Mindestanforderungen.
3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung.
3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung.
4. Sollten danach mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Auftraggeberin die vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3) Nr. 2 und Nr. 3 eingereichte Angaben, Erklärungen und Nachweise bewerten. Bei der Bewertung der Angaben gem. Ziff. III. 2.3) Nr. 2 (Referenzprojekte) wird die Auftraggeberin unter den geeigneten Bewerbungen die Vergleichbarkeit der im jeweiligen Referenzprojekt erbrachten Leistungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen (vgl. Ziff. II. 1.5) der Bekanntmachung) vergleichen. Die Bewertung erfolgt im Wege einer Gesamtbetrachtung anhand der Kurzbeschreibung des Referenzprojektes. Bei der Bewertung der Angaben gem. Ziff. III.2.3) Nr. 3 (Technisches Leitungspersonal) wird die Auftraggeberin unter den geeigneten Bewerbungen die Vergleichbarkeit und Erfahrung des angegebenen Personals in Bezug auf die hier zur Vergabe anstehenden Leistungen im Hinblick auf die Komplexität der zu bewältigenden Aufgabe bewerten. Die Bewertung erfolgt im Wege einer Gesamtbetrachtung anhand der dargestellten Erfahrungen des Leistungspersonal unter Ausübung des Beurteilungsspielraumes.
4. Sollten danach mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Auftraggeberin die vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3) Nr. 2 und Nr. 3 eingereichte Angaben, Erklärungen und Nachweise bewerten. Bei der Bewertung der Angaben gem. Ziff. III. 2.3) Nr. 2 (Referenzprojekte) wird die Auftraggeberin unter den geeigneten Bewerbungen die Vergleichbarkeit der im jeweiligen Referenzprojekt erbrachten Leistungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen (vgl. Ziff. II. 1.5) der Bekanntmachung) vergleichen. Die Bewertung erfolgt im Wege einer Gesamtbetrachtung anhand der Kurzbeschreibung des Referenzprojektes. Bei der Bewertung der Angaben gem. Ziff. III.2.3) Nr. 3 (Technisches Leitungspersonal) wird die Auftraggeberin unter den geeigneten Bewerbungen die Vergleichbarkeit und Erfahrung des angegebenen Personals in Bezug auf die hier zur Vergabe anstehenden Leistungen im Hinblick auf die Komplexität der zu bewältigenden Aufgabe bewerten. Die Bewertung erfolgt im Wege einer Gesamtbetrachtung anhand der dargestellten Erfahrungen des Leistungspersonal unter Ausübung des Beurteilungsspielraumes.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-07-08 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-08-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn J. Buchholz
Internetadresse: www.dtvp.de🌏
Name: VBG – Hauptverwaltung
URL für weitere Informationen: www.dtvp.de🌏
URL der Dokumente: www.dtvp.de🌏
URL der Teilnahme: www.dtvp.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VBG/2014/05/0538
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung:
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß der VOF geführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung vor, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß der VOF geführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung vor, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags kann unter Verwendung des bei der Auftraggeberin verfügbaren Bewerbungsbogens erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung auf der elektronischen Vergabeplattform (DTVP) abgerufen werden. Die Bewerbung ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform beantwortet.
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags kann unter Verwendung des bei der Auftraggeberin verfügbaren Bewerbungsbogens erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung auf der elektronischen Vergabeplattform (DTVP) abgerufen werden. Die Bewerbung ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform beantwortet.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Planungsleistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Planungsleistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder die Auftraggeberin Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung zu beachten.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder die Auftraggeberin Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3)/1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3)/1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
6. Zu Ziff. III.2.3)/4) dieser Bekanntmachung:
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die im Teilnahmeantrag anzugebende eingesetzte technische Leitung (Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter) im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmewettbewerb für das weitere Verfahren unverändert bleibt. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft dies zu begründen und für diese Personen die Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die für die technische Leitung unter Ziff. III.2.3)/3) dieser Bekanntmachung gefordert sind. Sollte der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft hiervon Gebrauch machen – also Personal der technischen Leitung nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs austauschen – so hat der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen, dass die Person gleich geeignet ist. Die Auftraggeberin wird die Einhaltung dieser Vorgabe anhand der Angaben des betroffenen Bewerbers bzw. der betroffenen Bewerbergemeinschaft überprüfen. Wird die vorstehende Vorgabe vom betroffenen Bewerber bzw. von der betroffenen Bewerbergemeinschaft nicht eingehalten, wird er bzw. sie seitens der Auftraggeberin darauf hingewiesen und erhält unter Fristsetzung einmalig die Gelegenheit, sein/ihr Angebot zu optimieren, um die Vorgabe einzuhalten. Wird die Vorgabe auch nach Optimierung des Angebotes nicht eingehalten, wird der betroffene Bewerber bzw. die betroffene Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die im Teilnahmeantrag anzugebende eingesetzte technische Leitung (Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter) im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmewettbewerb für das weitere Verfahren unverändert bleibt. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft dies zu begründen und für diese Personen die Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die für die technische Leitung unter Ziff. III.2.3)/3) dieser Bekanntmachung gefordert sind. Sollte der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft hiervon Gebrauch machen – also Personal der technischen Leitung nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs austauschen – so hat der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen, dass die Person gleich geeignet ist. Die Auftraggeberin wird die Einhaltung dieser Vorgabe anhand der Angaben des betroffenen Bewerbers bzw. der betroffenen Bewerbergemeinschaft überprüfen. Wird die vorstehende Vorgabe vom betroffenen Bewerber bzw. von der betroffenen Bewerbergemeinschaft nicht eingehalten, wird er bzw. sie seitens der Auftraggeberin darauf hingewiesen und erhält unter Fristsetzung einmalig die Gelegenheit, sein/ihr Angebot zu optimieren, um die Vorgabe einzuhalten. Wird die Vorgabe auch nach Optimierung des Angebotes nicht eingehalten, wird der betroffene Bewerber bzw. die betroffene Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
7. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Die für die Erstellung des Teilnahmeantrags erforderlichen Angaben können unter Verwendung des Bewerbungsbogens gemacht werden. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Die für die Erstellung des Teilnahmeantrags erforderlichen Angaben können unter Verwendung des Bewerbungsbogens gemacht werden. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber,
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 104-183091 (2014-05-27)