Objektplanungsleistungen für den Neubau und die Sanierung des Gasthofes und Hotels Brunnthal

Gemeinde Brunnthal

Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 und Besondere Leistungen für den Neubau und die Sanierung des Gasthofes und Hotels Brunnthal.
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Die Gemeinde Brunnthal beabsichtigt zur Aktivierung des Dorflebens eine Neugestaltung der Ortsmitte mit folgendem Raumprogramm für den Neubau und die Sanierung des Gasthofes und Hotels Brunnthal umzusetzen (Angaben in m² NF):
Neubau Gaststätte ca. 80-120 Sitzplätze mit Küche, Kühl- und Lagerr., WC's, ca. 380 m²,
Sanierung Veranstaltungssaal ca. 350 m²,
Neubau Hotel ca. 30 Zimmer ca. 750 m²,
Neubau 4 Mitarbeiterappartements ca. 40 m² x 4 = 160 m²,
Neubau 4 Wohnungen, 1-2 Zimmer, ca. 60 m² x 4 = 240 m²,
Neubau Gewerbeflächen, 2 Einheiten 100 m² + 50 m² = ca. 150 m²,
Neubau Tiefgarage ca. 50 Stellplätze,
Biergarten mit ca. 120 Sitzplätzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-16 Auftragsbekanntmachung
2016-01-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang: Siehe Nr. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Brunnthal
Postanschrift: Münchner Straße 5
Postleitzahl: 85649
Postort: Brunnthal

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 222-392723
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
— Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen kann bei PMA Projektmanagement Aumann schriftlich per E-Mail (siehe Anhang A) angefordert werden. — Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag mit dem, dem Bewerbungsbogen beiliegenden, Aufkleber einzureichen. — Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter Anhang A genannte Kontaktstelle zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 und Besondere Leistungen für den Neubau und die Sanierung des Gasthofes und Hotels Brunnthal.
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Die Gemeinde Brunnthal beabsichtigt zur Aktivierung des Dorflebens eine Neugestaltung der Ortsmitte mit folgendem Raumprogramm für den Neubau und die Sanierung des Gasthofes und Hotels Brunnthal umzusetzen (Angaben in m² NF):
Neubau Gaststätte ca. 80-120 Sitzplätze mit Küche, Kühl- und Lagerr., WC's, ca. 380 m²,
Sanierung Veranstaltungssaal ca. 350 m²,
Neubau Hotel ca. 30 Zimmer ca. 750 m²,
Neubau 4 Mitarbeiterappartements ca. 40 m² x 4 = 160 m²,
Neubau 4 Wohnungen, 1-2 Zimmer, ca. 60 m² x 4 = 240 m²,
Neubau Gewerbeflächen, 2 Einheiten 100 m² + 50 m² = ca. 150 m²,
Neubau Tiefgarage ca. 50 Stellplätze,
Biergarten mit ca. 120 Sitzplätzen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münchner Straße, 85649 Brunnthal.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle nachfolgenden Auskünfte sind auf den Formblättern des „Bewerbungsbogens“ zu erteilen, die per E-Mail unter aumann@pma-m.de angefordert werden können. Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblättern in die Wertung mit einbezogen.
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— Bürobezeichnung und Anschrift des Bewerbers;
— Darstellung der wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen, hinsichtlich Trennung von Planung und Bauausführung;
— Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage;
— Rechtsform des Bewerbers;
— Jahr der Bürogründung;
— Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens;
— Nachweis der Teilnahmeberechtigung Architekt oder juristische Person;
— verbindliche Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß VOF § 4 Abs. 6 a) bis g) und Abs. 9 a) bis e).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Prüfung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sonstige Schäden im Auftragsfall oder entsprechende Eigenerklärung (siehe III.1.1)).
— Angaben zum Gesamtumsatz und dem Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Die mögliche Gesamtpunktzahl für die Angaben und Nachweise zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanungsleistungen) bildet 10 % der im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt erzielbaren Punkte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die mögliche Gesamtpunktzahl für die im nachstehenden Absatz genannten Angaben und Nachweise bildet 90 % der im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt erzielbaren Punkte. Zur Prüfung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
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— Erklärung (jährliches Mittel) über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre (10 %).
— Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters anhand von Nachweisen und Referenzen für den Neubau und/oder Sanierung Gaststätte und Hotel oder vergleichbare Einrichtungen (oder vergleichbar), öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber, der mit öffentlichen Geldern bezuschusst wird; Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Projektteams anhand von Nachweisen und Referenzen für den Neubau und/oder Sanierung Gaststätte und Hotel oder vergleichbare Einrichtungen (oder vergleichbar) (35 %).
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— Benennung von Leistungen, für die ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.
— 3 Referenzen über die abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen:
— Neubau und/oder Sanierung Gaststätte und Hotel oder vergleichbare Einrichtungen, Erfüllung der Leistungsphasen 1-9, in vergleichbarer Größenordnung ca. 1 800 m² NF, öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber, der mit öffentlichen Geldern bezuschusst wird, fertig gestellt in den letzten 5 Jahren (2010-2014) (45 %).
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Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben zu Nr. III.2.1) bis einschließlich Nr. III.2.3) auf die Bietergemeinschaft bezogen anzugeben, die Anteile des jeweiligen Mitglieds sind dabei darzustellen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen, es dürfen in Summe max. 3 Referenzobjekte benannt werden. Im Falle der Leistungserbringung durch einen Nachunternehmer ist zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit, ebenfalls ein eigener Bewerbungsbogen durch den Nachunternehmer zu erstellen. Der Nachunternehmer muss eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung zu den benannten Leistungen abgeben. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der aktuelle schriftliche Nachweis der geforderten Versicherungssummen bzw. die Absichtserklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend dem Bekanntmachungstext angepasst wird, oder eine entsprechende Eigenerklärung, ist als Anlage beizufügen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbungen von Bietergemeinschaften sind zugelassen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts-GBR- nach §§ 705 ff BGB. Die Bewerbergemeinschaft hat mit den Bewerbungsunterlagen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete verbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
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— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall nach §§ 705 ff BGB;
— die Benennung eines für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
— die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind (Bau KaG).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Angaben und Unterlagen in Bezug auf die daraus hervorgehende Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: PMA Projektmanagement Aumann
Postanschrift: Münchener Straße 55
Postort: Sauerlach
Postleitzahl: 82054
Kontaktperson: Herrn Peter Aumann
Telefon: +49 81046496778 📞
E-Mail: aumann@pma-m.de 📧
Fax: +49 81046496779 📠
URL für weitere Informationen: http://www.pma-m.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.pma-m.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.pma-m.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-03-02 📅
Datum des Endes: 2018-04-30 📅
Zusätzliche Informationen
— Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen kann bei PMA Projektmanagement Aumann schriftlich per E-Mail (siehe Anhang A) angefordert werden.
— Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag mit dem, dem Bewerbungsbogen beiliegenden, Aufkleber einzureichen.
— Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter Anhang A genannte Kontaktstelle zu richten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 107 Abs. 3, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 222-392723 (2014-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 007-008817
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 222-392723
ABl. S-Ausgabe: 7

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Organisation der Auftragsabwicklung (5)
2. Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung (10)
3. Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung (60)
4. Gesamteindruck (10)
5. Honorar (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-11 📅
Name: Arge Eck und Köhler Architekten
Postanschrift: Bahnhofstraße 6
Postort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 107 Abs. 3, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 101a verstoßen hat oder, 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayer
Quelle: OJS 2016/S 007-008817 (2016-01-11)